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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.07.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-07-08
- Erscheinungsdatum
- 08.07.1909
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
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8096 Börsenblatt f. d. Dlschn. Buchhandel Nichtamtlicher Teil. 155, 8. Juli 1909 richtigsten Dank. Jeder, der hier regelmäßig die Versammlungen besticht hat, weiß, welch schwere und ernste Arbeit sie bewältigt haben und wie schön, und wie tadellos und wie außerordentlich wohltuend für den ganzen deutschen Buchhandel sie es getan haben. Meine Herren, wenn wir jetzt zur Neuwahl schreiten, so möchte ich Sie bitten, den neuen Vorstand möglichst einstimmig zu wählen, damit wir von vornherein den Berliner Herren, die ja doch in Aussicht genommen sind, mit vollem, aufrichtigem Ver trauen entgegentreten. — (Lebhafter, anhaltender Beifall.) Herr Alerander Ganz (Köln): Meine Herren Kollegen, wenn vor fünf oder sechs Jahren der Antrag gestellt worden wäre, Berlin den Verbandsvorsitz zn übertragen, so wäre eine allgemeine Ent rüstung ausgebrochen. — (Heiterkeit.) — Aber, meine Herren, seitdem haben sich die Verhältnisse ganz wesentlich geändert. Der gesamte Buchhandel ist für ihre Haltung in den letzten Jahren den Berlinern zu so großem Danke verpflichtet, daß wir es heute geradezu als eine Ehrenpflicht betrachten müssen, ein stimmig Berlin den Verband zu übertragen. Ich bitte Sie, nicht mit einer einzigen Stimme von der Wahl abzuweichen. Berlin verdient es um den ganzen deutschen Buchhandel, sowohl um den Verlag, als auch um das Sortiment. Vorsitzender: Wünscht niemand mehr das Wort? — Dann kann ich nur der Befriedigung des Vorstandes Ausdruck geben, daß das, was ich vorhin ausgesprochen habe, von Ihnen geteilt wird, und wir können nunmehr zur Wahl schreiten. Sind die Stimmzettel verteilt? Herr Justus Pape: Ich darf wohl bitten, daß die Herren Stimmzähler rechter Hand und linker Hand Zettel ausgeben, aber nur an stimmberechtigte Abgeordnete. Wie ich sehe, sitzen nicht alle stimmberechtigten Abgeordneten an dieser Seite des Saales. Vorsitzender: Meine Herren, ich möchte darauf aufmerksam machen, daß Sie, um Berlin zu wählen, nur »Berliner Ver einigung« auf die Zettel zu schreiben brauchen — (Zuruf: Berlin genügt!) —, oder Berlin, wenn Sie wollen. Es ist jedenfalls die Vereinigung gemeint; das muß konstatiert werden, denn in Berlin gibt es ja verschiedene Vereine. Wir meinen also die Vereinigung der Berliner Mitglieder des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. (Die Stimmzettel werden verteilt und wieder eingesammelt.) Meine Herren, sind sämtliche Zettel abgegeben? (Wird bejaht.) Die Zettel sind abgegeben. Dann erkläre ich die Wahl für geschlossen. Während das Ergebnis ermittelt wird, können wir in unserer Tagesordnung weitergehen. Wir kommen zu Punkt l». Tagesordnung der Hauptversammlung des Börsen vereins der Deutschen Buchhändler: 1. Geschäftsbericht über das Vereinsjahr 1908/1909. Wünscht sich jemand zu dem Geschäftsbericht zu äußern? — Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zu Punkt 2: Bericht des Rechnungs-Ausschusses über die Rechnung 1908. Wünscht dazu jemand das Wort? — Das ist nicht der Fall. Tann können wir diesen Punkt verlassen. Wir kommen zu Punkt 3: Bericht des Rechnungs-Ausschusses über den Voranschlag 1909. Auch hierzu wird das Wort nicht gewünscht. Wir gehen weiter: 4. Antrag des Vorstandes: »Die Hauptversammlung wolle den der Nr. 90 vom 21. April 1909 des Börsenblattes für den Deutschen Buchhandel beigelegten Entwurf einer »Verkaufsordnung für den Verkehr des Deutschen Buchhandels mit dem Publikum« genehmigen.« Meine Herren, ich habe vorhin schon kurz erwähnt, daß dieser Gegenstand, die Besprechung der Verkaufsordnnng, gestern als einziger Punkt der Tagesordnung uns stundenlang beschäftigt hat. Nach sehr eingehenden Erwägungen und Beratungen sind wir zum Schluß gekommen. Wir haben uns nun gedacht, daß es heute unmöglich sein würde, die ganze Sache noch einmal durchzuberaten oder auch nur im einzelnen vorzuführen; wir haben vielmehr geglaubt, es würde vollständig genügen, wenn den jenigen Herren, die gestern nicht anwesend waren, durch ein kurzes Referat kundgegeben würde, was sich in der gestrigen Versammlung ereignet hat. Ich bitte Herrn Pape, kurz zu referieren. Herr JustttS Pape: Meine Herren, die Verkaufsordnnng ist gestern in der außerordentlichen Abgeordnetenversammlung in den meisten Paragraphen — abgesehen von redaktionellen Abänderungen, die ich mir nicht alle notiert habe — nach dem Entwurf, der in Ihrer aller Händen ist, angenommen. Sachliche Veränderungen sind nur bei wenigen Paragraphen beschlossen worden. Zunächst bei dem § 7, der in dem Entwurf lautet: § 7. l - - - -l l-l . u s 2. Bei Schulbüchern ist dieser Vorschrift genügt, wenn die Ab weichung vom Ladenpreise in den Bücherverzeichnissen in unzweifelhafter Weise zum Ausdruck gebracht wird. Statt dieser Fassung hat man gestern abend beschlossen, die Fassung des ersten Entwurfs wieder einzusetzen, die da be sagt, daß der Sortimenter berechtigt sein soll, bei Büchern, die mit weniger als 25°/g rabattiert werden, einen Ausschlag zu berechnen. Es ist also in Fortfall gekommen die Verpflichtung, diesen Aufschlag dem Käufer gegenüber besonders kenntlich zu machen. Ferner ist eine Abänderung erfolgt bei dem heiß umstrittenen §11, der in der Fassung, wie sie hier in dem Entwurf vorliegt, in seinem Absatz 2 lautete — denn der Absatz 1 ist unverändert geblieben —: 2. Werke, bei deren Herausgabe Behörden ans Grund von Ver trägen mitwirkend beteiligt sind, darf der Verleger durch das Sortiment oder direkt an diese oder andere Behörden, in deren Wirkungskreis das betreffende Werk einschlägt, sowie an die Unterorgane und Beamten der genannten Behörden zn ermäßigtem Preise liefern. Werke, die auf Grund von Verträgen unter Mitwirkung von Ver einen erscheinen, darf der Verleger an die Unterverbände und Mit glieder des betreffenden Vereins durch das Sortiment oder direkt zu ermäßigtem Preise verkaufen. Statt dessen soll dieser Abschnitt lauten: Werke, bei deren Herallsgabe Behörden auf Grund von Verträgen mitwirkend beteiligt sind, darf der Verleger durch das Sortiment oder- direkt an diese Behörden sowie an deren Unterorgane und Beamten zu ermäßigtem Preise liefern. Ist ein solches Werk unter Mitwirkung einer Staatsbehörde herausgegeben, so darf es auch anderen Staats und Beamten zu ermäßigtem Preise geliefert werden. Eine fernere Änderung betrifft den letzten Absatz dieses Para graphen, der lautet: In beiden Fällen ist der Verleger gehalten, vorausgesetzt, daß er picht vertraglich verpflichtet ist, nur direkt zu liefern, bei der ersten An um eine Lieferung von rein örtlicher Bedeutung handelt, durch direkte Es ist beschlossen worden, hier an der entsprechenden Stelle eine Einschiebnng zu machen, wonach der Verleger nur verpflichtet ist, die Anzeige zu erlassen, »sofern es das berechtigte Interesse des Sortiments erfordert«.
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