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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.07.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-07-23
- Erscheinungsdatum
- 23.07.1909
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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^ 168. 23. Juli 1909. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 8613 »Nach dieser Rechtsprechung erkennt der Staat ideale Inter essen nicht als berechtigt an. Berechtigt im Sinne dieses Paragraphen sind für die Rechtsprechung des Volkes der Denker und Dichter, der Kant und Schiller nur eigennützige Interessen. Nur wenn ein Angeklagter Nachweisen kann, daß er persönlich und geschäftlich an dem Handel interessiert gewesen ist, daß die Rücksicht auf seinen Profit ihm die Feder in die Hand gedrückt hat, nur dann wird ihm die Wohltat des § 193 zuerkannt. Kann sich die geltende Recht sprechung in einen schärferen Gegensatz zu dem natürlichen Rechts und Moralempfinden des Volkes stellen? Nur völlige Abstumpfung der Rechtsbegriffe und des Rechts empfindens kann einen derartigen Zustand gelassen hinnehmen Wenn der Staat öffentliche Interessen für nicht berechtigt erklärt, so leugnet er einfach seine eigene Existenzberech tigung, denn der Staat ist der Inbegriff und Sachwalter des öffentlichen Interesses. Ein öffentliches Interesse ist allemal ein staatliches Interesse, die Wahrnehmung dieses Interesses aber, erklärt derselbe Staat, ist unberechtigt! Und nun gar die Wahrnehmung durch die Presse, deren einziger anerkannter ethischer (sittlicher) Beruf die Vertretung öffentlicher Interessen ist und nur sein kann. Wer der Presse diesen Beruf absprechen will, muß sie folgerichtig auf die Stufe des ganz gemeinen, von keinem höheren Beweggründe als dem Gelderwerb zu leitenden Geschäftsbetriebes herunterdrücken oder ganz verbieten.« Anders Bufleb, Berlin. — Handelsregistereintrag: Handelsregister des Königlichen Amtsgerichts Berlin-Mitte. Abteilung Am 18. Mai 1909 ist in das Handelsregister eingetragen worden: Bei Nr. 19818 (Firma: Anders L Bufleb, Berlin): In haber jetzt: Fräulein Paula Wiegand in Schöneberg. Der Über gang der im Betriebe des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten ist bei dem Erwerbe des Geschäfts durch Paula Wiegand aus geschlossen. Berlin, den 18. Mai 1909. (gez.) Königliches Amtsgericht Berlin-Mitte. Abteilung 90. (Deutscher Neichsanzeiger Nr. 120 v. 24. Mai 1909.) * Das Reichsversicherungsamt. — Auf ein Jubiläum des Reichsversicherungsamts in Berlin macht die Zeitschrift für Deutschlands Buchdrucker aufmerksam: Das Reichs-Versicherungsamt konnte am 14. Juli sein fünf undzwanzigjähriges Bestehen feiern Am 14. Juli 1884 machte der Reichskanzler Fürst Bismarck im Reichs-Anzeiger bekannt, daß auf Grund des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 das Reichs-Versicherungsamt mit dem 14. Juli 1884 in Tätigkeit trete. Zum Präsidenten wurde der Geheime Negierungsrat und Vortragende Rat im Reichsamt des Innern Bödiker ernannt, dessen Denkmal in seinem Geburtsorte Haselünne am 29. Juni 1909 feierlich enthüllt worden ist. Die Geschäftsräume befanden sich anfänglich vorläufig im Reichsamt des Innern. Das Reichs- Versicherungsamt begann seine Tätigkeit mit dem Erlasse der Be kanntmachung, betreffend die Anmeldung unfallversicherungs pflichtiger Betriebe, vom 14. Juli 1884. Später ist durch eine Reihe von Gesetzen seine Aufgabe erweitert worden. * Peter Ganter vor Gericht. (Vgl. Nr. 166, 167 d. Bl.) — Im Laufe der weiteren Vernehmung des Mitangeklagten Curt Hamburg kam die Korrespondenz zwischen Ganter und Hamburg zur Verlesung, aus der hervorgeht, daß Hamburg von allen Plänen Ganters über das zur Anklage stehende Verlagsunter nehmen Kenntnis hatte. Die Frage, ob Hamburg ein Gewinn anteil zugesichert war, verneint Ganter. Der Zeuge Güteragent Kronheim (Berlin) kennt Ganter seit drei Jahren. Er rühmt ihn als tüchtigen Geschäftsmann und hat ihm im Vertrauen auf seine Tüchtigkeit als Güteragent die Summe von 100 000 ^ gegen Verpfändung einer Hypothek auf ein Gut in Ostpreußen gegeben. Die Frage des Vorsitzenden, ob er Ganter diesen Betrag auch dann geliehen haben würde, wenn er dessen Verwendung zu dem geplanten Verlagsunter nehmen gekannt hätte, verneint der Zeuge mit Entschiedenheit. Nächster Zeuge war der Schriftsteller Georg Fleck (Char lottenburg). An Ganter war er durch eine Zeitungsanzeige ge bringenden« Romans gesucht wurde. Zugesichert gewesen sei ihm ein Honorar von 25 000 empfangen habe er 5500 .