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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.03.1923
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- 1923-03-03
- Erscheinungsdatum
- 03.03.1923
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X- 53, 3, März 1923, Redaktioneller Teil Währungseinlösunqen im Barverkehr durch Kommissionär. Vom Vorstand des Vereins Leipziger Kommissionäre, Eine Bekanntmachung des Vereins Leipziger Kommissionäre im Bbl, vom !2,, iS, und 28, Februar d, I, hat der buchhänd lerischen Öffentlichkeit Kenntnis von einer durch die Zeit- und Währungsverhältnisse bedingten Neuerung im Verkehr über Leipzig gegeben. Der Leipziger Bareinlösungsverkehr erfolgte bisher nur in Reichsmark, Währungspakete und Fakturen mutzten nach dem Umrechnungskurs der Außenhandelsnebenstelle oder nach dem Tageskurs in Mark umgerechnet werden. Ab 5, März d, I, beginnt ein Einlösungsverkehr in den gängigsten Valuten zu, nächst für die Auslandsfirmen, für die, wie sich aus der Bekannt machung in der heutigen Nummer des Börsenblattes ergibt, be reits Währungsguthaben beim Kommissionär vorhanden sind. Der deutsche Verlag und das ausländische Sortiment haben diese Organisation mit lebhaftem Beifall begrüßt. Der Verlag wird in Zukunft der zeitraubenden und kostspieligen Kleinarbeit, seine Auslandsforderungen einzutreiben, enthoben sein und schnellstens in den Besitz von Devisen kommen, ohne daß ihm nennenswerte Kosten entstehen. Der Austausch von Ware und Bezahlung wird auch für Auslandlieserungen Zug um Zug erfol gen, Ein ausschlaggebendes Moment für die Vorzüge dieses Verkehrs dürfte die Tatsache sein, daß der Verlag bereits nach acht Tagen über seine Auslandssordcrnngen in effek tiver Währung verfügen kann. Das ausländische Sortiment wird zum Bezug deutscher Bü cher in verstärktem Matze ermuntert werden, wenn es die Sorgen und Verluste sparen kann, die ihm in letzter Zeit immer aus dem laimischen Aus und Nieder der deutschen Mark entstanden sind. Ein weiterer Vorteil wird für den Auslandbuchhandel darin lie gen, daß er viel schneller in den Besitz der bestellten Wareko mm en wird, da Zeitverluste, wie sie mit dem System der Voreinsendung des Währungsbetrages verbunden waren, künf tig fortfallen werden. Zudem ergibt sich die Möglichkeit, die große Zahl von Einzelposten, die das Auslandsortimcnt dein deutsche» Verlag in Währungsbeträgen schuldet, ans dem einfachsten Wege der Überweisung von Kommissionär zu Konimissionär mühelos aus der Welt zu bringen. Der Überblick über den jeweiligen Kontostand wird dem Aus landsortimenter dadurch erleichtert werden, daß der Kommissionär auf den Avisen der Währung-Pakete den jeweiligen Stand des Währungskontos beziffert. Da durch die mehrfachen Überwei sungen voir der in Betracht kommenden Landesbank zur Säch sischen Staatsbank Zeit vergeht, ist es erwünscht, daß der einzah lende Sortimenter seinen Kommissionär durch direkte Postkarte von der Überweisung verständigt. Es ist ja natürlich, daß hinsichtlich der Bemessung der Höhe der Währungsüberweisungen erst Erfahrungen gesammelt werden müssen. Ganz zweifellos wird sich in kurzer Zeit übersehen las sen, welche Überweisungen der einzelne Auslandsortimenter in bestimmten Zeiträumen vornehmen mutz. Das Auslandsorliment lehnt mit Entschiedenheit solche Sen dungen und Fakturen ab, die auf der Grundlage von Währungs- Preisen nach den von der Autzenhandelsnebenstelle veröffentlichten Umrechnungskursen oder nach dem Tageskurs in Mark umgerech net wurden, Das ist verständlich, da mit dieser Umrechnung häufig eine erhebliche Verlustquelle für den Auslandbuchhandel gegeben lvar. Die Konimissionäre werden ab 5, März in dieser Hinsicht geäußerten Wünschen ihrer ausländischen Geschäftsfreunde Nach kommen und solche Sendungen und Fakturen dem Verleger, bzw, Verlegerkominiffionär mit dem Ersuchen zurückreichen, die Faktu rierung in effektiver Währung vornehmen zu wollen. Hierbei handelt es sich um eine Maßnahme, die aller Voraussicht nach bald bei der restlosen Durchführung des Währungseinlösungsverkehrs überflüssig werden wird. Von seiten des Sortiments sind Bedenken geäußert worden, daß der deutsche Verlag, falls einmal versehentlich eine unrichtige Berechnung erfolgte, nicht bereit sein wird, di« Differenz in Währung zurückzuerstatten. Wir setzen als selbstverständlich voraus, daß der Verlag hierin gegebenenfalls Entgegenkommen j zeigen und die Rückzahlung in effektiver Währung auf dem Wege Verleger-Kommissionär—-Auslandisortimenter-Kommissionär der anlassen wird. Bei dem bisherigen Barverkehr ist der Nicht-Leipziger Verlag vielfach dazu übergegangen, zur Ersparnis von Jnkassogebllhren unter Ausschaltung seines eigenen Kommissionärs Barpakete und Fakturen unmittelbar dem Sortimenterkommissionär vorzulegen. Hierdurch würde für den Verkehr mit Valutapaketen und Fakturen notwendig werden, daß jeder Kommissionär ungezählt« Verlsger- währungskonten sichren müßte, ein Verfahren, das undurchsühr- Var erscheint. Da dem Verlag bei dem Wege über seinen eigenen Kommissionär für WährnngSpakete und Fakturen keinerlei Mehr kosten entstehen, bitten wir, sich stets der Vermittlung des eigenen Kommissionärs bedienen zu wollen. Die Kommissionär« werden Valutapakete, bzw, Fakturen, die ihnen unter Umgehung des Ber- legerkommissionärz zergehen, diesem z-nfertigen, um den geregelten Gang nicht zu durchbrechen. Wie aus der Bekanntmachung in der heutigen Nummer des Börsenblattes zu ersehen ist, ist es uns in der kurzen Zeit (seil Mitte Februar d, J,> gelungen, den Währungseinlösungsverkehr mit Dänemark, Holland, Italien, Jugoslawen, Rumänien, Schwe den, Schweiz und der Tschechoslowakei einzuleitcn, Weitere Län der, insbesondere überseeisch« Verbindungen werden zweifellos folgen. Die in der heutigen Plummer des Börsenblattes veröf fentlichte Liste der Auslandsorttmenter stellt nur einen Anfang dar, da die meisten unserer Geschäftsfreunde sich infolge der Kürze der Zeit noch nicht mit uns verständigen konnten. Wir hegen die Hoffnung, in Zukunft Einlösnngsgeschäfte aus dieser Grundlage für alle dem Börsenberein angeschlossenen und durch unsere Mit glieder vertretenen Firmen des Auslandes vornehmen zu können. Anregungen über den Ausbau dieses Verkehrs werden dankbar entgegengenommen. Da die Überweisungen, bzw, Einzahlungen des Auslandsortiments bei den ans unserer Bekanntmachung vom 12,, 19, und 28. Febr, ersichtlichen Auslandbanken zugunsten von Konten der Sächsischen Staatsbank, Leipzig, die bei jeder dieser Banken geführt werden, erfolgen, scheint unser System mit etwaigen Devisenordnungen der in Frage kommenden Länder vereinbar zu sein. Einer besonderen Klärung bedarf noch der Währungsein lösungsverkehr mit Deutsch-Österreich, Es steht zu erwarten, daß auch im Verkehr mit Deutsch-Österreich der Gedanke der Faktu rierung in deutsch-österreichischen Kronen verwirklicht werden wird, was im Hinblick auf den bedeutenden buchhändlerischen Verkehr mit diesem Lande unseren Währungsverkehr außerordentlich er weitern würde. Für den deutschen Verlag ist nun ganz zweifellos ein erheb licher Anreiz gegeben, seine Auslandsendungen im Hinblick auf die Schnelligkeit und Sicherheit des Inkassos über den Leipziger Kommisstonsplatz zu lenken. Wir erwarten besonder« Vorteile für diejenigen Verleger, die in Leipzig Auslieferungslager beim Kommissionär unterhalten, weil die enge Zusammenarbeit aller Kommissionäre untereinander eine Gewähr dafür bietet, daß Sen dungen von den Auslieferungslagern eine sofortig« Einlösung in fremder Währung erfahren, sofern ausreichend Guthaben des Auslandsortimenters auf dem Währungskonto vorhanden ist. Während also eine Anzahl Verleger in der letzten Zeit aus begreif lichen Gründen dazu überging, Auslandbesteilungen bvm Ver> lagsort aus direkt zu erledigen, gegen Voreinsendung des Wäh rungsbetrages oder unter anderen Bedingungen, werden diese Verleger erhebliche Unkosten und Arbeit sparen, wenn sie in Zu kunft für Auslandlieferungen ausschließlich den durch ben Leip ziger Währungseinlösungsverkehr gezeichneten Weg benutzen, der sie kostenlos am schnellsten in den Genuß ihrer Auslandfordernn- gen bringen wird. Da di« Auslieferung von Währungspaketen nur für solch« Sortimenter erfolgt, die laut Bekanntgabe im Bör senblatt ein Währungsguthaben bei ihrem Kommissionär unter halten, ist damit zu rechnen, daß die Zahl der nicht elngelösten Pakete gering sein wird. Die Kommissionäre sind übereingekom- men, zunächst eine Anfragegebühr für nicht eingelöste Währungs- Pakete nicht zu erheben und erst später, nachdem sich das ganze Verfahren eingebürgert hat, auf dies« Frage zurückzukommen. Es erscheint uns zweckmäßig, zu dem Zeitpunkt, an dun der Plan der Kommissionäre erstmalig praktisch zur Durchführung 283
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