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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.07.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-07-06
- Erscheinungsdatum
- 06.07.1909
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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8018 BSl'smblau s. d. Dtschn. «ilch-mdel. Nichtamtlicher Teil. ^ 153, S. Juli 1S0S. Herr Justus Pape (liest): Vom Ladenpreise abweichende Subskriptionspreise dürfen nur bis zu einem vom Verleger festgesetzten Zeitpunkt gewährt werden. Der Subskriptionspreis sowie seine Geltungsdauer sind spätestens gleichzeitig mit der Anzeige des Werkes oder eines Teiles desselben an das Publikum dem Buchhandel bekanntzugeben. Der Subskriptionspreis muß spätestens erlöschen, sobald der Laden preis in Kraft tritt. Vorsitzender: Wer wünscht dazu das Wort? Herr R. L. Prager: Ich möchte nur eine redaktionelle Änderung Vorschlägen; ich möchte gern das unglückselige »desselben« heraus haben. Es heißt besser: oder eines seiner Teile. Herr Geheimer Hofrat Or. Oscar v. Hase: In demselben Verlegerkreise, der schon mehrfach erwähnt worden ist, wurde heute morgen beschlossen, die Fassung des Entwurfs vom 22. Februar wieder herzustellen, die lautete: Der Subskriptionspreis sowie seine Geltungsdauer sind spätestens bei der erste» Anzeige des Ladenpreises und vor Ausgabe des Werkes oder eines Teiles desselben an den Buchhandel zu veröffentlichen. — (Zuruf des Herrn Prager: Das ist kein großer Unterschied!) — Ich entledige mich bloß des Auftrags im Namen der jetzt meistens abwesenden Herren; ich selbst habe kein Interesse daran. Vorsitzender: Wir dürfen das wohl als redaktionelle Wünsche auffassen. — (Herr Geheimer Hofrat Or. v. Hase: Ich möchte es bloß zur Kenntnis bringen.) — Wenn sonst keine Bedenken erhoben oder Wünsche ausgesprochen werden, kann ich Z 13 als angenommen betrachten. Wer dagegen ist, den bitte ich, sich zu erheben. — Sie bleiben alle sitzen, A 18 ist genehmigt. Wir kommen zu Z 14. Herr Justus Pape (liest): Als Antiquariat sind solche Werke anzusehen, die bereits Eigentum des Publikums oder an dieses gewerbsmäßig verliehen gewesen oder ihrer äußeren Beschaffenheit ^nach nicht mehr neu sind, oder ältere Werke, Vorsitzender: Wer wünscht zu K 14 zu sprechen? — Das Wort wird nicht gewünscht, Sie bleiben alle sitze», ich erkläre Z 14 als genehmigt. Herr Justus Pape (liest): 8 IS. enthaltenen Vorschriften zu beliebigen Preisen angezeigt und verkauft werden, im ersten Halbjahr nach Ausnahme in das amtliche Bücher verzeichnis des Börsenblattes aber nur, wenn sie infolge ihrer Beschaffen heit nicht mehr neu ^sind oder sich nachweislich im Eigcntume des Publi- antiguarisch verkauft oder angcboten werden, wenn der ergänzende neue Teil im Verhältnis zum Ganzen unerheblich ist. Noch nicht er schienene Werke oder Teile zu antiquarischem Preise anzukündigen, ist unzulässig. Vorsitzender: Wer wünscht zu H 15 das Wort? Herr Adolf Landsberger: Meine Herren, wir haben die allerernstlichsten Bedenken besonders gegen den Passus: »oder ihrer äußeren Beschaffenheit nach nicht mehr neu sind«. Bekannt lich haben hoch rabatticrte Werke manchmal die Gewohnheit, über raschend schnell nicht mehr neu zu sein. — (Heiterkeit.) — Wir möchten das soweit wie möglich ausschalten, daß hoch rabattierte Artikel außerordentlich schnell antiquarisch werden, und ich habe den Auftrag, Ihnen namens des Schlesischen Provinzial-Vereins folgende Fassung vorzuschlagen: Antiquarische Werke dürfen unter Wahrung der in 8 15 Absatz 2 und A 17 enthaltenen Vorschriften zu beliebigen Preisen angezeigt und verkauft werden, noch im regulären Handel befindliche Werke aber keinesfalls teuerer als unter dem Ladenpreise- Eine Ausnahme ist nur zulässig bei Serien von Zeitschriften oder Fortsetzungswerken. Zwischen § 15 Absatz 1 und 2 wäre dann sinngemäß der jetzige K 18 einzuschalten, und Absatz 2 würde dann Absatz 3 werden. Ich erlaube mir, den Antrag hier niederzulegen. Herr Or. Wilhelm Rtlprecht: Meine Herren, dieser Antrag des Schlesischen Provinzial-Vereins ist uns auch kein Neu ling mehr. — (Zustimmung.) — Er beruht aus einer Bestimmung des Schweizerischen Buchhändlervereins. Der Schweizerische Buch händlerverein hat eine Bestimmung, wonach Antiquaria mindestens 25 oder gar 33billiger angezeigt werden müssen, als der Ladenpreis des Buches sonst beträgt. Das hat einen sehr guten Zweck. Man will dadurch den Handel mit Partieexemplaren un möglich machen. Es gibt ja bekanntlich einige Firmen, die Partien beziehen, dann eine Ecke anstoßen, oder es auch nicht tun, und das Buch als antiquarisch bezeichnen. Denen soll damit das Hand werk gelegt werden. Das ist ganz schön gesagt, aber man würde dadurch das reguläre Antiquariat in spanische Stiefel schnüren. Sie können von niemand verlangen, daß er bestimmte Preise für sein Antiquariat festsetzt. Sie können niemand Antiquariatspreise vorschreiben, und Sie dürfen es nach dem Bürgerlichen Gesetzbuche nicht. Eigentlich schlägt es doch unseren ganzen Bestrebungen ins Gesicht, wenn man jemand verbieten will: du darfst nicht teurer anzeigen als soundso. Ich habe mich seinerzeit an den Schweize rischen Verein gewandt und habe gefragt: könnt ihr uns diese Bestimmung zur Annahme empfehlen? Daraus haben die Herren erwidert: bei uns in der Schweiz, in den einfacheren, kleineren Verhältnissen, hat sich die Sache wohl bewährt; wir haben aber sehr große Zweifel, ob sich eine solche Bestimmung in Deutschland ebenfalls bewähren würde. Ganz abgesehen davon möchte ich bitten, gar nicht in die Diskussion einzutreten, weil die rechtliche Lage bei uns in Deutschland so ist, daß wir eine derartige Bestimmung gar nicht aufnehmen dürfen. Was die anderen Vorschläge bezüglich einer Umstellung anbe langt, so kann ich ihre Tragweite im Augenblick noch nicht über sehen. Wenn ich nicht irre, sind es dieselben Vorschläge, die in der Buchhändlerzeitung geinacht sind. Die bitte ich dem Vorstande zur redaktionellen Erwägung zu überweisen. Vorsitzender: Herr Landsberger, ich möchte Sie fragen, ob Sie den Antrag nach den Worten des Herrn Or. Ruprecht auf recht erhalten. Herr Adolf Landsberger: Ich muß ihn aufrecht erhalten, denn es liegen so schwere Schäden vor, daß dagegen eingeschrittcn werden muß. Es wird mit hoch rabattierten Artikeln, z. B. Sachs- Villatte, Muret-Sanders, Andrer usw., ein derartiger unverfolg barer Unfug getrieben, daß entschieden eine andere Bestimmung als die hier vorliegende des Entwurfs getroffen werden muß. Im Provinzialverein ist das auch ausführlich mit unseren Antiquaren besprochen worden, und keiner der Antiquare unseres ganzen Ge bietes hat sich irgendwie durch die vorgeschlagene Fassung be schwert gefühlt. Jeder hat gemeint, damit ganz gut auskommen zu können. Herr R. L. Prager: Ich will garnicht behaupten, daß der Antiquar damit nicht auskommen kann. Im allgemeinen setzt man ja Bücher nicht höher als 25"/„ unter dem Ladenpreise an; aber die Hauptsache ist doch: Sie treffen nicht das, was Sie treffen wollen. In Berlin wenigstens werden die Werke, von denen Herr Landsberger spricht, allgemein 25"/g unter dem Ladenpreise verkauft. Das ist auch ganz gut möglich, da der Partierabatt 40 °/, — bei einzelnen macht es sogar 42«/„ aus — beträgt. Also das würde ein Schlag ins Wasser sein. Die Werke werden, wenn es nicht jetzt schon geschieht, wie das in Berlin wenigstens der Fall ist, mit 25 »/o verkauft werden. Aber ich kann mich nur auf das beziehen, was Herr Or. Ruprecht vor-
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