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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.07.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-07-19
- Erscheinungsdatum
- 19.07.1909
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- Deutsch
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gemäß den Bestimmungen in § 2 Artikel Vlll des in Kraft be findlichen Internationalen Telegraphenreglements mit der Prü- daß der Code . . den Bestimmungen des genannten Paragraphen entspricht. Es bleibt zu beachten, daß auch alle übrigen den Gebrauch der verabredeten Sprache betreffenden Vorschriften des in Kraft befindlichen Reglements befolgt werden müssen. Vorliegende Bescheinigung kann nicht zur Rechtfertigung noch nicht geprüfter Codes dienen. Sie verfällt, sobald in dem vorbezeichneten Code eine Änderung ohne Genehmigung vorgenommen wird. Die Telegraphenverwaltungen übernehmen keine Verant wortlichkeit für Folgen irgend welcher Art, die sich aus der Er teilung der gegenwärtigen Prüfungsbescheinigung ergeben. Für die deutsche, die französische und die britische Telegraphen verwaltung. (Unterschrift einer der drei Verwaltungen.) Auszug aus dem Internationalen Telegraphenreglement. Artikel Vlll. Sätze bilden, die in einer oder in mehreren der für den tele graphischen Verkehr in offener Sprache zugelassenen Sprachen verständlich sind. 2. Die Wörter müssen, gleichviel ob sie wirkliche oder künstliche sind, aus Silben bestehen, die sich nach dem gewöhnlichen Gebrauch einer der nachgenannten Sprachen: Deutsch, Englisch, Spanisch, Französisch, Holländisch, Italienisch, Portugiesisch oder Lateinisch, aussprechen lassen. Die künstlichen Wörter dürfen die Buchstaben ü, ü, ä, o, ü, ö, ü nicht enthalten. den Code-Wörterbüchern für die verabredete Sprache enthaltenen Wörter den Vorschriften dieses Paragraphen entsprechen, können die Code-Wörterbücher den dafür bezeichnet«.'» Telegraphen- 3. Die Wörter der verabredeten Sprache dürfen höchstens zehn Buchstaben, nach dem Morsealphabet, enthalten; die Doppel vokale as, a-a, ao, oe, uv werden dabei als je zwei Buchstaben gezählt. Ebenso wird elr in den künstlichen Wörtern als zwei Buchstaben gerechnet. hergehenden Paragraphen nicht entsprechen, werden als Zu sammenstellungen von Buchstaben mit geheimer Bedeutung angesehen und demgemäß taxiert. Jedoch werden diejenigen, die durch sprachwidrige Zusammenziehung zweier oder mehrerer Wörter der offenen Sprache gebildet sind, überhaupt nicht zu- 6. Sprachwidrige Zusammenziehungen oder Veränderungen von Wörtern werden nicht zugelassen; Das Reichspostamt wird von jetzt ab Anträge auf Prüfung von Codes entgegennehmen und nach Erledigung der Prüfung, die geraume Zeit in Anspruch nehmen wird, den Antragstellern Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung machen. Berlin 66, den 14. Juli 1909. Der Staatssekretär des Reichspostamts. (gez ) Kraetke. * Vom Hansabund. — Die Handelskammer in Bochum bat der Aufforderung des Hansabundes, seine Bestrebungen zu fördern, durch Annahme folgenden Beschlusses entsprochen: »Zahlreiche Vorgänge der letzten Jahre auf dem Gebiet der Gewerbe-, Handels-, Verkehrs- und zuletzt auch Steuer politik haben in den Kreisen von Industrie und Handel immer mehr die Erkenntnis wachgerufen, daß die Wahrung ihrer Interessen die Schaffung einer umfassenden Gesamtorgani sation unbedingt notwendig macht, die imstande ist, auf alle bürgerlichen politischen Parteien einen nachhaltigen Einfluß aus zuüben. Die Handelskammer hat diese Bewegung um so mehr willkommen geheißen, als sie der Ansicht ist, daß die Ge meinsamkeit der Interessen von Industrie, Handel und Gewerbe genügend groß ist, um einer derartigen Organisation einen über die Neichssinanzreform genommen haben, hat diese politische Bewegung in Industrie und Handel über Erwarten schnell ein Ergebnis gezeitigt, nämlich die am 12. Juni d. I. erfolgte Gründung des Hansabundes. Allein die Tatsache, daß der Ge danke einer Gesamtorganisation für Industrie, Handel und Gewerbe, der noch vor kurzem den meisten Angehörigen dieser Erwerbs stände völlig fremd war, so schnell Wurzel gefaßt hat, hat auf allen Seiten tiefen Eindruck gemacht. die Handelskammer gern hofft, dazu beitragen, daß die Inter essen von Handel und Industrie in Zukunft besser als bisher ge schützt werden. »Die Handelskammer hofft weiter, daß es dem Hansabund auch gelingen möge, den genannten Erwerbsständen nicht nur negativ in Abwehr von Schädigungen und Angriffen zu nützen, sondern auch positiv durch Förderung ihrer Interessen. Dazu bedarf es aber noch eines Ausgleichs der bestehenden Gegensätze und des ver ständnisvollen Herausarbeitens der gemeinsamen wirtschafts politischen Ziele. Nur eifrige Mitarbeit kann den einzelnen Gruppen in Handel und Industrie eine Sicherheit dafür bieten, daß auch ihre Interessen und Anschauungen innerhalb der Gesamtorganisation entsprechend zur Geltung kommen. »Daher fordert die Handelskammer alle Kaufleute und In dustriellen ihres Bezirkes auf, unbeschadet ihrer Zugehörigkeit zu den verschiedenen politischen Parteien, dem Hansabund beizu treten und in ihm mitzuarbeiten.« * Deutsches Buchgewerbemuscum in Leipzig. — In dem Raume der alten Drucke sind von heute ab Radierungen von Adolf Schinnerer in Tennenlohe ausgestellt, die in technischer wie künstlerischer Hinsicht von gleich hohem Werte sind. Die Aus stellung enthält beinahe das vollständige Werk dieses Künstlers, der vor kurzem anläßlich der graphischen Ausstellung in Dresden mit dem Villa Romana-Preis des Deutschen Künstlerbundes ausgezeichnet wurde, eine große Anzahl sehr feiner Landschafts radierungen und vier größere Zyklen, von denen die in den letzten Jahren entstandene »Reise des jungen Tobias« und der »Simson« besondere Beachtung verdienen. Ein Werk über Josse Badius.— Unter dem Titel: »öiblio- Paul et Fils et Guillemin in Paris dem berühmten französischen Drucker und Humanisten eine auf den sorgfältigsten Unter suchungen und Ermittelungen beruhende Arbeit gewidmet, die wesent lich neues Licht über den mehr dem Namen nach als in Wirklich keit bekannten großen Drucker verbreitet und darum auch in weiteren Kreisen der Bücherfreunde Beachtung verdient. Uber die ersten dreißig Lebensjahre des Badius wissen wir nur, was Trithemius darüber berichtet hat. Nach Renouard war er in Gent geboren und nannte sich vermutlich zuerst Josse van Asche; da er aber unter dem Namen Badius berühmt geworden ist und diesen auch auf seine Söhne vererbt hat, so tut man wohl am besten, ihm diesen Namen zu belassen, keinesfalls aber ihm den auf irrtümlicher Deutung beruhenden Namen Bade zuzusprechen. In seinen jüngeren Jahren war Badius, wie alle die Humanisten jener Zeit, ein Wandervogel. Er wandte sich nach Beendigung seiner dann die Niederlande, um größere Reisen, namentlich in Italien, zu machen, und ließ sich endlich dauernd in Frankreich nieder, wo er auch das Bürgerrecht erwarb, ohne indessen seine engen Beziehungen zu Gent und den Niederlanden aufzugeben. Er wohnte dort zuerst in der Stadt Valence, dann bis 1499 in Lyon und lehrte in beiden Städten die lateinische und griechische Sprache. Sein erstes, 1492 erschienenes Werk war eine Ausgabe der Orrrtiones des Philippus Beraldus, dessen Vorlesungen er in Mantua gehört hatte. Diesem Buche folgten bald zahlreiche andere, die seinen Namen als Humanisten zu großem Ansehen brachten. Während seines Aufenthalts in Lyon trat er in die Druckerei des Johannes (Jean) Trechsel ein, und zwar offenbar als eine Art literarischer Leiter; diese Tätigkeit tritt besonders in den zahlreichen Vorreden zutage, die er damals für die von 1100*
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