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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.05.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-05-25
- Erscheinungsdatum
- 25.05.1909
- Sprache
- Deutsch
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^5 118, 25. Mai 1908. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 6285 erzielten fast das Zehnfache dieser Summe. Sehr erheblich waren auch die Wertsteigerungen bei einigen Bildern A. Mauves, der bisher mit 580 Guineen feinen höchsten englischen Preis erzielt hatte. Von diesem Künstler besaß die Sammlung 8 Bilder; das bedeutendste davon, »Hammelherde im Walde«, 19'/^x35'/, Zoll, eins der beiden vollendeten, aber nicht gezeichneten Bilder, die man nach dem Tode des Künstlers in seinem Atelier fand, war im Jahre 1888 von der Firma Obach an Sir Day um 150 Pfund verkauft worden; es kam jetzt um 2700 Guineen an Neinhart in Chicago. Das nächste Bild, »Waldsaum«, 21^x29^2 Zoll, hatte der Vorbesitzer 1887 um 120 Pfund erworben, während es dies mal 2020 Guineen erzielte (Boussod, Valladon <L Cie.). Ebenso erzielten die anderen Bilder des Künstlers hohe Preise; ein »Schäfer mit Herde«, 7^X123/4 Zoll, letzter Preis 30 Pfund, wurde von Knödler um 720 Guineen erworben. Josef Israels war sechsmal vertreten. »Mutterglück«, 29x23 Zoll, kam um 1080 Guineen zu Boussod, Valladon L Cie., die auch ein Bild von E. Van Marcke, »Vieh auf der Weide«, 12'/2><20'/, Zoll, um 700 Guineen erwarben. Der Gesamtertrag des ersten Tages war der höchste, den ein einziger Versteigerungstag seit der Ver steigerung der Sammlung Vaile vor fünf Jahren gebracht hat. Am zweiten Tage gelangten die Handzeichnungen und Aquarelle der Sammlung zur Versteigerung. Es waren 166 Stück, gleichfalls zumeist von festländischen Künstlern; das Ergebnis dieses Tages war bei lebhafter Beteiligung 19 836 Pfund 11 Schilling, mehr als das Dreifache der ursprünglichen Erwerbs kosten von 6350 Pfund, so daß sich der Gesamterlös der Ver steigerung bei 289 Losen auf den außerordentlich hohen Wert von 94 946 Pfund 5 Schilling belief, den höchsten, den je eine ähnliche Versteigerung in England zu erreichen vermochte. Die Meister, die am ersten Tage so ausfallend hohe Wertsteigerungen erzielt hatten, waren zum Teil auch unter den Zeichnungen gut vertreten, so Willem Maris mit 2 und Harpignies mit 20 Stück. Über die Bestimmung einzelner Bilder und ihre Geschichte werden noch manche interessante Einzelheiten gemeldet. So soll Rousseaus Flußbild mit dem fischenden Mann, das die Firma Obach um 520 Guineen erwarb, im Auftrag eines Herrn gekauft worden sein, der das Bild demnächst den Trustees der Nationalgalerie zum Geschenk für diese Anstalt überweisen will. Für Matthäus Maris' »Vier Mühlen«, die am ersten Tage den ge meldeten hohen Preis erzielten, soll der bekannte Kunsthändler Goupil in Paris dem Künstler 100 Francs bezahlt und ihm dabei gleichzeitig eine Vorlesung darüber gehalten haben, wie töricht es sei, solches Zeug zu malen. (Nach den »limee«.) * Vom Reichsgericht. (Nachdruck verboten.) — Auf Un brauchbarmachung der Schrift »Um Wahrheit und Recht«, verfaßt von einer Frau Professor Wolf in Frankfurt a. O., jetzt im Auslande lebend, hatte am 14. Dezember v. I. das Landgericht II in Berlin erkannt, weil die Schrift schwere Beleidigungen eines Oberlandesgerichtsrats enthält. Die Verfasserin hatte einen Erb schaftsprozeß in drei Instanzen verloren und glaubte, daß ihr Unrecht geschehen sei. Nebenbei aber wollte sie, wie das Gericht feststellte, den betreffenden Oberlandesgerichtsrat beleidigen. Da die Verfasserin nicht zu belangen war, mußte sich das Gericht mit der Einziehung und Unbrauchbarmachung der Schrift begnügen. — Gegen das Urteil hatte die Verfasserin Revision eingelegt. Sie rügte Verkennung des Strafgesetzes und behauptete, es hätte nicht die ganze Schrift unbrauchbar gemacht werden dürfen, da eine Ausscheidung der beleidigenden Teile wohl möglich sei. Das Landgericht hat dies aber tatsächlich verneint. Das Reichsgericht erkannte deshalb am 21. Mai auf Verwerfung der Revision. Lentze. Ter Kampf der Genossenschaft Deutscher Tonsetzer gegen widerrechtliche Mnsikanfführnngen. (Vgl. Börsenbl. 1908 Nr. 108, 116, 125 u. 1909, Nr. 103.) — Durch Urteil der Straf- kammer des Landgerichts Naumburg sind am 6. Mai 1909 Bürgermeister Kretschmar und Kapellmeister Hohenstein in Bad Kösen wegen widerrechtlicher Aufführung verschiedener Musik stücke, die zum Bestände der Genossenschaft Deutscher Tonsetzer gehören, verurteilt worden, und zwar Bürgermeister Kretschmar zu einer Geldstrafe von 100 ^ und einer an die Genossenschaft Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 76. JahrMi-a- zu erlegenden Buße von 360 der Kapellmeister zu einer Geldstrafe von 50 Die Angeklagten hatten sich darauf berufen, daß für Aufführungen der Kur- und Badeverwal tungen eine Genehmigung der Komponisten nicht erforder lich sei, da solche Veranstaltungen keine gewerblichen Zwecke verfolgen und die Kurtaxe nicht als ein Entgelt, sondern als eine öffentlich-rechtliche Steuer anzusehen sei. Die Strafkammer hat jedoch entschieden, daß die von der Kur- und Badeverwaltung in Kösen veranstalteten musikalischen Aufführungen auch zur Förderung der gewerblichen Zwecke dienten, die regelmäßig mit dem Kur- und Badebetriebe verbunden seien, und daß schon aus diesem Grunde für die Aufführungen die Aufführungsgenehmigung der Berechtigten erforderlich sei. Die Buße ist in der Höhe des Betrages (— 6 Prozent vom Musiketat der Badeverwaltung) be messen worden, den die Genossenschaft Deutscher Tonsetzer bei gütlicher Verständigung dem Bade Kösen für die Genehmigung der Aufführungen aller ihrem Bestände angehörenden Werke vor geschlagen hätte. (»Musikhandel und Musikpflege.«) Unzüchtige Zusammenstellung nicht unzüchtiger Prospekte. Entscheidung des Reichsgerichts. (Nachdruck verboten.) — Vom Landgerichte Freiberg ist am 19. Februar der Buchhändler L. O. Schladitz in Berlin wegen Verbreitung unzüchtiger Schriften zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Er betreibt mit mehreren Gesellschaftern eine Versandbuchhandlung und pflegt in großem Umfange Prospekte zu versenden. Eine solche Prospekt sendung gelangte auch nach Hainichen i. S. und kam in die Hände des Vaters des 18jährigen Adressaten. Der Umschlag enthielt Prospekte über Frauenschönheit, Geschlechtsleben usw. Der Angeklagte will bei der Absendung nicht in Berlin gewesen sein. Das tut aber nichts, heißt es in dem Urteile, denn wenn er in Berlin ist, hat er auch nicht von jeder Absendung Kenntnis; er hat aber den ganzen Geschäftsbetrieb bis ins einzelne ge ordnet. Die Sachverständigen bestreiten die Unzüchtigkeit der Prospekte. Es kann zugegeben werden, sagt das Urteil, daß jeder Prospekt allein nicht unzüchtig ist, aber die Zusammen stellung der Prospekte ist unzüchtig. Der eine Prospekt betrifft Werke über das Geschlechtsleben in Rußland und in der Türkei. Von den das Geschlechtsleben betreffenden Kapiteln sind ganz detaillierte Angaben gemacht. Auch bei den Roman-Prospekten ist der Inhalt der das Geschlechtsleben betreffenden Stellen hervorgekehrt, sodaß der eigentliche Inhalt der Romane gar nicht erkennbar ist. Auf den Adressen des Angeklagten sind weder Stand noch Stellung des Empfängers vermerkt, so daß der Angeklagte gar nicht beurteilen kann, an wen er sendet. — Die Revision des Angeklagten rügte die Unzuständigkeit des Land gerichts Freiberg und bezeichnete die Feststellung der Unzüchtigkeit als rechtsirrtümlich. Das Reichsgericht erkannte am 21. Mai auf Verwerfung der Revision. Lentze. Sine Gedenkfeier für den Dichter des Struwwelpeter'. — Auf Anregung des Ärztevereins in Frankfurt a. M. ist ein Komitee in Bildung begriffen, das die Abhaltung einer Gedenk feier für vr. Heinrich Hoffmann am 13. Juni aus Anlaß der hundertsten Wiederkehr seines Geburtstages bezweckt. Auch wird beabsichtigt, dem Dichter des »Struwwelpeter« und dem Be gründer der Frankfurter Jrrenpflege einen Gedenkbrunnen zu errichten. (Nat.-Ztg.) Internationale Photographische Ausstellung in Dresden. — König Friedrich August von Sachsen besuchte am 22. Mai nachmittags die Reproduktiv ns Halle in der Internationalen Photographischen Ausstellung, die der Leitung des Deutschen Buchgewerbevereins zu Leipzig unterstellt ist. Der Monarch, der vom Verwaltungsdirektor des Buchgewerbevereins Arthur Woernlein geführt wurde, ließ sich verschiedene Arten des Ne- produktionsverfahrens vorführen und bekundete sein lebhaftes Interesse dafür. — Auch für die Vertreter der Presse war ein Nundgang durch die Reproduktionshalle festgesetzt. Um dem Publikum Gelegenheit zu geben, sich einen Einblick in das meist außerordentlich schwierige und umständliche Re produktionsverfahren zu verschaffen, sind die einzelnen Räume der Halle nicht nach Firmen, sondern nach den verschiedenartigsten Techniken eingeteilt worden. Der Deutsche Buchgewerbeverein 815
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