Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.07.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-07-30
- Erscheinungsdatum
- 30.07.1909
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19090730
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190907304
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19090730
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1909
- Monat1909-07
- Tag1909-07-30
- Monat1909-07
- Jahr1909
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
174, 30 Juli 1SVS. Nichtamtlicher Teil. Mrlerbl-lt s. d. Dlschn. Buchhandel. S81S Detektivs auch von Schundroman-Fabrikanten ausgenutzt ivurde. Man sollte deshalb von den Schundliteratur-Samm lungen niemals als von »Sherlock Holmes-Heften- sprechen, wenn auch ursprünglich eine Schundliteratur-Sammlung unter diesem widerrechtlich als Aushängeschild benutzten Titel erschien. Behandelt ein Dichter das Verbrechen, so wird er, selbst wenn er es in aller Grausigkeit schildert, cs doch mit einem prächtigen Rahmen hoher und schöner Gedanken umgeben, und die Sühne des Verbrechens wird er nicht in einer so ekelhast geschilderten Hinrichtung finden, wie sie in manchem Schundliteraturhefte zu finden ist, sondern in der Peinigung des Gewissens, das dem Verbrecher keine Ruhe läßt und ihm die verbrecherische Tat bis an sein Lebensende vor Augen hält. Man lese etwa Ernst von Wildenbruchs prächtige Novelle »Waldgestcht» (in seinem Novellenband »Tiefe Wasser«), in der überhaupt nur der Verbrecher auftritt — oder Theodor Fontanes wundervollen Roman »Quitt«, der uns erzählt, wie ein an sich ruhiger Mann zu einem Morde gedrängt wird, den er im späteren Leben, obwohl er aller Verfolgung entronnen ist und jenseits des Ozeans sich ein neues Leben aufgebaut hat, nie wieder vergißt, und der ihm, als er selbst den Tod vor Augen sieht, deutlich wieder um vor den Geist tritt. Oder man denke, um noch einige weitere Beispiele zu nennen, an Ernst Wicherts Kriminal erzählungen (»Litauische Geschichten»), an Johannes Wildas »Glockenboje« (»Boots- und Bordnovellen« 2. Band),an Ilse Frapans Hamburger Novelle -Die Last« (Volksbücher der Deutschen Dichter-Gedächtnis-Stiftung Heft 17). Das zeigt uns auch schon, wie die schlechte Kriminal literatur am besten zu bekämpfen ist: nicht indem wir die Vorliebe für Kriminalerzählungen als unfein oder gar als unsittlich hinstellen und versuchen, ihren aufregenden Trank durch die Milch der frommen Denkungsart zu ersetzen, sondern indem wir an Stelle der schlechten Kriminalliteratur gute Kriminalerzählungen bekannt machen und dafür sorgen, daß der Leselustige sie erhalten kann, um nicht auf die Schundliteratur angewiesen zu sein. OriAinsl und Reproduktion. Lsitsdnikt kür 1. von Hans 1.0056. VvrlgS Ou8tav k'vrä. Lebaetit L Oo. IQ lisipriß. Or. ZO. Die Aufgabe, die sich der Herausgeber laut Programm ge stellt hat, setzt zu ihrer Lösung eine Fachkenntnis, eine Belesen heit, eine Vertrautheit auch mit den kleinsten Vorkommnissen im heutigen Kunstleben und sorgfältig bis in die neueste Zeit fort geführte »Collectaneen« voraus, das; deren Lösung nur dem bewährten früheren Verfasser der Kunstbibliographie gelingen konnte. Die ganze Anordnung, der Inhalt, die Vermeidung jeder überflüssigen stilistischen Ausschmückung weicht ja absichtlich von der Schablone ab. Deshalb aber wird sich »Original und Reproduktion« als monatlich erscheinendes Nachschlagewerk er weisen, aus welchem man in kürzester Zeit sich über alles, was sich im Kunsthandel, in öffentlichen und privaten Kunst sammlungen, überhaupt auf allen Gebieten des Kunstlebens in den letzten Monaten ereignet hat, bequem informieren kann. Welcher Kunstsammler oder-Händler hat denn Muße genug, um in der Menge der Kunstzeitschriften aus den Feuilleton-Berichten sich die einzige Zeile herauszusuchen, die ihn interessiert! Gerade diese knappe, stenographische Anordnung des Stoffes ist Das vorliegende 1. .Heft, vornehm in Ausstattung und Druck (von Günther, Kirstein L Wendler in Leipzig), liefert den Beweis, das; das ganz hervorragende Programm dank der geschickten übersichtlichen Anordnung und der völligen Beherrschung des einschlägigen Materials sich auf 52 Seiten durchführen läßt. (Katalogartige Monographische oder bibliographische Zusammenstellungen, Monogrammverzeichnisse neuerer Künstler, monatliche Kunstbibliographie einschließlich der Dissertationen, der Verlags-, Ausstellungs- und Antiquariatskataloge, Verzeichnis neuer Originalgraphik (Jury. Geheimrat Prof. vr. Max Lehrs, Direktor Di. G Pauli, Geheimrat Prof. von Tschudi), einschlägige Gesetzgebung und Rechtsprechung usw. und eine systematische Be richterstattung st16. ohne stilistisches Beiwerks aus allen Gebieten des internationalen Kunstlebens und Handels.) Geziert ist das Heft durch zwei Beilagen, einen Druck auf Mattpapier der Inta-Alio ki-intinx 6o. in Berlin (Berliner Verlag, G. m. b. H.) und ein Blatt der Firma Obernetter in München. »Original und Reproduktion« ist eine Zeitschrift, die Sammlern — privaten und öffentlichen — wie allen am Kunsthandel Inter essierten bisher wirklich gefehlt hat. Der Herausgeber ist übrigens auch der Mitredakteur des »Handlexikons für die Papierindustrie und das Buchgewerbe«, herausgegeben von G. Schacht. Dadurch mag es ihm gelungen sein, zu seinen zahlreichen schon bestehenden persönlichen Beziehungen aller Orten noch neue anzuknüpfen. So gelang es ihm leicht, seine neue Kunstzeitschrift auf eine inter nationale Basis zu stellen, um ihr dadurch auch im Ausland Freunde und Gönner zu sichern. Allen Herren, die die Freund lichkeit haben, aus Fachinteresse in ihrem Orte irgend ein Referat zu übernehmen, gehen übrigens 9 verschiedene Formulare zu, dereff dem Programm entsprechend vorgedruckte Kolumnen nur kurz ausgefüllt zu werden brauchen. Diese Einrichtung ist höchst praktisch und fördert eine wirkliche Originalberichterstattung ganz wesentlich. Prof. vr. v. Weißend ach. Kleine Mitteilungen. Ausführungsbestimmungen zum Reichsstempelgesetz. Dividendcnbogen. — Die vom Bundesrat soeben beschlossenen Ausführungsbestimmungen zum Reichsstempelgesetz erfassen auch die Gewinnanteilscheinbogen und Zinsbogen, die jetzt noch vor dem 1. August zur Erneuerung von an diesem Tage noch laufenden Gewinnanteilscheinbogen und Zinsbogen ausgegeben worden sind. Entsprechend der Rechtsauffassung des Bundesrats wird in den Ausführungsbestimmungen als Zeitpunkt, in dem solchenfalls die Stempelpflicht eintritt, der Fälligkeitstag des letzten Zinsscheins des alten Bogens oder der Schluß des Geschäftsjahres angenommen, auf das der letzte Gewinnanteilschein des alten Bogens lautet. Es ist jedoch beabsichtigt, auch die Gesetzgebung nochmals mit dem Gegenstand zu befassen. Zur Vorbereitung eines Gesetz entwurfes sind die Direktivbehörden angewiesen, bis zum 1. September d. I. eine Liste derjenigen inländischen Gesell schaften usw. aufzustellen, die in der Zeit vom 10. bis 31. Juli d. I. in der vorbezeichneten Weise neue Gewinnanteilschein- oder Zins bogen vorzeitig ausgegeben haben. (Leipziger Zeitung.) * 193 des Strafgesetzbuchs (Wahrung berechtigter Interessen) in Anwendung auf die Zeitungspresse. - Die Nationalzeitung teilt folgende Gerichtsentscheidung mit, die eine verständnisvolle Anerkennung der Pflichten der Zeitungspresse bezeugt: Im »Tageblatt für Aschersleben« waren verschiedene Maß nahmen der Schuldeputation abfällig beurteilt worden. Magistrat und Schuldeputation fühlten sich dadurch beleidigt und erstatteten Anzeige gegen den Redakteur des »Tageblatts«. Unverzüglich meldete sich darauf der Lehrer Petzold als Verfasser des Artikels, worauf auch gegen ihn Strafanzeige eingereicht wurde. Der Staatsanwalt erhob Anklage wegen Beleidigung. Die Straf kammer beschloß aber Einstellung des Verfahrens, dessen Kosten der Staatskasse zur Last gelegt wurden. Die Entscheidung ist folgendermaßen begründet: »Wenn der Artikel auch teilweise objektiv eine Beleidigung der Schuldeputation enthält, so war doch den Angeschuldigten der Schutz des § 193 des Strafgesetzbuchs zuzubilligen. Der Angeschuldigte Petzold ist Lehrer in Aschersleben und Mitglied des dortigen Lehrervereins, außerdem Vater noch schulpflichtiger Kinder. Als solcher hat er ein selbstverständliches Interesse daran, daß die Schulverhältnisse in Aschersleben sich günstig gestalten und das; Mißstände in der Schule sowohl wie in der Schulver waltung beseitigt werden. Mangel des Interesses an der Weiter entwicklung der Schule würde bei ihm, dem Lehrer, fast zur Pflichtwidrigkeit werden, jedenfalls zugleich einen Mangel an Be- 1145*
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder