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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.04.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-04-28
- Erscheinungsdatum
- 28.04.1909
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19090428
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5120 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Sprechsaal. ^1/ 96, 28. April 1909. Sprechsaal. Preisunterbietung durch Verleger. Gegenwärtig wird der Sortimenter nicht allein durch die zu seinem Fortbestehen ungenügenden Rabattverhältnisse, sondern lebhaft und schrankenlos betrieben werden müssen, so glaube ich zu der Behauptung berechtigt zu sein, daß der dadurch dem Sorti menter zugefügte Schaden weit größer ist, als der durch Waren häuser und pflichtvergessene Buchhandlungsbesitzer. So wurden z. B. von einem Werke, das seinem örtlichen In halte nach hauptsächlich nur für Danzigs Bewohner von Wichtig keit ist, bei seinem Erscheinen durch Vorausbestellung 50 Exemplare und an Mitglieder eines Vereins zu einem um26'Vz^ ermäßigten Preise 350 Exemplare verkauft, ferner wurden 100 Exemplare verschenkt, und der Danziger Buchhandel bezog infolge dieser für ihn ungünstigen Verhältnisse nur 43 Exemplare. Das Beweis material für meine Behauptung habe ich der Redaktion dieses Blattes vorgelegt. In meinem Artikel Börsenblatt 1909 Nr. 77, dessen Wahrheit in Nr. 88 durch die Firma John L Rosenberg kräftig bewiesen und bestätigt wurde, legte ich den großen Schaden, der unserem Im Laufe der Zeit hat sich nun eine neue, ebenso unnach weisbare Art von Büchervertrieb seitens einiger Verleger heraus gebildet, die nicht als direkte Verlegerschleuderei beschuldigt werden kann, aber deshalb und auch wegen ihrer scheinbaren Berechtigung viel Nachahmung gefunden hat. Behörden, Vereine, Institute, Gesellschaften und dergleichen wurden nämlich von ihnen ermächtigt, ihren Mitgliedern für sie brauchbare Werke zu em pfehlen und beim Bezüge durch ihre Vermittlung für solche Bücher ein Angebot unter dem Verkaufspreis des Buchhändlers zu machen. Durch diese Ausschaltung am Mitbewerb wird uns Sortimentern täglich auf allen Gebieten ein großer Teil unserer kauflustigen Kunden für den Erwerb dieses oder jenes Buches abwendig gemacht und entfremdet. Geschieht das Angebot zu Vorzugspreisen mit Willen des Ver legers (wie es meistens der Fall ist), so werden diese Lockpreise nach unfern Satzungen Z 3 Abschnitt 6 dort nicht empfohlen, wohl aber als statthaft erachtet, da sie dann nicht als eine Preis schleuderei angesehen werden. Als Beispiel erwähne ich folgenden Fall: Mir ging als Mit glied der Gesellschaft der Bibliophilen von ihrem Vorstande die jetzt, nachdem sie in andern Verlag übergegangen ist, nicht mehr umsonst geliefert werden kann. Dagegen hat sich der neue Ver leger bereit erklärt, die Zeitschrift selbst bei einer Bestellung durch das Sekretariat der Gesellschaft statt für 9 vierteljährlich an Mitglieder bei direkter portofreier Zusendung für 7 ^ zur Ver fügung zu stellen. Der Verleger, Herr W. Drugulin in Leipzig, macht im Börsenblatte den Buchhändler auf diese Bezugsvergünstigung mit folgenden Worten aufmerksam: »Die Gesellschaft der Bibliophilen hat beschlossen, das Unter nehmen zu ihrem Organ zu erheben, und zu dessen Fortführung Gesellschaft allerdings unsererseits bei Bestellungen durch das Sekretariat in Weimar ein Vorzugspreis einzuräumen ist. Der selbe ist aber so gering, daß der Sortimenter dabei nicht zu Schaden kommt und sich nach wie vor mit Erfolg für diese gut- eingesührte Zeitschrift verwenden kann, von der jeder Abonnent zugleich auch Bücherkäufer sein und bleiben wird.« Das Quartal kostet ord. 9 ^ und netto 6 ^ 75 Der Bezug durch die Gesellschaft ist daher für mich noch billiger als der durch den Verleger. So paradox es klingen mag, so kommen wie hier im Buchhandel Fälle vor, bei denen sich für den Buchhändler sein Bezug durch einen Verein billiger gestaltet als vom Verlag selbst. Kann und darf man sich wundern, daß der Glaube an einen einheitlichen Ladenpreis im Buchhandel bei den Bücherkäufern nicht überall ein fester ist? Er wird eben erschüttert durch solche Preisverschiedenheiten, die ein Gift für den soliden Buch handel sind. Danzig. Gustav Horn. Weiteres zum Kapitel »Lehrerfreiexemplare <Bgl, Nr. 88. 74. 79 d. Bl.> Den dankenswerten Mitteilungen der Buchhandlung des Waisenhauses in Halle a/S. u. a. schließen wir folgendes klassische Beispiel an: » , den 14. April 1909. »Geehrter Herr! »Hierdurch erbitte ich als Lehrerfreiexemplar die bei uns eingeführten Bücher (folgen 3 Titel). Hochachtungsvoll , Professor (an einem preußischen Gymnasium).« Darauf antworteten wir: »Göttingen, 15. April 1909. »Sehr geehrter Herr! Im Begriff, Ihren am 14. April geäußerten Wunsch zu erfüllen, sehen wir, daß wir Ihnen bereits am 3. April 1907 zwei der gewünschten Bücher als Lehrerexemplar sandten und dieselben Bücher, wie wir erst jetzt festgestellt haben, nochmals am 23. März 1908 zu sammen mit einer Grammatik und dem Ubungsbuche. Da neue Auflagen nicht erschienen sind, ist uns die Wiederholung der Bitte um Freiexemplare nicht verständlich, und bitten wir um freundliche Aufklärung usw. V. L R.« Darauf erhielten wir die folgende wundersame Verlegenheits ausrede, aber keinerlei Erklärung dafür, daß der Herr bereits zwei der Bücher doppelt binnen Jahresfrist bekommen hatte: » 16. April 1909. »Mir war es unbekannt, wie weit sich die Methode und damit die Bücher verbreitet hätten. (!) Da nach Ihrer Karte nun eine Neuauflage nicht erschienen ist, brauche ich allerdings kein neues Exemplar und danke für die freundliche Mitteilung. Ergebenst Daraufhin stellten wir durch eine befreundete Buchhandlung fest, daß der betreffende Gymnasialprofessor zwei Söhne auf dem Gymnasium hatte. Beide besuchen Klassen, in denen die be treffenden Bücher gebraucht werden. Und wir konnten weiter feststellen, daß, nachdem wir es abgelehnt hatten, ein zweites bezw. drittes Exemplar für die Herren Söhne zu liefern, diese die noch erforderlichen Exemplare sich antiquarisch beschafft hatten. Dies ist nicht der erste solche Fall, der uns in unserer Praxis vorgekommen ist, obwohl wir nicht viel Schulbücher im Verlage haben. Firmen mit großem Schulbücherverlag werden zweifellos in zahllosen Fällen auf ähnliche Weise um ihr Eigentum gebracht Sollte es nicht das einfachste sein, die in letzter Zeit im Börsen blatt zusammengestellten Fälle den Unterrichtsministern mit einer Eingabe zu überreichen und um eine Verfügung zu bitten, nach der Lehrerexemplare nur mit dem Stempel -der Direktion ver langt werden dürften? Göttingen. Banden hoeck L Ruprecht. Zur Kantate-Abrechnung. Eine Bitte an die Kommissionäre. Eine ganze Anzahl von Verlegern wird jedenfalls von dem Anerbieten Gebrauch machen, die Guthaben durch rote Reichsbank- Schecks an ihre Bankhäuser zu überweisen. Zur Vereinfachung der Montags-Abrechnung würde es dienen, wenn diejenigen Kommissionäre, welche auf die von den Verlegern erwirkten Er klärungen hin durch solche Schecks die Saldi überweisen, einige Tage vorher an die betreffenden Verleger eine gedruckte Karte richteten, daß der Saldo an das betreffende Bankhaus überwiesen werden würde. Alsdann brauchte der abrechnende Verleger am Kantatemontag das Gedränge an den Tischen nicht unnütz zu vermehren. Göttingen. Bandenhoeck L Ruprecht.
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