ML Dienstag, den 29. Juni 1909. Umschlag zu 147. Kein Gehilfe sollte versäumen, umgehend die Satzungsauszüge des Allgemeinen Deutschen Buchhandlungs- Gehilfen-Verbands zu Leipzig Der Verband besitzt Stellen vermittlung, gewährt Rechtsschutz, fordert kein Eintritts geld zu bestellen und die Mitgliedschaft zu erwerben. Denn der Verband bietet — unter Berücksichtigung der ver schiedensten persönl. Verhältnisse — Jedem etwas! Der Verband bietet freien Eintritt in seine selbständigen Ver- ficherurrgs- kassen: Kranken- und Begräbniskasse Klasse 71. 8, L und v: 10 M. 50 Pf.. 14 M., 21 M. und 28 M. Krankengeld wöchentlich. — Ausgezahlte Krankengelder über 735,000 Mark — Bcgräbnisgeld bis zu >000 M. — Besonders geeignet als Ergänzung der Lebensversicherung auf Erlebensfall! — Ausgezahlte Begräbnis gelder über 140,000 Mark. — Vermögen über 190.000 Mark. 28ttNl6Nkass6 Durch Erhöhung des Beitrags beliebig zu erhöhende Renten, die außerdem mit dem — Alter der Mitgliedschaft steigen. Nach Wahl auch Versicherung mit Beitragsrück- gewährl — Ausgezahlte Witwen-u. Waisengelder: über 320.000 M. — Vermögen über 510.000 Mark. ^NValtkwNkassL Durch Erwerbung mehrerer Anteile nach Wunsch zu steigernde Renten, die sich -— überdies mit der Dauer der Mitgliedschaft erhöhen Auf Wunsch auch Versicherung mit Beitragsrückgewähr I — Ausgezahlte Invalidengelder über 40,000 M. — Vermöge» über 215,000 M. Äußerst günstige Tarife — regelmäßige, jährliche Zuschläge zu den Witwen- und Invalidenrenten! Die drei Kaffen stehen als Versicherung-Vereine auf Gegenseitigkeit unter der Aufsicht des Kaiserlichen Aufsichtsamts für Privatversicherung, dessen ständige Nachprüfung der technische,> Grundlagen die beste Gewähr bietet für ihre dauernde Leistungsfähigkeit. Satzungsauszüge usw. wolle man von den Lerren Vertrauensmännern (s. Ofsiz. Adreßbuch) oder von der Geschäftsstelle de- Allgemeinen Deutschen Buchhandlungr-Gehilsen-Verbandt verlangen! ML