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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.07.1909
- Strukturtyp
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- 1909-07-19
- Erscheinungsdatum
- 19.07.1909
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- Deutsch
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Nichtamtlicher Teil. ^ 164. 19. Juli 1909. zur Annahme der gestellten Honorarbedingungcn zu bewegen. Er hatte böswillige Anfechtungen des von dem Dichter mit seinem Verleger abgeschlossenen Kontraktes über die künftige Gesamtausgabe in Aussicht gestellt. Auf seine Kravattenschleife deutend bemerkte er: »Sehen Sie. dies ist ein Kontrakt.« Dann riß zufügen, die jeder schikanösen Verletzung desselben durch die Familie Heines nach dessen Tode Vorbeugen sollten. Obschon Campe Ende Mai 1854 eigens wegen dieser Ange- und begnügte sich damit, seinem Bruder bei dessen Besuch im Herbst 1855 mündlich seine Willensmeinung mitzuteilen. Wenige Tage vor seiner erwarteten Ankunft schrieb er an Campe: »Mit Gustav werde ich ernsthaft sprechen, und das fruchtet mehr als alle Briefe; ich werde ihm bestimmt sagen, wie er Ihre Freund schaft für mich und den Wert, den ich darauf lege, mehr beachten solle, als er bisher getan.« Bei Michel Levy in Paris erschien seit Ende 1865 eine franzö sische Übersetzung der Werke Heines. An Joseph Lehmann schrieb der Dichter am 5. Oktober 1854: »Ich gebe meine Werke auf Französisch bei Levy krereg heraus, die man mir als Verleger empfahl. Ich hatte die Wahl zwischen ihnen und einem anderen Levy darum nicht minder ein ehrlicher Mann ist und mein Ver trauen verdient, und wenigstens ich, sollte ich mich auch zu meinem größten Schaden irren, ich darf vom alten Vorurteil gegen die Juden mich nicht leiten lassen. Ich glaube, wenn man sie Geld verdienen läßt, so werden sie wenigstens dankbar sein und uns weniger übervorteilen als die christlichen Kollegen.« Von den Dichters 5 Bände erschienen. Nach fast achtjährigem Krankenlager starb Heine am 16. Fe-! bruar 1856. Frau Heine wollte gegen den französischen Verleger einen Prozeß anstrengen, weil sie sich in ihrem Tantiemenrecht beein- uiid machte mit Levy einen neuen Vertrag. Nach dem Tode Heines stellte sich bald heraus, daß Campe recht hatte, Schwierigkeiten von seiten der Familie Heines zu befürchten. Dieselbe lehnte jede ihr wiederholt angetragene Mitwirkung bei der Gesamtausgabe ab und hielt dem Verleger auch die im Nachlasse Heines befindliche Disposition zur Anord nung derselben vor. Gustav Heine drohte mit der Verletzung des Vertrages, wenn Campe für den literarischen Nachlaß Heines nicht den von der Witwe begehrten Preis bezahlen wolle. Für ein 6 Druckbogen umfassendes Heft meist fragmentarischer Ge dichte wurden erst 30 000, dann 12 000 Franken gefordert. So kam es, daß erst 1869 der Nachlaß Heines veröffentlicht werden konnte. Campe erlebte das Erscheinen desselben nicht mehr, denn er war am 14. November 1867 gestorben. Die erste Gesamtausgabe von Heines Werken war von 1861 bis 1866 in 21 Bänden bei Campe erschienen. Heine-Autographen kommen zwar nicht so ganz selten im Handel vor, werden aber ziemlich hoch bezahlt. Größere Brief sammlungen und Manuskripte erreichen sogar fabelhafte Preise. Erst im vorigen Jahre bot das Antiquariat von C. G. Boerner in Leipzig folgende Heine-Autographen an: 15 lose Blätter und 2 kleinere Streifen aus »Deutschland, ein Wintermärchcn« für 1260 die Einleitung zu Kahldorf, Uber den Adel (1831), 30 Quartseiten, für 1600, 10 Briefe aus den Jahren 1841 bis 1846 an den Schriftsteller Alexander Weil für 1250 118 Briefe (davon 85 eigenhändig geschriebene, die übrigen nur unterzeichnet) aus den Jahren 1820 bis 1855 an seine Mutter, seine Schwester und seinen Schwager Embden für 17 500 Heine hat es sich gewiß nicht träumen lassen, daß seine Handschriften einst einen solchen Wert erreichen würden, der bei weitem die Honorare übersteigt, die er für seine Arbeiten zu bekommen pflegte. Literatur. — Heinrich Heines sämtliche Werke. Neue Aus gabe in 12 Bünden. Mit einer Biographie von vr. G. Karpcles. Hamburg 1890, Hoffmann L Campe. — Adolf Strodtmann: H. Heines Leben und Werke. 3. Auflage. Hamburg 1884, Hoffmann L Campe. 2 Bände. — Heine-Briefe. Gesammelt und herausgegeben von Hans Daffis. Berlin 1906 und 1907, Pan-Verlag. 2 Bände. — Heinrich Heines Memoiren. Nach seinen Werken, Briefen lind Gesprächen. Herausgegeben von Gustav Karpeles. 3. Auflage. Berlin 1909, Karl Curtius. — Hermann Hüffer: Heinrich Heine. Gesammelte Aufsätze. Herausgegeben von Ernst Elster. Berlin 1906, Georg Bondi. Kleine Mitteilungen. * Bekanntmachung über die Prüfung der Telegraphen» codes. — Auf Grund der Beschlüsse der vorjährigen Inter nationalen Telegraphenkonferenz in Lissabon hat das Internationale Bureau des Welttelegraphenvereins folgendes bekanntgegeben: Anweisung für die Einreichung von Codes zur Prüfung durch den Welttelegraphenverein. Die Telegraphenverwaltungen von Deutschland, Frankreich und Großbritannien sind von der Internationalen Telegraphen konferenz in Lissabon namens des Welttelegraphenvereins gemäß den Bestimmungen in § 2 Artikel VIII des Internationalen Telegraphenreglements dazu bestimmt worden, die für die Ab fassung von Telegrammen in verabredeter Sprache bestimmten Code-Wörterbücher oder .Silbenverzeichnisse zu prüfen. Dik Be teiligten können auf diese Weise Gewißheit erlangen, daß ihre Codes den Vorschriften des genannten Paragraphen entsprechen. Hierüber wird zutreffendenfalls eine Bescheinigung in der nach stehend angegebenen Fassung erteilt. Die Antragsteller haben sich wegen Prüfung der Codes an die Telegraphenverwaltung ihres Landes zu wenden. In Ländern ohne staatliche Telegraphenverwaltung können die Anträge an eine der drei erwähnten Verwaltungen gerichtet werden. Den Anträgen sind kostenfrei drei Exemplare jedes zu prüfenden Codes beizufügen, die bei den Verwaltungen verbleiben. die Prüfungsbescheinigung erst dann erteilt, wenn den drei prüfenden Verwaltungen je ein gedrucktes Exemplar übersandt und seine Übereinstimmung mit dem geprüften Manuskript fest gestellt worden ist. Die Antragsteller haben über die Art, wie die zu benutzenden Wörter gebildet sind, jede erwünschte Auskunft zu geben. Über den den Codewörtern untergelegten Sinn wird kein Ausschluß ver langt. Die nicht veröffentlichten Codes sowie die Auskünfte der Antragsteller werden vertraulich behandelt. Es ist erwünscht, daß die zu prüfenden Codes in kürzester Frist, wenn möglich noch vor dem 1. Januar 1910, vorgelegt Telegraphenreglement gibt die Bestimmungen an, denen die Wörter der verabredeten Sprache genügen müssen. Gegen die Verweigerung der Prüfungsbescheinigung durch die Verwaltungen findet keine Berufung statt. Doch werden die Verwaltungen möglichst bemüht sein, den Beteiligten zum Zweck der Erlangung der Prüfungsbescheinigung die Abänderung ihrer Die Prüfungsbescheinigung bezieht sich lediglich auf den vor gelegten Code. Sie verfällt, sobald in dem Code eine Änderung ohne Genehmigung vorgenommen wird. Eine Verpflichtung, die Codes prüfen zu lassen, besteht nicht. Codes ohne Prüfungsbescheinigung können wie bisher weiter ver wendet werden, soweit sie nicht gegen das Reglement verstoßen. Die Telegraphenverwaltungen übernehmen keine Verantwort lichkeit für Folgen irgend welcher Art, die sich aus der Erteilung oder der Verweigerung der Prüfungsbescheinigung ergeben. Bescheinigung. Die Telegraphenverwaltungen von Deutschland, Frankreich
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