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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.07.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-07-02
- Erscheinungsdatum
- 02.07.1909
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- Deutsch
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7866 Börienbtatt k d. Dtschn. Bachhandct- Nichtamtlicher Teil. 150, 2. Juli 1909. darunter zu verstehen ist; aber eine Definition, die uns sagt, was nicht unter einen bestimmten Begriff fällt, was nicht darunter zu verstehen ist, unter welchen Voraussetzungen etwas nicht zutreffend ist, ist nach meinem Gefühl keine Definition. Ich würde also, selbst wenn ich die Bedenken des Herrn Springer heute noch teilte, doch bitten müssen, eine positive Definition zu geben, die besser ist. Ich habe meine Bedenken aber doch zurückstellen müssen, indem ich mir sagte, daß z. B. Bibliotheken, welche in einer größeren Anzahl Exemplare eines Buches erwerben, um sie an das Publikum zu verleihen, doch diese Bücher zum eignen Ge brauch erwerben; denn die Tätigkeit der Bibliothek besteht eben darin, daß sie die Bücher dem Publikum zugänglich macht. Ich glaube also, meine Herren, daß wir ganz ruhig bei dieser Fassung bleiben können. — (Zustimmung.) — Allenfalls wäre zu erwägen, ob, wie das ja durch die Motive zur Berkaussordnung schon ge schehen ist, etwa eine Interpretation zu diesen Motiven hinzu zufügen wäre, die nach dieser Richtung hin jeden Zweifel aus schließt. Vorsitzender: Meine Herren, ich weiß nicht, ob Herr Springer sich dadurch befriedigt erklärt. (Herr Fritz Springer-Berlin: Ich wollte nur aus diesen Punkt aufmerksam machen; ich lege der Sache keinen Wert bei.) Dann würde der Antrag des Leipziger Vereins in Frage kommen, und dem könnte ja, wenn Sie dafür Meinung haben, leicht entsprochen werden. (Zuruf: Ich bitte ihn noch einmal zu verlesen!) In Z 3 als Zusatz aufzunehmen: Die Graphischen Gewerbe, soweit sic nicht auch dem Ver lags- oder Sortimentsbuchhandel angehörcn, sind ebenfalls als Publikum zu erachten. Herr Oe. Wilhelm Ruprecht: Meine Herren, wir haben den Antrag des Leipziger Vereins, der mir ja auch zugesandt ist, erwogen, sind aber zu dem Entschluß gekommen, daß wir un möglich hier die speziellen Bedürfnisse des Leipziger Platzes regeln können. Das gehört meines Erachtens nicht in die Verkaufs- ordnuug hinein. Nach der Verkaufsordnung ist es ganz klar, daß diese graphischen Gewerbebetriebe, wenn die für sich Bücher brauchen, nicht den Buchhändlerpreis bekommen können. Es ist Sache der Leipziger Herren, selbst dafür zu sorgen, daß derartige Mißbräuche abgestellt werden. Wir können hier beim besten Willen keine Be stimmungen darüber treffen. Herr Fritz Schubert!) (Leipzig): Es ist ja allerdings selbst verständlich, daß diese graphischen Gewerbe nicht zum Nettopreise geliefert bekommen; aber leider ist es ein eingeführter Brauch, und dieser Brauch müßte getroffen werden, cs müßte darauf hin gewiesen werden. Wenn Sie einen Verleger irgendwo in Deutsch land fragen, so wird er sagen: ja, ich bin zu einer solchen Lieferung berechtigt. Er hält sich sür berechtigt, in einem solchen Falle zum Nettopreise zu liefern, bezw. er sieht nichts darin, und trotzdem ist das des Übels Kern; denn ich muß darauf Hinweisen, da es nicht nur Leipzig betrifft, sondern, wie im Anträge be gründet ist, sich weit über Leipzig hinaus, über ganz Deutschland erstreckt. Ich könnte Ihnen sehr viele sehr krasse Fälle Mitteilen, unterlasse es aber, um Ihre Zeit nicht zu sehr in Anspruch z» nehmen. Aber einige sehr eklatante Beispiele will ich dennoch anführen, um Ihnen zu zeige», wie weit das geht, und daß es nicht nur Leipzig betrifft, sondern indirekt auch ganz Deutschland. Es ist hier unter anderen, folgender Fall vorgckommeu: Ein hiesiger Verleger hatte einen Kegelklub unter seinen Kunden, und wie das Werk von Bismarck herauskam, lieferte er es dessen Mitgliedern zun, Händlerprcise und genoß selbst das Freiexemplar. — (Heiterkeit.) '— Das ist nur ein Fall unter vielen. Ein Herr, mit dem ich befreundet bin, sagte mir aus meine Frage, weshalb er nicht auch von mir Bücher und Musikalieu bezöge: »In Leipzig kaust man doch seine Bücher und Musikalien nicht in der Buch handlung und in der Musikalienhandlung!« Ich fragte ihn: »Wo denn sonst?« Er antwortete: >»Man hat doch seine Bezugs quellen!« Man bezieht beispielsweise seine Bücher bei dem Pro kuristen einer großen Verlagsfirma, seine Musikalien bei dem Ge hilfen einer Musikalienfirma. — Meine Herren, das sind zwei Fälle, und derartige Fälle könnte ich Ihnen leicht noch dutzendweise nennen, und jeder Sorti menter in Leipzig ist in der Lage, Ihnen eine ganze Reihe von solchen Fällen mitzuteilen, wodurch das Sortiment hier am Platze so schwer getroffen wird, daß es, wie gesagt, nicht als Platzgeschäft an sich bestehen kann. Es ist kürzlich mit Schulbüchern z. B. vorgekommen, baß sogar Lehrlinge in lithographischen Anstalten, Buchdruckereien usw. Schulbücher besorgt und zu Händlerpreisen an ihre Mitschüler usw. geliefert haben. Also durch solche Vorkommnisse, die keineswegs Ausnahmen sind, wird das Platzgeschäst in so schwerer Weise getroffen, daß, wie gesagt, die Leute nach auswärts gehen müssen, um durch das Versandgeschäft die Möglichkeit zu erhalten, überhaupt zu bestehen. Sie müssen kolossale Anstrengungen machen, sie müssen Kataloge über ganz Deutschland schicken, sie haben ein kolossales Risiko zu tragen, und sie tun das, nur um sich überhaupt über Wasser zu halten. Natürlich trifft das das Sortiment in ganz Deutschland. Da ist es wohl am Platze, hier einen Riegel vorzuschieben, und ich glaube, es würde wohl im Interesse des Gesamtbuchhandels liegen, wen» man gerade bei dieser Gelegenheit der Ausstellung einer neuen Berkaussordnung dem Übel Einhalt zu tun suchte. Ein kleiner Kommentar, eine kleine Bemerkung würde diesen Zweck erfüllen. Dieser Kommentar ist in dem zur Besprechung stehenden Anträge enthalten. Ich bitte Sie ernstlich, meine sehr geehrten Herren, das nicht so kurz von der Hand zu weisen, sondern bei dieser Gelegenheit ernstlich zu erwägen. Herr R. L. Prager: Meine Herren, es ist eine schlimme Sache mit solchen Anträgen, die so hereingeschneit kommen; man ist in der Tat gar nicht in der Lage, im Augenblick genau zu erwägen, wie weit und wohin ein solcher Antrag führt. Der Umstand, daß dies bloß für Leipzig gelten soll, kann allerdings nicht ausschlaggebend sein. Warm» sollen wir Leipzig nicht auch helfen, wenn wir helfen können? Ich glaube aber, die Annahme des Antrags wäre ein Schlag ins Wasser. Aus dem, was der Herr Vorredner eben ansührte, erscheint mir eigentlich nur der Fall des Prokuristen eines großen Verlagsgeschäfts durchschlagend. Das treffen Sie doch aber mit diesem Paragraphen nicht; denn da handelt es sich ja doch nicht um einen Graphischen Gewerbe betrieb, sondern um ei» Verlagsgeschäst. Ich würde viel weiter gehen und sogar Verlegern, die kein Sortiment haben, den Bezug zu den buchhäudlerischen Bedingungen einfach entziehen. — (Lachen.) — Meine Herren, lachen Sie nicht! Wenn ein Verleger, der kein Sortiment hat, sür seine Bibliothek ein Buch bezieht, so würde ich als Verleger gar keinen Anstand nehmen, ihm zu den buchhändlerischen Bedingungen zu liefern. Aber wenn Verleger es als ihr Recht betrachten, ihren sämtlichen Autoren die Bücher, die sie für ihre Arbeiten brauchen, zu Nettopreisen zu liefern, so ist gar nicht darüber zu lachen, wenn ich sage, in einem solchen Falle ist die Lieferung zum Nettopreise zu verweigern. Aber dagegen etwas zu unternehmen, erscheint mir aussichtslos; es wäre lächerlich, einen solchen Antrag zu stellen, daß hieße nur Zeit vergeude». Ich glaube nicht, daß der Antrag, der von Leipzig aus gestellt ist, eine» Erfolg hat. Falls er angenommen würde, würde die Lieferung an die Angehörigen der graphischen Gewerbe aufhören, es würde aber irgend ein Prokurist einer Verlagsbuch handlung die Besorgung der Bücher übernehmen, und alles bliebe beim alte». Herr Brockhaus hat uus gelegentlich erzählt, wie er zufällig an die Kontinuatione» gekommen ist und entdeckt hat, daß sein Geschäft 500 Gartenlauben bezog. Da haben Sie gleich die Geschichte. Er hat ja, soweit die Macht eines Prinzipals einem großen Personal gegenüber reicht — und die reicht nicht sehr weit —, das zu inhibieren versucht. Aber so geht es in Leipzig überall. Jeder hat irgend einen Bekannten, der in einer
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