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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.05.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-05-29
- Erscheinungsdatum
- 29.05.1909
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19090529
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1909
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^ 122 29. Mai 1909. Mchtamtlicher Teil. Bürsenblatt f. d. Dtschn. Vnchhaukel. 64kl das Amt des zweiten Borsitzenden bekleidet hat, gehört Vilhelm Prior seit Jahren dem Abrechnungs- und Kautionsausschus; an. — Die Firma wird seit ihrer Gründung im deutschen Buchhandel durch die Firma Gustav Brauns in Leipzig vertreten. G. Barg um. Verlag der Berliner Monatskurse G. m. b. H. in Berlin. Handelsregistereintrag. — In das Handelsregister 8 des Königlichen Amtsgerichts Berlin-Mitte ist am 14. Mai 1909 fol gendes eingetragen worden: Nr. 6511. Verlag der Berliner Monatskurse Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sitz: Berlin. Gegenstand des Unternebmens: Ter Erwerb und die Fortführung der periodischen Finanz- Publikation »BerlinerMonatskurse« (Herausgeber vr.jur. M.Handl). Betrieb von Verlags- und Buchhandelsgeschäften, Erwerb und Errichtung von Druckereien beziehungsweise Beteiligung daran. Das Stammkapital beträgt 40 000 Geschäftsführer: vr. jur. Moritz Handl in Berlin. Die Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der Gesellschaftsvertrag ist am 26. April 1909 errichtet. Außerdem wird hierbei bekanntgemacht: Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen im Deutschen Reichs anzeiger. Der Gesellschafter vr. jar. Moritz Handl in Berlin bringt in die Gesellschaft ein: das ihm gehörige Eigentums- und Verlags recht sowie den ihm unter Nr. 1867 gewährten Neichsgesetz- Musterschutz des Berliner Patentamts auf die ganze Form und Einrichtung der Berliner Monatskurse, sowie die Schriften, Kästen und den stehenden Satz, Platten, Lettern usw., die als sein Eigen tum bei der Berliner Verlags-Druckerei Aktien-Gesellschaft 8^V. 61 stehen, ferner die gesamten Bestände an älteren Jahrgängen und Exemplaren der Berliner Monatskurse sowie deren Kurs- und Emissionsarchiv zum festgesetzten Werte von 39 000 ^ unter An rechnung dieses Betrages auf seine Stammeinlage. Berlin, den 19. Mai 1909. Königliches Amtsgericht Berlin-Mitte. Abt. 86. (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 121 vom 25. Mai 1909.) * Verband der Kreis- und Ortsvereine im deutschen Buchhandel. — Im amtlichen Teil der heutigen Nummer wird die Besetzung der Vorstandsämter durch die Herren R. L. Prager, Vorsitzender, Paul Nitschmann, Schriftführer, und Oscar Schuchardt, Schatzmeister, sämtlich in Berlin, von dem Vor stand der Vereinigung der Berliner Mitglieder des Börsenvereins bekanntgegeben. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. — Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 26. Mai dem Entwurf eines Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb in der vom Reichstage beschlossenen Fassung (vgl. Börsenbl. Nr. 115) die Zu stimmung erteilt. Ersatzpslicht sür Einschreibsendungen. (Vergl. Börsenblatt Nr. 108, S. 5737.) — Die »Kölnische Volkszeitung« hatte eine bedenkliche Lücke im Weltpostvertrag in der auch im Börsenblatt mitgeteilten Tatsache gefunden, daß nach den Bestimmungen dieses Vertrages nur für den Verlust, nicht aber für eine Be raubung von Einschreibsendungen Ersatz geleistet wird. Hieran anschließend wird in derselben Zeitung die Forderung aufgestellt, die deutsche Reichsregierung möge bei demnächstiger Ergänzung des Weltpostvertrages darauf hinwirken, daß bei zweifellos festgestellter Beraubung von Briefen während der Post beförderung ebenso Ersatz zu leisten ist, wie beim Verlust. Zu einer solchen Anregung dürfte aber die Reichsregierung sich un möglich bereit finden können, solange ihre eigenen gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen ganz dieselbe »Lücke« auch für den inneren deutschen Verkehr aufweisen. Nach 8 10 des Postgesetzes vom 28. Oktober 1871 findet eine Ersatzleistung für Einschreib briefe — 42 für jede Sendung — nur dann statt, wenn die Sendung verloren gegangen ist, für durch verzögerte Be förderung oder Beschädigungen — wozu auch Beraubungen gehören — entstandenen Schaden wird dagegen Ersatz nicht geleistet. Die Auslegung dieses Paragraphen geht so weit, Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 76. Jahrgang. daß u. a. selbst dann kein Ersatz geleistet wird, wenn der leere Umschlag erhalten geblieben ist. Das Reichspostamt hat hierüber folgende, von den Gerichten als richtig anerkannte Sätze auf gestellt: a.) wenn der leere Umschlag lediglich die Verpackung gebildet hat, so muß Ersatz geleistet werden, weil die Sendung selbst in Verlust geraten ist; b) wenn dagegen der Umschlag einen Teil der Sendung gebildet, z. B. schriftliche Mitteilungen ent halten hat, die für den Empfänger bestimmt waren, so ist eine Ersatzleistung ausgeschlossen; denn in einem solchen Falle ist ein Teil der Sendung erhalten geblieben, es liegt daher kein Verlust, sondern eine Beschädigung vor. Eine weitergehende Haftpflicht für Beraubung und Beschädigung eingeschriebener Briefsendungen müßte jedenfalls auch zu Vorsichtsmaßregeln für die Post verwaltung führen, z. B. mehrfacher Siegelverschluß, Wiegen der Briefe usw. Ob derartige, eine beschleunigte Behandlung beein trächtigende Vorschriften dem allgemeinen Verkehrsinteresse dienlich sein würden, ist sehr zu bezweifeln. Der Vorfall ist wieder eine Mahnung, höhere Geldbeträge als 42 ^/6 nicht in Einschreib sendungen, sondern nur in Wertbriefen zu versenden, sofern das Postanweisungs- oder Scheckverfahren aus irgend einem Grunde nicht zur Anwendung kommen kann oder aber die Einschreib sendungen bei den betreffenden Versicherungsgesellschaften (Valoren gesellschaften) gegen Beraubung besonders zu versichern. Z«m Postscheckverkehr. — Damit Zahlungen an In haber von Postscheckkonten ihnen auch bestimmt auf diesem billigsten Wege übermittelt werden, ist es unerläßlich, daß all gemein auf den Fakturen die Kontonummer des Postscheckkonto- Inhabers aufgedruckt oder aufgestempelt wird. Wie uns mit geteilt wird, fehlt es häufig noch an diesem notwendigen Erfordernis. Im Anschluß hieran noch eine Bemerkung anderer Art zum Postscheckverkehr, die wir den »Leipziger Neuesten Nachrichten« entnehmen. Überschreitet der Kontoverkehr eines Scheckteil nehmers 600 Buchungen im Jahr, so wird bekanntlich für jede weitere Buchung außer den regelmäßigen Gebühren eine Zuschlag gebühr von 7 H erhoben. In verschiedenen Zeitungen erschien kürzlich eine Notiz, daß sich diese Zuschlaggebühr leicht vermeiden lasse, wenn man bei Erreichung der 600 Buchungen einfach die Löschung seines Kontos und die sofortige Einrichtung eines neuen beantrage. Diese Zeitungsnotiz geht aber von völlig unzutreffen den Voraussetzungen aus. Bei Ermittelung der zuschlagpflichtigen Buchungen wird nämlich der innnerhalb eines Jahres vorgekom mene gesamte Buchungsverkehr eines Kontoinhabers zur Be rechnung gezogen, dergestalt, daß die Buchungen auf einem auf gehobenen Konto zu den Buchungen auf einem neu eingerichteten Konto hinzugerechnet und die über 600 hinausgehenden Buch ungen mit der Zuschlaggebühr belegt werden. Ter Post-Überweisungs- und -Scheckverkehr im Reichs- postgebiel während des ersten Vierteljahrs seines Be stehens. (Vergl. auch Börsenbl. Nr. 120.) — Nach dem jetzt fertiggestellten und veröffentlichten Abschluß vom 31. März sind in der Zeit vom 1. Januar bis Ende März d. I. bei den Post scheckämtern des Reichspostgebiets an Gutschriften 507 934 943 ^/6, an Lastschriften 477 768 502 ^/6 gebucht worden; inzwischen hat der Gesamtumsatz im Reichspost-llberweisungs- und -Scheckverkehr bereits eine halbe Milliarde erheblich überschritten. Von den Gut schriften wurden mit Zahlkarten 308 226 533 ^/6 eingezahlt, während von anderen Postscheckkonten 195 408 806 ./6 übertragen wurden. Von den Lastschriften entfallen auf Auszahlungen durch die Post anstalten 142 073 398 ^66, auf Übertragungen auf andere Postscheck konten 196 659 507 ^/6. Seit Februar sind diese Auszahlungen nicht sämtlich Barzahlungen, da ein großer Teil durch rote Schecks auf die Reichsbank ausgeglichen wird. Das Gesamtguthaben der Kontoinhaber betrug am 1. April 30166 360 ^6, der Zugang im März 4 201 290 ./6. Die Zahl der Kontoinhaber beiden Postscheckämtern des Reichspostgebiets betrug nach dem Abschluß vom Ende des Monats März insgesamt 23 768. Davon entfallen auf die Postscheckämter Berlin 4740 Konten, Breslau 2016, Cöln 4316, Danzig 980, Frankfurt a. M. 2320, Hamburg 1802, Hannover 1541, Karlsruhe 1833 und Leipzig 4258 Konten. Der Zugang betrug im Monat Februar 3406. (Deutscher Reichsanzeiger.) 841
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