Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.07.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-07-30
- Erscheinungsdatum
- 30.07.1909
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19090730
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190907304
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19090730
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1909
- Monat1909-07
- Tag1909-07-30
- Monat1909-07
- Jahr1909
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
8820 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. ^ 174, 30. Juli 1909. gleichfalls der Schutz des § 193 des Strafgesetzbuchs zugebilligt werden, da er als Ascherslebener Bürger als berechtigt angesehen werden muß, die deshalb auch ihn angehenden Verhältnisse zu besprechen, und da es zu den ersten Aufgaben der Presse gehört, auf die Abstellung öffentlicher Mißstände hinzuweisen.« * Peter Ganter vor Gericht. (Vgl. Nr. 166, 167, 168, 170, 173 d. Bl.) — Zu dem in Nr. 173 d. Bl. mitgeteilten Urteil gegen Peter Ganter und Kurt Hamburg sind nach Mitteilung der »Leipziger Zeitung« für das Gericht folgende Gründe maßgebend gewesen: Das Gericht hat nicht angenommen, daß der Angeklagte Peter Ganter die Absicht gehabt hat, gegen das Postgesetz zu verstoßen. Es ist aber auch der formelle Verstoß zur Verurteilung genügend. Es war der vierfache Betrag der hinterzogenen Post sendungen als Strafe zu bemessen. Dagegen hat das Gericht die Ausdehnung der Strafe auf die ganzen Sendungen abgelehnt. Ein unlauterer Wettbewerb liegt nicht vor, da nicht davon gesprochen werden kann, daß hier ein besonders günstiges Angebot gemacht worden ist. Das Gericht hat auch nicht fahrlässige Körperver letzung angenommen. Ferner lehnte das Gericht ab, daß eine Beleidigung vorliege. In der Münchener Karte ist weder objektiv noch subjektiv eine Beleidigung zu erblicken. In den Karten, die an das übrige Reich verschickt worden sind, mag die objektive Beleidigung dahingestellt sein. Jedoch hat das Gericht nicht angenommen, daß der Angeklagte sich der Beleidigung bewußt gewesen ist. Bei der Münchener Karte muß auch die Anklage wegen Betrugs entfallen. Bei den übrigen Karten sind die Merkmale des Betruges und der Urkundenfälschung gegeben. Durch die Vorspiegelung, daß der Adressat in eine Skandalasfaire verwickelt sei, wollte Ganter den Empfänger täuschen und zum Ankauf des Buches bewegen. Durch den Ankauf des für den Käufer wertlosen Buches trat eine Vermögensschädigung des Käufers ein. Der Angeklagte mußte sich der Rechtswidrigkeit des Unternehmens bewußt gewesen sein. Eine Einheitlichkeit der Tat ist bei der ganzen Handlung ohne Zweifel. In einer Reihe von Fällen ist vollendeter Betrug nachgewiesen. Die Karten enthielten eine arg listige Täuschung, durch die Ganter sich Vermögensvorteile ver schaffen wollte. Sie sind ihrem Wesen nach für die straf- und zivilrechtliche Verfolgung als Urkunden zu betrachten. Beide Vergehen stehen in einem rechtlichen Zusammenhang. Bei dem Angeklagten Hamburg kann von einer Teilnahme am Betrug nicht die Rede sein, aber er mußte sich klar sein, daß sämtliche Merkmale, die bei Ganter für die Urkundenfälschung maßgebend waren, auch für ihn in Betracht kamen. Er war jedoch lediglich Gehilfe. Es ist ganz belanglos, daß das Vergehen in der Schweiz begangen worden ist. Bei der Strafzumessung kam bei Ganter strafmildernd in Betracht, daß er ohnehin schwer durch den Verlust seines Ver mögens betroffen worden ist und daß der Schaden für den einzelnen nur ein geringer ist. Bei der Straftat der Urkundenfälschung sind ihm selbst mildernde Umstände zugebilligt worden. Straf mildernd kamen auch in Betracht seine anormale Veranlagung und seine psychopathische Belastung, straferschwerend, daß er bereits wegen derselben Vergehen Vorstrafen erliiten hat, ferner, daß der Kreis der in Mitleidenschaft gezogenen Personen sehr groß war und daß auch die Beunruhigung, die durch die Karten hervorgerufen ist, eine recht bedeutende gewesen ist. Da Ganter durch sehr lange Zeit sich in der Untersuchungshaft befunden hat und, wie das Gericht sich überzeugt hat, ihn diese sehr schwer getroffen hat, ist ihm die Untersuchungshaft in erheblichem Maße anzurechnen. Zu einer Aberkennung der Ehrenrechte liegt kein Anlaß vor. Der Angeklagte Kurt Hamburg befand sich als Angestellter in einer gewissen Zwangslage, und das mußte auch in eine ge wisse Berücksichtigung gezogen werden. Anderseits kam als straferschwerend in Betracht, daß er bereits schwere Vorstrafen er litten hat. Vom schwedischen Verlagsbuchhandel. — Neue Aktien gesellschaften: In Stockholm wurde die Aktiengesellschaft »Lokkör1a»8- s.kt,i sbola^et, Los« gegründet mit einem Aktienkapital von 60 300 Kr., das bis auf 150 000 Kr. erweitert werden kann. Als K. Blomkvist, Grundbesitzer C. G. Carlsson und vr. pbil. G. Stjernström. »L. 6. ^sksrdel-As dolrkörla^« in Stockholm wurde in eine Aktiengesellschaft umgewandelt. Der Vorstand besteht aus Buchhändler H. Falk, Journalist S. Falk und Buchhändler A. Askerberg. Das Aktienkapital beträgt 12 000 Kr. und kann bis auf 36 000 Kr. erhöht werden. W. .Hagelberg Vkt.-Ges., Berlin. — Bilanz per 31. März 1909. Debet. An Grundstückskonto Marienstraße 19/22 . . „ Grundstückskonto Marienstraße 13 . . . „ Maschinenkonto I " Ut°nsilienl°nt. " „ Lithographienkonto . . . „ Platten- und Schnittekonto „ Walzenkonto „ Steinekonto „ Zinkdruckplattenkonto „ Patente- und Musterschutzkonto . . . . „ Feuerversicherungskonto „ Fuhrwerkskonto „ Materialienkonto Bestand laut Inventur „ Warenkonto Bestand laut Inventur „ Konto Filiale London Bestand laut Inventur „ Konto Filiale New Jork Bestand laut Inventur „ Kontokorrentkonto „ Wechselkonto „ Kassakonto Kredit. 737 060 402 000 208 000 80 000 244 000 43 000 80 000 175 000 56 000 25 000 132 000 900 I 17 000 1 — 190 497 16 676 719 50 336 700 25 674 121 96 437 488 81 82 274 53 126 274 71 4 724 038 92 Per Aktienkapitalkonto „ Reservefondskonto „ Kontokorrentkonto Kreditoren „ Dividendenkonto nicht erhobene Dividende „ Delkrederekonto Rückstellung für Abzüge und Verluste . . . „ Arbeiterstiftungskonto „ Gewinn- und Verlustkonto Gewinn- und Verlustkonto. Debet. § 3 200 000 - 740 000 — 264 940 40 120 982^08 450 — 40 000 — 100 000 — 257 666 44 4 724 038 92 An Geschäftsunkostenkonto „ Zinsenkonto Verbrauch Gebäudekonto Marienstr. 19/22 Grundstückskonto Marienstr. 13 „ Maschinenkonto I „ Uten lienkont' H " Zinkdruckplattenkonto . . . . „ Patente- und Musterschutzkonto „ Originale- u. Urheberrechtekonto „ Lithographienkonto „ Platten- und Schnittekonto . . „ Walzenkonto „ 8 184,— 4 000,— 8 841,20 27 711,33 5 112,66 14 223,20 946,55 253,25 93 521,71 180 442,64 56 151,01 12 604,77 306 020 40 441 411 991 257 666 1 016 119 06
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder