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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.07.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-07-03
- Erscheinungsdatum
- 03.07.1909
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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7914 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. ^ 151, 3 Juli 1909 geltend gemachte Bedenken nicht stichhaltig ist, weil eben bei Schulbüchern die Verpflichtung nicht in der Form bestehen soll, daß bei jedem einzelnen Verkauf der Aufschlag kenntlich gemacht wird. Herr Carl Dehne (Berlin): Ich möchte auf das zurück- kommen, was einer der Herren Vorredner erwähnte, daß man bei Aufstellung dieses Paragraphen das Interesse des Sortiments im Auge gehabt hätte. Ich möchte Sie alle recht herzlich bitten, das weiter zu tun und dann aber zu dem Resultat zu kommen, daß H 7 gestrichen werden muß. Ich möchte mich für meine Person einmal nicht auf den Standpunkt des Sortimenters, son dern auf den Standpunkt des Publikums stellen; wir sind ja auch manchmal Publikum, und wenn uns dann von einem Ge schäft Rechnungen zugehen und Spesen notiert werden, so em pfinden wir das wahrscheinlich alle nicht gerade als eine sehr hohe Kulanz, sondern meist als eine Unanständigkeit von dem betreffenden Geschäftsinhaber. Ich will Sie trotzdem bitten, uns zu gestatten, diese Spesen in Anrechnung zu bringen, wenn ich mir auch sage: schöner wäre es ja, wir hätten es nicht nötig; aber das liegt doch nicht bei uns. Wir sollen vor allem darüber Nachdenken: wie kommen wir bei dem Geschäft aus? Wenu wir dem Publikum dabeischreiben: »mit Spesen«, wenn wir das so auf die Rechnung setzen, so können Sie sich vorstellen, daß das den Herren, die eine solche Rechnung bekommen, nicht angenehm ist. Wir tun besser, den Kunden die Berechnung zu verheimlichen, sie jedenfalls nicht besonders zu betonen. Der Berechnung der Spesen besonderen Ausdruck zu geben läßt sich ja, wie schon von verschiedenen Herren betont worden ist, bei dem lebhaften Schulbüchergeschäft gar nicht durchführen. Herr Schmort sagte: wir müssen doch endlich dahin kommen, die Festsetzung des Ladenpreises zu beeinflussen. Das ist ja ganz richtig; aber vor allen Dingen ist es doch unsere Auf gabe, das Interesse des Sortiments insofern zu wahren, als wir im Publikum keine Mißstimmungen gegen uns Sortimenter er zeugen. Wenn wir den Kunden sagen: wir berechnen bei diesen Büchern Spesen, so werden sie uns antworten: nun, dann werden wir versuchen, direkt vom Verlage zu beziehen, oder sie wenden sich vielleicht an eine andere Buchhandlung und versuchen die Bücher dort zum Ladenpreise zu erhalten. Jedenfalls führt das zu Auseinandersetzungen mit dem Publikum, die nicht in unserem Interesse liegen. Darüber müssen sich die Verleger doch klar sein, daß wir diese ganzen Auseinandersetzungen, die dieser Paragraph zur Folge haben würde, nicht auf uns nehmen können; aus diesem Grunde müssen wir Sortimenter den Paragraphen ablehnen. Herr vr. Wilhelm Ruprecht: Meine Herren, Herr vr Gie- secke hat gesagt: es steht wohl einzig in der Welt da, daß sich jemand, so wie der Verleger, der Verfügung über sein Eigentum begibt. Dem gegenüber muß ich betonen: das steht durchaus nicht einzig in der Welt da. Ich brauche nicht bloß an die Fabri kanten von Markenartikeln und dergleichen zu erinnern, die neuer dings auf das Strengste darüber wachen, daß ihre Artikel nicht unter den festgesetzten Preisen abgegeben werden, und die sich auch hüten, selber die Käufer zu unterbieten. Meine Herren, das geht noch viel weiter. Auch die Zigarrenhändler nehmen ihre Fabrikanten sehr hoch, wenn ihnen diese durch billigere Lieferung den Absatz schädigen. Dasselbe gilt von den Tapetenhändlern; dort herrschen ganz ähnliche Bestrebungen. Was wir im Buch handel bereits haben, suchen jetzt sehr viele andere Fabrikanten sich erst zu schassen. Wenn wir Verleger auf die freie Ver fügung über unser Eigentum verzichten — und das tun wir, wie ich gern zugebe —, so tun wir das nicht um der schönen Augen des Sortiments willen, sondern wir wollen uns das Sortiment erhalten, wir wollen nicht die Zustände einreißen lassen, wie sie in anderen Ländern zum Schaden des Verlagsbuchhandels ein getreten sind. — (Lebhaftes Bravo.) — Wir wollen auch Schutz gegen unsere Verlegerkollegen haben. — (Lebhaftes Bravo.) — Eine Reihe von Bestimmungen sind nicht nur im Interesse des Sortiments getroffen, sondern ich habe als Verleger ein sehr großes Interesse daran, daß von den ßZ 10 und 11 nicht ein illoyaler Gebrauch gemacht wird. (Lebhaftes Bravo.) — Was nun diese Bestimmungen im § 7 anlangt, so habe auch ich heute morgen mit den Verlegern darüber beraten. Ich muß aber sagen: allzuviel Gewicht kann ich trotz aller Verehrung für die Herren, die an dieser Versammlung teilgenommen haben, nicht auf sie legen; denn sie ist doch — das werden Sie selber zugeben müssen — ziemlich zufällig zusammengekommen, und sie war nicht sehr zahlreich besucht. Wenu die Herren also den Beschluß gefaßt haben, unter allen Umstünden hieran festzuhalten, so muß ich die Bedeutung dieses Beschlusses auf das Maß zurücksühren, das ihm tatsächlich innewohnt. Ich als wissenschaftlicher Verleger erkläre, daß ich überhaupt kein Interesse an der Aufrechterhaltung des § 7 habe. — (Bravo!) — Eine ganze Reihe wissenschaft licher Verleger haben mir dasselbe erklärt. — (Bravo!) — Aber meinethalben lassen Sie ihn in der Verkaufsordnung drin. Ich bin nicht so sehr ängstlich. Aber ich möchte, offen gestanden, nachher nicht in der Lage des Börsenvereinsvorstandes sein, Be strafungen zu verfügen. Wenn dem Vorstand des Börsenvereins angezeigt wird, das; in dem Geschäft des Herrn Schaper oder in irgend einem anderen Geschäft ein Buch soundso verkauft wird, soll dann der Vorstand des Börsenvereins eine Bestrafung ein- treten lassen und soll er den Sortimenter im Wiederholungsfälle wegen geflissentlichen Verstoßes gegen die Verkaufsordnung aus schließen, wenn der Sortimenter zu seiner Rechtfertigung geltend macht: da stehen 10 Käufer im Laden und wollen schnell ab gefertigt sein, oder: das Buch ist aus Versehen so hingegeben worden, man hat es nicht bemerkt? Meine Herren, das kann in dem bestgeleiteten Geschäft Vorkommen. Also, meine Herren, ich halte es für kein großes Unglück, wenn der Paragraph in der Verkaufsordnung bleibt; ich glaube aber nicht, daß sehr viel damit erreicht wird. Höchstens wird das erreicht werden, daß die Verleger, die gegenwärtig zu geringen Rabatt geben, ihren Rabatt allmählich etwas hinaufsetzen. — (Lebhaftes Bravo.) Herr R. L. Prager: Meine Herren, ich will bloß das eine bemerken: ich bin nicht für die Streichung dieses Paragraphen. Ich möchte den Paragraphen vielmehr in der Fassung der ersten Auflage, will sagen des ersten Entwurfes haben. Meine Herren, es ist notwendig, daß das darin steht; denn sonst sind Sie nicht berechtigt, das zu tun, was notwendig ist. Der ganze Paragraph hat ja in der Tat nicht viel Wert, weder für den Verleger, noch für den Sortimenter; denn eine Ausschließung auf Grund dieses Paragraphen kann nicht stattfinden. Das möchte ich ausdrücklich betonen. Aber es ist doch ganz gut, wenn darin steht, daß der Sortimenter berechtigt ist, bei weniger als 25o/o Spesen zu be rechnen. Weiter braucht nichts darin zu stehen. Herr Or. Giesecke hat den Verlegern ein ganz gutes Mittel angegeben, wie sie alle Unzuträglichkeiten, die sich für sie aus diesem Paragraphen ergeben könnten, vermeiden können; sie brauchen bloß den Rabatt auf 25o/o zu erhöhen. — (Bravo!) — Herr 1)r. Giesecke ist ja Fachmann in dieser Beziehung; dessen Autorität beuge ich mich hier unbedingt. — (Heiterkeit.) — Also, meine Herren, großen Wert lege ich nicht darauf, denn eine Ausschließung, aus Grund dieses Paragraphen kann nicht stattfinden; aber es ist doch gut, klare Verhältnisse zu schaffen, und da stelle ich den Antrag, den Paragraphen in der Fassung des ersten Entwurfs wieder herzustellen. Herr Otto Paetsch: Meine Herren, nachdem Herr vr. Rup recht in so nachdrücklicher und warmer Weise im Interesse des Sortiments gesprochen hat, erübrigt es sich wohl, noch einmal des Näheren darauf einzugehen. Ich möchte nur noch darauf Hin weisen, daß eine Reglementierung eines unter die Gewerbefreiheit fallenden Erwerbszweiges natürlich unendlich schwer ist. Wir kommen nach meinem Empfinden in zwei Punkten an die Grenze des Erreichbaren, nämlich in K 7 in bezug auf das Sortiment und in tz 12 in bezug auf den Verlag. Meine Herren, wir
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