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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.07.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-07-05
- Erscheinungsdatum
- 05.07.1909
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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^ 152, 5. Juli 1S0S. Nichtamtlicher Teil Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 7965 dem er bezieht, kann und wird nicht kontrollieren, für wen es bestimmt ist. Es ist das eine wirkliche Schädigung. So wie es hier im Entwurf steht, ist es entschieden richtiger. Die Gesamt heit leidet bedeutend mehr, wenn es so abgeändert wird, wie es die hier zu Worte gekommenen Verleger, insbesondere Herr Springer, haben wollen. Ich beantrage über diesen Paragraphen eine Ab stimmung. Es ist mir aber gar nicht zweifelhaft, daß alle meine Kollegen vom Sortiment so denken wie ich, wenn sie es auch nicht ausgesprochen haben. — (Widerspruch.) — Ich widerhole also meinen Antrag: »Der Verleger soll seine eigenen Verlagssachen zu ermäßigtem Herr R. L. Prager (Berlin): Meine Herren, cs ist h u 9 Uhr; wenn wir uns so lveiter über solche Sachen unterhalten, werden wir wirklich nicht fertig. Worum handelt es sich hier? Ich möchte hier Bismarcks Wort; »tJuietn non inovers« an- wendcn. Lassen Sie doch derartige Einrichtungen, die, ich möchte sagen, 160 Jahre lang bestanden haben, weiter bestehen und greifen Sie da nicht durch eine Ordnung ein! Es gibt noch eine ganze Menge anderer Unbeqemlichkeiten. Denken Sie an die Rezensionsexemplare, denken Sie an die Freiexemplare, die Sie doch nicht abschaffen können. Die werden von dem Verfasser doch auch nicht seinem Stubenmädchen oder seinem Schuhmacher, sondern seinem Kollegen geschenkt. Das stört Sie alle; das ist ja ganz klar. Durch solche Dinge wird ja vielleicht hier und da ein Sortimenter geschädigt, vorausgesetzt, daß der Betreffende das Buch kaufen würde. Herr Geheimrat v. Hase hat schon daraus hingewiesen, daß es absolut noch nicht sicher ist, daß er es kauft. Er wird sich dann durch Bibliotheken und dergleichen Helsen. Ich möchte bitten, daß Herr Springer seinen Widerspruch zurückzieht, daß wir dies als etwas Gegebenes betrachten und darüber zur Tagesordnung übergehen. — (Sehr richtig!) — Ich bitte, über die Annahme des Paragraphen, wie er da steht, abzustimmen. Wir müssen gegenseitig etwas Vertrauen haben. Ich bedaure, daß solche Unzuträglichkeiten bestehen — das gestehe ich ganz offen — und würde, wenn ich die Macht hätte, sie abstellen. Ich habe sie aber nicht, und Sie haben sie auch nicht. Also stimmen wir ab! Herr Albert Brockhaus (Leipzig); Meine Herren, es gibt Paragraphen, die dadurch eine höhere Bedeutung bekommen, als ihnen eigentlich innewohnt, daß sie öffentlich diskutiert werden, und dazu gehört dieser Paragraph. Ob wir ihn anuehmen oder ablehnen, bleibt sich eigentlich ganz gleich. -— (Sehr richtig!) Solange ich im Börsenvereinsvorstand war, erinnere ich mich nicht mehr als zweier Fälle, in denen überhaupt eine — wie wir glaubten — Verfehlung gegen den Sinn unserer Satzungen, der Verkehrsordnung und der Ncstbuchhandelsordnung und was hier unter diesen Paragraphen fallen würde, vorgekommen ist. Die Fälle sind also außerordentlich selten. In dem Wortlaut, in dem er hier steht — von ganz wenigen Worten abgesehen — steht er in der Restbuchhandelsordnung, oder stand er darin. Ich muß aber Herrn Springer zugeben, daß es vielleicht keinen oder wenigstens keinen größeren Verleger gibt, der nicht schon gegen diesen Paragraphen verstoßen hätte. Ich fasse darunter nicht die Exemplare an die Autoren. Ich halte es für ganz selbstverständ lich, daß ich jemand, der von mir den Auftrag hat oder mir mit dem Anträge gekommen ist, über einen gewissen Gegenstand zu schreiben, das was er sein Handwerkszeug nennt, beschaffe, und würde mich darin nicht beeinflußen lassen, wenn die öffentliche Meinung im Buchhandel gegenteiliger Meinung sein sollte. Ich halte das für einen Eingriff in meine Rechte, den ich mir nicht gefallen lassen kann. Ich muß Bücher eigenen oder fremden Ver lags zur Verfügung stellen können, so gut wie es mir freistehen muß, einem jungen Privatdozenten 3000 Mark zu geben, da mit er für mich in Süditalien Studien mache, um darüber ein Buch zu schreiben. Also, daß man gegen die Autoren Vorgehen wollte durch diesen Paragraphen, liegt nicht im Sinne der Ver- s Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 76. Jahrgang. fasser der Restbuchhandelsordnung und auch nicht im Sinne der Verfasser dieses gegenwärtigen Entwurfs. Nun fragt es sich aber, ob man nicht noch andere Sachen darunter fassen müßte. Da ist eine solche Kategorie genannt worden, die jedem von uns schon vorgekommen ist; die Lieferung von Exemplaren eines Buches zu wohltätigen Zwecken, sei es, daß zu diesen wohltätigen Zwecken ein Werk nur zum Nettopreise, oder sei es, daß es um 50 oder um 25 unter dem normalen Nettopreise oder zu einem noch geringeren Preise geliefert wird. Jeder von uns hat derartige Lieferungen schon gemacht, muß sie machen, die können also nicht verboten werden, denn das, was wir verbieten wollen, ist unlauteres Gebühren, nur dagegen richten sich die Strasbedingungen unserer Satzungen. Unlauter ist das alles nicht. Es kann Unfug, damit getrieben werden, das sei zugegeben; diesen Unfug der zu Lasten des Sortiments geht, einzudämmen, wäre ein erwünschter Zweck dieses Paragraphen. Es fragt sich null, wie wir den Paragraphen eventuell ge statten könnten. Da möchte ich gern vermitteln zwischen der An schauung des Herrn Springer und der Anschauung des Herrn Opitz, die vielleicht die beiden Gegenpole in diesem Moment sind. Ich möchte das zum Ausdruck bringen, was wohl die große Masse von uns, die in der Mitte steht, empfindet. Der Vorschlag des Herrn Dr. de Gruyter wäre mir an sich annehmbar, aber er ist mir zu kasuistisch. Er berücksichtigt bloß die eine Kategorie dieser Exemplare, während man doch auch die Wohltätigkeitsexemplare treffen sollte. Das Kriterium soll sein, daß niemand ein Ge schäft machen soll, indem er Bücher seines Verlages an andere unter dem Ladenpreise liefert. Das fällt aber dem Verleger nicht ein, wenn er an Autoren, wenn er zu wohltätigen Zwecken billiger liefert. Es fragt sich, ob man dafür einen Ausdruck finden kann. Ich glaube, wir haben ihn. Er steht schon an mehreren Stellen in der Verkaufsordnung, und hier eingefügt, wird er uns über dasjenige hinwegbrillgell, was wir treffen wollen, nähmlich den Unfug. Ich bitte den Herrn Vorsitzenden, den A 11 in kurzen Worten mit hineinziehen zu dürfen; denn meiner Ansicht nach ist es ein Fehler der Redaktionskommission, daß der Absatz 1 des A 11 unter A 11 gestellt ist; er gehört als Ausnahme absolut unter A 10. Ich würde finden, daß es in unserem buchhändlerischen Sinne unlauter ist, wenn jemand eill Gewerbe daraus macht, seinen Verlag unter dem Ladenpreis, selbst oder durch das Sortiment, abzugeben, wie es im Z 10 heißt. Mein Vorschlag würde daher sein, den A 10 zusammen- zufassen mit All Absatz 1 und S 11 Absatz 1 dahin zu ändern; Der Verleger ist nicht berechtigt, Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Ver kaufe von Werken seines Verlages unter dem Ladenpreise zu erteilen Damit ist also gedeckt, daß ich daraus kein Geschäft machen soll, daniit ist di« Wohltätigkeitslieferung gedeckt, damit ist gedeckt, daß ich an meine Autoren liefern kann — denn das ist kein Gewerbe, das ich treibe. Unter »gewerbsmäßig« ist nach A 3 Ziffer 3 zu verstehen »eine auf Eigengewinn gerichtete buchhändlerische Tätig keit.« Indem ich dein Autor oder dem Wohltätigkeitsverein zu einem billigeren Preise liefere, übe ich keine Tätigkeit aus, die auf eigenen Gewinn gerichtet wäre, sondern ich fördere meine eigenen berechtigten Zwecke oder allgemein humanitäre Zwecke. Herr Springer wird mir vielleicht zugeben, daß es möglich wäre, seine Bedenken durch meine Fassung zu beseitigen. Es wird dadurch das Geschäftemachen aus den Lieferungen zu billigeren Preisen verboten. — (Lebhaftes Bravo.) Herr vr Walter de Grnl-ter; Nur ein paar Worte an Herrn Prager. Herr Prager hat uns vorhin nach Sinn und Ton seiner Worte zum Vorwurf gemacht, daß wir hier die Zeit der Versammlung zu sehr in Anspruch nehmen. Meine Herren, in der Angelegenheit der Verkaufsordnung haben soeben zum ersten Male gesprochen Herr Kommerzienrat Engelhorn, Herr Meiner, Herr Geheimrat v. Hase, Herr Brockhaus und ich, und das ist, glaube ich, ein Zeichen dafür, daß uns dieser Punkt be- j sonders wichtig schien, um unsere Ansicht zum Ausdruck zu bringen. 1033
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