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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.08.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-08-06
- Erscheinungsdatum
- 06.08.1909
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- Deutsch
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9028 BörsenblaU s. d. Ttschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 180, S. August 1909 »Jeder Kreis- resp. Lokalverein hat eine Stammrolle anzulcgcn über die Firmen seines Kreises resp. Ortes, welche als buchhändlerische von ihm anerkannt und mit welchen usancemäßiger Verkehr gepflegt werden kann. »Die Verbandsangehörigkeit ist anzustreben. Diese Atollen sind, zusammengcfaßt durch den Verbands-Vorstand, den Mitgliedern der Vereine zur Berücksichtigung mit- zuteilen und den Verlegern zur Verfügung zu stellen.« Über diesen Antrag erhebt sich eine lebhafte Debatte, die sich aber wesentlich zustimmcnd verhält. Namentlich treten auch die Verleger, die das Wort nehmen, so Reisland-Leipzig, Müller-Grote-Berli», Albert Goldschmidt-Berlin warm für die Aufstellung einer Stammrolle ein. Nur wird gewünscht, daß die Frage der Schleuderei und der Kreditfähigkeit hier aus scheidet. So konnte es nicht ausblcibe», daß der Antrag nahezu einstimmig angenommen wurde. Daß es bis heute zu einer Ausführung nicht gekommen ist, ist bekannt, ebenso, daß aus einer späteren Delegiertenversammlung, ans der die Stammrollenfrage wiederum zur Beratung stand, ei» dahingehender Antrag unter dem entschiedenen Widerspruch der Verleger zu Fall kam. Am folgenden Tage fand die Hauptversammlung des Börsen vereins statt, auf deren Tagesordnung als Punkt 5 der Antrag des Vorstandes stand: »Die Hauptversammlung wolle ihr Einverständnis damit erklären: 1. daß der Vorstand an die Verleger-Mitglieder eine Aufforderung ergehen lasse, Sortimenlern, welche von ihnen als prinzipielle Schleudercr bezeichnet werden, nur mit verkürztem Rabatt oder gar nicht zu liefern, wobei es jedoch in das freie Ermessen der Verleger-Mitglieder gestellt bleibt, ob sie eine Verpflichtung in dieser Richtung dem Börsenvereinsvorstand gegenüber eingehen wollen oder nicht; 2. bei Entscheidung der Frage, ob ein Sortimenter als prinzipieller Schleudere! zu bezeichnen sei, solle in der Weise verfahren werden, daß zunächst der Vorstand des Verbandes der Provinzial- und Lokalvereine die an ihn kommenden Klagen prüft und, falls er dieselben für be gründet erachtet, mit deni gesamten einschlägigen Material dem Börsenvereinsvorstand überreicht, worauf dieser aus Grund vorheriger eingehender Untersuchung seine Ent scheidung abgibt.« Zur Beratung wurde zugleich das vom Verband eingebrachte Amendement gestellt, das dem Absatz 2 des Antrags des Börsen vereinsvorstandes die nachstehende Fassung zu geben vorschlägt: »2. Zur Entscheidung der Frage, ob ein Sortimenter als prinzipieller Schleuderer zu bezeichnen sei, ist eine Kommission zu bilden, bestehend aus je einem Delegierten des Berliner, Leipziger und Stuttgarter Verlegervereins, drei Delegierten des Verbandes und einem Mitglied! des Börsenvereinsvorstandes. Dieser Konimission soll der Vorstand des Verbandes der Provinzial- und Lokalvereine alle von ihm als begründet befundenen Klagen mit dem gesamten einschlägigen Material einreiche» und dadurch eine Entscheidung dieser Kommission auf Grund von deren eigener eingehender Untersuchung herbeisührcn. 3. Falls ein Verlegerverein es ablehnt, einen De legierten in die Kommission zu entsenden, so ernennt der Vorstand des Börsenvereins als Ersatz hierfür einen Verleger zum Mitglied derselben.» Der erste Vorsteher, Herr Kröner, hatte sich selbst das Reserat Vorbehalten. In einer markigen Rede, die jeder auch heute noch mit Interesse lesen wird, verteidigt er de» Antrag des Vorstandes und weist zugleich die von verschiedenen Seiten dem Vorstände gemachte» Vorwürfe zurück, die dahin gehen, daß der Vorstand mit diesem Antrag seine Kompetenz überschritten, bzw. sich in Widerspruch zu seinen Vorgängern gesetzt habe. Der Vor stand habe ein ausdrückliches Mandat von der Hauptversammlung erhalten und dies ausgesührt. Ich kann mir nicht versagen, wenigstens einige Zeilen wörtlich anznsühren: »Meine Herren, ich will hier ganz beiseite lassen die Frage, ob ein neuer Vorstand bei total veränderten Ver hältnissen und gegenüber dem ausdrücklichen Mandat einer Hauptversammlung genötigt ist, sich an ein von einem frühere» Vorstande gegebenes Versprechen, an eine von einem früheren Vorstande gegebene Erklärung zu halten. Es wäre das allerdings eine Auffassung, gegen die wir mit aller Macht protestieren müßten. Man wird in der Tat von einem Vorstand nicht verlangen können, daß er sich an eine Erklärung, die von einem frühere» Vorstand gegeben wurde, gebunden erachte; denn, meine Herren, wozu hätten wir dann sonst Neuwahlen? « Einer lebhaften Debatte für und gegen de» Antrag und einem markigen Schlußwort Kröncrs folgte die Abstimmung. Satz 2 des Vorstandsantrags wird zurückgezogen, Satz 1 wird gegen 97, das Amendement des Verbandes gegen 95 Stimmen angenommen. Der Stein war im Rollen; die weitere Entwicklung war vorgezeichnet. Im September 1884 erließ der Berliner Sorti menterverein unter Beifügung seiner Statute» ein Rundschreiben an die Berliner Verleger, in dem er ihre Unterstützung seiner Bestrebungen und die Unterschrift einer Erklärung erbat, durch die sich die Verleger bereit erklären sollten: »fernerhin nur an solche Sortiments- und Antiquariats-Buchhand lungen in Berlin ihren Verlag mit vollem Rabatt zu liefern, welche dem Sortimenterverein als Mitglieder angehören und sich damit den von diesem Verein auf gestellten Geschäftsnormen unterwerfen, allen anderen Firmen aber nur mit einer Kürzung des Rabatts um 10 Prozent«. Es folgte am 3. Oktober die Hauptversammlung der Kor poration der Berliner Buchhändler, in der der folgenschwere Beschluß des Austritts der Korporation aus dem Verbände der Provinzial- und Lokalvereine gefaßt wurde, ein Beschluß, der Berlin für lange Zeit dem Gesamtbuchhandei entfremdet hat. Ferner wurde aus ein Gutachten des Hauptansschusses hin die Ausstellung einer Stammrolle sür Berlin für untunlich erklärt und diese Ablehnung mit den eigentümlichen Verhältnissen Berlins und der Natur der Korporation als einer juristischen Person begründet. In Ausführung der Beschlüsse der Hauptversammlung richtete der Börsenvereinsvorstand ein Rundschreiben an die Verleger, in dem er ihnen die Erhaltung eines lebensfähigen Sortiments warm ans Herz legt und sie aussordert, zu diesem Zwecke die Maßnahmen des Börsenvereins zu unterstützen und »Sortimentern, welche wir Ihnen künstig ans Grund der Kommissionsbeschlüjse als prinzipielle Schleuderer bezeichnen werden, nur mit verkürztem Rabatt oder gar nicht zu liefern«. Der Vorstand gibt ihnen zugleich die Zusammensetzung der Kommission bekannt, die aus einem Delegierten des Börsenvereinsvorstandes, drei Verbandsdelegierten, einem Delegierten des Leipziger, einem des Stuttgarter Berlegervercins und einem von dem Börsenvereins- vorstande delegierten Verleger, an Stelle des Delegierten des Berliner Verlegervereins, der einen Vertreter zu wählen abgeiehnt hatte, bestand. Dies war die sogenannte »Siebener-Kommission.» Die Ostermesse des Jahres 1885 stand vor allem unter dem Zeichen: Bau eines neuen Buchhändlerhauscs, dem sich eine Besprechung über Stammrolle und Buchbinderkommissionäre an- schließcn sollte. In der Hauptversammlung des Börsen vereins nahm der erste Gegenstand so viel Zeit in Anspruch, daß über die beiden anderen erwähnten Gegenstände die Beschluß fassung ausgesetzt wurde. In der Delegiertenversammlung wurde der Wunsch ausgesprochen und zum Beschluß erhoben, daß eine Bedingung der Genehmigung des Neubaus die Einrichtung einer Bcstellanstalt durch den Börsenverein sein solle. In der
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