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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.07.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-07-12
- Erscheinungsdatum
- 12.07.1909
- Sprache
- Deutsch
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höchsten und Höchsten Herrschaften, die Ehrengäste und die An gehörigen der Universität mit ihren Damen auf die Tribünen vor dem Museum, eventuell vor der Universität, um den Festzug zu betrachten. Ul. Die Festvorstellung im Theater. Punkt 7 Uhr. Der Universität und ihren Gästen gegeben von der Stadt Leipzig. Philotas von Lessing. Die Laune der Verliebten von Goethe. Die Huldigung der Künste von Schiller. IV. Das Festkonzert im Gewandhaus. Punkt 7 Uhr. Der Universität und ihren Güsten gegeben von der Direktion des Gewandhauses. Erster Teil: Vorspiel zu den Meistersingern von R. Wagner. Symphonie Nr. 4 vmoll von R. Schumann. Zweiter Teil: Symphonie Nr. 5 OuroU von van Beethoven. Beide Festakte sud III und IV wird Se. Majestät der König mit seiner Gegenwart beehren. Kleidung für Herren: Frack (Chiffre-Frack) und Orden, bzw. Gesellschaftsanzug. Damen in Gesellschaftstoilette. Am Theater und auf der Harkortstraße am Gewandhaus stehen Wagen der Trambahn bereit, um die Teilnehmer am Kommers in die Festhalle auf dem Meßplatz zu führen. V. Der Festkommers in der Festhalle auf dem Meßplatze. Beginn Punkt 9,30 Uhr. Das Ehrenpräsidium hat Se. Majestät Das Präsidium führt Herr Geh. Hofrat Professor vr. Köster Die Gesangsvorträge werden von den beiden akademischen Gesangvereinen der Pauliner und der Arionen unter Leitung ihrer Direktoren, des Herrn akademischen Musikdirektors Professor Brandes und des Herrn Professors vr. Klengel, ausgeführt. Se. Majestät wird den Kommers um 11,15 Uhr verlassen. Schluß des Kommerses 11,30 Uhr. Schluß der Halle Punkt 1 Uhr. Lorniabend, den 31. Juli: Abends 7 Uhr. Königliche Tafel in der Albrechtsburg zu Meißen. Se. Majestät der König als kootor- ma§uiüe6uti88lmu8 hegt den Wunsch, soviel Ehrengäste und Mitglieder der Universität, als die beschränkten Raumverhältnisse der Albrechtsburg in Meißen gestatten, dort als seine Gäste zu begrüßen. — Zu dieser Tafel ergehen besondere Einladungen an die Beteiligten. Abfahrt von Leipzig im Sonderzug etwa 3,30 Uhr vom Dresdner Bahnhof. Ankunft in Meißen etwa 5,30 Uhr. Beginn der Tafel auf der Albrechtsburg um 7 Uhr. Ende des Festes etwa 9,30 Uhr. Rückfahrt etwa 10 Uhr. Die Einladungskarte enthält das Nähere. Der beigefügte Coupon berechtigt zur Bahnfahrt. Der Dom steht zur Besichtigung in der Zeit vor der Tafel offen. Ebenso die Königliche Porzellan-Manufaktur. Kleidung: Frack (Chiffre-Frack) mit Orden, bezw. Gesellschafts anzug. Allgemeine Bemerkungen. Alle zur Teilnahme am Feste Berechtigten erhalten zum Be weise der Berechtigung das Festzeichen. Dieses ist während des Festes zu tragen. Ohne Festzeichen kein Zutritt zu irgend einem Feste, noch zur Festhalle! Die große Festhalle auf dem Meßplatz ist den berechtigten Festteilnehmern vom 28. Juli nachmittags 4 Uhr an bis nachts 12 Uhr geöffnet. Sie muß am 29. Juli abends 12 Uhr wegen der Vorbereitung zum Kommers geschlossen werden und bleibt bis zum 30. Juli abends 8,30 Uhr für jedermann geschlossen. Vom Reichsgericht. (Nachdruck verboten.) — Strafbarer Boykott im Geschäftsleben. — Wegen versuchter Erpressung ist am 3. April vom Landgerichte Zwickau der Färbereibesitzer Otto Busch in Rixdorf zu 8 Tagen Gefängnis verurteilt worden. Er gehört als Schriftführer dem Verein der Färbereien und chemischen Waschanstalten in Berlin an. Die Färberei von D. L W. in Glauchau errichtete in Berlin eine Filiale. Der Verein beklagte in einer Sitzung die ihm dadurch erwachsene schwere Konkurrenz und beauftragte den Angeklagten, an D. zu schreiben, er möge die Filiale wieder aufgeben. Der Brief sollte ebenso lauten wie ein früherer an eine andere sächsische Firma. In dem Briefe wurde der Firma angekündigt, daß man die den Vereinsmitgliedern verursachte Schädigung durch gegenseitige Schädigung beantworten werde, und zwar mit großer Energie. D. nahm an, daß man seine Firma durch Errichtung von Filialen in Glauchau würde schädigen wollen, ließ sich aber nicht abschrecken, sondern reiste sofort nach Berlin und verlängerte seinen Mietsvertrag. In seiner Revision rügte der Angeklagte Verkennung des Begriffs der Drohung. Es sei nur mit Konkurrenz gedroht worden; das sei aber etwas, wozu jeder Mensch ein Recht habe. Das Reichsgericht verwarf am 9. d. M. die Revision, indem es ausführte: Die Statthaftigkeit eines Kampfmittels sei in erster Linie danach zu beurteilen, welches Ziel im Kampfe verfolgt und welche Art der Führung des Kampfes angedroht werde. Im vorliegenden Falle sei als Ziel des Konkurrenzkampfes deutlich zu verstehen gegeben, dem Gegner überhaupt den Ge werbebetrieb unmöglich zu machen da, wo er ihn ausüben wolle. Das sei ein Eingriff in die nach dem Gesetze jedermann gewähr leistete Gewerbefreiheit. Maßregeln, durch die ein solcher dem Gesetz zuwiderlaufender Zweck erreicht werden solle, könnten nicht als zulässig gelten. Daß aber die Führung eines solchen Kampfes nicht mit den Mitteln eines lauteren Wettbewerbes bewirkt werden sollte und konnte, liege auf der Hand. Das Landgericht habe danach keineswegs verkannt, daß es sich um die Androhung eines Übels handle. Auch die übrigen Tatbestandsmerkmale der versuchten Erpressung seien in bedenkenfreier Weise festgestellt worden. Lentze. *Tarifbewegung der Notenstecher. — Die Tarifbewegung der Notenstecher ist, wie der »Korrespondent für Deutschlands Buchdrucker rc.« mitteilt, ergebnislos verlaufen. Die Unternehmer, die einen durchweg ablehnenden Standpunkt einnahmen, stützten sich im wesentlichen darauf, daß der erhöhte Tarif vom Jahre 1906 infolge der andauernden Krise im Gewerbe noch gar nicht richtig hätte durchgeführt werden können. Es gehe dies u. a. auch daraus hervor, daß in der letzten Tarifperiode jeder Noten stecher wegen Arbeitsmangels durchschnittlich nur 7^ Stunden täglich beschäftigt war. Unter diesen Umständen haben die Ge hilfenversammlungen in Leipzig und Berlin beschlossen, eine ab wartende Stellung einzunehmen. Der alte Tarif bleibt in Kraft. Gutenberg-Gesellschaft in Mainz. — Die Gutenberg-Ge- sellschaft hielt am 27. Juni in Mainz ihre achte Jahresversamm lung ab. Nachdem Oberbürgermeister vr. Göttelmann die Sitzung eröffnet und der im verflossenen Jahre verstorbenen Mit glieder N. Reis und Geheimrat v. Laubmann gedacht hatte, er teilte Stadtbibliothekar vr. Binz den Rechenschaftsbericht. Er sagte u. a., die Tätigkeit des Vorstandes sei in der Hauptsache der Sorge für die »Veröffentlichungen« gewidmet gewesen, die all jährlich herausgegeben werden und den Mitgliedern zugehen. Leider seien die bis zur Mitgliederversammlung eingelieferten Abhandlungen nicht so umfangreich gewesen, daß mit dem Druck des achten Heftes der Veröffentlichungen schon hätte begonnen werden können. Er hoffe aber bestimmt, daß in den nächsten Monaten noch genügend Beiträge einlaufen werden, um im Jahre 1909 den Mitgliedern ein Heft zuzustellen. Um sie für den bedauerlichen Ausfall einigermaßen zu entschädigen, solle dem diesjährigen Jahresbericht eine Abhandlung des Herrn Bibliotheks direktor vr. A. Schmidt über die Streitschriften zwischen Mainz und Erfurt vom Jahre 1842 beigegeben werden. In Zukunft werde eine Redaktionskommission für größere Regelmäßig keit sorgen. Redner gedachte hierauf der außergewöhnlichen Zu wendungen der Gesellschaft seitens der Herren Justizrat C. R. Lessing und vr. Fr. Toeche-Mittler in Berlin, sowie einer größeren Anzahl Druckereibesitzer und Schriftgießereien. — Aus dem Kassenbericht, den Herr Karl Scholz erstattete, geht hervor, daß die Gesellschaft über ein Vermögen von 17 373 ^ verfügt. Der Vorstand wird ermächtigt, dem Gutenbergmuseum wie in den Vorjahren wieder eine finanzielle Zuwendung von etwa 1000 bis 1500 ^ zu machen. Nach Erledigung der geschäftlichen Mitteilung hielt Herr vr. Binz die Festrede über William Morris. (»Presse — Buch — Papier.«)
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