Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.07.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-07-03
- Erscheinungsdatum
- 03.07.1909
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19090703
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190907034
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19090703
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1909
- Monat1909-07
- Tag1909-07-03
- Monat1909-07
- Jahr1909
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
kontra gehört — nur neue Gesichtspunkte vorzubringen. Wir sind erst beim tz 7, es sind im ganzen 20 Paragraphen, wir kommen sonst nicht durch. Herr Justus Pape: Ich möchte einen neuen Gedanken zur Erörterung stellen. Wenn irgend ein Volk, irgend ein Staat neue Gesetze schafft, so hat man jahrelang vorher Mißstände empfunden, und es liegt eine wirkliche Nötigung vor, neue Be stimmungen zu schaffen. Nun frage ich Sie: welche Mißstände liegen denn hier vor, daß eine im Buchhandel bis jetzt nicht be kannte Strafbestimmung geschaffen werden soll? Denn daß dies eine Strafbestimmung ist, meine Herren, geht aus dem letzten Paragraphen dieses Entwurfs hervor, der bestimmt, daß Ver fehlungen und Verstöße gegen die Verkaufsordnung mit Ausschluß aus dem Börsenverein geahndet werden. Meine Herren, wenn ein Wuchergesetz im Deutschen Reiche beschlossen ist, so hat man Jahrzehnte lang die Nötigung dazu empfunden; wenn man gegen den unlauteren Wettbewerb vorgegangen ist, so ist das geschehen, weil sich auf diesem Gebiete Mißstände gezeigt haben. Als es sich im Buchhandel darum handelte, die Schleuderei der Sorti menter zu bekämpfen, da hat es ein Jahrzehnt und länger ge dauert, ehe der Börsenverein sich entschloß, Strafbestimmungen dagegen zu erlassen. Welche Fälle liegen denn nun eigentlich hier vor? Welche Klagen hat denn der Verlagsbuchhandel vorzu bringen? Ich habe vielfach herumgefragt, und ich habe immer nur den einen Fall gehört, den Fall mit dem Schulbuch im Preise von 1,80 Mk. — (Heiterkeit.) — Ist einem Verleger ein Schaden dadurch entstanden? Das habe ich nirgends gehört. Ich habe mir einen andern Fall nennen lassen, daß einmal ein Sortimenter ein Buch, das 30 Mk. gekostet hat, für 34 Mk. ver kaufte. Wer hat in diesem Falle einen Schaden gehabt? Der Verleger jedenfalls nicht, höchstens der Sortimenter, wenn sein Kunde erfahren haben sollte, daß ihm 4 Mk. zu viel abgenommen worden sind. Meine Herren, ich frage nun: weshalb wollen wir denn, wenn gar kein Anlaß vorliegt — ich meine kein erfahrungs mäßiger Anlaß —, eine solche Bestimmung schaffen? Ich habe vernommen, daß nach drei Jahren eine Revision der Verkaufs ordnung eintreten soll. Mögen doch die Verleger bis dahin Material sammeln! Bisher haben wir keins. Mögen sie Er fahrungen sammeln, ob wirklich ein ausreichender Grund vorliegt, eine solche Strafbestimmung zu schaffen! Solange uns ein solcher Grund nicht angegeben wird, lasse ich mir das Recht nicht nehmen, ein Buch, bei dem ich einen Schaden erleiden würde, wenn ich es zum Ladenpreise verkaufen müßte, mit einem Nutzen zu ver kaufen, den ich als Kaufmann haben muß. Für mich ist einst weilen, da mir die Notwen-digkeit nicht nachgewiesen ist, dieser Paragraph unannehmbar, und ich hoffe, es wird fast das ganze Sortiment einmütig darin sein; denn, meine Herren, neben dem materiellen Inhalt hat der Paragraph auch eine moralische Be deutung. Darauf will ich aber nicht näher eingehen. Ich für meine Person lege das größte Gewicht darauf, daß ich ein ge wisses Selbstbcstimmungsrecht behalte und nicht überall gegängelt werde. Das lasse ich mir nicht gefallen. Herr Paul Wunschmann (Wittenberg): Meine Herren, ich will ganz kurz sein. Der Hauptgrundsatz bei der Verkaufs ordnung ist zweifellos die Aufrechterhaltung des Ladenpreises, und da wünscht der Sortimenter, daß er nicht unterboten wird, der Verleger, daß der Ladenpreis nicht überboten wird. Aber der Kaufmann hat das Recht, von einem anderen Kaufmann zu verlangen, daß er nicht seine Ware mit Schaden zu verkaufen gezwungen ist; dies wird den Sortimentern aber von den Ver legern angesonnen, die einen Rabatt geben, der die Spesen nicht deckt. Der Forderung, daß der Sortimenter in allen Fällen ge halten sein soll, diese Spesen kenntlich zu machen, kann ich nicht Nachkommen. Ich bin nicht in der Lage, jedem Schüler vorzu rechnen: dies Buch bekommst du zum Ladenpreis, das andere zum Ladenpreis plus Kosten. Der Schüler fragt auch nicht danach: Ämlmblalt sür den Deutschen Buchhandel. 76. Jahrgang. denn die Bücher werden belastet, und auf der Rechnung derartige Auseinandersetzungen stattfinden zu lassen, ist einfach unmöglich, das geht praktisch bei vielen Sortimentern nicht. Also ich bitte, entweder den Paragraphen ganz zu streichen oder ihn in der ersten Fassung anzunehmen. Herr Albert Diederich (Pirna) szur Geschäftsordnung): Ich möchte Schluß der Debatte beantragen. — (Sehr gut!) — Ich glaube, wir haben die Ansichten zur Genüge gehört und können zur Abstimmung übergehen. Es wird jeder wissen, wie er zu stimmen hat. Auch wenn noch so schöne Reden gehalten werden sollten, wird an der Meinung des einzelnen nichts mehr geändert werden. — (Sehr richtig!) — Ich beantrage daher Schluß der Debatte. Vorsitzender: Es sind noch drei Herren zum Worte ge meldet. Ich meine, wir dürfen die wohl nicht übergehen; sie können sich ja ganz kurz äußern. — (Zuruf.) — Es ist Schluß der Debatte beantragt; wünschen Sie, daß die Rednerliste ge schlossen wird, daß also die bis jetzt gemeldeten Herren noch zum Worte kommen, oder wünschen Sie, daß die Debatte jetzt ge schlossen wird? — (Herr Diederich: Ich beantrage das letztere!) — Herr Diederich beantragt jetzt Schluß. Ich werde darüber abstimmen lassen. Diejenigen, die dasür sind, bitte ich die Hand zu erhebe». — (Geschieht.) Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt. Herr Heinrich Schöningh (Münster): Ja, meine Herren, ich bin interpelliert worden und möchte deshalb noch ein Moment hervorheben, das bis jetzt überhaupt noch nicht erwähnt worden ist. Ich habe in der Kommission allerdings mein Erstaunen darüber ausgesprochen, daß der Verlag ein solches Gewicht auf diesen Paragraphen legt. Ich habe damals gesagt, ich verstünde das nicht, da ich fände, daß die Herren sich selber helfen könnten, wenn sie so großes Gewicht darauf legen. Ich habe betont, daß der Sortimenter mit seiner Spesenberechnnng von vornherein in den richtigen Grenzen bleiben würde. Das ist auch hellte noch meine Meinung. Ich möchte die Herren dringend bitten, ihren Widerstand fallen zu lassen und, wenn die Sortimenter es ver langen, damit einverstanden zu sein, daß der Paragraph gestrichen wird. Ich glaube nicht, daß dem Verlage ein großer Schaden erwachsen kann. Ich möchte noch betonen: es handelt sich um Schulbücher, und Sie wissen, daß uns diese — wenigstens im ganzen Westen — seit Dezennien fast nichts eingebracht haben. Es ist kürzlich ein Buch in Hannover eingeführt, dessen Laden preis 85 Pfg. beträgt und worauf der Verleger den Wieder verkäufern 3 Pfg. Rabatt gibt. Das wird sich schon alles von selbst regeln. Das andere, was Sie in der neuen Lesung be schlossen haben, ist im Sortiment nicht notwendig. Im Schnl- büchergeschäst kennt man diese Bestimmungen, die da getroffen sind, jedenfalls nicht. Herr Otto Meißner (Hamburg): Meine Herren, Herr Winter aus Heidelberg hat uns die Mitteilung gemacht, daß heute morgen eine Reihe wissenschaftlicher Verleger übereingekommen wären, an diesem 8 7 sestzuhalten und ohne diesen Paragraphen die Vcrkaussordnung nicht anzunehmen. Die betreffenden Herren wollen nicht übersehen, daß diesem kleinen Kreise von Verlegern — mögen sie auch noch so hervorragend sein — ein großer Kreis von Sortimentern und von Verlegern gegenübersteht, die wohl beurteilen können, in welche bedenkliche Lage ein Sortimenter käme, wenn von ihm verlangt würde, daß er seinen Kunden den Spesenaufschlag kenntlich machen soll, den er sich wegen unzu reichenden Verdienstes berechnen muß. Spesenaufschlag bei teuern Büchern wird im ganzen sehr selten Vorkommen; da kann man unter Umständen mit weniger als 25°/« auskommen; dafür sorgt auch schon die Konkurrenz. Aber bei Nettoartikeln und nament lich Schulbüchern mit weniger als 25"/, Rabatt lassen wir uns keine bestimmten Preisvorschriften durch Listen usw. machen, son dern werden uns den uns zukommenden Verdienst durch Preis- ansschlag sichern. Meine Herren, es steht hier in K 7 »infolge 1028
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder