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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.07.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-07-06
- Erscheinungsdatum
- 06.07.1909
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
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8016 Börsenblatt s. d. Dtschtt. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. ^ 153. 6. Juli 1909. kanssordnung doch nichts geworden wäre. — (Sehr richtig!) — Wenn wir jetzt ohne vorherige Beratung den Antrag gestellt hätten: wir wollen die ganze Verkaufsordnung ein Jahr zurück- stellen und erst diese satzungsmäßigen Bedenken beseitigen, so würden wir übers Jahr genau aus demselben Standpunkt stehen wie heute. — (Sehr richtig!) — Darum ist es von großer Wich tigkeit, daß wir die Verkaussordnung jetzt durchberaten, und ich hoffe, daß wir, wenn wir weiter beraten, zu einem guten und gedeihlichen Abschluß kommen werden. Herr Alexander Francke (Bern): Meine Herren, ich möchte nicht, daß die Ausführungen des Herrn Prager unwidersprochen bleiben. Ich begreife seinen Schmerz, daß er um ein paar An träge gekommen ist, die sonst vielleicht das Licht der Welt erblickt hätten; aber ich muß doch sagen: es ist eine wahre Beruhigung für mich gewesen, als Herr Or. Bollert soeben seine Ausführungen gemacht hat. Wir müssen wirklich diese weise Vorsicht des Börsen- vereinsvorstandcs dankend anerkennen; denn wir können nicht wissen, ob nicht in der Praxis etwas austauchen wird, was uns in große Verlegenheit bringen könnte, wenn anders verfahren würde, als der Vorstand vorschlägt. Ich glaube wohl in aller Namen sprechen zu dürfen, wenn ich dem Vorstand unseren be sonderen Dank für diese Vorsichtsmaßregel ausspreche — (leb haftes Bravo) — und Herrn Prager kondoliere. — (Große Heiterkeit.) Vorfitzender: Wir kommen zu Z 12. Herr Justus Pape (liest): 8 12. Z 3 Ziffer 5 b der Satzungen. zu besonders ermäßigten Preisen entweder selbst oder durch Vermittelung einer Sortimentsbnchhandlung zu liefern. Ausnahmefall. Verlegers, sondern er niuß auch von besonderen'Umständen veranlaßt sein, die eine Abweichung vom Ladenpreis berechtigt erscheinen lassen. Größere Partie. nach der Absatzfähigkeit des betreffenden Objektes. -l. Aus verschiedenen Werken eines Verlages zusammengesetzte Liefe rungen sind keine größere Partie »eines Werkes«. Unternehmungen. 6. Unter den Begriff »Behörden, Institute, Gesellschaften und dergl.« sallen keinesfalls Vereinigungen, die zum Zwecke gemeinsamen Einkaufs von Büchern gebildet sind. Vorsitzender: Meine Herren, wie Sie sehen, sind die Punkte 2 bis 6 Ausführungen, Erläuterungen zu Punkt 1. Dieser erste Punkt ist wörtlich übernommen aus den Satzungen des Börsen vereins, und ich stelle ihn hier zur Besprechung; aber es wird wohl niemand das Wort dazu wünschen, weil wir alle ja keine Änderung der Satzungen beabsichtigen. Herr Adolf Landsberger: Ich bitte, nach Z 12 Absatz 1 den von mir vorhin erwähnten Absatz einzuschalten: Bei direkten Angeboten an Behörden, Institute, Gesellschaften und dergleichen nach 8 11 und 12 soll der Verleger den Sortimenter stets in die Lage versetzen, zu den angegebenen Vorzugspreisen liefern zu können. Ich habe den Antrag vorhin schon begründet. Herr Or. Wilhelm Rllprccht: Ich möchte daraus Hin weisen, daß das natürlich eine Änderung dieses viel umstrittenen Paragraphen wäre. Aber ich kann Herrn Prager beruhigen. Wenn wir uns auf Änderungen anderer Punkte der Satzungen eingelassen hätten, wir wären doch nicht weiter gekommen. Wir können es auch hier dabei belassen. Es gibt Fälle, wo es ganz unmöglich ist, daß der Verleger das Sortiment beteiligt, wo die Lieferung durch die Behörden geht, und wo der Verleger keinen Einfluß hat, da sonst die Behörden selbst die Sache in die Hand nehmen würden. Herr Tito Paetsch: Ich möchte zur Erwägung geben, ob nicht vielleicht die Möglichkeit vorhanden ist, in solchem Falle das Sortiment bei der Lieferung heranznziehen und ihm eine geringe Kommissionsgebühr einzuräumen. Ich bin überzeugt, daß das Sortiment im allgemeinen damit zufrieden sein wird, auch wenn es nur 7 oder gar nur 5»/, erhalten sollte. Es wird daun wenigstens in der Lage sein, dem Kunden, der bei ihm bestellt, zu sagen: ich kann zu demselben Preise liefern. Die Möglichkeit, S°/„ einzuräumen, wird in den meisten Fällen vorhanden sein; denn wenn ein solcher Ausnahmcpreis festgesetzt wird, wird cs sich ermöglichen lassen, auf obigen Rabatt Rücksicht zu nehmen und den Ausnahmepreis entsprechend zu normieren. Herr Geheimer Hosrat Or. Dscar v. Hase: Vielleicht wäre es in diesem Falle einmal zweckmäßig, den vorhin vorgeschlagenen Ausdruck: es wird dem Verleger empfohlen, das zu machen, ein zusetzen. — (Herr Or. Ruprecht: Das steht in den Motiven!) Herr Adolf Landsberger: Ich würde mit dem Vorschlag des Herrn Or v. Hase vollständig einverstanden sein, daß das einfach als Wunsch oder Empfehlung ausgesprochen wird. Vorsitzender; Stellen Sie einen besonderen Antrag? — (Herr Landsberger: Ich stelle den Antrag, das in der von Herrn Or. v. Hase gewünschten Weise einzuschalten. — Herr Or. Rup recht: In den Motiven steht cs!) — Dann genügt es. Ich kann also Absatz 1 für genehmigt erklären. Wir kommen zu Absatz 2: Ausnahmefall. — Wer wünscht dazu das Wort? Herr Max Schaper (Hannover): Meine Herren, ich möchte bei der Besprechung dieses Äbsatzes 2 auf die Einschaltung Hin weisen, die in Nr. 5 dieses Paragraphen gemacht worden ist durch die Erläuterung, was das Wort »Werk» bedeuten soll, nämlich: auch Zeitschriften. Es erscheint mir sehr bedenklich, daß der Aus- nahmesall auch die Zeitschriften umfassen soll, und zwar aus den, einfachen Grunde, weil es nicht mehr ein Ausnahmefall sein kann, wenn beispielsweise eine Zeitschrift ihre Abonnenten znm größten Teil auf Grund eines Vorzugspreises bedient. Es ist also in dem Absatz 2 eine Beschränkung ausgesprochen worden, die eben für die Zeitschristenverleger unter allen Umständen zu weit geht. Wir haben zehn verschiedene Zeitschriften im Verlag und haben dabei vielleicht fünf- oder sechshundert Vereine, die wir zu Vorzugspreisen zu bedienen haben. Durch diesen Absatz 2 würde es uns glattweg unmöglich gemacht werden, zu liefern; denn bei einer so großen Anzahl von Serien liegt kein Aus nahmefall mehr vor. Er ist auch nicht als von besonderen Um ständen veranlaßt anzusehen, wenn nicht diese besonderen Umstände näher präzisiert werden. — (Zuruf.) — Es wird mir eben zu- gerusen: sie können nicht näher präzisiert werden. Sie könne» wohl präzisiert werden. Ich muß gerade bei Zeitschriften darauf Hinweisen, daß für diese Ärt des Geschäftes die modernen Ver kehrseinrichtungen besonders herangezogen werden und daß dabei das Sortiment zu einem großen Teile außer Kurs gesetzt ist. Hier ist eben das Sortiment beim besten Willen nicht in der Lage, konkurrenzfähig zu bleiben. Also wo ein derartiger Fall eintritt, daß das Sortiment den modernen Verkehrseinrichtungen gegenüber nicht leistungssähig ist, da müssen unbedingt die beson deren Umstände als gerechtfertigt anerkannt werden. Ich meine auch, so lange wir eben die modernen Verkehrseinrichtungen in dieser Form habe», wird dem Sortiment dadurch gar kein Schaden zugesügt; denn das Sortiment ist bei gewissen Zeitschriften über haupt nicht in der Lage, konkurrenzfähig zu sein. Das ist ganz ausgeschlossen. — (Zuruf.) — Es wird hier nach Beispielen ge fragt. Unsere Tätigkeit beschränkt sich z. B. aus landwirtschastliche und veterinär-medizinische Literatur, und hier haben wir gerade das gewünschte Beispiel. Wir erstrecken uns mit unserer Tätig keit über das ganze Reich. Da sind bestimmte Gruppen oder Vereine, die sich geographisch über eine Provinz oder über einen Regierungsbezirk verteilen. Hier ist kein Sortiment in der Lage
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