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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.04.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-04-29
- Erscheinungsdatum
- 29.04.1909
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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5162 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. ^ 97, 29. April 1909 im Sinne des § 8 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungs gesetze dem Reichsgerichte zugewiesen. § 4. Auf die Beamten der deutschen Schutzgebiete finden, soweit sie nicht im Sinne des Schutzgebietsgesetzes zu den Ein geborenen gehören, die Vorschriften dieses Gesetzes mit der Maß gabe entsprechende Anwendung, daß an die Stelle des Reichs das Schutzgebiet tritt. Inwieweit Kommunalverbände und andere Verbände des öffentlichen Rechtes in den Schutzgebieten und den Konsular gerichtsbezirken für den von ihren Beamten in Ausübung der diesen anvertrauten öffentlichen Gewalt zugefügten Schaden haften, wird durch Kaiserliche Verordnung bestimmt. § 5. Die Vorschriften dieses Gesetzes finden keine Anwendung: 1. soweit durch die Vorschriften anderer Reichsgesetze für be stimmte Fälle die Haftung des Reichs über den in jenen Gesetzen festgestellten Umfang hinaus ausgeschlossen wird; 2. soweit es sich um die Tätigkeit solcher Beamten handelt, die, abgesehen von der Entschädigung für Dienstaufwand, auf den Bezug von Gebühren angewiesen sind; 3. soweit es sich um die Tätigkeit eines mit Angelegenheiten des auswärtigen Dienstes befaßten Beamten handelt, welche die Gewährung des Schutzes gegenüber dem Auslande zum Gegen stände hat oder durch die auf eine ausländische Staatshoheit oder auf ausländische Rechtsvorschriften zu nehmenden internationalen Rücksichten veranlaßt ist. 8 6. Den Angehörigen eines ausländischen Staates steht ein Ersatzanspruch auf Grund dieses Gesetzes nur insoweit zu, als nach einer im Reichs-Gesetzblatt enthaltenen Bekanntmachung des Reichskanzlers durch die Gesetzgebung des ausländischen Staates oder durch Staatsvertrag die Gegenseitigkeit verbürgt ist. Der Konkurs einer schwedischen Familienzeilschrift und seine Ursachen. — Der Verlag »^ktisdola^et Den 8V6N8ka, tawilje- zoulnalen« in Norrköping, der (wie im Börsenblatt 1907, Nr. 160 v. 12./7. berichtet) eine große illustrierte billige schwedische Familienwochenschrift, als Konkurrenz zu dem dänischen, mit seiner schwedischen Ausgabe aber auch in Schweden stark verbreiteten s^llers Illustreret k'a.wilisjournal«, schaffen wollte, unterstützt von hervorragenden Mitarbeitern, wurde im Februar 1909 in Konkurs erklärt. Nach dem jetzt veröffentlichten Bericht der Konkursver walter scheinen die 10 Gratis-Probenummern des Blattes, wovon die letzte Anfang April 1908 erschien und die in zusammen über 600 000 Exemplaren verbreitet wurden, nahezu das ganze einge zahlte Aktienkapital (100 000 Kr., wovon 72 471 Kr. eingezahlt wurden) verschlungen zu haben. Erst im Oktober 1908 wurde die Firma im Aktiengesellschaftsregister eingetragen, also zu einem Zeitpunkt, wo nicht nur das Aktienkapital verbraucht, sondern auch schon große Schulden gemacht waren. Der Mißerfolg, sagt der Bericht, scheint dadurch veranlaßt zu sein, daß der Vorstand seiner Aufgabe in keiner Weise gewachsen war, sondern sowohl bei der Organisation wie in der kommerziellen und technischen Leitung des Unternehmens ohne irgendwelchen Plan oder Kalkulation vorging. (Nach »8v6N8lca va^blaäst«.) " Rechtsstreit betreffend den Klavierauszug mit Text von Bizets »Carmen«. — In dem Prozeß Universal Läition, Wien, gegen die Firma C. F. Peters, Leipzig, betreffend Führung und Vertrieb des Klavierauszuges mit Text von Bizets Carmen hat das Reichsgericht soeben — unter Aufhebung des Urteils des Oberlandesgerichts in Dresden — entschieden, daß der Carmen text für Deutschland nach wie vor geschützt bleibt und an Klavier auszügen mit deutschem Text demzufolge in Deutschland nur die vom Original Verleger Choudens, Paris, autorisierte Ausgabe von C. F. Peters geführt und vertrieben werden darf und jede andere Ausgabe verboten werden kann. — Wir kommen des näheren auf diesen interessanten Rechtsfall zurück, sobald die Ent scheidung des Reichsgerichts im Wortlaut vorliegt. * Eine Moliere-Ausgabe für 177 500 Francs. — Aus Paris wird uns geschrieben: Im Hotel Drouot, dem städtischen Auktionslokal in Paris, wurden am 24. d. M. bei einer Auktion die 6 Bände einer Moliöre-Ausgabe von 1773 für nicht weniger als 177 500 Frcs. verkauft. Allerdings waren diese 6 Bücher, abgesehen von ihrem Alter, noch von besonderem Wert. Sie enthielten 33 Originalzeichnungen des Malers Moreau d. I., die zur Illustrierung dieser Moliere-Ausgabe angefertigt, von einem unbekannten Liebhaber gesammelt und den Büchern um 1773 ein verleibt worden waren. Von wem diese Moliere-Ausgabe herstammt, weiß man nicht. Sie tauchte erst im Jahre 1820 in einer Auktion auf und wurde damals für 1200 Frcs. erworben. Im Jahre 1844 erschien sie aufs neue unter dem Hammer in der Auktion von Soleines, und ein Herr de Janze kaufte sie für 900 Frcs., der kürzlich starb. Obwohl dieser sie wie ein Kleinod bewahrte, hatte man doch genug von ihr gehört, und es entbrannte ein heißer, wenn auch kurzer Kampf um die seltenen Bände. Er dauerte nur 5 Minuten. Der Auktionator teilte mit, daß ihm 125000 Frcs. geboten worden feien; 80 000 Frcs. war das erste Gebot; bis 140 000 Frcs. wurde Schlag auf Schlag um 5090 Frcs. höher ge boten und schließlich die erwähnte Summe erreicht. Der neue Besitzer des »Moliere« ist nicht bekannt geworden. Verlag kolonialpolitischer Zeitschriften G. m. b. H. in Berlin. — Handelsregistereintrag: In das Handelsregister 6 des Unterzeichneten Gerichts ist am 19. April 1909 folgendes eingetragen worden: Nr. 6382. Verlag kolonialpolitischer Zeitschriften Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sitz: Berlin. Gegenstand des Unternehmens: Herausgabe der illustrierten Zeitschrift »Kolonie und Heimat Das Stammkapital beträgt 100 000 Geschäftsführer: Oberleutnant der Landwehr Eduard Buch mann in Schöneberg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der Gesellschaftsvertrag ist am 12. März 1909 errichtet. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft vertreten durck zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäfts führer und einen Prokuristen. Außerdem wird hierbei bekanntgemacht: Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen im Deutschen Reichs anzeiger. Der Gesellschafter Oberleutnant der Landwehr Eduard Buch mann in Schöneberg bringt in die Gesellschaft ein fein in Berlin unter der Firma »Verlag kolonialpolitischer Zeitschriften Eduard Buchmann« betriebenes Geschäft mit dem gesamten Inventar, Mobiliar und Materialien im Werte von 23 000 ^ sowie mit allen ausstehenden Forderungen im Werte von 31 000 also zu einem Gesamtwerte von 54 000 Berlin, den 19. April 1909. (gez.) Königliches Amtsgericht Berlin-Mitte. Abteilung 122. (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 97 vom 26. April 1909.) Kunftanftalt Gebrüder Driessen, G. m. b. H. in Aachen. — Handelsregistereintrag: Im Handelsregister 6 203 wurde heute die Firma »Kunst anstalt Gebrüder Driessen, Gesellschaft mit beschränkter Haftung« in Aachen eingetragen. Zweck des Unternehmens ist der Betrieb einer Druckerei, verbunden mit Kunstanstalt, die Übernahme aller in das Druckereifach einschlagenden Arbeiten und der Vertrieb von Drucksachen aller Art, insbesondere die Fortführung der bisher von der offenen Handelsgesellschaft unter der Firma »Gebrüder Driessen« zu Aachen be triebenen Druckerei und Kunstanstalt. Die Gesellschaft ist be rechtigt, andere ähnliche Unternehmungen zu erwerben und sich in jeder beliebigen Weise an solchen zu beteiligen oder die Vertretung für solche zu übernehmen. Das Stammkapital beträgt 84 000 Der Gesellschaftsvertrag ist am 25. März, 2. April, bzw. 20. April 1909 abgeschlossen. Die Dauer der Gesellschaft ist auf fünf Jahre, endigend mit dem Ablauf des 31. Dezember 1914, mit der Maßgabe festgesetzt, daß sich die Dauer der Gesellschaft um jeweils weitere fünf Jahre verlängert, falls nicht sechs Monate vor Ablauf der ersten fünf Jahre oder vor Ablauf eines weiteren fünfjährigen Zeitabschnittes die Gesellschaft von einem Gesell schafter gekündigt wird. Jeder Geschäftsführer ist für sich allein zur Vertretung der
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