Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.07.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-07-23
- Erscheinungsdatum
- 23.07.1909
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19090723
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190907237
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19090723
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1909
- Monat1909-07
- Tag1909-07-23
- Monat1909-07
- Jahr1909
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
8610 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. ^ 168. 23. Juli 1S0S. Reellitiit zu beweisen, mutz stets bedacht sein, das Ziel mit den einsachsten, natürlichsten Mitteln auf geradem Wege zu erreichen, mit Energie und Selbstkritik in der Arbeit aus harren und schließlich unbedingt alle erhaltenen Befehle ganz genau aussühren; er muß begreifen, daß eine Maschine nicht gut oder gar nicht laufen kann, wenn die einzelnen Rädchen und Näder schlecht oder nicht ineinandergreifen. Was nun die Vorbildung anbetrifft, so wird natürlich auch im Verlag eine höhere, möglichst abgeschlossene Schul bildung dem Lehrling das Erlernen des Faches sehr er leichtern, wird ihm auch vor allem später in höchsten Stellen oder als Chef besonders nützen. Doch da diese Vorbildung sich selten bei denen, die sich für den Verlagsbuchhandel melden und für ihn brauchbar sind, findet, so brauchen wir hier nur auf die übliche gute deutsche Volksschulbildung (Bezirks-, Bürger- oder Mittelschule) Rücksicht zu nehmen. Wer, mit dieser gut ausgerüstet, einen offenen Kopf, Veranlagung, eisernen Fleiß und Gesundheit besitzt, wird cs nach richtig angewandter Lehrzeit sicher zu einem an gesehenen, geschätzten und auch auskömmlichen Mitarbeiter- posten im Buchhandel bringen. Die Hauptsache ist, daß sich der junge Mensch zum Be rufe eignet. Er selbst und die Eltern können das meistens nie wissen; denn sie kennen die Anforderungen nicht, sie sehen nur, sei es bei Verwandten sei es bei Bekannten, den oder jenen, der es zu etwas gebracht hat, und so glauben die Eltern in verzeihlichem Stolz, daß ihr Junge es min destens ebenso weit bringen müsse. Meines Erachtens ist die verantwortungsvollste Entscheidung jedes Chefs in der Lehrlingsfrage die, ob sich der Junge, der ihm da zugesllhrt wird, auch eignet. Niemals sollte man diese Frage leicht nehmen, etwa nach dem bequemen Rezept: »Nun, wir wollen es einmal versuchen«, oder gar nach dem verwerflichen Grundsatz, billige Arbeitskräfte zu gewinnen. Für einen gewissenhaften Chef sind Lehrlinge absolut keine billigen Arbeitskräfte, was ich wohl nicht weiter auszuführen brauche. Man sehe sich die Schulzeugnisse an, spreche mit dem letzten Klassenlehrer, spreche, wenn irgend möglich, mit den Eltern und versuche einen Einblick in die Familie zu gewinnen. Ferner sehe man sich vor allem ganz genau den Jungen selbst an. Aus seinem Blick, seinem Wesen und aus all den anderen Feststellungen (immer so sachlich und ohne Voreingenommenheit, wie cs nur möglich ist) wird man dann bei seiner Kenntnis der Anforderungen, die der Beruf stellt, sagen können, ob man es mit gutem Gewissen ver antworten kann, den Jungen in die Lehre zu nehmen, ob man ihn im Verlagsbuchhaudel in die Lehre geben würde, wenn es das eigene Kind wäre. Viele Jungen würden einen tüchtigen Handwerker ab geben, die die Kurzsichtigkeit der Eltern oder die Leichtfertig keit des Lehrchefs dem Buchhandel zugeführt hat, wo sie es allenfalls zur später stets unzufriedenen und unbefriedigenden Mittelmäßigkeit bringen, einfach weil es nicht von Anfang an in ihnen steckte. Hat man sich nun nach sorgfältiger Prüsung zur An nahme des Lehrlings entschlossen, so unterlasse man nicht den Abschluß eines Lehrvertrags zwischen Lehrherrn und Vater oder Vormund des Lehrlings; diesen Vertrag soll auch der Lehrling unterschreiben, es sei sozusagen seine erste Handlung als junger Mensch, der damit anfängt, seines eigenen Glückes Schmied zu werden. Da, wie ich höre, Lehrverträge nur in der Minderzahl von Fällen abgeschloffen werden, so möchte ich hier eine Vorlage einfügen, welche m. E. allen Anforderungen genügt und keine weitere Erklärung erfordert. Zwischen Lehrvertrag. und in Straße: . Straße: Vater (bezw. Vormund) des am geborenen, un- mündigen ist am heutigen Tage nachstehender Lehrvertrag geschlossen worden. ^ 8 I. l <M d !> b d Firma in die Lehre. Die Dauer der Lehrzeit wird aus drei Jahre festgesetzt, beginnend am .... und endigend, sofern die im 8 3 angegebenen Umstände nicht eintreten, mit dem 8 2. Die Lehrfirma verpflichtet sich, den Lehrling in allen in der Verlagsbuchhandlung vorkommenden Arbeiten sorgfältig zu unterrichten und seine sittliche Führung während seines Ausent- haltes im Geschäft zu überwachen. § 3. Sollte der Lehrling in einem Jahre für langer als 4 Wochen durch Krankheit oder sonstige von der Firma nicht gewünschte Abwesenheit verhindert sein, seinen geschäftlichen Obliegen heiten nachzukommen, so kann die Firma verlangen, daß diese Zeit durch entsprechende Verlängerung der Lehrzeit aus geglichen wird. § 4. Herr verpflichtet sich, während der Dauer der Lehr zeit für den Unterhalt des Lehrlings, insbesondere sür Wohnung, Beköstigung und ordentliche Kleidung Sorge zu tragen, ebenso sür eine gute sittliche Erziehung im Hause, außerdem aber solche Schäden, welche der Lehrling durch grobe Fahrlässigkeit oder durch Böswilligkeit anrichtet, auf Verlangen der Firma aus eigenen bzw. des Lehrlings Mitteln vollständig zu ersetzen. § S. Der Lehrling selbst gelobt durch Mitunterschrift des Vertrages: a) sich jederzeit gehorsam, treu und willig zu zeigen, den Anordnungen des Lehrherrn und seiner Vertreter unweigerlich nachzukommen; b) die bestimmten Geschäftsstunden pünktlich einzuhalten, und Ausdauer zu verrichten, auf die erteilten Anweisungen zu achten und sich der Erledigung eigner Angelegenheiten zu ent halten. In besonderen Fällen ist der Lehrling auch zu einer längeren Arbeitszeit verpflichtet, doch sollen diese Ausnahme stunden im Durchschnitt eine Stunde pro Tag nicht überschreiten; e> alle zu seiner Kenntnis gelangenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unbedingt geheim zu halten (tz 9 d. G. g. unl. Wettbewerb) und das Interesse der Firma nach Kräften zu fördern, daher auch weder sür hiesige noch für auswärtige Buchhandlungen oder für sonst jemand geschäftliche Aufträge aus eigene Hand auszusühren, auch ohne Borwissen des Lehr herrn irgend einen Gegenstand, sei es ein Buch oder sonst etwas, an sich zu nehmen, an sich zu behalten oder unberechtigt anderen Personen zu überreichen. D L hl h t St^ll d F tb ld ' ch l d' hiesige Buchhändler-Lehranstalt zu besuchen, sofern er die dazu nötige Aufnahmeprüfung besteht, deren Nicht-Bestehen ohne irgend welchen Entschädigungsanspruch gegen die Firma die so fortige Auflösung vorliegenden Lehrvertrages durch die Firma zuläßt. Das Schulgeld bezahlt die Firma aus ihren Mitteln, ebenso die für den Unterricht gebrauchten Bücher, sie gibt auch dem Lehrling die zum Besuche der Schule und Erledigung der Ausgaben nötige Zeit frei. § 7. Der Vater bzw. Vormund des Lehrlings verpflichtet sich, eine Entschädigung von 300 zugunsten der von der Firma zu bestimmenden buchhändlerischen Wohltätigkeits-Anstalten zu
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder