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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.07.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-07-03
- Erscheinungsdatum
- 03.07.1909
- Sprache
- Deutsch
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7912 Börsenblatt s d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. ^ 151, 3. Juli 1909. Notwendigkeit einer Erhöhung des Rabatts oder unseres Ver dienstes darzulegen, damit wir in die Lage kommen, bestehen zu können. Der Vorteil, den ein Ausschlag für uns hat, würde aber sofort wieder aufgehoben werden, wenn wir dem Kunden sagen müßten: ich muß dir das Buch zu 2 Mk. berkaufeu, eigentlich kostet es nur 1,80 Mk., aber dabei verdiene ich nicht genug. Ich bili der Meinung, der Paragraph sollte einfach heißen: »Bei außergewöhnlichen Unkosten und ungenügender Rabattierung ist ein Aufschlag auf den Ladenpreis gestattet«. Vielleicht könnte man in Klammer setzen: 25 oder 30»/o. — (Widerspruch.) — Doch könnte das auch den Sortimentern überlassen bleiben. Wir sollten wirklich dankbar sein, wenn hier einmal ausgesprochen wird, daß die Rabatte, wie sie teilweise gewahrt werden, ungenügend sind. In der Pfalz z. B. haben sich die Buchhändler mit den Schreib warenhändlern, die natürlich auch die bayrischen Kursbücher ver kaufen, verbündet. Ein solches Kursbuch kostet laut Aufdruck 80 Psg. Nach anderen großen Beispielen ist hier der Rabatt arg geschmälert worden. Früher konnte man daran verdienen; jetzt kostet das Exemplar 24 Pfg. netto. Nun, unsere Kollegen in der Pfalz sind gescheit und kaufmännisch, was die Herren Ehlermann und Springer uns ja als nötig anempsehlen, sie haben einfach gesagt: da tun wir nicht mit, wir drucken unsern Preis mit dem Stempel darüber und machen ans der 30 eine 40. So muß es gemacht werden. — (Bravo!) Herr Heinrich Boysen: Meine Herren, Herr Nitschmann hat eigentlich schon alles gesagt, was ich sagen wollte. Ich möchte nur noch auf eines zurückkommen. Es ist mir bekannt, daß ge rade von seiten der Verleger dieser Paragraph unbedingt gefordert wird, und da möchte ich doch den Verlag darauf Hinweisen, daß die Konkurrenz der Sortimenter untereinander es überhaupt ganz unmöglich macht, daß aus diesem Paragraphen irgendwie einmal ein unlauterer Nutzen gezogen wird. Es würde für uns ganz ausgeschlossen sein, mehr auf den Ladenpreis auszuschlagen, als unser Publikum freiwillig bezahlt. Wir würden überhaupt gar nicht imstande sein, zu hohe Aufschläge zu machen. Der Verlag braucht sich nicht zu fürchten, daß irgend etwas für ihn Nach teiliges passiert, wenn er uns die Freiheit läßt, wenn nötig ctivas anszuschlageu. Ich möchte da einen Fall erwähnen, den ich kürz lich erlebt habe. Es war im Börsenblatt ein Heft angezeigt für 15 Psg. ordinär. Ich habe das einem Interessenten mit SO Pfg. angeboten, also mit mehr als denl dreifachen Preise. Das Buch war in Südungarn erschienen, ich habe es mir unter Kreuzband kommen lassen, da der Kunde es telephonisch bestellte. Ich habe es ihm für SO Psg. geliefert und seinen Dank dafür geerntet. Ich nütze nur meinen Kunden und schade niemand, auch dem Verleger nicht. Ich kann das Buch für 15 Psg. gar nicht liefern. Lasse ich es für 12 Psg. über Leipzig kommen, so trifft es erst nach sechs Wochen bei mir ein, und der Kunde hat das Interesse daran verloren; er wird mir in der Zwischenzeit sagen: Was ist das für eine Bummelei? Mir wird das Buch angeboten, aber ich erhalte es nicht! — Meine Herren, ich meine also, gerade der Verlag kann unbesorgt sein; aus dieser Freiheit, die er dem Sortiment läßt, kann ihm kein Unrecht geschehen. Herr Otto Winter (Heidelberg): Meine Herren, im De zember haben sich eine Reihe wissenschaftlicher Verleger hier in Leipzig zusammengesunden, um speziell die Interessen des wissen schaftlichen Verlagsbuchhandels zu wahren. Diese Verleger haben heute morgen eine weitere Besprechung gehabt; sie haben in langer Sitzung zu der heutigen Verkaufsordnung Stellung genommen und eine Reihe von Punkten besprochen. Es ist dabei eine solche Fülle von Material und von verschiedenen Anschauungen zutage getreten, daß wir anfänglich eigentlich beschlossen hatten, der Ver sammlung vorzuschlagen, die Entscheidung über die Verkaussord- nung auf der diesjährigen Kantateversammlung noch zu vertagen und uns noch ein Jahr Zeit zu lassen. Da nun aber zu An fang unserer Sitzung hier eine Generaldebatte nicht gestattet wor den ist, konnte ich mich dieses Auftrages, der mir von den wissen schaftlichen Verlegern geworden war, nicht entledigen. Ich hole das hiermit nach. Zu Z 7 habe ich im Aufträge der wissenschaftlichen Verleger. zu bemerken, daß der Verlagsbuchhandel absolut an diesem Para graphen festhalten muß, weil seine Interessen sonst schwer ge schädigt werden. Die nähere Begründung dieses Standpunkts hat einer der anwesenden Kollegen übernommen. Herr Or. Wilhelm Ruprecht: Meine Herren, nnr wenige Worte, um der Legendenbildnng vorzubengen, daß dieser Para graph aus Wunsch der Verleger entstanden wäre. Im Gegenteil, wir, die ersten Verfasser des Entwurfs einer Verkaussordnung, haben geglaubt, damit die Interessen des Sortiments zu wahren. — (Heiterkeit.) — Bitte, warten Sie nur noch ein wenig; ich bin noch nicht am Ende. Ich habe hier den ersten Entwurf der Verkaufsordnung. In diesem ersten Entwurf hat der Paragraph folgenden Wortlaut: Bei Artikeln, die der Verleger mit einem geringeren Rabatt als 25"/^ von dem von ihm festgesetzten Ladenpreise abgibt, ist es dem Sortimenter gestattet, einen entsprechenden Aufschlag zu machen. Also, meine Herren, wir haben den Wunsch gehabt, dem Sortiment zu helfen; nicht aber haben wir uns nach den Verlegern gerichtet. Ich hebe das nur hervor, weil ja so leicht eine Le gendenbildung eintritt. Die Kommission ist wirklich bemüht ge wesen, für das Sortiment zu sorgen. Nachher sind andere An träge gekommen. Dabei möchte ich noch eine kurze Bemerkung machen, weil auch hier jemand den Gedanken ausgesprochen hat, der schon verschiedentlich ausgesprochen worden ist, wir sollten die Sache noch vertagen. Ich weise demgegenüber nur darauf hin, daß dies der erste Entwurf ist und daß dieser Entwurf dank der großen Nachfrage und des großen Eifers der Mitarbeiter bereits fünf Auflagen erlebt hat, die sämtlich verändert sind. Herr Gerhard Meier (Segeberg): Meine Herren, ich kann mich dem Paragraphen nicht anschließen, ich halte vielmehr die Fassung der ersten der fünf Auflagen — wie Herr vr. Ruprecht es bezeichnet hat — für viel besser. Mir scheint es das richtigste zu sein, daß ich mir, wenn ich bei dem mir vom Verleger ge währten Rabatt zu kurz komme, und es mir nicht möglich ist, dabei zu leben, selber helfe. Das scheint mir insbesondere für die Sortimenter in den kleinen Städten, die weitab von der Heer straße liegen, das richtigste zu sein. Den Absatz 2 bitte ich zu streichen. Herr Max Kretschmann: Meine Herren, ich bin für Streichung des H 7 Absatz 1 und 2. — (Bravo!) — Ich halte eine derartige Souderberechnung für absolut unmöglich. Der Sortimenter wird, wenn er dazu gezwungen ist, in Konflikt mit dem Publikum kommen, wie das schon genügend erörtert ist, und in der Praxis wird der Paragraph stets umgangen werden; dar über wollen wir uns doch keiner Täuschung hingeben. Das kann eben niemand machen. Wir halten es auch nicht für billig, dem Sortimenter eine ihn schädigende Berechnungsweise zuzumuten, während dem Verleger in sehr vielen Fällen eine Entbindung vom Ladenpreise gewährt wird. Wir stimmen daher für Streichung des K 7. Herr Otto Paetsch (Königsberg i. P.): Meine Herren, im Verein der Buchhändler zu Leipzig ist laut Bericht im Börsen blatt vom SO. April seitens des Referenten nachdrücklichst betont worden, daß der Ausschuß für die Bearbeitung der Verkchrs- ordnung vornehmlich bemüht gewesen ist, buchhändlerisches Ge wohnheitsrecht in dieser Verkaussordnung zu kodifizieren. Meine Herren, eine solche Kenntlichmachung der Spesenberechnung ist aber nie und nimmer buchhändlerisches Gewohnheitsrecht gewesen; die ist hier erst neu hineinkodifizicrt worden. Auch wir stehen auf dem Standpunkt, daß diese Bestimmung für das Sortiment un annehmbar ist, und ich bitte Sie, den Paragraph zu streichen. Herr Oscar Schmarl (Hannover): Meine Herren, ich bin eigentlich erstaunt, daß sich bis jetzt vom Sortiment nur Stimmen
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