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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.07.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-07-03
- Erscheinungsdatum
- 03.07.1909
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1909
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151, 3. Juli 1909 Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. 7921 Lieferung. Es soll also nicht erlaubt sein, in Katalogen und Prospekten zu sagen: ich liefere jedes Buch, das bei mir bestellt wird, franko. Ich denke, das kann doch ganz ebenso verboten werden, wie das öffentliche Angebot eines nach den Verkauss- bestimmungen zulässigen Skontos. Vorsitzender: Findet dieser Wunsch des Herrn Kausfmann Unterstützung? Das ist wohl nicht der Fall. Wir haben gestern abend Gelegenheit gehabt, darüber die Stimmung der Ver sammelten kennen zu lernen; es war ein kleiner Kreis, aber es sand sich keine Möglichkeit, die Sache praktisch in Behandlung zu nehmen. Es wurde als eine minimale Angelegenheit behandelt und als eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit, des kaus- mäiinischcn Rührens, wenn man sogar auf die portofreie Liefe rung verzichten sollte. Ich darf wohl annehmen, daß wir bezüg lich des Puliktcs 1 darin einig sind, daß er genehmigt ist. — Das ist der Fall. Wir gehen über zu Absatz 2. Wer wünscht dazu das Wort? Es geschieht nicht; Absatz 2 ist angenommen. Absatz 3. Auch hierzu wird das Wort nicht gewünscht; Absatz 3 ist angenommen. Absatz 4. Herr H. Boysen: Meine Herren, Hamburg-Altona hat da beantragt, einen Zusatz zu machen: Wenn bei der Aufführung ausdrücklich gesagt ist, daß ein Rabatt nicht gegeben wird, soll sie gestattet sein. Ich sehe nicht ein, weshalb diese neue Redaktion nicht hinein- gekommen ist; denn es wird ausdrücklich in Absatz 5 gesagt, daß Leute, die Rabatt geben und andere Waren als Bücher führen, sagen müssen: bei Büchern gebe ich keinen Rabatt. Ebenso dürfen wir das Recht haben, zu fordern, uns bei Beamtenvereinen in die Liste aufnehmen zu lassen, wenn wir ausdrücklich hervor heben: wir geben keinen Rabatt. In Hamburg gibt es zwei Beamtenvereinsbücher; mindestens die Hälfte der Firmen, die darin stehen, heben ausdrücklich hervor, daß sie keinen Rabatt geben, darunter auch drei Buchhandlungen. Die müßten jetzt heraus. Wenn aber dieser Satz hineinkommt und das zur Bedingung gemacht wird, was von Hamburg-Altona vorgeschlagen ist: es muß ausdrücklich gesagt werden, daß kein Rabatt gegeben wird, so kann man doch die Anzeige erlauben. Also ich bin dafür, daß wir diesen Zusatz machen, damit jeder, der das Geld dafür ansgeben will, in den Verzeichnissen der Beamtenvereine an- zeigen kann. Herr R. L. Prager; Es steht ja doch ausdrücklich darin: »unter den Abteilungen, die Gegenstände des Buchhandels um fassen«. Da gehören sie doch nicht hinein. Herr H. Boysen: Ich muß Herrn Prager ausklären. Die Sache verhält sich folgendermaßen. Es ist ein Verzeichnis von Bezugsquellen für alle möglichen Artikel: für Strumpswaren, Hüte usw. Unter der entsprechenden Überschrift stehen die Firmen, die in dem Anhang angezeigt haben, und bei den einzelnen Firmen steht, welchen Rabatt sie geben. Nun gibt es eine ganze Reihe großer, angesehener Detailgeschäste, die wohl wissen, welche Be deutung es hat, sich den Beamten vor Augen zu führen, die aber keine» Rabatt geben. Das hat mich veranlaßt, ebenfalls in diesem Verzeichnis zu inserieren. Meine Firma steht also jetzt unter den Buchhandlungen, die den Beamtenvereinen liefern wollen, aber ohne Rabatt. Das steht ausdrücklich dabei. Es ist in der Vor rede gesagt: diejenigen Firmen, die einen Strich in der Rabatt- rnbrik haben, gewähren keinen Rabatt. Das ist mindestens die Hälfte der inserierenden Firmen, ganz abgesehen von den Buch handlungen. Herr vr. Wilhelm Ruprecht: Meine