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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.06.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-06-30
- Erscheinungsdatum
- 30.06.1909
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- Deutsch
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7780 v»rse»il«u !- h. Dtsü,-. v-chha-L^ Nichtamtlicher Teil. 148, 30. Juni 1909. Aufnahmen und Ausnützung der Platten zur Herstellung von Ansichtskarten von der Genossenschaft der Photographen angezeigt und zu einer Geldstrafe verurteilt worden sei. Während der Verhandlungen traf ein Schreiben des Reichsvereins der Gehilfenschaft ein, in dem die Herren bitten, ihr Schreiben von früher den Mitgliedern nochmals bekannt zu geben. Dies geschieht auch, und nachdem sich fast alle Anwesenden darüber ausgesprochen haben, soll den Herren mitgeteilt werden, daß sie sich bis zur Gründung einer Ge nossenschaft gedulden möchten, denn dann kämen sie ja in die Lage, alle ihre Wünsche zu präzisieren. Ich übrigen wird jeder von uns, wenn die Angestellten ihre Schuldigkeit tun, ihnen soweit als möglich entgegenkommen. Die Herren ver gessen auch zumeist, daß in Provinzstädten ganz andere Ver hältnisse für Prinzipale und Gehilfen gegeben sind, als in Hauptstädten und anderen größeren Städten. Um 3 Uhr wurde die offizielle Versammlung geschlossen. Nach einem Spaziergang gegen Wannow, dem sich der größte Teil der Mitglieder anschloß, vereinigte der Abend fast alle wieder im Restaurant zum »Hohen Haus«. Die 8 Uhr- Züge entführten dann die Teilnehmer in ihre Heimat. Wir können feststellen, daß auch diese 3. Hauptversammlung einen sehr schönen einmütigen Verlauf genommen hat. Der Vorstand Kleine Mitteilungen. Preußisches Stempelsteuergesetz. — Bei der Auseinander setzung über das Vermögen einer aus zwei Personen bestehenden offenen Handelsgesellschaft unterliegt die Übertragung von Gesell schaftseigentum an einen der beiden Gesellschafter dem Stempel der Tarifstelle 25ä Absatz 2 des Stempelsteuergesetzes. Auszug aus dem Urteile des Reichsgerichts, VII. Zivilsenats, vom 26. Februar 1909: Nach den Feststellungen des Berufungsgerichts hatte der Kläger, welcher Teilhaber einer aus zwei Gesellschaftern bestehen den offenen Handelsgesellschaft war, nach dem Tode seines Mit gesellschafters das gesamte Gesellschaftsvermögen mit Aktiven und Passiven übernommen. In den Gründen des Revisionsurteils wird die Frage erörtert, ob auf einen derartigen Vertrag der Absatz 2 der Tarifstelle 25ä des preußischen Stempelsteuergesetzes vom 31. Juli 1895 Anwendung finde. Das Reichsgericht, VU. Zivilsenat, führt hierzu aus: Hält man an der Auslegung des Berufungsrichters fest, so ist an sich der Tatbestand gegeben, auf den der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung den Absatz 2 der Tarifstelle 26ä zum preußischen Stempelsteuergesetze vom 31. Juli 1895 an gewendet hat (R.-G. 45, 218; 61, 72; Justizministerialblatt 1901, 272; Gruchot 52, 1225). Diese Rechtsprechung wird auch nicht (R.-G. 65, 227; 68, 410), in denen angenommen ist, daß im Falle des § 142 des Handelsgesetzbuchs und überhaupt bei vereinbarter Übernahme des ganzen Geschäfts mit Aktiven und Passiven durch den einen von zwei eine offene Handelsgesellschaft bildenden Gesellschaftern eine Gesamtnach folge mit Anwachsungsrecht gemäß § 738 des Handelsgesetz buchs stattfinde, daß es also einer besonderen Übertragung der einzelnen Vermögensgegenstände, namentlich der Auflassung der Gesellschaftsgrundstücke an den übernehmenden Gesellschafter nicht bedürfe. Für die Anwendung der Stempelvorschrift kommt es — worauf bereits vom V. Zivilsenat hingewiesen ist (R.-G. 68, 417) — nicht sowohl auf die juristische Konstruktion, als auf den wirt schaftlichen Erfolg an. Das Gesetz wollte die bei Auflösung der Gesellschaft geschlossenen Auseinandersetzungsverträge mit dem den Tarifstellen 2 und 32 entsprechenden Stempel in allen Fällen be legen, in denen es sich um den Übergang von Grundstücken, be weglichen Sachen oder Forderungen handelt. Ob der Übergang sich im Wege der Gesamt- oder der Einzelnachfolge vollzieht, ist nicht von entscheidender Bedeutung. Zu der vom I. und V. Senat behandelten Frage braucht daher keine Stellung genommen zu werden. (Deutscher Reichsanzeiger.) - Handelshochschule in Leipzig. — In diesen Tagen ist der elfte Jahresbericht der Handelshochschule in Leipzig er schienen. In dem Berichtsjahre haben 119 Studierende das kauf männische Diplomexamen und 28 Kandidaten das Handelslehrer examen bestanden. Bemerkenswert ist die Mitteilung, daß in Zukunft auch Frauen, aber nur Angehörige des Deutschen Reiches, zum Studium an der Leipziger Handelshochschule zu gelassen werden sollen, wenn ihre Ausbildung den Jmmatrikula- tionsbedingungen für die männlichen Studierenden sinngemäß entspricht. Im übrigen enthält der Jahresbericht statistische Mitteilungen über die Behörden, Lehrkörper und Studierenden der Handels hochschule, ferner die Ordnung der Anstalt, die Jmmatrikulations- ordnung, den Studienplan, die Prüfungsordnung, Näheres über den Bücherrevisorenkursus und die Satzungen der Krankenkasse. Damit bietet der im Aufträge des Senats vom Studiendirektor Hofrat Professor Raydt zusammengestellte Bericht ein voll ständiges Material für alle, die sich über die Leipziger Handels hochschule unterrichten wollen. Der elfte Jahresbericht kann gegen Einsendung von 70 von der Kanzlei der Handelshochschule, Leipzig, Schulstr. 1, bezogen werden. Nachdruck eines Gesangbuches. — Die Strafkammer in Tilsit verurteilte den Buchdruckereibesitzer M. I aus Bittehnen zu 100 ^ Geldstrafe. Er hatte das evangelische Gesangbuch für Ost- und Westpreußen abgedruckt und für den billigen Preis von 35 H fürs Stück in Verkauf gebracht, obwohl er wußte, daß das Konsistorium den Druck bereits vier bestimmten Druckereien über tragen hatte. Außerdem wurde auf Vernichtung der noch nicht verkauften Bücher und der Druckplatten erkannt. (Elbinger Zeitung.) "Darwin-Gedenkfeier in Cambridge. (Vgl. Nr. 146 d. Bl.) — Hierzu wird aus Cambridge weiter gemeldet: Die großartige Feier zum Gedächtnis des hundertsten Ge burtsjahres Darwins und des fünfzigsten Jahrestages des Er scheinens seiner »Entstehung der Arten« wurde in den Tagen vom 22. bis 24. Juni an der Universität Cambridge, die Darwin zu ihren Schülern zählte, abgehalten. Am 22. wurden die aus wärtigen Gäste und Delegierten vom Kanzler Lord Rayleigh empfangen. Am nächsten Tage wurde die Festsitzung mit den An sprachen und der Adressenüberreichung der Delegierten abgehalten, worauf abends ein Gartenfest und Bankett folgten. Am 24. hielt der Präsident der »Uo^rU Loeiet)'« Sir Archibald Geikie den Festvortrag, woran sich die Verleihung des Ehrendoktortitels an hervorragende Biologen des Auslandes anschloß. Am Abend wurden die Gäste von der Familie Darwins empfangen — es leben noch fünf Söhne: William, Francis, George, Leonard, Horace, und zwei Töchter des berühmten Naturforschers: Miß Darwin und Mrs. Litchfield, die sämtlich zugegen waren. Am nächsten Tage wurde Darwins Landhaus besucht. Zur Feier waren zahlreiche auswärtige Gelehrte, darunter fast alle namhaften Biologen der Welt, erschienen. Es waren im ganzen zweihundert Männer der Wissenschaft, darunter außer Vertretern aller europäischen Staaten solche aus Indien, Java, Australien, Japan, Kapland, den Ver einigten Staaten von Nordamerika, Peru usw. Als Festschrift wurde der erste Entwurf der »Ori^in ok 8peei68« und eine Bio graphie Darwins mit vielen Porträts und Faksimiles heraus gegeben. Sehr interessant war auch die Ausstellung von Darwin- Erinnerungen. Als Vertreter von auswärtigen Akademien, Universitäten und anderen wissenschaftlichen Körperschaften waren erschienen: aus dem Deutschen Reich: Waldeyer, Engler, O. Hertwig (Berlin), Kükenthal (Breslau), Wiedersheim (Freiburg i. Br.), Spenge! (Gießen), Verworn (Göttingen), R. Hertwig, Goebel (München), Bütschli, Klebs (Heidelberg), Plate (Jena), Rabl (Leipzig), Solms- Laubach (Straßburg), Boveri (Würzburg); — aus Österreich- Ungarn: v. Wettstein, Steindachner, v.Ebner(Wien), v. Graff(Graz>, Apathy (Budapest); — aus Frankreich: Perrier, Metschnikow, Zeiller (Paris); — aus Belgien: Dallo, Van Beneden (Brüssel); — aus Dänemark: Hoffding, Jungerson(Kopenhagen); — aus Hol land: H. de Vries (Amsterdam), Lotsy (Leiden); — aus Italien: Dohrn (Neapel); aus Rußland: Elfving (Helsingfors), Borodin
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