Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.07.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-07-23
- Erscheinungsdatum
- 23.07.1909
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19090723
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190907237
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19090723
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1909
- Monat1909-07
- Tag1909-07-23
- Monat1909-07
- Jahr1909
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
8612 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 168 23. Juli 1SVS. Einträgen der Lieferantenfakturen sieht er Berechnungen der Buchbinder. Buchdrucker. Papierlieferanten usw. (Sechstes Halbjahr.) Nachdem man den Lehrling nun im ersten halben Jahr ausnahmsweise mit Verlangzetteln. Rechnung?- und Bar pakelen dann und wann zu anderen Verlegern und zu Kom missionären geschickt hat. damit er praktisch steht, wie es dort zugeht, nehme man ihn im letzten halben Jahr in die be freundeten Druckereien. Ntzereien und Buchbindereien mit und lasse ihm dort einmal den Betrieb und das Entstehen eines Buches zeigen; denn er soll sich jetzt im Entwerfen von Ge- schäftspapieren. Anzeigen. Zirkularen versuchen; er soll Manuskripte mit den nötigen Anweisungen in die Druckerei senden, bei einer Kalkulation helfen, die Expedition der Korrekturabzüge. Revisionsbogen usw. zwischen Verleger und Drucker und Verleger und Autor besorgen, mit dem Buch binder korrespondieren und beim Einordnen der Papierproben die verschiedenen Papiersorten in Aussehen, Griff und Preis kennen lernen, lieber die Herstellung von Klischees und die dem Zweck und Gegenstand angepaßte Wahl des Verfahrens erfährt er ebenfalls Näheres zu dieser Zeit, in der er bei der Herstellungsabteilung Verwendung findet. Über die Jnse- ratengewinnung bei Zeitschriften und Fachkalendern wird ihn dann zuletzt noch die Jnseratenabteilung ausklären, mit der er ja beim Adressieren und Versenden der Rundschreiben gleich anfangs schon in Berührung kam und in deren gut geordnetem. reichhaltigem Archiv er auch die wichtigeren Zeitschriften in die Hand nehmen kann. Die im vielseitigen Verlagsgeschäft auch sehr vielseitige Korrespondenz wird der Lehrling während der ganzen Zeit kennen lernen, und er soll auch, soweit sie nicht durch be sondere Korrespondenzabteilungen mit Schreibmaschinen usw. ausgeführt wird, zu einfachen Sachen herangezogen werden. Am Schluß diktiere er selbst gelegentlich dem Stenographen, an sich schon eine vorzügliche Übung in der Zufammennahme der Gedanken. Da er in der Schule die Stenographie gelernt hat. achte man darauf, daß er in praktischer Übung bleibt, indem man ihn selbst erhaltene Weisungen schnell nachsteno graphieren läßt. Beim Kopieren und dann später, wenn er genügend Urteil und Firmenkenntnis erworben hat, beim Aushelsen bei der Registratur der gesamten Korrespondenz hat er Gelegenheit gehabt, zu sehen, wie Briefe mit Geschäfts freunden und mit Privatleuten abgefaßt werden; vor schlechten Beispielen warne man ihn, aus besonders gute weise man ihn hin. So wird der Lehrling, nachdem er in drei Jahren alle Zweige des Geschäfts unter steter Kontrolle und mit offenem Auge und Ohre durchlaufen hat. bei dem gleichzeitigen drei jährigen Besuch der Buchhändler-Lehranstalt wirklich ein junger, brauchbarer Gehilfe geworden sein, der genügende Kenntnis des geschäftlichen Betriebes in einer Verlagsbuch handlung hat. um dann auf dem ihm überwiesenen Posten, auf dem es ja meistens vom Allgemeinen der Lehrzeit ins Spezielle geht, schnell weiterzukommen und sich einzuarbeiten. Er wird allenfalls auch im Sortiment oder Kommissions geschäft Aussichten