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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.06.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-06-21
- Erscheinungsdatum
- 21.06.1909
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- Deutsch
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7416 BSrjenLlaU s. d. Dtjchn. Buchhandel. Amtlicher Teil. 140 21 Juni 1909. Herdcrsche Berlagshandluug in Freiburg i. Br. 7444 *Dor: Jakob Lindau. 1 -»4? 50 geb. 2 5 60 -Z; sek. 6 ^ 80 -Z. ^ " et emenäata. 7 ^ 40 A6k. 8 60 *Meschler: Gesammelte Kleinere Schriften. 2. Heft: Leitgedanken katholischer Erziehung. 2. Auflage. 1 .4 80 <Z; geb. 2 40 L. *Sauter: Die Feiertagsepisteln. 5 ^ 40 cZ; geb. 6 ^ 40 *— Die Evangelien der Fastenzeit Geb. 5 .//. *- Die Sonntagsepisteln. Geb. 5 richt in den mittleren Klassen höherer Lehranstalten. II. Teil: Kirchengeschichte in Zeit- und Lebensbildern. 4. u. 5. Ausl. 75 -Y. *Stolz: Bilder zur christkatholischen Glaubens- und Sittenlehre. 3 ^ 20 geb. 4 S. Hirzel in Leipzig. 7446 IHpsix. 6 Lcke. 32 Julius Hoffmann in Stuttgart. 7447 Ernst Hofmann ä. Co. in Berlin. 7443 8ek. 4 50 räidoke Ine,6. 3 ^ 60 ^ Fr. Lintz'sche Buchh. Friedr. Bal. Lintz in Trier. 7436 Trevirensia. Literaturkunde z. Geschichte der Trierer Lande. 6 f. Abonn. d. Trier. Archiv. 5 .it. Maritima, Berlagsgesellschaft m. b. H. in Berlin. 7438 ^u»8- ^uli/Lept. 1909. 1 goH. Gust. Ferd. Müller in Berlin. 7440 Autler-Zucht- und Ruchlosigkeiten. 60 R. Oldenbourg in München. 7436 1908. 9 .tt. Paul Parey in Berlin. 7435 ^^3^ ^üö.^Osk. ^ ^ ^ snäull8 Io8 8ta ^ E. Pierson S Verlag in Dresden. 7439 M. Poppelatter in Berlin. 7439 Emil Roth, Verlag in Gießen. 7449 L. SaunierS Buchhandlg. in Danzig. 7436 Zeitschrift des Westpreuß. Geschichtsvereins. Heft 51. 2 C. Schaffnit in Düsseldorf. 7448 *Just: Schundliteratur, eine Verbrechensursache und ihre Be kämpfung. 2. Ausl. 30 A Bernhard Tauchnitz in Leipzig. 7442 l'ü.uokni^-^didion. Vol. 4124: Bruno Troitzsch Nfg. in Chemnitz. 7429 Touristenkarte der Umgebung von Zwickau. 60 Schlegel: 60 Ausflüge in die Umgegend von Chemnitz. 3. Aufl. 1 50 -z. Verlag der Arbeiter-Versorgung A. Troschel in Gr. Lichterfelde. 7439 ^ der'^V.-O^^o ^brstcherung.träger zu einanc er nach Verlag der Jugend in München. 7440 Verlag des Roland von Berlin in Berlin. 7431 Der Roland von Berlin. 3. Quartal. 2 ./6. Westdeutsche Berlagsgesellschaft in Wiesbaden. 7436 Nichtamtlicher Teil. Dreißig oder fünfzig? Von Max Burckhard (Wien)/) Das Reichsgesetz vom 19. Juni 1801 gewährt de» Schutz des Urheberrechts noch dreißig Jahre lang nach dem Tode des Urhebers. Die gleiche Frist hatte auch das Bnndesgesetz vom 11. Juni 1870 gesetzt. Die Verlängerung der Schutz frist. die der Entwurf des neuen Gesetzes, wie er am 8. De zember 1900 dem Reichstage vorgelegt worden war, für die Aufführung von dramatischen und musikalischen Werken vor geschlagen hatte, ist damals nicht Gesetz geworden. Nun wird die Frage einer derartigen Begünstigung neuerlich aufgeworfen. Eigentlich tritt diese Bewegung gleich zeitig in einer doppelten Form oder Richtung auf. Nämlich indirekt, und zwar zugunsten des -Parsifal« von Richard Wagner, und direkt hinsichtlich aller dramatischen und musika lischen Ausführungen überhaupt. Am 13. Februar 1883 ist Richard Wagner dahingegangen, und schon das Herannahen des Zeitpunktes, in dem seine Werke -frei« werden, könnte den Gedanken nahelegen, daß auch die Anregung zu der allgemeinen Bestimmung, die nun wieder empfohlen wird, der eine besondere Fall gegeben habe — wenn auch nicht *> Mit gütig erteilter Erlaubnis abgedruckt aus dem »Litera- riichen Echo«, Herausgeber: vr. Joses Ettlingei, Verlag von Egon Fleische! L Co. in Berlin, Heft IS, vom IS. Juni 1809. jene besonderen Vorschläge und Bemühungen als Begleitung dieser allgemeinen Bestrebungen aufträten. So kommen zwei Fragen miteinander in enge Beziehung, hinsichtlich deren manche grundverschiedener Ansicht sein dürsten. Denn man kann sehr gewichtige Gründe dafür anführen, daß die Aufführung des -Parsifal« ini Sinne des Meisters noch über den Ablauf der allgemeinen Schutzfrist hinaus für die von ihm geschaffene und in seinem Geiste weitergeleitete Kunststätte Vorbehalten bleiben solle, und kann trotzdem lebhaft Stellung nehmen dagegen, daß die gesetzliche Schutz frist allgemein ausgedehnt werde. Denn was bei dieser letzten Anregung Ziel scheint, soll ja eigentlich nur ein Mittel sein zu einem anderen, engeren Ziele; gegen dieses andere Ziel aber wieder wäre jedenfalls einzuwenden, daß es beide Male nicht als selbständiges Ziel auftritt. Das eine Mal ist es verdeckt durch das allgemeine Ziel der erweiterten Schutzfrist, das andere Mal soll es aus einem Umweg her- beigesührt werden, der als Mittel so untauglich und zugleich so verwerflich ist, wie eben die Beschlüsse des Deutschen Bühnenoereins es sind, mit denen freie Ausführungen des »Parsifal« durch Knebelung der Bühnenangehörigen verhindert werden sollen. Der Fall -Parsifal« und der Fall der allgemeinen Verlängerung der Schutzfrist für Bühnenwerke müssen strenge getrennt werden, nur dann kann man in beiden Fällen richtig sehen. Für das Werk eines Mannes, der seinem Volke und der Kunst gewesen ist, was Richard
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