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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.06.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-06-23
- Erscheinungsdatum
- 23.06.1909
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- Deutsch
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142, 23 Juni 1909. Nichtamtlicher Teil. vßrseablatl f. s. Dffchn. Buchhandel 7507 Empfänger bei dem Postscheckamte zwar ein Konto bestanden hatte, dieses aber erloschen ist. Für die Beförderung jeder Un- bestellbarkeitsmeldung und der zu erteilenden Antwort hat der Absender 20 H Porto an die Aufgabe-Postanstalt zu entrichten. Den Landbriefträgern können auf ihren Bestellgängen Zahl karten über Beträge bis 800 zur Ablieferung an die Postanstalt übergeben werden. Für jede dem Landbriefträger auf seinem Bestellgange übergebene Zahlkarte ist eine Nebengebühr von 5 H im voraus zu entrichten. Die Unterschriften der Personen, die zur Ausstellung von Überweisungen und Schecks berechtigt sein sollen, müssen dem Post scheckamte vom Kontoinhaber mitgeteilt werden, damit die Echt heit der Unterschriften unter den beim Postscheckamte eingehenden Überweisungen und Schecks geprüft werden kann. Die dem Post scheckamte mitgeteilten Unterschriften haben so lange Geltung, bis der Kontoinhaber diesem Amte das Erlöschen der Vertretungs befugnis mitgeteilt hat Bei Rückzahlungen mittels Schecks hat der Aussteller vor der Ausgabe des Schecks von der am rechten Rande des Schecks be findlichen Zahlenreihe die Zahlen abzutrennen oder mit Tinte (nicht Stift) zu durchstreichen, welche den Betrag des Schecks übersteigen. Ist dies versehentlich unterblieben, so hängt es von dem Ermessen des Postscheckamts ab, ob der Scheck einzulösen ist. Schecks, die mit einem Indossament versehen sind, werden über haupt nicht eingelöst. Sofern der Betrag eines Schecks 800 nicht übersteigt, kann das Geld an den Empfänger mittels telegraphischer Zahlungs anweisung übermittelt werden. Der Antrag ist auf der Vorder seite des Schecks unterhalb der Angabe des Orts und der Zeit der Ausstellung zu vermerken und vom Antragsteller zu unter schreiben. Ist der Antrag auf telegraphische Übermittlung vom Scheckaussteller gestellt, so wird der Betrag des Schecks dem Zahlungsempfänger unverkürzt überwiesen. Vom Konto des Scheckausstellers wird der Scheckbetrag unter Hinzurechnung der Telegrammgebühr und zutreffendenfalls des Eilbestellgeldes für die Bestellung an den Empfänger abgeschrieben. Ist dagegen der Antrag auf telegraphische Übermittlung vom Zahlungs empfänger gestellt, so wird die Telegrammgebühr vom Betrag des Schecks in Abzug gebracht und etwaiges Eilbestellgeld vom Empfänger bar eingczogen. Änderungen in den rechtlichen Verhältnissen eines Konto inhabers, die für sein Konto von Bedeutung sind, müssen dem zuständigen Postscheckamte mitgeteilt und durch Vorlegung öffent licher Urkunden nachgewiesen werden. Unterbleibt diese Mit teilung, so hat die Postverwaltung den etwa aus der Unkenntnis der eingetretencn Änderungen entstehenden Schaden nicht zu vertreten. Der Inhaber eines Kontos kann jederzeit aus dem Scheckverkehr ausscheiden. Im Falle einer mißbräuchlichen Be nutzung des Kontos seitens des Kontoinhabers ist auch das Post scheckamt befugt, das Konto aufzuheben. Die Postverwaltung leistet für rechtzeitige Buchung der Ein zahlungen auf den Konten und für rechtzeitige Ausführung der dem Postscheckamte mittels Überweisungen und Schecks erteilten Aufträge keine Gewähr. Für die auf Zahlkarten eingezahlten Beträge haftet die Postverwaltung in der gleichen Weise wie für Postanweisungen. Ober-Postassistent Langer. * Pensionsanstalt deutscher Journalisten und Schrift» steiler — Die Hauptversammlung der Pensionsanstalt deutscher Journalisten und Schriftsteller tagte unter dem Vorsitz von Redakteur Prager (München) am 19. Juni in Breslau. 16 Orts- vereine waren vertreten. Nach dem Bericht Wilhelm Pragers (München) ist der Stand sowohl der Pensionskasse, als auch der Witwenkasse befriedigend. In der Pensionskasse gehören 90 Prozent der Mitglieder der Altersklasse über 60 Jahre an. Der Zuschuß für die Pensionäre wurde für das Jahr 1910 wieder aus 80 ^ festgestetzt. Zum ersten Vorsitzenden wurde vr. Steinbach (Wien), zum zweiten Vorsitzenden Direktor Wenzel (Berlin), zum Schrift führer Direktor Schaumberg gewählt. In den Vorstand wurde das ausscheidende Mitglied Prager (München) wieder-, außer dem Helfreich neugewählt. In den Ausstchtsrat wurden die aus,cheidenden Mitglieder Proelß (Stuttgart), Prosl (Leoben), Rippler (Berlin), Vr. Steinbach (Wien) und vr. Welti (Bern) wieder- und vr. Mohr (München) und Kühne (Eisenach) neu gewählt. * Verband deutscher Journalisten und Schriftsteller. — Die 16. Delegiertenversammlung des Verbandes Deutscher Jour nalisten und Schriftsteller würde am 20. d. M. vormittags in Breslau namens des Vorortes München vom königlichen Rat Leher eröffnet. Zum 1. Vorsitzenden wurde vr. Hamburger (Breslau), zum 2. Vorsitzenden vr. Marx (Berlin), zum 3. Vorsitzenden königlicher Rat Leher (München), zum 4. Vorsitzenden vr. Stein- bach (Wien) gewählt, zu Schriftführern Sittenfeld (Breslau) und Schaumberg (München), zu Beisitzern Stoffers (Düsseldorf), Gießen (Frankfurt a. M.) und vr. Obst (Hamburg). — vr. Ham- burger (Breslau) begrüßte die Erschienenen und teilte mit, daß der Oberpräsident der Provinz Schlesien, Graf Zedlitz und Trützschler, da er einer Landratskonferenz in Kudowa beiwohnen müsse, zu seinem Bedauern am Erscheinen verhindert sei. Er hieß dann die erschienenen Vertreter des Breslauer Magistrats und der Stadt verordnetenversammlung, sowie den Rektor der Universität, Pro fessor Uhthoff, willkommen. — Darauf begrüßte Oberbürgermeister vr. Bender namens der Stadt die Versammlung. Er drückte seine Sympathie mit den Bestrebungen der Journalisten und Schriftsteller zur Sicherung der Position ihrer einzelnen Mit glieder aus, deren Arbeiten und Wirken alle Welt angehe, da sie Kündiger der Gegenwart und auch der Zukunft seien mit Bezug auf ihren Einfluß auf die Ausgestaltung des Vaterlandes. Er hoffe, daß die Delegierten von Breslau angenehme Erinnerungen mitnehmen werden, überbrachte eine Einladung der Stadt und wünschte den Arbeiten der Tagung besten Erfolg. — Schaumburg (München) erstattete den Geschäftsbericht und den Rechnungsbericht des Vorortes, Prager (München) den Bericht der Pensionsanstalt. — Dem Vororte wurde einstimmig Entlastung erteilt. Vertreten waren 24 Vereine mit 93 Stimmen. — Gießen (Frankfurt a/M.) erstattete dann den Bericht der Kommission für den Normalvertrag. — Im weiteren Verlauf der Sitzung wurde die Frage der Berufsorganisation beraten. Hierzu lag außer anderen ein Antrag des Vereins Berliner Presse vor: »auf die Bildung einer alle Teile des Reiches umfassenden Orga nisation hinzulenken, die geeignet ist, die wirtschaftlichen und be ruflichen Interessen des gesamten deutschen Schriftsteller- und Journalistenstandes nachdrücklich zu vertreten«. Nach langer Debatte wurden alle Anträge dahin vereinigt: Der Verband beschließt: alle Anträge betreffend die Berufsorganisation einer Kommission von Vertretern von fünf Verbandsvereinen zu überweisen. Die Kommission hat den Auftrag, eine Vorlage auszuarbeiten, durch die eine den gestellten Anträgen nach Möglichkeit entsprechende Schaffung einer umfassenden Berufsorganisation im Sinne des Antrages des Vereins Berliner Presse herbeigeführt wird. Die Kommission hat Vollmacht, mit anderen Berufsorganisationen in Verbindung zu treten, wenn dies zweckdienlich erscheint. * Amerikanischer Einfuhrzoll auf Ansichtspostkarten. — Dem Leipziger Tageblatt wird unter dem 17. ds. Mts. aus Washington gemeldet: Der Senat nahm einen Abänderungs antrag zur Tarifbill an, nach dem der Zoll auf Ansichtspostkarten auf 15 Cents pro Pfund sowie auf 26 Prozent all valorow fest gesetzt wird. Senator Smoot erklärte, diese ungeheure Zoll erhöhung sei notwendig wegen des starken deutschen Wettbewerbs auf dem amerikanischen Postkartenmarkt. Vom Reichsgericht. (Nachdruck verboten.) — Wegen Feil haltens unzüchtiger Schriften ist am 11. Dezember v. I. vom Landgericht Braunschweig die Buchhändlerin Anna Schmidt geb. Wehe zu einer Geldstrafe von 20 verurteilt worden. Sie hatte in ihrem Schaufenster folgende Schriften ausgelegt: »Der Kampf ums Majorat«, »Intime Geschichten«, »Briefe, die er über- reichte«, »Herr und Frau Professor«, »Ein angenommenes Kind«. Das Gericht hat diese Schriften als unzüchtig im Sinne des Gesetzes und der geltenden Rechtsprechung angesehen. Es hat der Angeklagten geglaubt, daß sie die Bücher nicht selbst gelesen habe, aber doch den ckolus oveutualig festgestellt, da die Angeklagte aus Vordruck, Titel und Vignetten auf die Möglichkeit schließen mußte, daß die Schriften unzüchtig seien. — Auf die Revision der An- 973*
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