<t. Das Material zum Inhalt des Romans habe Ganter geliefert, dazu ausreichende Unterlagen, um dem Verfasser bei Klageangriff den Wahrheitsbeweis zu ermöglichen. Zeuge Baumeister Döbler (Berlin) hat Ganter 20000 ^ geliehen, davon aber 16 000 zurückerhalten und für den Rest anderweitige Deckung empfangen. Zeuge Rechtsanwalt Sander (Augsburg) erklärt, daß der Empfang des Ganterschen Reklamebriefs bei seiner leidenden alten Mutter schwere gesundheitliche Störung hervorgerufen habe. Zeuge Heinrich Milke (München), Direktor und Geschäfts führer der Buchoruckerei Schuh L Co., die das 17 Bogen starke Buch »Doppelte Moral« in 200 000 Auflage gedruckt hat, hat mit Ganter dafür den Preis von 56 000 gegen Barzahlung ver einbart. Die Summe ist bezahlt worden. Schutz des gewerblichen Eigentums auf der Weltaus stellung in Brüssel 191V. — Die Nummer 146 des »Boniteur Lel^s« vom 26. Mai d. I., die die Königliche belgische Verord nung vom 22. Mai d. I. über den Schutz des gewerblichen Eigen tums auf der Weltausstellung in Brüssel 1910 enthält, liegt während der nächsten drei Wochen im Bureau der »Nachrichten für Handel und Industrie«, Berlin 6, Luisenstraße 33/34, im Zimmer Nr. 241 für Interessenten zur Einsichtnahme aus und kann nach Ablauf dieser Frist deutschen Interessenten auf Antrag für kurze Zeit übersandt werden. Die Anträge sind an das Reichs amt des Innern, Berlin 64, Wilhelmstr. 74, zu richten. (Aus den im Reichsamt des Innern zusammen gestellten »Nachrichten für Handel und Industrie«.) Born dänischen Buchhandel. — UsinpslZlrs LoAllanckel in Aarhus (gegründet 1883, Inhaber seit 1907: Sören Hempel) wurde von Holger Jörgensen unter eigener Firma über nommen. In Odense eröffnete Vilh. A. Lang eine Buch-, Papier-, Musikalien- und Kunsthandlung Der dänische Buchhändlerverein hat den mit dem Verein dänischer Volksbüchereien (»^orsnin^sn Vanmark8 k'oUrebo^Zv.w- linAsr«) bestehenden Vertrag auf 3 Jahre, bis I. April 1912 er neuert. Der Bibliothekenverein verspricht eine Zeitschrift heraus zugeben, in der ein Verzeichnis der neu erscheinenden Bücher, die sich für Volks- und Kinderbüchereien eignen, ausgenommen wird, sowie eine große Anzahl Besprechungen. Der Gesamtumfang der Rezensionen von Neuerscheinungen soll in keinem Jahrgang weniger Platz im Textteil einnehmen als in dem jetzt abgeschlossenen 2. Jahrgang. Nur die diesem Bibliothekenverein angehörenden Büchereien erhalten von den Mitgliedern des Buchhändlervereins Rabatt. Als Abgeordneter des dänischen Buchhändlervereins zum Internationalen Verlegerkongreß in Amsterdam wurde Herr Ove Tryde, Kopenhagen, gewählt. (Nach: »Norcki8k LoAÜruicklsrticksncks«.) Zeitungslleferuna durch die Post. — Neue Vorschriften für eine pünktlichere Lieferung der Zeitungen durch die Post sind vom Reichspostamte zu den betreffenden Dienstanweisungen her ausgegeben worden. Es heißt darin: Der rechtzeitige Eingang der Zeitungen ist andauernd zu überwachen. Der Vorsteher eines jeden Postamts hat zu bestimmen, ob und in welchem Umfange dieser Nachweis über den Eingang von Zeitungen zu führen ist, die weniger als einmal wöchentlich oder, wie das Reichsgesetz blatt, nicht in bestimmten Zeitfristen erscheinen. Das Absatzbuch ist hierzu in der Weise mit zu benutzen, daß in einem unter dem Titel der Zeitungen freigelassenen Raume der Tag des Eingangs jeder Nummer vermerkt wird, z. B. 11, 20./5., d. h., Nr. 11 ist am 20. Mai eingegangen. Sollte die Mitbenutzung des Absatz buchs unzweckmäßig sein, so soll der Vorsteher des Amtes be sonders bestimmen, wie der Nachweis zu führen ist. (Buersche (amtliche) Zeitung.) Buchschmuck. — Den unter dem Gesamttitel »Deutsches Land und Volk« — herausgegeben von Rektor vr. Wvhlrabe (Gebauer- Schwetschke, Druckerei und Verlag m. b. H. in Halle a. S.) — er- 1118
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