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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.05.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-05-24
- Erscheinungsdatum
- 24.05.1909
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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6222 Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel- Amtlicher Teil. 117, 24- Mai 1909. Erscheinen der betreffenden Publikationen in Vereinsregie nur ein sehr kurzer, leider schon häufig beschrittener Weg, also Zurückhaltung geboten ist, und ich hoffe, daß das eigene wohlverstandene Interesse der Verleger dazu beitragen wird, daß dieser Paragraph sich dauernd einbürgern kann. Zu H l3 ist dann noch eine Nr- 2 gekommen, die demjenigen, der mit offenen Augen im Buchhandel gestanden hat, eigentlich nichts Neues sagt- Es ist die Möglichkeit, für eine Reihe zusammengehöriger Werke einen ermäßigten Gesamt preis und für eine Reihe von Exemplaren desselben Werkes, für mehrere Exemplare, einen Partiepreis zu bestimmen- Es steht nichts im Wege, vorausgesetzt, daß die Willkür ausgeschlossen ist, eine solche Befugnis zu gewähren, und nach dein Grundsätze, nicht unnötig einzuschränken, sondern Freiheit einzuräumen, wo Freiheit möglich ist, haben Ausschuß und Vor stand gern darein gewilligt, aus Wunsch einiger Verleger einen derartigen Vorschlag aufzunehmen- Jm übrigen will ich aus Einzelheiten nur noch eingchen, wenn cs gewünscht werden sollte, einen einzigen Fall ausgenommen. Es war von verlegerischer Seite ausgesprochen worden, daß es aus Grund des K 10, nach welchem der Verleger nicht berechtigt sein soll, Erlaubnis zum Verkauf von Werken seines Verlages unter dem Ladenpreise zu erteilen, möglicherweise verwehrt sein könne, wie es bisher geschehen ist, ausnahmsweise den Autoren des eigenen Verlages das Hand werkszeug zu Werken, deren Bearbeitung sie übernommen haben, zum Buchhändlerpreise zu liefern- — Unter der Voraus setzung, daß das nicht eine Regel wird — und das braucht man ja wohl eigentlich nicht zu fürchten, da kein Verleger gern die damit verbundenen Umstände, die bei einem großen Verlage sehr groß sein würden, auf sich nehmen wird —, unter dieser Voraussetzung kann ich erklären, daß Vorstand und Ausschuß sich dieser Verkehrssitte durchaus bewußt sind und sie durch den Paragraphen nicht einschränken wollen. Wir wollen uns aber vergegenwärtigen, was nach der jüngst erschienenen Geschichte des Deutschen Buchhandels schon der alte Adrian Beyer im Jahre 1690 erkannt hat: daß der Buchhandel sich insofern von anderen Handelszweigen unterscheidet, als bei ihm Produzenten und Konsumenten in vielen Fällen dieselben Personen sind, und daß es deshalb heißen würde, dem Sortimentsbuchhandel den Lebensnerv abzuschneiden, wenn, wie es von einigen Verlegern geschehen sein soll, den Autoren wahllos Bücher zum Nettopreise geliefert würden- (Sehr richtig!) Meine Herren, niemand ist mehr davon durchdrungen, daß das Werk, das wir Ihnen übergeben haben, seine großen Mängel hat, nichts Vollkommenes ist, als diejenigen, welche an der Bearbeitung in erster Linie beteiligt gewesen sind- Eine große Anzahl von Wünschen, die an uns herangctreten ist, mußte unerfüllt bleiben- Ich kann Ihnen aber sagen, daß unter den zahllosen Zuschriften, die ich als Vorsitzender des Ausschusses bekommen habe, kaum eine einzige ist, die einen noch nicht erwogenen Gedanken zur Debatte gestellt hätte. Bei der großen Zahl von Sachverständigen, die bei der Ausarbeitung be schäftigt waren, war tatsächlich säst jeder einzelne Punkt zur Besprechung gekommen. Die Sache erscheint uns also spruch reif- Sie würde durch Lagern nicht besser und ein Abschluß muß gemacht werden- Jeder wird etwas an der Verkauss- ordnung zu bemängeln haben und wird etwas darin vermissen- Aber wir müssen daran sesthalten: will der Verlag einen Sortimentsbuchhandel — und