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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.07.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-07-02
- Erscheinungsdatum
- 02.07.1909
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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7878 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. Sprechsaal. 150, 2. Juli 1909. nachstehende Taxermäßigungen in Kraft. Es werden herabgesetzt die Worttaxen für Telegramme nach: Algerien und Tunis von 20 auf 16 -Z, Cypern „ 45 „ 40 Island „ 90 „ 85 5Z, Kreta „ 45 „ 40 Malta „ 40 „ 36 H, Marokko: a) Casablanca, Mogador, Rabat „ 80 „ 75 H, b) übrige Anstalten .... „ 40 „ 35 4, Senegal, Ober-Senegal und Niger sowie Mauritanien „ 140 „ 135 -Z, Tripolis „ 65 „ 60 c-, Türkei, Europäische und asiatische „ 45 „ 40 4 Postschluß nach n Ankunft Frühzüge. * Lchiffsliste für billige Briefe nach den Bereinigten Staaten von Amerika (10 Pf. für je 20 8). — »Kaiser Wilhelm der Große« . ab Bremen 6. Juli »Amerika« ab Hamburg 8. Juli »Kaiser Wilhelm II.« ... ab Bremen 13. Juli »Cleveland« ab Hamburg 16. Juli »George Washington« ... ab Bremen 17. Juli »Kronprinz Wilhelm« ... ab Bremen 20. Juli »Kaiserin Auguste Victoria« . ab Hamburg 22. Juli »Kronprinzessin Cecilie« . . ab Bremen 27. Juli Alle diese Schiffe, außer »Cleveland« und »Cincinnati«, sind Schnelldampfer oder solche, die für eine bestimmte Zeit vor dem Abgang die schnellste Beförderungsgelegenheit bieten. Es empfiehlt sich, die Briefe mit einem Leitvermerk wie »direkter Weg« oder »über Bremen oder Hamburg« zu versehen. Die Portoermäßigung erstreckt sich nur auf Briefe, nicht auch auf Postkarten, Drucksachen usw. und gilt nur für Briefe nach den Vereinigten Staaten von Amerika, nicht auch nach anderen Gebieten Amerikas, z. B. Canada. Neue Bücher, Kataloge usw. für Buchhändler. dincksrsi, 8tutt§urt. Ein zierlicher Block in Buchform auf fester, übergreifender Kartonunterlage. Die Grundfarbe ist weiß, der Aufdruck des Deckels zeigt ein feines, geschmackvolles Muster in braun und gold auf hellgrünem Grunde mit ausgespartem Weiß. Der Schnitt hat vergoldete abgerundete Ecken. Der Inhalt wird sich mit seiner ergiebigen Menge abreißbarer Notizblätter als recht nutzbar erweisen. Eine vornehme und sicher willkommene Gabe zum Festmahl der am 21. und 22. Juni in Stuttgart versammelten süddeutschen Buchhändler. * ILeulralverein Deutscher Buch- und Zeitschriftcnbändlcr E. B., Sitz: Berlin.— Die diesjährige Generalversammlung des Centralvereins Deutschen Buch- und Zeitschriftenhändler, die in den Tagen vom 20. bis 22. Juni in Karlsruhe stattgefunden hat, erhob u. a. folgende Erklärung zum Beschluß: »Gegenüber in letzter Zeit mehrfach erhobenen Angriffen auf den deutschen Kolportage-Buchhandel wegen angeblich durch ihn erfolgter Verbreitung verderblicher Druckerzeugnisse erklärt der Central-Verein Deutscher Buch- und Zeitschriftenhändler (E. V.), eine sich über ganz Deutschland erstreckende Organi sation gerade der umfangreichsten und größten Kolportage- Buchhandlungen, durch seine in Karlsruhe tagende 24. General versammlung folgendes: Die Mitglieder des Central-Vereins Deutscher Buch- und Zeitschriftenhändler (E. V.) weisen diese Angriffe zurück und erklären, daß sie in ihren Gewerbebetrieben weder selbst noch durch Dritte solche Druckerzeugnisse vertreiben oder vertrieben haben, von denen sie annehmen müßten, daß sie auf den Leser einen ungünstigen oder gar verderblichen Einfluß ausüben könnten; insonderheit verwahren sie sich gegen den Vorwurf, daß sie die Jugend mit verderblicher Lektüre versorgten oder versorgt hätten. »Die Mitglieder des Central-Vereins Deutscher Buch- und Zeitschriftenhändler (E. V.) legen ferner Verwahrung dagegen ein, daß trotz fehlender gesetzlicher Handhaben von Boykott und ähnlichen Schädigungen ein Druck dahin versucht wird, daß er bestimmte Druckerzeugnisse nicht ver breite; sie erkennen darin eine Einengung der Selbst bestimmungsfreiheit des Buchhandels, der sie nie zustimmen können, da die Gefahr zu nahe liegt, daß solche Pressionen gegen den Buchhandel auch in politischen und kirchlichen Sprechsaal. Der Berrechnnnfts-Scheck. <Vgl. Nr. 144, 147, 148 d. Bl.) Mit derselben Umständlichkeit, mit der ein Verleger in seiner Betrachtung in Nr. 144 d. Bl. den Gang bei Ausstellung eines Verrechnungsschecks darstellt, könnte man schließlich jeden Ge schäftsvorgang analysieren und damit eine Erschwerung des Ge schäftes durch ihn dartun, auch die Zahlung durch Postan weisung. Was geht es denn mich an, was die Bankhäuser unter- anweisung, Auszahlung mit nochmaliger Quittung sind auch bei der Zahlung durch die Post nachzuweisen. Der Unterschied ist nur der, daß die Zahlung durch die Post 25 <Z (mit Aus tragungsgebühr) kostet, während der Postkarten - Scheck (diesen scheint Einsender nicht zu kennen) den Aussteller nur 5 den Empfänger einen Gang zur Bank kostet. Meine Kundschaft zahlt zu einem großen Teil, auch kleinere Be standslos gutgebracht. Der Verrechnungs-Scheck ist also gleich Bargeld — man muß nur eine Bankverbindung haben, die den neuzeitlichen Anforde rungen Rechnung trägt. Und eine solche ist wohl heute sogar in jeder Mittelstadt zu finden. Sortimenter. Der im Börsenblatt Nr. 144 dargestellte Weg, den ein Ver rechnungsscheck zu durchlaufen hätte, ehe er seine Bestimmung er füllen kann, ist unnötig. Der Verrechnungsscheck ist ein ideales Zahlungsmittel. Die Sache spielt sich in Kürze so ab: 1. Der Sortimenter in Köln schreibt einen Postkartenscheck und schickt ihn für fünf Pfennig an den Verleger in Wiesbaden. 2. Der behandelt den Scheck, abgesehen von einer ent sprechenden Buchung im Cassabuch (Bezahlt durch Scheck Nr. soundsoviel), wie bares Geld und schickt ihn mit Scheinen und Münzen an sein Bankhaus, das nur über die erhaltene Gesamtsumme die übliche Quittung ausstellt. Damit ist die Geschichte erledigt. Sie verläuft in dieser Weise hier schon jahre lang (gleichgültig, ob Scheck oder Verrechnungs-Scheck) und hat noch nie zu Differenzen Veranlassung gegeben. Was die Bankhäuser unter sich mit dem Scheck anfangen, erscheint für Sortimenter und Verleger gleichgültig. Quittungen müssen von dem Bankhaus auch über eingezahlte Bargelder ausgestellt werden. * Fingierte Bestellung. (Vgl. Nr. 132, 136, 140, 144 d. Bl.) Die Schletter'sche Buchhandlung (Franck L Weigert) in Breslau (Inhaber: A. Kurtze) übersandte uns eine ihr zu gekommene und zurückgelegte Postkarte aus Breslau vom 16. Mai 1906 mit einer Bestellung auf das .mehrfach hier genannte Buch »Wackermann, Charakteristik homöopathischer Medikamente«. Preis und Selbstverleger waren angegeben, letzterer mit genauer Wohnungsangabe: Berlin-Schöneberg, Belziger Straße 7. Der Besteller war, wie in den bisher mitgeteilten Fällen, nicht zu ermitteln. Der offenbare Schwindel scheint demnach schon seit Jahren betrieben zu werden Red.
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