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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.05.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-05-08
- Erscheinungsdatum
- 08.05.1909
- Sprache
- Deutsch
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^ 105, 8. Mai 1909. Mchtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 5585 Vs Ooelo (1758) 12 Kr.; — Lapisntis, Ln^eliea (1764) 10 Kr. — Karten: ä'^nvills, tlouvel alias äs la 6bins (1737) 15 Kr. 50 O.; — ösrtius, 'I'adularuni ASOAraxüioaruni lidri 10 Kr. und 12 Kr. 60 O.; — Llasu: 'I'bealruin ordis lsrrarurn (1636—48) 48 Kr.; — äo., I-e Ibsätrs äu monäs (1647—54) 90 Kr.; — äo., Ilisatrum urdium vsl^ias (1649) 16 Kr.; — äo., Nouveau 'I'Iisatrs ä'Italis (1704) 28 Kr. — De liedtonäs solomns (1657) 75 Kr.; —vopps1lvLjsru8, ^tlas 6o8rnoxrspdieu8 wajor 1'. V. 24 Kr.; — 6sääa, Xartsn ovsr äs Oost-Xss (1694) 45 Kr.; — .Ian80niu3, ^.tls.3 oovu8 (1649) 51 Kr.; — I-ottor,^tlL8novu8l7 Kr.-. — Usisnsr, 8eio^iaplliaeo8inioa(1637) 41 Kr.; — Hlsreator, ^.tlas wioor (1607) 22 Kr. 50 O.;— L1ün8ler,6o3inoArapbia (in verschiedenen Auflagen) 30, 40, 42 und 71 Kr. — ksne st a., 1-6 Neptuns krav^ois (1693) 132 Kr. 10 O.; — 8an80n, Int-rsäuetiov ä. 1a A60§rapdio 144 Kr.; — VooAl, Vs nisuws rsskaolrsl 45 K.; — ^.tlantsn von äs ^Vit 11—19 Kr. Sonstiges: 6orp8 univ6r8s! äu äroit äs8 ß6N8 (1726—39) 8 Kr.; — Fronsperger, Von kayserlichen Kriegsrechten (1566) 47 Kr. 50 O.; — Bambergische Halsgerichtsordnung (1580) 27 Kr.; — kuäbsek, XrivilsZia guasäam äoetoruin (1636) 10 Kr.; — Sarcerius, Ein Buch vom heiligen Ehestande (1553) 25 Kr.; — Widman, Das ärgerliche Leben vr. Johannis Fausti (1717) 15 Kr.; — Xluvinsl, I-s mansi^s ro^al (1620) 38 Kr.; — l'ablsaux äs la (1665) 16 Kr. 60 O.; — Nan^stu3, Lidliotdsoa ebsmisa (1702) 12 Kr.; Bücherauktionswesen in Schweden. — Dem eigenartig ent- wickelten Bücherversteigerungswesen in Schweden widmet Biblio thekar vr. R. Geete in der Neuauflage von »Linders Familjebok«, dem großen schwedischen Konversationslexikon, einen besonderen Artikel, dem folgende Angaben entnommen seien: Bücherversteigerungen werden in Schweden in Stockholm, Upsala und Lund in einem besonderen Lokal, der »bokauktions- kammaren», in den Stiftsstädten (mit Sitz eines Bischofs und Domkapitels) in den Elementarschulen abgehalten. Für die Bücher versteigerungskammer in Stockholm besteht eine besondere Ordnung vom 9. Februar 1831, daneben gelten die bezüglichen Teile des Reglements für das Auktionswesen in Stockholm vom 13. April 1858. Die Auktion soll an einem Mittwoch oder Sonnabend statt finden, und zwar durch einen Unternehmer, den die Finanz verwaltung der Stadt für einen bestimmten Zeitraum dazu einsetzt. Ihm zur Seite stehen ein Notar und ein Makler, die — jener von der Stadt, dieser von dem Unternehmer augestellt — beide von letzterem besoldet werden. In Stockholm wurden Bücherauktionen schon vor mehr als 200 Jahren gehalten. Unter den Verkaufskatalogen ist der älteste, den man kennt, der im Jahre 1668 über Hofrat Henr. de Moucherons Bücher verfaßte; er enthielt 323 Nummern. Seit Anfang des acht zehnten Jahrhunderts fanden solche Versteigerungen ziemlich ununterbrochen jedes Jahr statt. Unter denen, die das Amt als Auktionator innegehabt haben, waren hervorragende Männer, wie z. B. Richard von der Hardt, der Herausgeber von »volmia lilsrala« (Das literarische Stockholm Holwias 1701, in Hamburg gedruckt; neue, vermehrte Auflage Stockholm 1707). Die Ver kaufssumme in Stockholms Bücherauktionskammer betrug 1853: 79 040 Xr., für das Jahr Juli 1903 bis Juni 1904 323 093 Xr. Die Universitäten in Upsala und Lund haben das Recht, selbst Auktionen zu veranstalten, und haben daher eigene Bücher- auktionskammeru. In den Provinzstädten wurden Bücher versteigerungen früher an den Gymnasien vom Gymnasial bibliothekar oder dem ältesten Schüler abgehalten und hierbei die Auktionsgebühr zwischen der Bibliothekskasse der Lehranstalt und dem Auktionator geteilt. In letzter Zeit hat mau begonnen, durch umherreisende Ver steigerer Bücherauktionen auch in den kleinsten O7ten und auf dem Lande zu halten. Dieser Zweig ist besonders durch den