Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.08.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-08-11
- Erscheinungsdatum
- 11.08.1909
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19090811
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190908117
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19090811
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1909
- Monat1909-08
- Tag1909-08-11
- Monat1909-08
- Jahr1909
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
^ 184, 11. August 1909. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dischn. Buchhandel. 9195 Andere subjektive Befreiungen finden, soweit nicht ausdrücklich Ausnahmen angeordnet find, nicht statt. Wegen der Entschädigung für die Aufhebung solcher Be freiungen, welche etwa auf lästigen Privatrechtstiteln beruhen, sowie wegen der Erstattung der von solchen Berechtigten ent richteten Stempelbeträge kommen die entsprechenden Bestim mungen des Gesetzes, betreffend die Wechselstempelst?uer (§ 26 Abs. 2 bis 4), zur Anwendung. ^d B d os ' d?^d "h l ch E' h lch gestempelten Blanketts oder durch bare Einzahlung von Reichs stempelabgaben erzielt wird, mit Ausnahme der Steuer von Losen der Staatslotterien, der Betrag von zwei Prozent aus der Reichs- D E^t- d Ab b ^00' cl Al 1. der auf dem Gesetz oder auf allgemeinen Verwaltungs vorschriften beruhenden Steuererlasse und Steuererstattungen, 2. der nach Vorschrift des § 105 zu berechnenden Erhebungs und Verwaltungskosten in die Reichskasse. XI. Schlustbcstimmungen. 8 107. Dieses Gesetz tritt mit dem 1. August 1909, in Ansehung des Scheckstempels mit dem 1. Oktober 1909 in Kraft. Auf die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes ausgestellten Schecks finden die Vorschriften dieses Gesetzes keine Anwendung. Für das Gebiet der Insel Helgoland wird der Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes durch Kaiserliche Verordnung unter Zustimmung des Bundesrats festgesetzt. (Der Tarif folgt.) Kleine Mitteilungen. * Amtliche Druckschriften im Reich und in Preußen. — sehr oft in viel zu kleiner Auflage hergestellt seien. Die »Kölnische Zeitung« weist jetzt darauf hin, daß z. B. für eine wissenschaft liche Bibliothek die Vierteljahrshefte für die Statistik des Deutschen Reiches von 1907 nicht mehr erhältlich gewesen seien; das Reichsarbeitsblatt von 1908 sei jetzt schon, nach wenigen Monaten, völlig vergriffen. Von preußischen Publikationen sei die große Denkschrift über die zwanzigjährige Tätigkeit der Ansiedlungs- kommission gleichfalls schon gänzlich aus dem Buchhandel ver schwunden. Mit Recht wird getadelt, welche Verschwendung darin liegt, Denkschriften und Statistiken erst mit großen Kosten herzustellen und dann die Auflagen so klein zu bemessen, daß sie tatsächlich unzugänglich sind! Die wissenschaftliche Arbeit wie die Tätigkeit des Politikers leide in gleicher Weise dadurch, daß ihm zu wünschen, dem durch die möglichste Verbreitung dieser Druck sachen nach englischem Vorbild eine kaum hoch genug zu schätzende Gelegenheit gegeben werde, weiteren Bevölkerungskreisen einen Begriff von der außerordentlichen Arbeit zu geben, die von ihm geleistet werde. Zur Festlegung des Osterfestes. — Aus dem Inhalt der jetzt veröffentlichten Denkschrift des Deutschen Handels tages, die dieser dem vorjährigen Internationalen Kongreß der Handelskammern (Prag 1908) vorgelegt hat, teilt die Norddeutsche Allgemeine Zeitung das Folgende mit: Nach einer Darstellung der Entstehung und des Wesens der Osterregel werden die Mißstände besprochen, die sich aus dem Schwanken des Osterfestes zunächst im Schulwesen Deutschlands und des Auslandes, dann aber auch für Industrie, Handel, Ver kehr und Landwirtschaft sowie beim Wohnungs- und Gesinde wechsel ergeben. Die Denkschrift erörtert sodann die älteren und neueren Be strebungen zur Änderung der Osterregel und die Stellung der Kirchen, Regierungen, Parlamente und wirtschaftlichen Körper schaften zu dieser Frage und gliedert die einzelnen Vorschläge also: Der erste Sonntag nach dem 21. März, der der Schule und auch der Landwirtschaft nicht unwillkommen, der Geschäftswelt dagegen weniger erwünscht wäre, kommt deshalb nicht in Frage, weil das auf diesen Tag festgelegte Osterfest oder die Karwoche häufig mit dem am 25. März stattfindenden Fest Mariä Verkündigung Zu sammentreffen würde. In eine dauernde Verlegung dieses mit dem Weihnachtsfest in fester zeitlicher Beziehung stehenden Festes würde die katholische Kirche schwerlich willigen. »Der zweite Sonntag nach dem 21. März empfiehlt sich darum nicht, weil dann das Osterfest zwischen dem 29. März und dem 4. April schwanken würde. Das gerade zu vermeidende Zusammen fallen des Osterdatums mit dem Vierteljahrswechsel würde dadurch nur begünstigt werden. »Der dritte Sonntag nach dem 21. März erscheint als der mittelste der in Frage kommenden Sonntage berufen, die aus einandergehenden Interessen aller an der Festlegung des Oster festes interessierten Kreise auf sich zu vereinigen. Gegen ihn ist angeführt worden, daß er Ostern zu nahe an den 1. April heran rücke. Ein Zusammentreffen mit dem Vierteljahrswechsel wäre aber wohl nur denkbar in dem durchschnittlich alle sechs Jahre eintretenden ungünstigsten Fall, wo der Ostersonntag auf den 5. und dementsprechend der Karfreitag auf den 3. April fällt. Auch ist zu beachten, daß eine weitere Entfernung vom 1. April störend in die alte Volksgewohnheit, das Osterfest gewissermaßen als Vierteljahrstermin zu behandeln, eingreifen würde. Vor allem aber ist in Betracht zu ziehen, daß durch die bisherigen Bestre bungen bereits eine ziemliche Übereinstimmung in der christlichen Welt auf der Grundlage dieses Ostertermins erzielt wurde, die erneut zu trüben nur die schwerstwiegcnden Gründe Veranlassung geben könnten. »Aus praktischen Gründen empfiehlt sich daher der bereits 1891 von den sächsischen Handels- und Gewerbekammern gemachte Vorschlag, Ostern auf den ersten Sonntag nach dem 4. April festzusetzen. