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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.03.1923
- Strukturtyp
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- 1923-03-03
- Erscheinungsdatum
- 03.03.1923
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- Deutsch
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richteten oder von ihnen ausgehenden Postsendungen, Telegramme und Gespräche ein. Dasselbe gilt auch fiir alle übrigen von der Interalliier ten Nheiniandkommission eingerichteten Behör-den fiir die Regelung der Zölle, der Ein- und Ausfuhr, der Forstaugelegenheiten usw. 5. durch Schreiben vom 23. Februar 1923 — Nr. bOIO/HOHIi. — für die Dauer von 14 Tagen — vom 23. Februar 1923 ab: die »K a i s e r s e f ch e r Zeitung«, Kaisersesch Kreis Cochem: für die Dauer vom 2 3. Februar bis 211. März einschliess lich die »T r i er e r Z e i t u n g«. Einstellung des Paketverkehrs nach Frankreich. — Nachdem der Paketverkehr nach und über Belgien bereits vor einiger Zeit wegen der Störungen im Eisenbahnverkehr eingestellt worden ist, hat jetzt auch der Pnketverkehr nach und über Frankreich aus dem gleichen Grunde bis auf weiteres eingestellt werden müssen. Keine Postsperrc für das besetzte Gebiet. - Wie gegenüber vielfach laut gewordenen Befürchtrurgen von zuständiger'Seite mit-geteilt wird, besteht weder nach dem altbesetzten, noch' nach dem neubesetzten Gebiet eine Postsperre seitens der deutschen Behörden. Zeitungsdruckpapicr. Nach langen Verhandlungen ist der Preis für Zeituugsdruckpapier fiir März auf 1550 Mk. fiir das Kilo festgesetzt worden. Die Nückrechnung auf Zellstoff und Holzstoff kann mit 170 Mk. für das Kilo angenommen werden. Der Preis ist bindend fiir den März, falls nicht eine Erhöhung des Kohlenpreises oder der Frachten eintritt. Papicrschicbuligen. — Die »Voss. Ztg.« vom 5. Februar berichtete von einer Verurteilung von Papierschiiebern wie folgt: Vor der Kölner Strafkammer ist eiu großer Papiersckieber- prvzeß beendet worden, in dem es sich um die Verschiebung von 208 Bahnwagen Druckpapier nach Holland handelte. Es wurden verur teilt: der Hauptangeklagte Joseph Tiefer zu 2 Jahren 6 Monaten Ge fängnis und 60 Mill. Mark Geldstrafe, sein Bruder Leo Sieser zu 3 Monaten umd 500 000 Mark Geldstrafe, sein Bruder Franz Siefer zu einem Monat und 500 000 Mark Geldstrafe, der Kaufmann Markus Epstein zu 2 Monaten und 600 000 Mark, der Generaldirektor Tipel! von der Reisholzpapierfabrik A.-G. zu 3 Monaten und 30 Mill. Mk. Geldstrafe und der Sachverständige Baudisch wegen Begünstigung zu 2 Monaten und 600 000 Mark Geldstrafe. Siefers Methode bestand darin, Druckpapier in den von ihm verlangten Breiten ins Rhein-s la»d hineinzubekommen und es dann umzufakturieren nnd als Klo se tkpapi er, wofür er A u s f u h r b e s ch e i n i g u n g be saß, über die Grenze zu schieben. So konnte er für das Druckpapier auch einen höheren Preis bezahlen, als er in Deutschland allgemein bezahlt wurde. Ein mit Pariser Abnehmern abgeschlossenes Geschäft »msaßte allein Oll Bahnwagen. Das Geld bekam er zu zwei Dritteln i» Franken, zu einem Drittel in deutschen Scheinen bezahlt. Um die nötigen Ausfuhrbescheinigungcn zu bekommen, ließ er sich von dem elterlichen Geschäft, der Rheinischen Toilettepapievfabrik Sieser L Co., fingierte Liescrungsverträge schreiben und Papierproben geben. In der Urteilsbegründung wurde hervorgehoben, daß die Strafen ver hältnismäßig hoch ausgefallen seien, weil die Mehrzahl der Ange klagten Jahre hindurch die Wirren und die Not des Vaterlandes aus gebeutet hätteu, und weil das Treiben der Angeklagten in seinen letzten Auswirkungen zu jenen ungeheuren Papierpreisen geführt habe, die wir alle kennen. Schlesische Zellulose- und Papierfabriken. — Eine Kapitals erhöhung um 20 Mill. Mark wurde beschlossen. Davon sollen den Aktionären 12 Mill. Mark im Verhältnis von 1 zu 1 angeboren werden. Zeitnugsverbotc im besetzten Gebiet. — Die Rheinlandkommission hat mitgeteilt, daß sie verboten hat: 1. durch Schreiben vom 23. Februar 1923 — Nr. 9012/801'1'Id — vom 22. Februar 1923 ab: das »Mannheimer Tage blatt«, den »Mannheimer Generalanzeiger« und die »Bayrische Zeitung«; 2. durch Schreiben vom 23. Februar 1923 — Nr. 9032/IIOI'l'lk - vom 24. Februar 1923 ab: das »Echo der Gegenwart«, die >A achener N undscha u < und das »Limburger Tage blatt«, herausgegeben alle in Aachen; !. dnrch Schreiben vom 23. Februar 1923 — Nr. 9039/HOII'Ik - vom 25. Februar 1923 ab: die »Pfälzische Biirgerzei- t n n g«, Neustadt (Pfalz). Die unter 1—3 aufgefllhrtcn Zeitungen sind auf die Dauer voll einem Monat verboten i 4. Durch Schreiben vom 23. Februar 1923 — Nr. 9039/IIOHId — fiir die Dauer von drei Monaten - vom 25. Februar 1923 ab: die »O b e r b e r g i s ch e L a n d e s z e i t u n g« mit dem Untertitel: »G ummcrsbacher Zeitun g«; den »H a n - noverschen Kurier«, herausgegeben in Hannover: ^ PersrnialMrichten. Hugo Licht s. — Am 28. Februar ist der arebiteetuZ lüpsienmk, der Erbauer des monumentalen Leipziger Neuen Rat hauses Geheimer Baurat Professor vr. Hugo Licht in Leipzig kurz nach Vollendung des 82. Lebensjahres gestorben. Nach Beendigung seiner Studien und einer an schließenden Reise nach Italien hatte sich der Verstorbene zunächst in Berlin niedergelassen. 1879 wurde er als Stadtbaudirektor nach Leipzig berufen und hat hier im Laufe von 27 Jahren zahlreiche stil volle Bauten aufgefiihrt, deren Krönung der Monumentalbau des neuen Rathauses war. Licht war Herausgeber der Zeitschriften: »Die Architektur des 20. Jahrhunderts« und »Ter Profanbau«; von seinen sonstigen Werken seien genannt: Die Architektur Berlins (1877), Die Architektur Deutschlands (1878/82 11); Die Architektur der Gegen wart (1886—96). SpreWal. Zum Schlüsselzahlsystem (Vgl. zuletzt Sprechsaal der Nr. 41 des Bbl.) Ist es recht und billig, daß der Sortimenter die Berechnung zur Schlüsselzahl des Auslieserungstages verlangt, sich aber das Recht nimmt, nach Belieben zu zahlen, jedenfalls zu einer Zeit, die für ihn immer vorteilhaft, für den Verleger immer schädigend ist? Muß der Sortimenter wirklich, außer dem ihm aus dem Rabatt und dem Tcuerungszuschlag fließenden Gewinn, auch noch Valuta gewinne haben, über deren gewaltige Höhe sich viele Verleger noch gar nicht klar sind? Endlich einmal muß aber doch eine fiir beide Teile gerechte Ab machung getroffen werden. Welche Auswüchse das gegenwärtige System treibt, soll folgendes Beispiel zeigen. Viele Sortimenter ver langen bei Bestellungen an Reisende die Berechnung zur Schlüssel zahl des B e st e l l u n g s tages, und einige nennen es sogar un reell, wenn der Verleger die Schlüsselzahl des Auslieferungstages zugrunde legen will. Ich verstehe vollkommen, daß der Sortimenter sich davor schützen will und muß, daß seine Bestellungen wochenlang liegen bleiben nnd dann zu den doppelten oder dreifachen Preisen Erledigung finden. Dagegen schützt aber eine kleine Notiz auf dem Bestellzettel, daß die Bestellung innerhalb von etwa 8—10 Tagen aus geführt sein muß und sonst ihre Gültigkeit verliert. Aber selbst diese Art der Berechnung hat nur Vorteile für den Sortimenter, für den Verleger nur Nachteile, der sein Geld immer erst in entwertetem Zustande bekommt, während das Sortiment beim Verkauf mit der Schlüsselzahl mitgeht. Das einzig Mögliche und auch Gerechte ist die Berechnung n u r nach Grundzahlen und die Verpflichtung des Sortimenters, bei der Zahlung die Schlüsselzahl des Zahltages zur Anwendung zu bringen. Das Schllisselzahlsystem ist ein großartiger Gedanke gewesen, aber nur halb durchdacht worden und daher auch eine Halbheit geblieben. Damals schon hätte die Berechnung nur nach Grundzahlen eingeführt und die Anwendung der Schlüsselzahl auf die Zahlung an die Ver leger nnd die Verrechnung mit dem Publikum beschränkt werden müssen. Später war der Verlegerverein auf der richtigen Spur, als er in seinen Grundsätzen die Grundzahl-Berechnung für Kommissionsscndungen empfahl. Aber auch hier nur Halbheit, denn nur die allgemeine Ein führung dieser Berechnung könnte dem Verlag helfen. Ich nehme an, daß der Vcrlegerverein die unausbleiblichen Kämpfe gescheut hat. die ihm aber auf keinen Fall erspart bleiben werden. Denn wenn er sein Betriebskapital ruhig weiter verschenkt wie bisher, muß er eines Tages einsehen, daß es nicht mehr so weiter gehen kann, und der Kampf wird um so heftiger werden, steht er doch jetzt einem wirt schaftlich nnd organisatorisch erstarkten Sortiment gegenüber. Denn darüber kann es doch keinen Zweifel geben, daß die Sortimenter von 1914 und 1923 nickt mehr miteinander verglichen werden könne». 1914 waren sic Schuldner des Kommissionärs, und ihre Warenlager gehörten zu °/io den Verlegern. Das erste hat wohl ganz aufgchört, nnd was das zweite anbelangt, so ist nur ein verschwindender Teil des Lagers noch Kommissionsgut. Wie hat uun diese Umwandlung er folgen können? Sind die Rabatte größer geworden, ist die Kauf kraft und Kauflust des Publikums gestiegen? Beides muß verneint 267
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