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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.07.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-07-02
- Erscheinungsdatum
- 02.07.1909
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
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ISO, 2. Juli isos. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 7867 Buchhandlung ist. und in einem großen Geschäft ist es in der Tat sehr schwierig, jeden einzelnen hcranznkriegen und ihn zu fragen: hast du das und das Buch für dich gekauft oder für deine Braut, oder für einen Fremden? Jeder Versuch, gegen den ge rügten Mißbrauch einschreiten zu wollen, wäre ein Schlag ins Wasser. Ich würde deshalb bitten, den Antrag zurückzuziehen, da damit doch nichts erreicht werden würde. Herr vr. Erich Ehlermaim: Meine Herren, die Ausfüh rungen des Herrn Kollegen Schuberth sind mir außerordentlich interessant gewesen, namentlich, da cs sich ja um Fälle handelt, die meines Erachtens zum größten Teil unter die Bestimmung bezüglich des Publikums fallen. Man sollte nach diesen Dar legungen meinen, daß beim Börsenverein schon zahlreiche Klagen aus den Kreisen der Leipziger Sortimentsbuchhändler wegen der artiger Lieferungen eingegangen sein müßten. Das ist aber nicht der Fall gewesen: die Klagen sind nur in sehr geringer Zahl cingegangen. Ich bin nun der Meinung, daß wir diese Übelstände — deren Größe und deren Schwierigkeit der Abstellung wir gewiß nicht unterschätzen — nicht abstellen und nicht bekämpfen werden, in dem wir hier schöne Paragraphen ans das Papier setzen. Der Wortlaut des Z 3 Ziffer 1 der Satzungen gibt meines Erachtens eine vollständig ausreichende Handhabe, UNI diese Übelstände mit allem Nachdruck zu bekämpfen, und ich kann nur die Bitte aus sprechen, daß dies von den Leipziger Herren mit allem Nachdruck geschehen möge; sie werden beim Börsenverein die tatkräftigste Unterstützung finden. — (Bravo!) Herr Fritz Schuberth: Meine Herren, ich komme noch einmal auf die Sache zurück. Wenn Herr Prager vorhin meinte, es käme ja ein Prokurist oder dergleichen in Frage, so kann ich Ihnen sagen: ich könnte die Fälle noch viel weiter ansdehnen. Ich habe das nicht tun wollen, um Sie nicht zu lange anfzuhalten. Ich will nur kurz erwähnen, daß es meiner Meinung nach nicht zu Recht besteht, wenn diese graphischen Gewerbe, die weder eine Verlagsbuchhandlung, noch eine Sortimentsbuchhandlung habe», sich Verlangzettel drucken und darauf Bücher bestellen. Es ge schieht ja nicht nur von den Prinzipalen für ihren eignen Ge brauch, sondern diese Verlangzettel werden auch von verschiedenen Angestellten benutzt, und auf diese Weise wird ein lukrativer Buch handel betrieben. Nun sind ja diese Firmen gar nicht Mitglieder der Bestellanstalt; sie sind also gar nicht zu fassen. Wir haben hier also einfach ein Loch in der Verkaufsordnung. Was sollen Rabattbestimmungen nützen, wenn ein derartiges Loch in den Rabattbestimmungen vorhanden ist? Die Leute sind ja nicht zu fassen, auch wenn der Börsenverein gegen sie einschreiten wollte: sie haben ja gar keine Konsequenzen zu tragen. Das sind ja Zustände, die geradezu haarsträubend sind! Ich würde also bitten, den Antrag nicht von der Hand zu weisen. Ich würde meinen, ein Hinweis, ein Kommentar würde Len Herren Verlegern die Augen öffnen. Wenn Sie die Fassung so lassen und sagen: man ist ja schon imstande das zu verfolgen, nun gut, so kann es verfolgt werden; aber ich fürchte, wenn An träge an den Börseuverein kommen, so wird der Börsenverein die Sache nicht in der Weise behandeln: denn wie es jetzt ist, müßte z. B. eine lithographische Anstalt, die kein Verlags- oder Sortimentsgeschäst ist, aber zu Buchhändlerpreisen bezogen hat, beim Börsenverein zur Anzeige gebracht werden, resp. der Verleger müßte zur Anzeige gebracht werden und müßte die Konsequenzen tragen. Das ist unbedingt nötig; darüber kann gar kein Zweifel sein. Aber das würde ja doch nur zu großen Unzuträglichkeiten führen; denn jetzt müßte der Sortimenterverein, wenn er sich seiner Haut wehren will, überall herumspionieren, um solche Fälle an das Tageslicht zu bringen. Die Fälle kommen sehr häufig vor. Es tut mir leid, daß kein anderer Herr vom Sortimenter verein hier ist, NM Ihnen ans eigner Erfahrung zu sagen, wie traurig es steht und wie nötig cs ist, Wandel zu schaffen. Herr H. Boysen (Hamburg): Meine Herren, ich muß sagen, daß mir die Bestimmung auch nicht in die Verkaussordnung zu gehören scheint: ich möchte aber Herrn Schuberth vom Leipziger Verein Vorschlägen, es so zu machen, wie wir in Hamburg-Altona vorgegangen sind. Wir haben schon seit vielen Jahren eine Wiederverkäuferkommission, wie wir sie nennen, die alle diese Fälle bearbeitet und die eine vertrauliche gedruckte Liste heraus gegeben hat, aus der hervorgeht, wem wir mit Rabatt und mit wieviel Rabatt liefern. Ich glaube, das ist eine Selbsthilfe, auf die wir unsere Vereine Hinweisen müssen. Wir fahren sehr gut dabei. Wir finden auch die Unterstützung der Verleger. Wenn die Leipziger Verleger sich nach einer solchen Wiederverkäuferliste richten, so, glaube ich, wird ihnen geholfen werden; mit dieser Verkaussordnung wird das nicht möglich sein. Herr vr. Wilhelm Ruprecht: Meine Herren, wir haben volles Verständnis für die Schmerzen des Herrn Schuberth: aber dies ist doch keine Ablagerungsstelle für Schmerzen, sondern wir haben uns hier um die Herstellung eines buchhändlerischen Ge setzes zu bekümmern. Wir haben uns nicht um die Exekutive zu kümmern, sondern Bestimmungen zu treffen, nach denen ein solcher Handel nicht mehr möglich ist. Dieser Handel ist tatsächlich nach der Verkaussordnung nicht erlaubt. Herr Schuberth muß ebeu Fälle vorweiseu, und der Leipziger Verein und der Börsenverein müssen sie untersuchen. Wir können uns aber hier nicht mit solchen Dingen aufhalten. Herr Ferdinand Lomnitz (Leipzig): Ich möchte nur kurz erklären, daß der Leipziger Verein sich in seiner Hauptversamm lung mit dieser Frage bereits beschäftigt und daß der Vorstand auch bereits einen Beschluß gefaßt hat, dahingehend, daß er an die Verleger herantreten wird, um sie anfzufordern, an der Ab stellung dieses Übelstandes mitzuhelfen. —> (Lebhaftes Bravo.) Vorsitzender: Weitere Redner sind nicht gemeldet, und ich dars wohl annehmen, Herr Schuberth, daß Sie sich mit dieser Versicherung des Vorstandes des Leipziger Vereins einstweilen zusriedengeben; denn nach der Stimmung, die sich hier aus den Ausführungen aller Redner kundgetan hat, dürfte dieser Antrag als solcher aussichtslos sein. Herr Fritz Schuberth: Ich habe diesen Antrag nicht per sönlich gestellt, sondern er stammt vom Verein der Leipziger Buch händler; ich habe nur zu ihm gesprochen. Vorsitzender: Es ist aber niemand von diesem Verein an wesend. Unter diesen Umständen müßte ich es dem Verein über lassen, eventuell auf der Hauptversammlung diesen Antrag zurück zuziehen, falls es nicht hier schon geschieht. (Herr R. L. Prager: Hier ist er abgelehnt! Wir können ja darüber bestimmen!) Gut! Also dieser Punkt 1 wird, wenn ich die Meinung der Versammlung richtig ersaßt habe, so angenommen, wie ec hier steht, unter Ablehnung der Vorschläge des Herrn Schuberth — nicht wahr? — (Zustimmung.) — Es erhebt sich kein Widerspruch dagegen; das ist also einstimmig nach dem Entwurf angenommen. Dann kommen wir zu Punkt 2 des Z 3, die Wiederverkäufer betreffend. Wer wünscht dazu das Wort? Herr Oskar Schmort (Hannover): Ich möchte zur Er wägung geben, ob sich der Begriff des nichtgewerbsmäßigen Wieder- verkänfers nicht etwas schärfer definieren läßt. Ist z. B. ein Hand lungsangestellter, der irgend ein Wert unter seinen Kameraden zum Verkauf stellt, der vielleicht drei bis vier Exemplare bezieht und absetzt, als ein gewerbsmäßiger Wiederverkäufer anzusehen? Nach den Äußerungen des Börsenvereinsvorstandes, die mir vor kurzem zugegangen sind, ist dies der Fall. Das würde aber doch eigentlich gleichbedeutend damit sein, daß jeder, der nur ein ein ziges Exemplar seinem Nachbar verkauft und einen Gewinn für sich selbst einsteckt, ein gewerbsmäßiger Wiederverkäufer sei. Wäre es nicht möglich, daß der Begriff so festgelegt wird, wie es nachher in Punkt 3 geschieht? — Ich möchte das zur Erwägung geben. I02N«
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