Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.05.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-05-14
- Erscheinungsdatum
- 14.05.1909
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19090514
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190905144
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19090514
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1909
- Monat1909-05
- Tag1909-05-14
- Monat1909-05
- Jahr1909
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
5824 Börsenblatt f. d. Ttschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. Buchhändler« der Verein »Krebs« in Berlin organisiert, und die er selbst zu besuchen Gelegenheit gehabt hat. Ganz besonders hebt er die grünen Hefte des »Krebs« hervor, die alljährlich den Krebs-Jubiläumsstiftung, die dem Bildungsbedürfnis der Buch handlungsgehilfen durch Übernahme der Kosten fordernd zur Seite steht, warme Worte der Anerkennung. — Schwab verlangt, daß Mittel reichen, vertritt. Der Erfolg des Vortrages, dessen an regender und überzeugender Ton sich in der kurzen Zusammen fassung, die hier geboten wird, natürlich nicht wiedergeben läßt, ist ein verdienter gewesen. Mit Feuereifer ist man in Paris an die Sache herangegangen Der Oerels äs 1a. libra-iris hat Nachmittagskurse, die ^.88oeia.t.ion Verständnis und mit gegenseitiger Unterstützung. Dabei ist die Organisation des Ganzen eine derartige, daß wir wiederum davon lernen können. Die Betrachtung des Programms und der Erster Kursus: Die Herstellung des Buches. 1. Abschnitt (1 Stunde): Der Satz. 2. Abschnitt (2 Stunden): Das Papier. 3. Abschnitt (2 Stunden): Die Illustration. 4. Abschnitt (2 Stunden): Stereotypie und Druck. 5. Abschnitt (4 Stunden): Die Buchbinderarbeiten. Zweiter Kursus: Der Buchhandel: Sortiment und Antiquariat. 1. Abschnitt (1 Stunde): Allgemeines über das Sortiment. 2. Abschnitt (1 Stunde): Die Bücherbestellung. 3. Abschnitt (1 Stunde): Die Lieferuugsformen und -bedingungen. 4. Abschnitt (1 Stunde): Die Expedition. 5. Abschnitt (I Stunde): Die Behandlung der eingehenden Sendungen. Lagerhaltung. 6. Abschnitt (3 Stunden): Die Kunden des Sortiments. 7. Abschnitt (1 Stunde): Verkaufsbedingungen. Buchhaltung. 8. Abschnitt (L Stunde): Das Antiquariat. 9. Abschnitt <1 Stunde): Das Schulbüchergeschäft. 10. Abschnitt (1 Stunde): Zeitungen und Zeitschriften. Der Verlag ist vorläufig nicht berücksichtigt. — Die einleitende Vorlesung fand am 2. März statt, der erste Kursus erstreckt sich vom 9. März bis zum 25. Mai, der zweite vom 4. März bis zum 3. Juni, aber in solcher Verteilung, daß die einzelnen Stunden ist, kann bei einem ersten Versuche nicht wundernehmen: die Praxis wird solche Mißverhältnisse, wie sie z. B. in der Be handlung der Buchbinderarbeiten 4 Stunden) und der Buchhaltung einzelnen Vorlesungen Rösumss ihres Inhalts, auf Schreibpapier von vier Seiten in Quart gedruckt, verteilt. Auf der linken Hälfte der Seiten findet sich die gedruckte Disposition (für die Hand bibliothek unter genauer Angabe der bezüglichen Büchertitel); die rechte Hälfte ist liniiert und soll der Nachschrift dienen. Die für je eine Stunde berechneten Bogen werden aber auch weiterhin, verbreitet, zu welchem Zwecke der Osrels äs 1a lidrairis je 400 Exemplare zur Verfügung gestellt hat; des weiteren aber sollen die geeignetsten Nachschriften in demselben Bulletin veröffentlicht werden, und zwar mit einer besonderen durchlaufenden Pagination, so daß sie schließlich zu einem einheitlichen Ganzen werden und so die Grundlage für ein Lehrbuch des französischen Buchhandels bilden können. Das ist gewiß ein praktischer Gedanke; denn die Aussicht auf Publikation muß erzieherisch wirken; sie muß die Aufmerksamkeit stählen in der Richtung, dem gesprochenen Worte ^ 110, 14. Mu, 1 : ist, so muß von vornherein angenommen werden, daß die Be sucher ernsten Willen an und für sich besitzen; wird dieser ernste Wille dann noch durch den Anreiz des Wettbewerbes in irgend einer Form unterstützt, so kann es nicht ausbleiben, daß die Er folge im ganzen bedeutendere werden. Es liegt hierin ein die Abendkurse der ^.88oeiat,ion amioals. Sie umfassen: 1. Allgemeine Übersicht der (französischen) Literatur mit biblio graphischen Hinweisen (2 Stunden); 2. Bibliographie und Kataloge (1 Stunde); 3. Wie man ein Buch verkauft (1 Stunde); 4. Das Kommissionsgeschäft (1 Stunde); 6. Das Antiquariat (1 Stunde). Diese Abendkurse sind aus der Erwägung entstanden, daß es vielen Buchhandlungsgehilfen nicht möglich ist, an Vorlesungen teilzunehmen, die in die geschäftliche Arbeitszeit fallen. — Der Besuch der beiden Veranstaltungen soll ein guter sein; ein wirk licher Erfolg wird sich natürlich erst einstellen können, wenn sie Es ist jedenfalls interessant, daß deutsches Vorbild in Frank reich solch eine energische Nachahmung gefunden hat, und wenn Jean Schwab seinerzeit seinen Vortrag mit den Worten schloß: »Das Ziel, das ich im Auge hatte, war weniger, Sie die deutschen Buchhändlerkurse in allen ihren Einzelheiten kennen zu lehren, als vielmehr in Ihnen durch das Beispiel unserer Nachbarn den Wunsch rege zu machen, ebensoviel, ja mehr zu erreichen, als sie selbst erreicht haben«, so müssen wir wohl nach einem so ver heißungsvollen Anfänge in Frankreich auf der Hut sein, daß wir auf der Höhe bleiben. Es soll uns aber wohl gelingen! Kleine Mitteilungen. Wert des Firmenrechts. — In einer offenen Handels gesellschaft, die zwischen dem Erben des verstorbenen Mitinhabers und dem früheren Teilhaber fortgeführt wurde, war zwischen den jetzigen Gesellschaftern der Wert des Firmenrechts auf 100 000 festgesetzt worden, von dem 80 000 ^ auf den Anteil des Erben, der Rest auf den andern Teilhaber fallen sollte. Dem Erbschafts steueramte gegenüber, das die 80 000 ^ als Bestandteil des Nach lasses besteuern wollte, machte der Testamentvollstrecker geltend, der Firmenrechtswert sei nur ein ideeller und ziffernmäßig nur im Hinblick auf eine künftige Liquidation festgelegt. Da das Erbschaftssteueramt annabm, daß der aus der Bilanz sich ergebende Wert des Geschäfts mangels Bewertung des Firmenrechts zu niedrig sei, fragte es an, wie hoch im vorliegenden Falle das Firmenrecht zu bewerten sei, und welche Umstände nach hiesigem Handelsbrauch für die Bewertung des Firmenrechts maßgebend seien. Die Antwort der Ältesten der Kaufmannschaft von Berlin vom 30. November 1908 lautete: An sich ist dem Firmenrecht der offenen Handelsgesellschaft ein Wert zuzusprechen. Nach kaufmännischen Anschauungen läßt sich jedoch dieser Wert ziffernmäßig erst bei einer Veräußerung der Firma feststellen. In einem früheren Zeitpunkte, also ins besondere bei dem Übergang der Firma im Erbwege, ist eine solche ziffernmäße Feststellung nicht angängig. (Papierztg.) * Jur Fünshundertjahrseier der Universität Leipzig. (Vgl. Nr. 96, 102 d. Bl.) — Eine Reihe von Leipziger Verlags buchhandlungen, die Firmen Dürr'sche Buchhandlung, Johann Ambrosius Barth, Breitkopf L Härtel, Andr. Deichert'sche Ver lagsbuchhandlung Nachf., Duncker L Humblot, Beit ^ Comp., I. C. Hinrichssche Buchhandlung, S. Hirzel, O. R. Reisland, B. G. Teubner, F. C. W. Vogel, Wilhelm Engelmann, H. Haessel Verlag, Alfred Kröner, Bibliograpbisches Institut (Meyer), Otto Harrassowitz, G. Müller - Mann'sche Verlagsbuchhandlung, haben zur Fünfhundertjahrfeier der Universität Leipzig dieser ihre Verlagswerke nach freier Wahl zur Ergänzung der Bestände der Universitäts-Bibliothek, wie zum Teil auch der Büchersammlungen
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder