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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.08.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-08-06
- Erscheinungsdatum
- 06.08.1909
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- Deutsch
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^ 180, 6, August 1S0S. Nichtamtlicher Teil. BSrs-ntl-tl s. d. Dychn. Buchhandel. 9027 Der Berbandsvorstand ist der Meinung, daß durch den jetzt vorliegende» Antrag der Börsenvereinsvorstand sich ohne jegliche Anssicht auf Erfolg engagiert! »während wir dem Börsenvereinsvorstand die freie Ent schließung sichern wollten, würde er durch Annahme seines Antrages gezwungen werden, seine Autorität in jedem einzelnen Falle in die Wagschale zu werfen, und sich der Gefahr einer empfindlichen Schädigung aus setzen.« Der Referent erwähnt, daß dem Börsenverein nur ein Bruch teil des Buchhandels angehört, seine Bestimmungen daher auf außerhalb des Vereins Stehende keine Anwendung finden, während die Schleuderei nicht nur in Börsenvereinskreisen, sondern haupt sächlich außerhalb dessen Machtsphäre sich breit macht. In dieser Sitzung, in der, wie wir sahen, der Verband der Kreis- und Ortsvereine einerseits, der Börsenvereinsvorstand andrerseits die Bestimmung, ob Schleuderei vorliege, übernehmen wollten, kamen auch die Gegensätze, in denen einzelne Städte zu der geplanten Bekämpfung der Schleuderei standen, zum Ausdruck. Es wurde auch dem Börscnvereinsvorstande der Vorwurf gemacht, daß er garnicht legitimiert sei, einen solchen Antrag zu stellen; ferner verwahrten sich die Vertreter des Verlegervereins, bei der Bekämpfung der Schleuderei, wie sie beabsichtigt war, in Tätigkeit treten zu sollen. Die Verlegervereine seien wesentlich bestimmt, die Ordnung des Rechnungswesens zu gewährleisten, der Leipziger z. B. sei gar nicht in der Lage, ohne seine Statuten zu ändern, seine Mitwirkung zuzusagen. Auch die Berliner wahrten ihren speziellen Standpunkt, und Herr Albert Goldschmidt gab dem Ausdruck, indem er aussührte, daß vorher entschieden sein müsse, was eigentlich Schlenderei sei, ehe man darangehen könne, jemanden aus dem Börsenverein wegen Schleuderei auszustoßen. Als Ergebnis der Sitzung wurde eine Abstimmung im Prinzip vorgcnommen, nach der der Antrag, die ganze Kompetenz der Entscheidung: was ist Schleuderei, in die Hand des Börsen vereins zu legen, abgelehnt, dagegen etwas modifiziert mit einem Zusatzantrag des Herrn Koebner-Breslau, angenommen, der dem Vorstand des Börsenvereins das Recht einränmt, falls ein Verleger verein es ablehnt, einen Delegierten in die Kommission zu ent senden, als Ersatz hierfür selbst einen Verleger zu ernennen. Eine Kommission, die am Sonnabend den 10. Mai vor mittags tagen sollte, soll der am nächsten Tage stattfiudenden Delegiertenversammlung Bericht erstatten und weitere Vorschläge machen. Dieser Kommission lag die Aufgabe ob, an Stelle der 1882er Delegiertenbeschlüsse Bestimmungen vorzuschlagen, die einerseits den schwierigen Leipziger und Berliner Verhältnissen Rechnung tragen, andrerseits den Wünschen der Provinz, den 10 Prozent- Rabatt zu beseitigen, Geltung verschaffen sollten. Zwei Gegensätze machten sich sofort in der Kommission be merkbar. Müller-Grote-Berlin vertrat den Standpunkt, daß ein Heil nur von der unbedingten Anerkennung und Festhaltung des Ladenpreises zu erwarten sei, während Hendschel-Frauk- furt den bestehenden Verhältnissen Rechnung tragen und die Rück kehr zum Ladenpreise nur nach und nach eintreten lassen wollte. Müller-Grote legte besonderen Nachdruck darauf, daß der Verleger nur dann imstande sei, das Sortiment zu schützen, »wenn dieses gewillt sei, den vom Verleger bestimmten Ladenpreis ein zuhalten . . . Unmöglich könne sich dagegen der Verleger darauf einlassen, mit 20 und 80 verschiedenen Rabattkonventionen zu rechnen, oder gar diese anznerkennen; man würde damit als Ver- leger nur zum Spielball aller möglichen Zwistigkeiten werden, die aus diesem Konglomerat von Konventionen entstehen würden«. Demgegenüber behauptete Hendschel auf Grund der Er fahrungen des Verbandes, daß eine sofortige Rückkehr zum Ladenpreise, unbeschadet seiner vollen Sympathie für diesen Ge danken, unmöglich sei. Diese Ansicht wurde von Berliner und Leipziger Sortimentern unterstützt, die darlegten, daß selbst das Zurückgehen auf einen Rabatt von 10 Proz. in ihren Kreisen großen Schwierigkeiten begegnet und die Durchführung dieses Prinzips vorläufig gescheitert sei. Man einigte sich schließlich, das Prinzip des Ladenpreises als das Richtige anzuerkennen, die Durchführung aber nur schritt weise zu fordern. Der Vertreter des Leipziger Sortimentervereins hob dabei hervor, eine wie wertvolle Unterstützung der Bestrebungen sie seitens der Leipziger Verleger erfahren hätten, »ohne deren tatkräftige Mitwirkung eine Konvention der Sorti menter unmöglich zustande gekommen wäre«. Die all mähliche Beschneidung des Rabatts sei eine Ausgabe der Lokal- und Provinzialvereine, schon deshalb, weil die Verhältnisse an den verschiedenen Orten keineswegs gleich lägen. Diesen Ortskonventionen solle ein Schutz gewährt werden. Dieser Grundsatz wurde all seitig anerkannt. Hatte man den Schutz der Ortskonventionen im Prinzip an genommen, so handelte es sich nunmehr NM die weitere Frage, ob dieser Schutz auch für Lieferungen von auswärts nach dem ge schützten Gebiete gelten solle, mit anderen Worten, ob in das Schutzgebiet nur mit dem Rabatt sollte geliefert werden dürfen, der im Schutzgebiet erlaubt wäre. Dagegen machte namentlich Berlin geltend, daß dies schon deshalb undurchführbar sei, weil man unmöglich bei Lieferungen nach auswärts mit Rabatt-Tabellen von soundsoviel Lokalverbänden arbeiten könne, und weil die Berliner Handlungen, deren Kunden im ganzen Lande verstreut seien, auch einen Schutz ihrer Interessen beanspruchen könnten. Berlin und Leipzig seien damit einverstanden, nach auswärts mit höchstens 10 Proz. Rabatt zu liefern; damit könnte die Provinz um so eher sich genügen lassen, als durch die Gewährung eines Skontos von 5 Proz. die Bedeutung der 10 Proz. erheblich her abgemindert wäre und »nur wenige Kunden wegen einer Differenz von S Proz. auswärtige Verbindungen unterhalten würden«. Die Kommission einigte sich dahin, der Delegiertenversammlung hinsichtlich einer künftigen Definition des Begriffs folgenden Wort laut vorzuschlagen: »Die Basis des buchhändlerischen Verkehrs ist der Ladenpreis, dessen allmähliche Herbeiführung unter Mit wirkung der Verleger anzustreben ist. Bis zur Erreichung dieses Ziels ist als Schleuderei anzusehen: 1. jedes öffentliche Angebot von Rabatt in ziffern mäßiger oder unbestimmter Fassung, 2. die Gewährung eines höheren Kundenrabatts am Orte, als solcher durch den betreffenden Provinzial- oder Lokalverein festgesetzt ist, desgleichen bei Verkäufen nach auswärts die Gewährung eines Rabatts von mehr als 10 Proz. vom Ladenpreise oder von Vergünstigungen, die einer Erhöhung des Rabatts über 10 Proz. gleich kommen.« Hier sind also die Grundsätze festgelegt, die im großen und ganzen noch heute maßgebend sind; die Vergünstigung einer Liefe rung mit 10 Proz. Rabatt schlechthin in ein anderes Vereins gebiet ist freilich gefallen. Am 10. Mai fand die zweite Sitzung der Delegierten versammlung statt. Der Vorsitzende Lampart-Augsburg referierte über die Verhandlungen der Kommission. Die Kommission habe den Wortlaut des modifizierten Beschlusses, der in der ersten Sitzung der Delegiertenversammlung angenommen ist, festgestellt, und er lege ihn hiermit vor. (S. 51.) Ferner legte er die Er klärung der Kommission vor, was als »prinzipielle Schleuderei« gelten soll. Diese Erklärung wird nach kurzer Debatte mit großer Majorität angenommen. Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist ein von dem Buchhändler-Verband Hannover-Braunschweig und dem Kreisverein Mecklenburgischer Buchhändler gestellter Antrag, den die Kom mission in einen zusammengefaßt hat und der die Anlegung einer Stammrolle fordert. Der Antrag lautet wörtlich: 1173'
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