haben, sich bald, zunächst auf leichtem Posten, einzuarbeiten, sollte während der Lehrzeit bei ihm eine besondere Neigung für den einen oder anderen dieser Zweige erwacht sein. Was ihm an Allgemeinbildung selbst eine gewissenhafte Lehre im Verlag nicht bieten kann, hat er ja in der Schule lernen können. Vom Antiquariat möchte ich ihm abralen, da hierzu seine Vorbilsung und Ausbildung nicht ausreichen würden, um Ordentliches leisten zu können. Natürlich ist es nicht damit getan, daß der Chef dem Lehrling wöchentlich die zwölf bis dreizehn Stunden Geschäfts zeit zum Besuche der Schule, die Ferien ausgenommen, ge währt. sondern er muß auch dafür sorgen, daß der Lehrling seine Aufgaben erledigt und Zeit und Kraft dazu hat; er muß persönliche Fühlung mit ihm behalten und ihn dadurch anspornen. Geschieht das. ist bei der Annahme des Lehrlings mit der nötigen strengen Sorgfalt vorgegangen worden, hat der Lehrling stets sich redlich Mühe gegeben und Geschäfts interesse entwickelt, d. h. mit allem sparsam gewirtschaftet, Verluste, soweit er es konnte, zu vermeiden gesucht, zu Er sparnissen und Erfolgen mit seinen bescheidenen Kräften ehrlich mit beigetragen, hat er mit Eifer gelernt, was die Lehre und das Leben im Geschäft ihn lehrte, immer eingedenk dessen, daß er es schließlich seines eigenen Wohlergehens wegen tut, dann kann es auch nicht ausbleiben, daß er sich fürs weitere Leben die wohlwollende, sördernde Anteil nahme seines Lehrherrn und die Achtung seiner Berufs genossen gewinnt und es im Berufe vorwärts bringt. Leipzig. 16. Juli 1909. H. A. L. Degener. Kleine Mitteilungen. 2 Internationaler Schutz von Mustern und Modellen. — Das österreichische Reichsgesetzblatt (ü. Stück, ausgegeben zu Wien am 20. Juli 1909) gibt folgendes bekannt: 107. vom 12. Juli 1909, auf Grund des internationalen Vertrages zum Schutze des ge werblichen Eigentums ckcko. Paris. 20. März 1883 und der Brüsseler Zusatzakte vom 14. Dezember 1900, enthaltend Ab- änderungen dieses Vertrages lR. G. Bl. Nr. 266 aus dem Jahre 1908). Zur Durchführung des internationalen Vertrages zum Schutze des gewerblichen Eigentums ckcko. Paris. 20. März 1883 und der Brüsseler Zusatzakte vom 14. Dezember 1900, enthaltend Ab änderungen dieses Vertrages (R. G. Bl. Nr. 266 aus dem Jahre 1908) wird verordnet: F" d' ' G d d t ' h d R' haben, d> von Mustern und Modellen solcher Personen, welche in den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern weder ,st d,e Handel, und U-werbekammer ,» W c z s Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Kundmachung in Kraft. (gez.) Ritt ru. p. » Reichsstempelgesetz, Wechselstcmpelgescy, Finanzgesctz. — Die vom 20. Juli ab in Berlin zur Ausgabe gelangende Nummer 41 des Reichsgesetzblatts') enthält unter Nr. 3637 das Gesetz wegen Änderung des Reichsstempel gesetzes, vom 15. Juli 1909, unter Nr. 3638 das Gesetz wegen Änderung des Wechselstempel gesetzes, vom 15. Juli 1909, und unter Nr. 3639 das Gesetz, betreffend Änderung im Finanzwesen, vom 15. Juli 1909. ' Zu Z 193 des Strasgesetzbuchs (Wahrnehmung be rechtigter Interessen) in seiner Anwendung aus die Presse. — Der Herausgeber der bekannte» politischen Zeitschrift »Der Türmer«, Jeannot Emil Frhr. v. Grotthuß, beschäftigt sich in seinem neuesten Buche »Aus deutscher Dämmerung, Schatten bilder einer Übergangskultur« lGreiner L Pfeiffer in Stuttgart) auch mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts über die Nicht anwendung des 8 193 des Reichs-Strafgesetzes auf die Presse (Straffreiheit von Beleidigungen bei Wahrung von berechtigten Interessen). Er schreibt: ') Uns noch nicht zugekommen. (Red.)
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder