Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.02.1923
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- 1923-02-17
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- 17.02.1923
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Sprechsaal. X° 41. 17. Februar 1923. Berechnung eine Mehrarbeit für das Sortiment verbunden ist. muß diese Mehrarbeit übernommen werden. Daß dies unmöglich sei, ist eine bisher unbewiesene schlagwortartige Behauptung einiger Köpfe im Sortiment, welche pflichtschuldigst «von der großen Masse uach- gcbctet wird. Die Drohung des Sortiments, daß es bei der neuen Liefernngsart jeglichen Neuigkeitcnvertrieb oder jeglichen Bedingtbezug werde ein- stellcn müssen, darf Len Verlag aber nicht schrecken und ihn nicht an der Durchführung notwendiger oder von ihm als richtig erkannter Maßnahmen hindern. Ter wissenschaftlicke Verlag zum mindesten braucht einstweilen noch die Unterstützung des Sortiments zum Ver trieb seiner Neuigkeiten, und nur als Gegenleistung ist er zur Be willigung günstiger Bezugsbedingungen bereit. Wenn das Sortiment ihm aber die Gefolgschaft versagt, hat wenigstens der wissenschaftliche Verlag kein nennenswertes Interesse an der Erhaltung des Sortiments. Er wird dann eben andere Vertriebswege suchen und finden. Für den Vertrieb der eingc- sührten Lehrbücher sind dem Sortiment jetzt an den meisten Hochschulen und Universitäten in den studentischen B ü che räm lern schon gut und billig arbeitende scharfe Konkurrenten entstanden. Diese Biicher- ämtcr auszubauen, sie auch für den Neuigkeitcnvertrieb unter den Dozenten und wissenschaftlichen Instituten heranzuziehen und zu unter stützen, wird für den Verlag keine unlösbare Aufgabe sein, wenn ihn das Sortiment durch seine passive Haltung dazu zwingen sollte. Auch keine Arbeitsgemeinschaft wissenschaftlicher Verleger und Sortimenter wird dieser Entwicklung Einhalt gebieten können. Es handelt sich also für das Sortiment darum, das kleinere Übel zu wählen. Darum rufe ich denjenigen Führern des Sortiments, welche offenbar den Widerstand gegen die neue Art der Bedingtlieferungeu zu organisieren und zu verstärken suchen, im Interesse dev Erhaltung eines lebens fähigen Sortiments in ernstlicher Verwarnung mutatis mutanckis das alte lateinische Wort zu: Oaveavt aonsules, ne qnrck cketiimenti librarii eapiant! Bis ein besserer Ausweg gefunden ist, muß im eigenen Interesse der Selbsterhaltung der Verlag unbedingt in feiner Allgemeinheit die neue Berechnungsart durchführen. Und das Sortiment wird sich daran gewöhnen müssen! Ebenso, wie es sich überraschend schnell an die gegen den Wunsch der meisten Verleger cingeführten Teuerungs zuschläge gewöhnt hat! Vielleicht findet aber jemand aus dem Sorti ment das Ei des Kolumbus, das ist eine bessere, für Verlag und Sortiment annehmbare Lösung. Es sollte mich freuen, wenn diese Ausführungen zu Erörternngen führten, aus denen dann ein guter Gedanke hervortaucht, ähnlich wie er im September nach einem einige Monate vorher im Börsenblatt veröffentlichten »Traum« des Herru H. V. dann durch die Einführung der Schlüsselzahl plötzlich sich durch rang und sich zum Segen und zur Rettung des ganzen deutschen Buch handels erwies. Hannover. C a r l M i e r z i n s k y. Die Abrechnungs-Genossenschaft Deutscher Buchhändler. Sie ist selbstverständlich aufs freudigste zu begrüßen, und daß sich fast alle Verleger ihr anschließcn werden, ist wohl sicher. Aber wie steht es mit den Abnehmern des Verlags? Alle die Sortimenter, die bisher pünktlich abrcchneten, werden die nunmehrige Erleichterung als Wohltat empfinden, aber die große Schar der Säumigen? Werden die nicht lieber den Zahlungszwang vermeiden wollen? Und die anderen, die bei verspäteter Zahlung mit Zinsgewinn und vermin dertem Geldwert rechnen? Zweifellos, der wissenschaftliche Verlag wird dabei gut fortkommen, weil er wohl fast ausschließlich mit Mitgliedern des Börsenvereins ar beitet und auch einen gewissen Druck ausüben kann. Aber der belle tristische Verlag? Er arbeitet außer mit dem »Normal«-Sortiment oft noch erheblich mehr mit -dem Eisenbahn-, Verkehrs-, Grosso-, Reise-, Kolportage-Buchhandel, mit Leihbibliotheken und kleineren Handlungen, die zum großen Teil nicht Mitglieder des Börsenvcreins sind, da sie an diesem kein Interesse haben, die aber, ohne Leipziger Kommis sionäre, direkt oft außerordentlich große Posten beziehen und umsetzen. Warum ist die Arbeits-Genossenschaft überhaupt nur aus die Mit glieder des Börsenvereins usw. (8 3 der Satzungen) beschränkt? Warum nicht gleich sofort ganze Arbeit machen? Der belletristische Verleger und gewiß auch noch mancher andere wird nun in Zukunft zwei ver schiedene Außenstandslisten führen müssen: die eine - kleinere — für die Sortimenter-Mitglieder der Abrechnungs-Genossenschaft, die andere — weit größere — für alle die, die nicht beitreten wollen oder auch nicht können, da sie nicht Mitglieder des Börsenvereins oder der anderen Vereine sind! Und gerade die letzteren zu einer pünktlichen Abrechnung zu erziehen, müßte das Hauptbestreben sein. Diese Betrachtungen sollen nicht abschrecken, sondern ganz im Gegenteil darauf hinzielen, daß von der Genossenschaft restlos alle die Firmen herangczogen und erfaßt werden, mit denen der Ver lagsbuchhandel — im weitesten Sinne — arbeitet. Dresden, den 10. Februar 1923. A. M. Jur Frage des Teuerungszuschlages schreibt die Arbeitsgemeinschaft der kulturellen Buch händler (Kunst- und Bücherstube Karl Rauch in Dessau): Wir erachten den Tcuerungszuschlag nach Einführ'ung des Grundzahlsystems und der damit beseitigten Gefahr eines zn billigen Lageckverkaufs für nicht mehr berechtigt. Wir halten eine weitere Erhebung des Tcucrungszuschlags und die damit ver bundene Verwirrung des Publikums, dem die Halbheit in den, System: Grundzahl mal Schlüsselzahl und dann noch Tcuerungs zuschlag offensichtlich ist, für schädlich und meinen, daß an Stelle des Tcucrungszuschlags bei der heutigen Lage des gesamten Volkes treten sollte: eine äußerste persönliche Sparsamkeit aller Buchhändler, die ihren Beruf trotz allem, oder vielmehr wegen allen immer noch i d e a l i st i s ch auffassen. Es wäre wünschenswert, daß der Vorstand des Bör- scnvercins, Kreisvereinc und Gilde baldigst den Kantate-Beschluß des vergangenen Jahres, der durch die Entwicklung längst überholt ist, revidierten. Zum Schlüsselzahlsystem. Am 22. Januar bestellte ich bei S. Hirzel iu Leipzig ein Werk und erhielt daraufhin unterm 24. Januar eine Vorfaktur, deren Berechnung auf Grund der damals gültigen Schlüsselzahl 700 erfolgt war. Am 30. Januar wurde die Zahlung von mir überwiesen, wobei versehentlich die Umrechnung auf die Schlüsselzahl 900 nicht vorgc- »ommen wurde. Darauf erhielt ich nun vom Verlag folgendes Schreiben: »Das Ihnen am 24. Januar angebotcne Werk ist erst am 30. Januar von Ihnen zur Zahlung überwiesen worden. Der Be trag geht nur heute am 3. Februar zu. Inzwischen hat sich die Schlüsselzahl des Börsenvercins verändert, und die neue Schlüssel zahl von nächster Woche wird gerade das Doppelte von der vom 24. Januar sein. Ich ersuche Sie also, mir entweder umgehend weitere . . . Mk. zu schicken oder über den Betrag von . . . Mk. zu verfügen.« Der Verlag ist also am 3. Februar im Besitze von > des Geldes und verlangt Zahlung des Preises, der am 5. Februar in Kraft tritt! Selbstverständlich, hat der Verlag das Recht, Nachzahlung der Diffe renz zwischen den Schlüsselzahlen des Tages, an dem er die Vor faktur ausgestellt hat, und des Tages, an dem der Betrag von mir ab gesandt ist, zu verlangen, und zwar sollte der Aufgabestcmpcl des Post scheckamtes für das Datum maßgebend sein. Dagegen ist es meines Erachtens schon zu weitgehend, den Tag des Eingangs der Zahlung beiMhVerlag als entscheidend gelten zu lassen. In vorliegendem Falle liegt nun die Schwierigkeit darin, daß die neue Schlüsselzahl 1400 tatsächlich schon gilt, ehe ich die Nach zahlung der dem Verlag schuldigen Differenz (700:900) leisten kann. Dieselbe Schwierigkeit ergibt sich jedoch bei jeder Vorfaktur, die kurz vor Inkrafttreten einer neuen Schlüsselzahl ausgestellt wird. Es er hebt sich also die grundsätzliche Frage, ob der Verlag berechtigt ist, bei Vorfakturen die Schlüsselzahl des Börsenvcreins vorwegzunehmen. Dies scheint mir um so weniger der Fall zu sein, als der Verlag bei der Lieferung gegen Voreinsendung des Betrags an sich schon im Vorteil ist. Flensburg, den 0. Februar 1923. Earl L u d w. Iense n. * Entgeg n n n g. Die Firma Earl Ludw. Jeusen in Flensburg verlangte für den am 3. Februar eingegangenen Betrag nicht nur sieben Neuntel der bestellten Bücher, sondern die volle Sendung. Ich würde also bei sofortiger Expedition in Widerspruch mit dem Auftrag geliefert haben und hätte mir dadurch das Recht verwirkt, die Nachzahlung der Diffe renz zu beanspruchen. Deshalb wurde die ganze Bestellung zunächst einmal abgelehnt und für eine etwaige neue Bestellung darauf hinge wiesen, daß eine Änderung der Schlüsselzahl in Aussicht stände, damit dann wenigstens der richtige Betrag eingehen möchte. Leipzig, den 12. Februar 1923. ppa. S. Hirzel D. Carlsohn. Vcrantwvrtl. Redakteur: Richard Albert i. — Verlag: Dcr Börsen o c r c i n der Deutschen Nuchhändler zu Leipzig, Deutsches Buchhändlers,a»S. Truck: R a in m L - ce u, a n n Sämtlich in Leipzig - Adresse der Redaktion uivd Srpcdition: Leipzig, Gerichtsweg 26 sBuchhändlerhauö) 208
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