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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.02.1923
- Strukturtyp
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- 1923-02-17
- Erscheinungsdatum
- 17.02.1923
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. X 41. 17. Februar 1923. der Vermerk »Zur gef. Korrektur« uur auf der Außenseite der Sendung unstatthaft ist, daß er aber auf dem Korrekturbogen selbst angebracht werden darf. Postalische Schwierigkeiten wegen der Rnhrbescßung. - Infolge von Störungen des Eisenbahnverkehrs in den Bezirken Köln und Aachen muß der A u s l a u d p o st v e r k c h r nach dem Westen auf au'dcre Wege geleitet werden. Der Postpaletverkchr mit Belgien und der P o st f r a cht st ü ck v e r k c h r mit England hat 'vorläufig eingestellt werden müssen. Ter Postpaketverkchr nach England und darüber hinaus wird, soweit nicht unmittelbare Schiffs- verbii»dungen in Frage kommen, über die Niederlande, derjenige nach Frankreich und 'darüber hinaus über Karlsruhe (Baden) aufrecht- erhaltcn. Das neue Porto. (Vgl. Bbl. Nr. 36.) — Der P o st g e b ü h r e u - ausschuß des Reiästags nahm die tm Ncgicrungsentwurf vorgeschlagene Anpassung der Postgebühren an die Geldentwertung un verändert au. Ta auch Reichsrat un-d Verlehrsbeirat beim Reichs postministerium zugestimmt haben, werden die neuen Tarifen m l. März in Kraft treten. Cie bringen im allgemeinen eine Verdoppelung der Gebühren. Nur Pakete und Fcrnpostkarten sind gcschon-1 worden. Die Postkarte im Fernverkehr erfuhr insofern eine kleine Vergünstigung, als hier der Gebührensatz auf 40 Mark bemessen wurde. Ncueingeführt wird für Briefe eine Gewichtsstufe von 250 bis 500 Gramm. Die Nachgebühr für nicht oder unzureichend frei- gemachte Briefsen'dungeu wird vom Doppelten auf das Eincinhalbfaäe des Fehlbetrags herabgesetzt. Wieder eingeführt wird nach Abschluß der dazu nötigen Vorarbeiten eine Staffelung des Palcttarifs nach Eutfernungszonen. Ter Meistbctrag für Postanweisungen beträgt künftig 100 000 Mark. Tie Gebühr für Zählkarten über hohe Be träge ist wesentlich herabgesetzt worden. Unverändert bleiben- die Grundgebühren für den Fernsprecher, nur die Gesprächsgebühren wer den verdoppelt. Pfennigbcträge hat man überall ausgemerzt. Das gilt auch für die im Verordnungsw-ege festgesetzten Beträge. Zu diesen gehören u. a. die Bestellgebühren. Tie Abholuugsgebühr ist von 25 auf 30 Mart erhöht worden. Genehmigt wurden weiterhin eine Novelle zum Postscheckgesetz und eine neue Verordnung, die die Postscheckordnung abäudcrt. Die Stammeinlage soll künftig 1000 Mk. betragen. Ter Kontoinhaber soll über sein Konto nur in vollen Marlbcträgen verfügen können. Die französische Buchhandlung in Esftn mit Brettern vernagelt. — Die »Essener Allgemeine Zeitung- meldet (am 9. Februar): Im , Hotel »Königlicher Hof« befindet sich seit einiger Zeit eine französische ! Buchhandlung, die cs durch ihre Auslagen nicht verstanden hat, das ! Empfinden eines sittenreincn Essener Publikums zu schonen. Gestern nacht ist die Fensterscheibe der Buchhandlung beschädigt oder zer trümmert worden, so -daß das Geschäft, wie es zahlreiche Essener Ge schäfte tun mußten, die Scheibe durch Bretter ersetzt hat. Anfechtung der Steuererklärung. Tie unter Benutzung des amt lichen Vordrucks abgegebene Steuererklärung ist ihrer Natur nach keine Willensäußerung, auf Grund deren der Steuerpflichtige verlangen könnte, daß ihrem Inhalt entsprechend die Steuer veranlagt wird oder die Steuerbehörde verpflichtet wäre, sie unbedingt der Veranlagung zu grunde zu legen. Sic ist vielmehr eine Willenserklärung, an die weder der Steuerpflichtige noch die Stcuerverwaltung gebunden ist. Sie ist eine mit rechtlich bedeutsamen Mitteilungen ausgestattete Anzeige an die Steuerbehörde, die bestimmt ist, eine wenn auch besonders wichtige Grundlage für die Veranlagung zu bilden. Enthält somit die Steuer erklärung grundsätzlich Willensäußerungen nicht, so kann sie auch nicht wegen Irrtums gemäß 8 119 BGB. angefochten werden. Für den Steuerpflichtigen hat sie, zufolge einer Entfärbung des Neichs- finanz Hofes — (Via. 2./21.), abgesehen von ben etwaigen strafrechtlichen Folgen falscher Angaben, die Bedeutung, daß er sie bis zum Beweise des Gegenteils gegen sich gelten lassen muß, daß er sie ^ aber, soweit die Steuerbehörde noch nicht entschieden hat, nach 8 67 der ^ Reichsabgabcnordnung ergänzen oder berichtigen kann und daß er nach ! Erlaß einer solchen behördlichen Entscheidung die Unrichtigkeit oder Un vollständigkeit der Erklärung nur im Rechtsmittelverfahrcn geltend machen und beweisen kann. Ein formelles Verfahren zur Erörterung !der Steuererklärung kennt die Ncichsabgabenordnung nicht. Wenn der ! Steuerbescheid ergangen ist, kann der Steuerpflichtige nur im Wege des- rechtzeitig eingelegten Einspruchs unter Berufung auf die angebliche Un dichtigkeit der abgegebenen Steuererklärung die Veranlagung anfechten Gegen die Verdreifachung der Gewerbesteuer. — Die sächsischen -Handelskammern haben eine Eingabe gegen die nackträgliche i Verdreifachung -der Gewerbesteuer an den Landtag gerichtet. Sie ! weisen darauf hin, es sei nicht Schuld von Handel und Industrie, wenn die Veranlagung der Gewerbesteuer so langsam vor sich ge gangen sei, daß sich jetzt bei ihrer Erhebung die Folgen der Geld eutwertung außerordentlich bemerkbar machen. Die Handelskammern bitten um Ablehnung der Vorlage. Postwertzcichenversteiglerung des Neichspostministcriums. - Das R e i ch s p o st m i u i st e r i u m verstcigert zugunsten der NeichS- kasse vom 8.—10. März in Leipzig im Auguste Schmidt-Haus, Dresdner Ctr. 7, im Anschluß an die 3. Leipziger Briesmarken- Händlermessc gebrauchte Briefmarken desIn - uud Aus landes (Deutsches. Reich, Island, Niederlande, Portugal, Rußland, Läiwciz), sowie ungebrauchte Postwertzeichen des Deutschen Reiches (Neichspost, Germania ohne Wasserzeichen) »ud der Karolinen (Briefmarken, Postkarten der Cchisfszcich- nung mit und ohne Wasserzeichen). Die Verkaufslose sind so gebildet, daß sowohl Sammler wie kleine und große Händler ihren Bedarf decken können. Um die Beteiligung an der Versteigerung zu erleichtern, iverden schriftliche Steigerungsaufträge entgegen- genommen und k o st e n l o s a u s g e f ii h r t. Ein späterer frei händiger Verkauf ist vorerst nur für die Postwertzeichen der Karo linen in Aussicht genommen. Die übrigen Briefmarken werden später nur insoweit freihändig verkauft, als etwa Bestände davon bei der Ver steigerung nicht abgesetzt werden. K a u f l i e b h a b c r n dieser Marken wird daher geraten, ihren Bedarf bei der öffentlichen Versteigerung, unter Umstünden durch Stellung eines schriftlichen Steigerungsanftrags, zu befriedigen. Alles Nähere Ober die Versteigerung enthalten die Verkaufs- bcdingnngen mit dem Losvcrzeichnis, die bei jeder Postanstalt cinge- jehen werden können und außerdem auf Verlangen von der Postamt- lichcn Verwertungsstelle für Sammlermarken in Berlin W. 66, Neichs- postministerium, gebührenfrei zugesandt werden. Giiterspcrrc mit der Schweiz. — Wegen Verkehrsunterbrechung durch die Franzosen ist der Eilgut- und Ladungsverkehr nach der Schweiz über Karlsruhe—Basel eingestellt. Frachtstückgüter werden nmgeleitet. Weiter ist der Gesamtverkehr (auch Gepäck- und Expreß gut) nach den badischen Stationen Kehl, Sffenburg, Appenweiler, Kork, Zuffenhofen, Lauterbach!. Oberkirch, Oppeuau eingestellt 206 Zur Umsatzstcucrpflicht der offenen Handelsgesellschaft. Nach dem Umsatzstcueraesetz ist umsatzsteuerpflichtig, wer die gewerbliche oder bcrufliäe Tätigkeit ausübt. Das sind aber nicht die einzelnen Personen, die bei der offenen Handelsgesellschaft und der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts von der Geschäftsführung ausgeschlossen sein können, sondern die Personenvereinigung als solche. Umsatzsteuer- pflichtig ist die offene Handelsgesellschaft als solche als steuerrechtlich selbständiges Nechtssubjekt. Trifft -dies zu, so sind auch die Umsätze der offenen Handelsgesellschaft steuerrcchtlich nicht lediglich Umsätze der an der Gesellschaft beteiligten Gesellschafter, sondern Umsätze der Ge sellschaft. Das gilt für Umsätze zwischen der Ge sellschaft und den Gesellschaftern. Das Gleiche gilt, wenn die Gesellschafter an anderen offenen Handelsgesellschaften be teiligt sind und Umsätze zwischen den Gesellschaftern stattfinden, und zwar gilt dies sowohl dann, wenn der eine oder der*andere Gesell schafter an beid-en Gesellschaften beteiligt ist, wie auch dann, wenn beide Gesellschaften aus denselben Personen bestehen, ja sogar dann, wenn die Beteiligung gleich ist. (Urteil des Neichsfinanzhofes vom 10. November 1921, V ^ 12/21.) Beschlagnahmte Druckschriften. — Auf Antrag der Staatsanwalt schaft I Berlin wird -die Beschlagnahme der im Verlag von Karl Schulz, Verlagsgesellschaft m. b. H., Berlin 8W 61, Baruthcr St. 1. erschienenen Zeitschrift »Die Freundschaft-, Nr. 5 des 5. Jahr gangs, 1923, vom 3. Februar 1923, nebst dem Beiblatt »Der Merkur« angeordnet. 15 0 159/23, 17 I 81/23. B e r l i n°T e m p e l h o f, den 3. Februar 1923. Das Amtsgericht (Abtlg. 15). (Deutsches Fahudungsblatt, 25. Jahrg., Stück 7203 vom 12. Febr. 1923.) PerlolillliMriMeii. AvenariuS nicht mehr Herausgeber des Kunstworts. — Ferdinand Avenarius, der im letzten Jahre eine lange schwere Krankheit über winden mußte, hat jetzt die Herausgabe des Kunstworts nach 36jäh-
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