das ist in verschiedenen Erklärungen der letzten Zeit doch ausdrücklich bestätigt —, jo kann er nicht willkürlich handeln, sondern es ist nötig, daß er gewisse Einschränkungen auf sich nimmt, sofern er es mit dem Sortimentsbuchhandel nicht dahin kommen lassen will, wohin cs in anderen Ländern leider gekommen ist. Ebenso muß sich das Sortiment dessen bewußt sein, daß es dem Verlage gewisse Freiheiten lassen muß, daß es nicht Selbstzweck ist, sondern daß es eine volkswirtschaftliche Funktion auf die Dauer nur erfüllen kann, wenn es produktiv wirkt, und daß es den Verlag nicht in zu enge Fesseln schlagen darf. Beide müssen sich aber auch sagen, daß gewisse Schranken für jeden einzelnen äußerst wohltuend sind- Ich wenigstens muß erklären, daß ich es oft angenehm empfunden habe, wenn ein Autor mit einem ungewöhnlichen Ansinnen an mich herantrat und ich konnte ihm sagen: Bitte, hier ist Paragraph soundso; über diese Grenze kann ein gewissenhafter Verleger nicht hinausgehen! So ist cs nicht nur den Autoren gegenüber aus seilen des Verlages, so ist es auch den Kunden gegenüber auf seiten des Sortiments. Wer von uns erwartet, eine Verkaufsordnung zu be kommen, die alle die Schwierigkeiten aus der Welt schafft, die sich nun einmal aus der Kollision der Interessen der ver schiedenen Zweige des Buchhandels ergeben, der hat etwas erwartet, was sich überhaupt nicht verwirklichen läßt- Nur wenn beide Teile nachgeben, werden wir etwas Ersprießliches schaffen, und ich glaube, daß die Erfahrung beweisen wird, daß mit dieser neuen Verkaufsordnung sowohl der Verlag wie das Sortiment auszukommen imstande ist, vorausgesetzt, daß sie sich mit gutem Willen zu ehrlicher Probe entschließen, und ich bitte Sie daher: stimmen Sic dem Entwürfe zu. (Lebhafter, anhaltender Beifall.) Herr Kommerzienrat Carl Engelhorn-Stuttgart: Meine Herren! Wie Sie aus den Ausführungen unseres verehrten Herrn Vorsitzenden sowie aus denen des Herrn I>r. Ruprecht entnommen haben, ist der Entwurf der Verkaufs- ordnung, wie er Ihnen jetzt zur Beschlußfassung vorliegt, das Ergebnis der eingehendsten Beratungen und wiederholter gründlicher Durchsiebungen- Sic werden deshalb gewiß mit mir darin einverstanden sein, daß es zwecklos wäre, heute in dieser Versammlung noch einmal in eine Diskussion von Einzelheiten einzutreten- Ich wenigstens kann mir nicht denken, daß dadurch irgend etwas verbessert werden würde. Ich erlaube mir deshalb, Ihnen vorzuschlagen, die Verkaufsordnung, wie sie jetzt vorliegt, «n bloo anzunehmen- (Lebhafte Zustimmung.) Herr O>. B. Lehmann-Danzig: Meine Herren! Als offiziell hierhergesandter Vertreter des Vereins der Deutschen Sortimenter, der mit seinen 550 Mitgliedern — davon gegen 400 Börsenvereinsmitglieder — die größte und einzige allgemeine Organisation des deutschen Sortiments bildet, habe ich die Ehre, Ihnen Folgendes mitzutcilen. Aus zwei schwerwiegenden Gründen können ich und meine Freunde im Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig die hier zur Beschußfassung vorliegende Verkaussordnung nicht annehmen. Einmal ist dem deutschen Sortiment im Laufe der letzten zwei Jahre in weitem Umfange die Hoffnung erweckt, daß diese hier vorliegende Verkaussordnung ein Mittel sein werde, die wirtschaftliche und rechtliche Lage des deutschen Sorti ments — die in erschreckendem Herabglciten sich befindet, wenn man von verhältnismäßig wenigen Ausnahmen absieht zu verbessern- Diese Hoffnung hat der hier vorliegende Entwurf nicht erfüllt- Alsdann aber — und das ist noch viel schlimmer bedeutet dieser Entwurf ein erneutes Herabsinken unserer ge samten Lage. Es ist hier nicht die Zeit und auch nicht der Ort, um das in erschöpfender und genügender Begründung vorzu tragen und zu diskutieren. Die ungewöhnlichen akustischen Verhältnisse und plastischen Wanddekorationen (Heiterkeit) dieses
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