Herren, mir ist dieser Spezialsall des Herrn Boysen seit Wochen bekannt; sonst wird es im ganzen deutschen Buchhandel kaum Vorkommen, daß Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 76. Jahrgang. Buchhandlungen in solchen Verzeichnissen aufgeführt werden. Ich glaube deswegen, daß wir es bei der Fassung des Entwurfs be lassen können. Wir könne» ja über den Absatz abstimnien. Ich glaube nicht, daß die Stinlmung in dieser Versammlung dahin geht, diesen Passus zugunsten des Hamburger Falles zu ändern. Vorsitzender: Wünschen Sie einen Antrag zu stellen? Herr H. Boysen: Der Antrag ist gestellt. Wir wünschen den Zusatz: Wenn bei der Aufführung ausdrücklich gesagt ist, daß ein Rabatt nicht gegeben wird, soll sie gestattet sein. Vorsitzender: Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte diejenigen, die für diese Einschiebung sind, die Hand zu erheben. (Geschieht.) Das ist die Minorität; der Antrag ist abgelehnt. Herr Otto Meißner: Für die Folge würde dann also der Börscnvereins-Vorstand einer Firma, die in solchen Verzeichnissen inseriert, dieses verbiete» und nötigenfalls Zuwiderhandelnde energisch verfolgen müssen; diese Zusicherung bekomme» wir doch. — (Wird bejaht.) Vorsitzender: Wir gehen zu Abschnitt L über. — Wer wünscht dazu das Wort? Herr Adolf Nicolai (Karlsruhe): Die Bestimmung kann insosern nicht ausgeführt werden, als wir kein Machtmittel haben, den Firmen einen Zwang auszuerlegen. Die Rabattsparvereine verlangen zwar selbst von ihren Mitgliedern, daß solche Artikel, die nicht mit Rabatt verkauft werden, durch einen Anschlag im Lokal besonders zu bezeichnen sind; daß es aber im Schaufenster geschehe, verlangt kein Rabattsparverein. Wie wollen Sie das durchsetzen? Herr Max Kretschmann (Magdeburg): Für die Praxis in dieser Angelegenheit empfehle ich Herrn Nicolai, sich an den Vermittler des Papierwarenhändlers, der dem Rabattsparverein angehört, zu wenden. Es ist ja nicht schwer, den zu ermitteln. Diese Herren Buchbinder-Kommissionäre sind sehr willfährig; sie tun Ihnen sofort den Gefallen und fordern das von ihrem Kommittenten. Auf diese Weise haben wir stets erreicht, was wir wollten. Erst kürzlich hat sich in Halle wieder jemand gesträubt; er hat dann einen energischen Brief von seinem Leipziger Ver treter erhalten, und daraus hat er sich sofort gefügt. In Stendal habe ich es auch bei allen erreicht. Vorsitzender: Dann können Sie sich wohl beruhigen, Herr Nicolai? — (Wird bejaht.) Herr Gerhard Kauffmaiin; Meine Herren, es ist zwar gesagt, daß, wenn der Ausdruck Bücher gebraucht ist, alle Gegen stände des Buchhandels zu verstehen seien; wenn aber in dem Plakat, das für das Publikum bestimmt ist, steht: »Bücher«, so glaubt das Publikum, daß nur auf Bücher die Vorteile des Rabatt sparvereins nicht gewährt werden. Deshalb bitte ich zu sagen: »bei Verkäufen von Büchern, Musikalien, Bildern, Landkarten, Atlanten, Globen usw.» Das muß auf diesem Plakat, das für das Publikum bestimmt ist, jedensalls hinzugefügt werden, sonst wird das Publikum glauben, es beziehe sich nur aus Bücher. — (vr. Wilhelm Ruprecht-Göttingen: Z 4 Ziffer 2 sagt ja alles. ES ist ja nicht die Absicht, diese Verkaufsordnung dem Publikum in die Hand zu geben.) — Es handelt sich ja nicht um die Ver- kaussordnung, sondern um das Plakat, das in dem Schaufenster der Lieferanten von Rabatt-Sparvereinen usw. angebracht werden soll; darauf dars nicht nur stehen: bei Verkäufen von Büchern werden die Vorteile des Rabattsparvereins nicht gewährt. — (Zu ruf: Buchhändlerische Artikel!) — Das steht aber nicht in der Verkaussordnung. Dort steht nur der Ausdruck: Bücher, und der ist nicht genügend. Herr Or. Wilhelm Ruprecht: Wir werden dafür Sorge tragen, daß hier an Stelle von »Büchern« »Gegenstände des Buchhandels» gesagt wird. 1029
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