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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.06.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-06-11
- Erscheinungsdatum
- 11.06.1909
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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Urscilblatt siir den Jeiltschen Lilllihüildel. Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Erscheint täglich außer Sonn- und Festtags und wird nur an Buchhändler abgegeben. Jahrespreis für Mitglieder des Börsenvereins ein Exemplar 10 weitere Exemplare zum eigenen Gebrauch je 15 für Nichtmitglieder 20 bei Zusendung unter Kreuzband (außer dem Porto) 5 mehr. Beilagen werden nicht angenommen. Beiderseitiger Erfüllungsort ist Leipzig. Anzeigen: die dreigespaltene Petitzeile oder deren Raum 30 Pfg.; Mitglieder des Börsenvereins zahlen für eigene Anzeigen 10 Psg., ebenso Gehilfen für Stellengesuche. Die ganze Seite umfaßt 252 dreigespaltene Petitzeilen. Die Titel in den Bücherangcboten und Büchergesuchen werden aus Borais gesetzt, aber nach Petit berechnet. Rabatt wird nicht gewährt. Nr 132. Leipzig, Freilag oen 11. Juui 1909. 76. Jahrgang. Amtlich Vörsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig- 75. Auszug aus der Registrande des Borstandes. I. Laufende Registrande. 24. April 1909. Nr. 1120. Das Permanente Bureau des Internationalen Derlegerkongresses hat angefragt, ob es möglich sei, den offiziellen Schutz des vom Verleger festgesetzten Laden preises nach der deutschen Gesetzgebung und nach den Verhältnissen Deutschlands zu er langen. Es wurde darauf unter Bezugnahme auf ein im Jahre 1903 ergangenes Reichsgerichts- Urteil geantwortet, wonach der vom Börsen verein gegen die sogenannte Schleuderei verfolgte Zweck, den Buchhandel gegen Entwertung der Bücher und die sonstigen aus der Preisunter bietung einzelner hervorgehenden Nachteile zu schützen und durch solchen Schutz namentlich auch die kleineren Sortimentsbetricbe lebensfähig zu erhalten, rechtlich ein völlig erlaubter sei. Weiler wurde darauf hingewiesen, daß die mit der Beratung des Gesetzentwurfes gegen den un lauteren Wettbewerb betraute Kommission des Reichstags sich in Z 1 für die Aufnahme einer Generalklausel entschieden habe, wonach ein jeder, der im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs Handlungen vornimmt, die gegen die guten Sitten verstoßen, auf Unterlassung der Handlungen sowie zum Schadenersatz in Anspruch genommen werden kann. Der Deutsche Reichstag hat inzwischen in dritter Beratung des Gesetzent wurfs diese Bestimmung einstimmig angenommen. Der Bundesrat hat ebenfalls seine Zustimmung erteilt. 27. April 1909. Nr. 1161. Auf eine Anfrage, inwieweit die Herstellung und der Verkauf von Schund literatur zum Gegenstand einer Gesetzesvorlage gemacht werden kann, wurde erwidert, daß der Börsenverein davon absehen niüßte, Vorstellungen bei der Regierung zu erheben, die die Herstellung und den Verkauf der sogenannten Schundliteratur zum Gegenstand einer Gesetzesvorlage zu machen bezweckten. Der Börsenverein sei der Ansicht, daß die vorhandenen Gesetze ausreichten und ein weiterer Schritt leicht dazu führen könnte, die Preßfreiheit zu gefährden. Dabei ist nicht unter lassen worden, gleichzeitig daraus hinzuwcisen, daß der Börsenverein seine stete Aufmerksamkeit er Teil. der Bekämpfung der sogenannten Schundliteratur widme und wiederholt seine warnende Stimme erhoben habe. 27. April 1909. Nr. 1172. Das Uarean äv l'Union Intsr- vLtionLls in Bern teilte der Geschäftsstelle mit, daß die Verhandlungen der Berliner Kon ferenz zur Revision der Berner Konvention am 14. Oktober bis 13. November 1908 in fran zösischer Sprache erschienen seien und für 8 Frank abzüglich 20 Prozent Rabatt zu beziehen seien. II. Protokoll der Vorstandssitzung vom 6.—11. Mai 1909. Punkt 14. An Stelle des satzungsgemäß aus dem Aus schuß für das Börsenblatt ausscheidenden Herrn Ferdinand Lomnitz ernannte der Vorstand als neues Mitglied Herrn Horst Weber in Firma I. I. Weber in Leipzig. Der Ausschuß hat sich inzwischen konstituiert und zum Vorsitzenden Herrn Georg Thieme und zum Schriftführer Herrn Max Weg gewählt. Punkt 15. Die Anerkennung eines kleineren buch- händlerischen Vereins als Organ des Börsen vereins wurde vom Vorstände versagt, da eine Zersplitterung in kleinere Vereine dem buch händlerischen Allgemeininteresse nicht förderlich sei. Auch würde die Anerkennung des Vereins schon aus dem Grunde unmöglich sein, weil von seinen Mitgliedern nicht einmal die Hälfte dem Börsenverein angchörten, während für die An erkennung als Krcisverein Voraussetzung sei, daß alle Vereinsmitglieder auch Mitglieder des Börsenvereins seien. Beim Inkrafttreten der neuen Satzungen seien zwar mehrere Vereine mit einer geringen Anzahl von Mitgliedern als Organ anerkannt worden, späterhin aber nicht mehr. Der Vorstand des Börsenvereins habe vielmehr wiederholt darauf hingewirkt, daß ins besondere Ortsvereine ihre Organeigenschafk frei willig aufgaben und ihre Vertretung allein in den größeren Kreisoereinen suchten. Punkt 18, 20, 41. Bei der letzten Hauptversammlung des Börsenvereins war ein Antrag dahin eingegangen, der Vorstand wolle bei der König!. Preuß. Bahnverwaltung gegen die Absicht, den An nahmeschluß für Eilgutsendungen von 7 Uhr bezw. >/,8 Uhr auf >/,7 Uhr zu verlegen, vorstellig werden. Dem Beschlüße der Haupt versammlung gemäß hat der Vorstand die Bitte derselben der König!. Preuß. Bahnvcrwaltung übermittelt, vor Verordnung dieser in das Ge- 906
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