Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.05.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-05-19
- Erscheinungsdatum
- 19.05.1909
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19090519
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190905191
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19090519
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1909
- Monat1909-05
- Tag1909-05-19
- Monat1909-05
- Jahr1909
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
^ 114, IS, Mai 1S0S, Amtlicher Teil, Börsenblatt s. d. Dkschn, Buchhandel 604',' oder unter Band durch die Post versandt. Das Börsenblatt kann ohne die in 8 3 genannten Beilagen nicht bezogen werden, auch eine Teilung in der Art der Zusendung ist nicht statthast. Die Mitglieder des Börsenvereins und die nach 8 13 der Satzungen anerkannten Vereine erhalten ein Exemplar des Börsen blattes mit Beilagen für den Jahrespreis von zehn Mark, weitere Exemplare zum eigenen Gebrauche für fünfzehn Mark unter der Verpflichtung, das Börsenblatt Nichtbuchhändlern nur mit Genehmigung des Vorstandes und solchen Buchhändlern, deren Ausschließung aus dem Börsenvereine beschlossen wurde, überhaupt nicht mitzuteilen, (8 4 Ziffer 6 der Satzungen,) 8 5, Buchhändler, die dem Börsenvereine nicht angehören, können das Börsenblatt mit den Beilagen mit Genehmigung des Vor standes und gegen Uebernahme der Verpflichtung, wie sie in Z 4 Abs, 2 den Mitgliedern auserlegt ist, zum Jahrespreise von zwanzig Mark erhallen. Die Verabsolgung geschieht mit dem ausdrücklichen Vorbehalte, unter Rückzahlung des verhältnismäßigen Betrages die Lieferung jederzeit cinstellen zu können, 8 6, Die Bezugszeit ist das Kalenderjahr, nur ausnahmsweise die Zeit je vom Beginne des 2,, 3, oder 4, Vierteljahres an bis zum Jahres schlüsse, Abbestellungen innerhalb der Bezugszeit können nicht an erkannt werden. Die Lieferung erfolgt nur aus Verlangen und gegen bar durch die Geschäftsstelle, 8 7, Aufträge aus Zusendung unter Band übernimmt die Geschäftsstelle nur für tägliche Zusendung und nur für die ganze Dauer der Bezugszeit, Außer dem Postgelde wird dafür eine Gebühr von 5 Mark jährlich berechnet. Das Postgeld wird in der Regel von der Geschäftsstelle verauslagt und nach Schluß jeden Vierteljahres durch Barsaktur erhoben, Gehilfen können den die Stellen-Angebote enthaltenden Bogen des Börsenblattes unberechnel und für je 4 Wochen unter Band beziehen gegen vorherige Bezahlung von I Mark Vcrsendungs- kosten. Der Bezug kann an jedem Tage begonnen werden. In derselben Weise können diejenigen Seiten des Börsen blattes, die Verkaufs-Anträge, Teilhaber-Gesuche u, dergl, enthalten, bezogen werden gegen Bezahlung von 2 ,,/4 für je 4 Wochen, 8 8, Die Mitglieder des Vorstandes und des Ausschusses sür das Börsenblatt erhalten je ein Freiexemplar; über anderweitige Ge währung von Freiexemplaren entscheidet der Ausschuß, Anzeigen, 8 «. Für die Abteilungen »Geschäftliche Einrichtungen», »Fertige Bücher», »Künftig erscheinende Bücher« und »Vermischte Anzeigen« sind mehrspaltige Anzeigen zulässig. Aus dem Umschläge werden nur viertel-, halb- und ganzseitige Anzeigen ausgenommen, die viertelseitigen nur halbbreit. Die erste Seite wird nur ungeteilt vergeben. Marktschreierische Satzanordnung, Abbildungen, weiße Schrift auf schwarzem Grunde, sowie übertrieben aufsällige Verzierungen und Umrahmungen, sind unzu lässig (vergl, auch 8 15); dagegen sind aus den Umschlagseiten Abbildungen und freiere typographische Anordnung gestattet, bestattet ist ferner auch im Börsenblatt selber die Aufnahme von Verlags zeichen, Unverständliche Anzeigen, die zum Zwecke der bloßen-Er regung von Aufmerksamkeit beispielsweise nur einen Namen oder Titel ankündigen, ohne die Bezugsquelle anzugeben, sind zurück- zuwcisen. In der Abteilung »Angebotene Bücher« ist für die Titel Borgis oder größere Schlist, in der Abteilung »Gesuchte Bücher» dagegen nur Borgis-Antiqua gestattet, die Anzeigen werden aber in beiden Abteilungen nach Petitzeilen berechnet, Mitglieder des Börsenvereins und die nach §13 der Satzungen anerkannten buchhändlerischen Vereine zahlen sür ihre eigenen An zeigen 10 Pfennige sür die dreigespaltene Petitzeile oder deren Raum, Wenn Mitglieder Anzeigen sür Nichtmitglieder aufgeben, so haben sie sür diese 30 Pfennige für die Petitzeile zu zahlen, Für Nichtmitglieder oder Nichtbuchhändlcr beträgt der Anzeigenpreis 30 Pfennige, In der Abteilung »Gesuchte Stellen- kostet auch für Nicht-Zeiten Mitglieder des Börsenvereins die Petitzeile nur 10 Pfennige, mcsscr Für Anzeigen, in denen die Geschäftsstelle des Börsenvereins zur Annahme von Angeboten genannt wird, ist eine einmalige 1 Gebühr von 2S Pfennigen zu entrichten, z Bekanntmachungen der im 8 2 L 2 genannten Unter- 4 stützungsvereinc werden einmal unberechnet ausgenommen; un- 5 berechnete Wiederholungen derselben Anzeige bedürfen der Ge- nehmigung des Ausschusses, g Auf den Umschlagseiten zahlen Mitglieder des Börsenvereins s 20 Mk, sür eine viertelseilige, 38 Mk, sür eine halbseitige, 72 Mk, 10 für eine ganzseitige Anzeige und 100 Mk, für die erste Seite; ^ sür Nichtmitglieder betragen diese Preise 30 Mk,, 58 Mk,, 112 Mk, lg und 150 Mk, 14 Eine ganze Seite umfaßt 252 dreigespaltene Petitzeilen (siehe 15 nebenstehenden Zeileninefser). Der Betrag der Anzeigenrechnungen ist sofort zahlbar und zg wird von der Geschäftsstelle durch Barsaktur eingezogen, Rabatt kann nicht gewährt werden, 8 1» Anzeigen sür das Börsenblatt selbst (vom Umschlag abgesehen), gz die an Wochentagen bis 10 Uhr vormittags bei der Geschäftsstelle 26 eingchcn, werden in der Regel in der am nächsten Tage er- 27 scheinenden Nummer abgedruckt. Eine Verpflichtung zur Auf- ^8 »ahme von Anzeigen an bestimmten Tagen oder an be- gg stimmte! Stelle wird nicht übernommen, Anzeigen sür 81 die Umschlagseiten können nur nach der Reihenfolge des Eingangs 32 und nur nach Maßgabe des verfügbaren Raumes berücksichtigt 83 werden, gz Anzeigen-Aufträge sind an die Geschäftsstelle des Börsen- zg Vereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig zu richten, 37 Kcdaklio», 8 il- Die sür die Redaktion nötigen Beamten werden vom Vor stande aus Vorschlag des Ausschusses angestellt oder entlassen. 38 3g 40 41 42 j 8 12. Der verantwortliche Redakteur hat den Inhalt des Börsen blattes, einschließlich der Anzeigen, deren Prüfung, Druckeinrich tung und Korrektur ihm und den Hilssredakteuren obliegt, unter Beobachtung der Reichs- und Landesgesetze gemäß diesen »Bestim mungen« und den sie etwa ergänzenden, vom Vorstande genehmigten Anordnungen des Ausschusses zusammenzustellen und für recht zeitige Drucklegung Sorge zu tragen. Den verantwortlichen Redakteur vertritt nötigenfalls der zweite Redakteur,
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder