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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.07.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-07-09
- Erscheinungsdatum
- 09.07.1909
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1909
- Monat1909-07
- Tag1909-07-09
- Monat1909-07
- Jahr1909
- Titel
- Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.07.1909
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- No.
- [14] - 8144
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8144 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. ^ 156. 9. Juli 1909. Haupte. »Gebt uns Gerechtigkeit, das einzige, was wir begehren!« schloß er seine Rede, die lebhaften Beifall fand. — HerrMaillard machte darauf aufmerksam, daß die Frage schon vom Kongreß in Weimar behandelt und eine juristische Arbeit darüber heraus gegeben sei. — Herr Caillavet bemerkte, daß die Schauspieler in Frankreich bei der kinematographischen Wiedergabe oft be deutend besser honoriert würden als die Verfasser; so habe eilt Schauspieler für seine Mitwirkung an einer Vorstellung 10 000 Frcs. erhalten. — Der dänische Schriftsteller Baron Palle Rosencrantz unterstützte Larsens Verlangen. Wenn eine Ab gabe bezahlt würde, müßten auch die Schauspieler ihren Anteil erhalten; viele dänische Theaterdirektoren verböten aber ihren Schauspielern, an Kinematographenvorstellungen mitzuwirken. Auch Buchhändler Tillge ergriff in dieser Sitzung das Wort und legte fünf ungenehmigte Ausgaben von I. P. Müllers » Nit LMsm«, Ausgaben auf Polnisch, Portugiesisch, Russisch, Hollän disch und eine auf Deutsch, aber in Ungarn erschienen, vor. Er fragte, was sich hiergegen machen ließe. — Professor Osterrieth gab die Anregung, ein Nachdrucks- und Plagiat-Museum (Nu8ss Abschreckung alle derartigen unerlaubten Übersetzungen sammeln sollte. Man versprach sich von der moralischen Wirkung dieses Schritts den besten Erfolg. — In der letzten Sitzung am 26. Juni wurde der Schutz für Werke der Architektur und des Kunstgewerbes behandelt. Aus der Erörterung ging klar hervor, daß namentlich auf diesem Ge- Poupinel hob ein dänisches Gerichtsurteil hervor, das einen Provinzhandwerker bestraft hatte, weil er die Arbeit eines Architekten nachgemacht hatte. An der Diskussion nahmen von Dänen der Baumeister des im Bau befindlichen neuen Christians borg-Schlosses in Kopenhagen, Architekt Thorvald Jörgensen, ferner der Sekretär der »^.kackermsk ^.rellitsirkkorsnin^«, Herr Cajus Novi, und Architekt Mörk-Hansen teil. An der Aus- Direktoren der Königlichen Porzellanfabrik in Kopenhagen, die Herren Dal gas und Professor Arnold Krog, sowie Direktor Harald Bing von Bing und Gröndahl von der anderen dänischen Porzellanfabrik. Später besichtigten die Kongreßteilnehmer die Königliche Porzellanfabrik, wo jedem einzelnen ein kleines Er zeugnis der Fabrik als Andenken überreicht wurde. — Herr Buchhändler eanck. t.bsol. Ove Tryde hat jetzt selbst über den Kongreß in »Noräi8k UoAbanälsrtiäsnäs« einen Bericht gegeben, aus dem folgendes nachgetragen sei: Infolge des über großen Arbeitsstoffes und weil auf den Ausflug nach Hilleröd (Frederiksborg-Museum) und Helsingör ein ganzer Tag ver wendet wurde, gelang es nicht, das ganze Arbeitsprogramm zu erledigen, so daß der Punkt »Du äroit morul äs 1'a.ut.sur« (an seinem Werk, unabhängig von seinen pekuniären Rechten daran) für einen späteren Kongreß vertagt werden mußte. — Gegen den Vorschlag des Herrn Buchhändlers Tillge, daß der Buchdrucker stets eine Bescheinigung vom Verfasser haben sollte darüber, daß das Übersetzungsrecht geregelt und die Höhe der Auflage festgesetzt sei, wurde von verschiedenen ausländischen Teil nehmern eingewendet, eine solche Regelung sei anderwärts, so in Spanien, schon versucht worden, habe jedoch nicht den Bei fall der Verleger gefunden. Herrn Ove Trydes Mitteilungen über seine vergeblichen Ver suche, die Inhaber des Reproduktionsrechts an Gemälden be rühmter französischer Künstler (Delacroix, Corot, Th. Rousseau) ausfindig zu machen, erregten, da die Erfahrungen auf diesem Gebiet infolge des kurzen Zeitraums, in dem sich die Wirkungen der Berner Konvention hätten zeigen können, nur vereinzelte sind, große Aufmerksamkeit. Einem Interviewer der MutionaUiäsnäs« (Kopenhagen) gab Herr Tryde hierüber folgende Einzelheiten an: Erst schrieb seine Firma an die französischen Verleger der Künstler. Diese antworteten, sie könnten die Familie nicht, wüßten auch nichts über die Erben oder »a/yants äroit«. Zuletzt versuchte die Firma, bei dem »Lursau pour la. äsksn8S äs iL propriöts A.rt,i8tigu6«, das von der »Loeists ä68 urti8t68 kra.nykl.i8« errichtet ist, Aus kunft zu erhalten. Es erwiderte, es habe weder Erben noch Berechtigte finden können. Falls es sich um Photographien nur zum eigenen Gebrauch der Glyptothek handle, meine es, daß es angängig sei, die Kunstwerke unter Vorbehalt der Regelung bei eventuellen späteren Ansprüchen zu photographieren; wenn je doch die Photographien veröffentlicht werden sollten, nicht. Ebenso ergebnislos war ein Versuch der Direktion der Glyptothek geblieben, durch das dänische Konsulat in Paris die Inhaber der Reproduktionsrechte zu ermitteln. Herr Bildhauer Boisseau, Vor sitzender der »Loeists äs3 arti8ts8 krkl.nya.i8«, versprach diese Frage im Verein zur Sprache zu bringen. M wurde vorgeschlagen, in solchen Fällen solle der Verleger eine Summe in einem Bureau deponieren; diese könne dann später, wenn keine Berechtigten sich meldeten, zu einem Stipendienfonds für Künstler verwendet werden. Herr Tryde selbst hält einen Schutz, der auf 50 Jahre nach dem Tode des Urhebers ausgedehnt wird, für übertrieben und unbegründet. Er meint, man könne, wie die Amerikaner, den Schutz in zwei Fristen teilen, so daß er ohne weiteres 25 Jahre nach dem Tode des Künstlers gelte und dann nur von seinen eigentlichen und nächsten Erben erneuert werden dürfe. Mehrere Generationen von Erben zu schützen, dazu liege kein Grund vor. Oder aber man solle die Grenze auf 30 Jahre nach dem Tode des Urhebers festsetzen, wie die praktischen Deutschen es getan hätten. G. Barg um. Zur Fünfhundertjahrfeier der Universität Leipzig. — Über Stiftungen und Schenkungen zu der Ende dieses Mo nats bevorstehenden Fünfhundertjahrfeier der Universität Leipzig wird in der Leipziger Zeitung vom 2. d. M. seitens der Universität wie folgt berichtet: durch die eine größere Zahl von Firmen und Privatpersonen ihrer Anteilnahme an dem Jubelfest unserer Universität Ausdruck gegeben hat. Seitdem hat sich die Liste freigebiger Freunde der Leipziger Hochschule bedeutend vermehrt, und es sei bei dem Interesse, das die Öffentlichkeit der Jubiläumsfeier entgegenbringt, auch über die während der letzten Wochen erfolgten dankenswerten Zuwendungen Kunde gegeben. Zu den früher genannten Verlagsbuchhandlungen haben noch folgende Leipziger Verleger der Universitätsbibliothek ihren Verlag zur Auswahl zur Verfügung gestellt: Dieterichsche Verlags buchhandlung (Theodor Weicher), Göschensche Verlagsbuch handlung (Wilhelm Crayen), C. L. Hirschfeld (vr. Görlach und vr. Kohlhammer), Theodor Thomas, wissenschaftlicher Ver lag, und Carl Schvltze, technischer Verlag (Wilhelm Junghans); Herr Weicher stellte auch die weiteren Publikationen seines Ver lags in Aussicht, die Herren vr. Görlach und vr. Kohl hammer schenken zur gleichen Auswahl auch Werke ihres Stutt garter Verlags I. Kohlhammer. Weiter überwies die Leipziger Verlagsbuchhandlung Ernst Wiest Nachf. eine Reihe ihrer Verlags erscheinungen, die Verlagsbuchhandlung Alfred Longkammer ihren medizinischen Verlag, Herr Verlagsbuchhändler Johann Friedrich Dürr ergänzte seine frühere Schenkung durch die seitdem publi zierten Verlagswerke einschließlich einer im Herbst erscheinenden Reihe philosophischer Werke. Der Insel-Verlag stiftete dem Germa nistischen Institut der Universität einen Schrank, der alle für das Institut in Betracht kommenden Werke des Insel-Verlags enthält. Schließlich stellte Herr Verlagsbuchhändler Alfred Töpelmann in Gießen, der in Leipzig geboren und erzogen ist, seinen gesamten Verlag (früher I. Rickersche Verlagsbuchhandlung) der Universi- Herr Universitätsbuchdrucker Edelmann hat wie das Vorlesungsverzeichnis so auch das Personalverzeichnis des Jubi läumssemesters mit kostbarem Papier ausgestattet und die Kosten überwiesen. Die Stände des Leipziger Kreises haben beschlossen, durch eine aus dem Vorsitzenden des Kreises, Exzellenz Grafen von Könneritz, dem Kammerherrn Sahrer v. Sahr auf Ehrenberg und dem Bürgermeister Löscher in Borna bestehende Deputation die Universität zu begrüßen und eine Jubiläumsgabe in Gestalt eines 3,4 ui hohen silbernen Bechers zu überreichen. Die Königliche öffentliche Bibliothek in Dresden wird eine Faksimile-Ausgabe der unter dem Namen Codex Bornerianus bekannten Handschrift der Paulusbriefe aus dem
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