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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.05.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-05-24
- Erscheinungsdatum
- 24.05.1909
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19090524
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190905247
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1909
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^ 117, 24. Mai 1909. Amtlicher Teil. Börsenblatt s. d. Dtschn. SAchh-nd-l. 6229 Aus keinen Fall ist es gestattet, ihn einer anderen Stelle ohne ausdrückliche Genehmigung des Verfassers vorher zur Kenntnis zu bringen. Bei der Aufnahmeverweigerung eines Artikels oder Inserates ist dem Einsender ünter genauer Angabe der Gründe sofort davon Mitteilung zu machen. Der Ausschuß des Börsenblattes darf nur dann in Aktion treten, wenn sich der zurückgewiesene Teil an ihn wendet. Ich gebe das Wort Herrn Speyer zur Begründung seines Antrages. Herr Hans Speyer-Freiburg i. B.: Hochverehrte Versammlung! Mein Antrag ist eine direkte Folge des Be schlusses der Freiburger Buchhändler, das Zcttelpaket über Leipzig abzulehnen; Sie müssen mir daher gestatten, diesen Be- chluß kurz mit meinem Anträge zur Sprache zu bringen. Man hat wiederholt versucht, den Beschluß der Freiburger als gegen den Verlag gerichtet hinzustellen, obwohl er, wie Sie sich ja aus meinem Anträge überzeugen werden, gerade für diesen eine Ersparnis, eine Einschränkung unnötiger Kosten herbeisühren soll. Allerdings ist eine Voraussetzung dabei, daß nämlich jedes Mitglied unserer Korporation hier sich auch der Pflicht bewußt ist, das Börsenblatt zu halten und zu lesen. Unter dieser Voraussetzung steht der Freiburger Buchhandel auf dem Standpunkte, daß für die Leser des Börsenblattes die Anzeige daselbst in den meisten Fällen genügen sollte. Selbstverständlich wird es immer Fälle geben, in denen ein Zirkular notwendig sein wird. Aber in diesen Fällen hat schon heute der Verlag fast immer seine Ankündigung direkt versandt. Ich will nur ganz kurz dasür zwei Zeugen anführen, welchen geringen Wert das Leipziger Zettelpaket heute sowohl für den Sortimenter wie für den Verleger besitzt. Ein sehr großer Sortimenter, Herr Alexander Francke in Bern, von dem Sie sicher nicht behaupten werden, daß er voreingenommen gegen die Verleger sei, hat nachgewiesen, daß sich unter 541/4 Kilo Rundschreiben nur 24,77 Kilo befanden, die für ihn der Beachtung wert waren. (Zuruf.) Dabei, meine Herren, müssen Sie aber doch berücksichtigen, daß Herr Francke ein Sortiment hat, wie es vielleicht nicht 50 deutsche Sortimenter sonst besitzen. Er verfügt über eine Bahnhofsbuchhandlung, einen Fremdenverkehr, über einen so ausgedehnten Interessentenkreis, daß man für andere Firmen einen ganz gehörigen Prozentsatz abziehen muß. (Zuruf.) Vorsitzender Herr vr. Vollert (unterbrechend): Herr Speyer, verzeihen Sie, wenn ich Sie unterbreche; ich möchte freundlichst bitten, diese Ausführungen etwas abzukürzcn, sie haben ja mit den Anträgen eigentlich nichts zu tun. Herr Hans Speyer-Freiburg i. B. (fortfahrend): Ich möchte dann nur kurz darauf Hinweisen, daß das Resultat der Rundfrage des Deutschen Verlegervereins ergeben hat, daß mehr als 2000 Firmen das Zettelpaket ablehncn. (Lebhafter Widerspruch.) Ich habe hier das Zirkular des Deutschen Verlegervereins, in dem ausdrücklich angegeben ist: »Nichtbeantwortung unserer Anfrage würden wir so auffassen, daß Sie sich die Zustellung der Zettelpakete verbeten haben«. (Heiterkeit.) Meine Herren, ich mache diesen Schluß noch nicht zu meiner eigenen Ansicht; aber ich brauche dann meine Ansicht über das Leipziger Zettelpaket nicht zu revidieren. Wenn ich mir sage, daß ein direkt versandtes Rundschreiben einer so hochangesehenen Korporation wie des Deutschen Verlegervereins von 2000 Firmen noch nicht einmal beantwortet wird, so ist das ein so sicheres Zeichen, wie wenig die Zirkulare beachtet werden, daß die Verleger ein größeres Interesse am Börsen blatt als an den Rundschreiben haben sollten. (Zuruf: Auch-Buchhändler beantworten das nicht!) Erhebt man die Forderung, der Verlag solle sich mit seinen Anzeigen möglichst auf das Börsenblatt beschränken und nur in Ausnahmesällen resp. an die Nichtabonnenten desselben Rundschreiben versenden, so muß man sich auch die Frage vorlegcn, ob das Börsenblatt in seiner heutigen Anordnung den Ansprüchen genügt, die der Verleger und der Leser an dasselbe zu stellen berechtigt sind. Ich bin fest überzeugt, daß gleich mir eine größere Anzahl von Kollegen, sei es in der einen oder anderen Eigenschaft, zu einer Verneinung kommen und gleich mir eine bessere Einteilung wünschen werden. Bei dem heutigen Umfange des Börsenblattes mit seinen durchschnittlich 50 Seiten ist es für einen Verleger sehr schwer, sich mit einer kleineren Anzeige bemerkbar zu machen. Es ist aber für den Leser noch schwerer, diese Anzahl von Seiten mit derjenigen Aufmerksamkeit zu verfolgen, die der Verleger zu beanspruchen berechtigt ist. Nun haben wir in unseren Be stimmungen zwar eine gewisse Ordnung vorgeschrieben, z. B. daß zuerst die fertigen und dann die künftig erscheinenden Bücher folgen sollen. Aber, meine Herren, das steht, wie so vieles, nur auf dem Papier; in der Praxis ist es anders. Ich habe keine Veranlassung, Sie recht lange auszuhalten; wen es aber interessiert, wie es in der Praxis aussieht, dem lege ich dieses Börsenblatt vor und noch eines von vor zwei Tagen. Dieses Kunterbunt von fertigen Büchern, zukünftigen Büchern, angebotenen Büchern, gesuchten Büchern das ist nun nicht Zufall, sondern es findet sich fast in jeder Nummer. Der Grund dieser Nichtachtung unserer Bestimmungen ist mir zwar nicht unklar; er liegt eben darin, daß möglichst jedes Plätzchen ausgcnutzt werden soll, um ein möglichst großes Plus herauszuwirtschaftcn, und diesem sollen sich alle Inter essen unterordnen. Meine Herren, dieser Standpunkt muß verlassen werden, weil er weder den Interessen des Verlegers, der doch ein Recht hat, sein Inserat dort untergebracht zu sehen, wo es hingehört, entspricht, noch Rücksicht auf den Leser nimmt. Sieht sich aber der Verleger schon hierdurch im Börsenblatt zurückgesetzt, so wird er es noch mehr durch die klein liche und schikanöse Art, wie Inserate überhaupt nicht zur Veröffentlichung zugelassen werden. Die Fälle sind Wohl noch zu frffch, als daß ich sie hier iin allgemeinen wiederholen müßte. Aber, meine Herren, ob ein Inserat wie dieses, das vom Börsenblatt zurückgcwiesen worden ist, zurückzuweisen war oder nicht, das zu entscheiden möchte ich den Herren überlassen. Ich habe keine Veranlassung, für die Firma Hartleben hier einzutreten. Ich selbst finde die Anordnung meinem Geschmacke nach nicht schön; aber niemals könnte ich es befürworten, daß das Inserat nur deswegen zurückgewiesen wird, weil ein hervorragendes Buch eines Anthropologen fünfmal hintereinander auf einer Seite angezeigt werden soll. Der Verleger wird infolge von Erbitterung dann sehr oft geneigt sein, das Börsenblatt nur in den dringendsten Fällen zu benutzen. Ist an diesen beiden gerügten Übelständen die Redaktion des Börsenblattes schuld, so gibt es noch einen dritten, der einen Verleger, der es liebt, in ruhiger und vornehmer Form seine Verlagsartikel bekannt zu geben, dem Börsenblatte entfremdet. Es ist dies, um es kurz zu sagen, das Protzentum, das sich im Börsenblatt immer breiter macht. Als dem Börsenblatte der Umschlag gegeben wurde, war es zunächst etwas Besonderes, wenn sich der Verleger für seine Anzeige dieser Seiten bediente. Bald aber genügte auch die erste Seite nicht mehr; es mußte außer der ersten Umschlagseite auch noch eine zweite Seite im Texte genommen werden. Heute, meine Herren, sind wir schon so weit, daß man in manchen Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 76.' Jahrgang. 809
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