Verlagsbuchhändler Beijer zu einer großartigen Entwicklung ge bracht worden. Frans Ulrik Petersson Beijer, geboren 1836, 1863—68 Inhaber von 6uwpsrts dokkanäsl in Göteborg, gründete 1868 zusammen mit seinem Bruder Gottfrid (f 1870) durch Über nahme der Firma N. M. Lindh in Orebro den Verlag F. L G. Beijer, den er durch Ankauf anderer Verlage sehr vergrößerte und Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 76. Jahrgang. zu einem der bedeutendsten schwedischen Verlage machte. Er ging 1892 an eine Aktiengesellschaft, X. L 6. vsijsls boIrkörIax3 ^Ictisbola^ in Stockholm, über. Daneben aber betrieb Beijer ein höchst einträgliches Bücherversteigerungsgeschäft, indem er Restauflagen von aus dem regulären Buchhandel zurückgezogenen Werken ein kaufte und diese auf regelmäßigen Auktionen in schwedischen Provinzorten verkaufen ließ. Starke private Geschäftsspekulationen brachten ihn 1899 zu Fall; sein Auktionsgeschäft wurde nun auch von der genannten Verlagsaktiengesellschaft übernommen. Er selbst zog sich nach Ofver-Järfva bei Stockholm zurück und ist hier am 24. August 1902 gestorben. Welche Bedeutung diese Bücherversteigerungen für die Bücher verbreitung auf dem Lande haben, geht daraus hervor, daß (wie eanä. pbil. Axel Hirsch in einem auf der Jahresversammlung des schwedischen Volksbildungsverbands am 14. April d. I. gehaltenen Vortrag erwähnte) allein die Firma Beijer in den Jahren von 1893 bis 1908 9092 Auktionen veranstaltet hat, auf denen Bücher im Gesamtladenpreis von ungefähr 6 200 000 Kr. verkauft wurden; im Jahre 1893 fanden 1719 Auktionen statt. G. Bargum. * Urheberrechtsschutz in den Bereinigten Staaten von Amerika. (Vgl. Nr. 67, 69, 72, 82, 93, 96, 97, 104 d. Bl.) — Die »Amtliche Stelle für den deutschen Buch-, Kunst- und Musi kalienverlag« in New York versendet folgendes Rundschreiben: Vorschriften für den Buch-, Kunst- und Musikalienverlag zwecks Er werbung eines amerikanischen Copyrights durch Ver mittlung der »Amtlichen Stelle« in New York. Diese Vorschriften treten am 1. Juli 1909 in Kraft, bis dahin haben die alten Bestimmungen Geltung. l Zwei Exemplare und ein Titel (oder drei Exemplare) der besten Ausgabe eines zu schützenden Werkes müssen der »Amtlichen Stelle« in New York vor Erscheinen des betr. Werkes zugehen. II. Das zur Eintragung bestimmte Werk darf nirgends in den Handel gebracht werden, bevor seitens der »Amtlichen Stelle« dem betr. Verleger die Mitteilung zugeht, daß die Eintragung in Washington gesetzesgemäß stattgefunden hat. (Dieses wird eventuell seitens der »Amtlichen Stelle« auf Kosten des Verlegers telegraphisch mitgeteilt.) III. Jede zum Schutze bestimmte Werk muß folgenden Ver merk tragen: »Copyright 190 . . (betr. Jahrgang) by (Name des Verlegers)«. Dieser Vermerk muß entweder auf der inneren Titel- oder auf der ersten gedruckten Seite am untern Ende angebracht sein. Es sei besonders erwähnt, daß alle und nicht nur die in Washington zu deponierenden Exemplare diesen Vermerk tragen müssen. IV. Werke, welche in Neuauflagen mit Revisionen oder Ver änderungen erscheinen, müssen neu zur Eintragung gelangen. V. Werke, welche späterhin in englischer Übersetzung erscheinen, müssen in Amerika hergestellt sein. VI. Werke, welche in Lieferungen erscheinen, müssen dem entsprechend zur Eintragung gelangen, also jede Lieferung für sich. VII. Erscheint ein Werk in mehreren Abteilungen (Bänden) auf einmal, so gilt dies als eine Eintragung. VIII. Die Dauer des Schutzes beträgt 28 Jahre vom Tage der Eintragung an gerechnet. Dieser Schutz kann jedoch auf weitere 28 Jahre verlängert werden, wenn innerhalb des letzten Jahres eine Neueintragung stattfindet. IX. Die Kosten jeder Eintragung seitens der »Amtlichen Stelle« betragen 6.—, plus Portospesen nach Washington, welche je nach Gewicht des betr. Werkes ^ —.20 bis ^ 1.— New York, 10. April 1909. (gez.) Amtliche Stelle für den deutschen Buch-, Kunst- und Musikalienverlag. Bezüglich des durch die amerikanische Gesetzesnovelle vom 3. März 1905 für nichtenglische Bücher gewährten einjährigen Jnterimsschutzes hat die »Amtliche Stelle« schon früher folgendes mitgeteilt: 727
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