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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.07.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-07-06
- Erscheinungsdatum
- 06.07.1909
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
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8014 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. ^ 153. 8. Juli 1S0S, Herr Bernhard Hartmaml: Ich begrüße die Anregung, die Herr Or. de Gruyter gegeben hat. Es ist ja richtig, was Herr Kreyenberg gesagt hat: das hat sich im Laufe der letzten Jahrzehnte herausgebildet, und ich gebe zu, daß hier und ebenso bei den Publikationen, von denen Herr vr. de Gruyter eben gesprochen hat, ein gewisser Zwang vorliegt. Es wird mir schwer, aber ich muß doch sagen: wenn ich damit eine Einigkeit erkaufen kann, so müssen wir wohl oder übel zustimmen, und ich nehme an, daß die Sortimenter da meiner Meinung sein werden. Ich meine, wir müssen es verhindern, daß die Herren, die immer von den Konsequenzen gesprochen haben, die sie ziehen wollen, nun wirk lich zur Tat schreiten, und deshalb möchte ich befürworten, daß wir versuchen, noch in letzter Stunde ein Kompromiß zu schließen, indem wir den Antrag annehmen, den Herr Or. de Gruyter vor geschlagen und den Herr Or. Ruprecht uns vorgelesen hat. Mir scheint, daß diese Fassung die Argumente berücksichtigt, die von Herrn Kreyenberg und Herrn l)r. de Gruyter geltend gemacht worden sind. So schwer es mir auch wird, meine Herren vom Sortiment, so kann ich Ihnen doch nur raten, daß wir diesem Antrag zustimmen. Ich halte es für notwendig, daß wir uns bemühen, eine möglichst kompakte Majorität für diesen außer ordentlich schwierigen Paragraphen zu erzielen, der auch dem Börsenvereinsvorstand große Schwierigkeiten in der Durchführung bereiten wird. — Also ich bitte Sie dringend, meine Herren, nehmen Sie den Paragraphen in der von Herrn Or. Ruprecht vorgeschlagenen Fassung an. Vorsitzender: Meine Herren, die Rednerliste ist erschöpft. Ich möchte zur Vereinfachung der Abstimmung Herrn Kretschmann sragen, ob er bereit ist, seinen Antrag zurückzuziehen, oder ob er ihn ausrechterhält. — (Herr Kreschmann: Ich ziehe meinen Antrag unter diesen Umständen zurück.) — Herr Kretschmann hat seinen Antrag zurückgezogen. Dann würden wir über die Fassung, die Herr Or. Ruprecht vorhin verlesen hat, abstimmen können. Diese Fassung würde den ersten Absatz von Punkt 2 bilden. — (Zurufe.) Es wird gebeten, den Wortlaut noch einmal zu verlesen. — (Herr Or. Ruprecht verliest den Wortlaut seines Antrags: siehe oben.) — Ich fordere nun diejenigen auf, die für diese Fassung stimmen, sich von ihren Sitzen zu erheben. — (Geschieht.) Das ist die Majorität: die Fassung ist angenommen. Meine Herren, hier liegt noch etwas, was uns erst vorhin auf den Tisch gelegt worden ist. Ich halte es doch im Sinne einer gerechten Würdigung des einzelnen, der das hat drucken lassen, für angezeigt, Ihnen das zur Kenntnis zu bringen. Ich möchte es kurz verlesen. Es stehen hier Exemplare für jeden einzelnen Herrn zur Verfügung: Kantate 1908. Zum Entwurf der neuen Verkehrsordnung Z II, 2. »Die Cottasche Buchhandlung hat sich verpflichtet, die Exemplare, welche die Provinzial-Schulkollegien, Regierungen und Kreis-Schulinspektoren für sich oder für die ihnen unterstellten Schulen von ihrer Zweig niederlassung in Berlin 81V. 68, Kochstraße 53, inner halb eines halben Jahres nach Erscheinen des Buches aus amtlichem Wege, nicht durch Vermittlung einer Buchhandlung bestellen, zum Preise von je 37 Pfennigen zu liefern. Ich bemerke jedoch, daß sich wegen der Portokosten Vorteile nur aus größeren Sammelbestel lungen ergeben werden, einzelne oder wenige Exemplare sind daher zweckmäßig auch für den amtlichen Gebrauch zum Ladenpreise von je 50 Psg. bei einer Sortiments buchhandlung zu beziehen.« Obiges behördliches Bücherangebot, betreffend: Anleitung für das Knabenturnen in Volksschulen ohne Turnhalle, versandt an Volksschulen des Königreichs Preußen, wurde mir zur Kenntnisnahme vorgelcgt, und ich bekenne mich verantwortlich für die Richtigkeit obiger Abschrift. Hierzu wiederhole ich nur meine bereits veröffentlichte Behauptung: »Ein jeder Unterschied im Ladenpreise bei Büchern und Zeitschriften ist Gist sür den soliden Buchhandel und bewirkt sicher seinen Tod.« Gustav Horn-Danzig. Damit habe ich der Pflicht der Gerechtigkeit genügt. Ich weiß nicht, ob jemand dazu sprechen will. Jedenfalls ist es hier mit zu Ihrer Kenntnis gebracht. Dann könnten wir zu dem zweiten Punkt übergehen: Werke, die aus Grund von Verträgen unter Mitwirkung von Vereinen erscheinen, darf der Verleger an die Unterverbände und Mitglieder des betreffenden Vereins durch das Sortiment oder direkt zu ermäßigtem Preise verkaufen. Wünscht hierzu jemand das Wort? — Das ist nicht der Fall. Dann dürfen wir annchmen, daß der vorgeschlagene Wort laut von Ihnen genehmigt wird. Wir kommen jetzt zu dem Schlußsatz: »In beiden Fällen« usw. Meine Herren, Sie haben gehört, daß sich dagegen Wider spruch aus den Kreisen des Verlags erhoben hat. Herr Albert Diederich (Pirna): Meine Herren, ich möchte bitten, hier den Passus »spätestens aber gleichzeitig mit dem Be ginn der Lieferung« zu streichen, so daß folgender Wortlaut ent steht: »Bei der ersten Ankündigung dem Buchhandel durch eine Anzeige im Börsenblatt« usw.. Herr Sellier hat, glaube ich, schon darauf hingewiesen, daß durch diese Ankündigung wesentliche Ersparnisse an Arbeit und Kosten für das Sortiment erzielt würden. Diese Ersparnis an Kosten fällt aber weg, wenn die Veröffentlichung erst bei der Herausgabe erfolgt; denn die Be stellungen geben Ivir doch bei der Anzeige auf. Bei der Anzeige überlegen wir uns: bei wem hast du Verwendung für dieses Werk? und danach bestellen wir. Erfahren wir das Vorzugs angebot an Behörden erst beim Erscheinen, so nützt es nicht mehr viel. — Ich möchte also bitten, daß dies schon bei der ersten Ankündigung geschieht, nicht erst beim Erscheinen des Werkes. Herr Georg Kreyenberg: Meine Herren, ich wiederhole meine Bitte, die alte Fassung wieder herzustellen: »sofern es das berechtigte Interesse des Sortiments erfordert«. Wenn der Ver leger an große Gruppen von Interessenten liefert, beispielsweise an den Deutschen Anwaltverein, so wird er regelmäßig dem Sorti ment davon Kenntnis geben, aber wenn er nur eine kleine Anzahl von hundert oder zweihundert Exemplaren zu ermäßigtem Preise abgibt, so hat das Sortiment kein Interesse daran, das zu er fahren, vielmehr schädigt das nur. Ich bitte dringend, diesen Passus fallen zu lassen. Der Verleger ist kaum in der Lage, das zu erfüllen, was hier von ihm verlangt wird. Ich mache das also zum Antrag. Herr Or. Wilhelm Ruprecht: Von Ausschuß wegen habe ich kein Bedenken, den Vorschlag des Herrn Kreyenberg anzunehmcu. Ich kann mir auch denken, daß Fälle möglich sind, in denen es nicht gerade nötig und nicht angemessen ist. Herr vr. Erich Ehleruillim: Ich gehöre zwar dem Buch händlerverein Sachsen resp. dem Verein Dresden an, von dem der Vorschlag ausgegangen ist, die Fassung hineinzubringen, die Herr Kreyenberg beanstandet; aber ich muß mir doch bei noch maliger genauer Überlegung der Sache sagen, daß die Bestimmung, wie sie jetzt hier steht, wenn sie in Kraft tritt, eine große und schwere Crux sür den Börsenvereinsvorstand sein wird. Es wird außerordentlich schwierig sein, in allen den Fällen, wo der Ver leger nicht kontraktlich verpflichtet ist, nur direkt zu liefern, ihn zu zwingen, der Anzeigepflicht zu genügen, auch wenn sich der Vorstand gar nicht darüber im Zweifel sein kann, daß durch das Unterlassen der Anzeige keinerlei berechtigte Interessen verletzt werden. Ich glaube deshalb, so schwer es mir auch wird, meinen Kollegen von Sachsen hier nicht beipflichten zu können, daß es richtiger ist, wenn Sie dem Vorstande des Börsenvereins für die Zukunft diese schwere Aufgabe nicht überweisen, vielmehr die
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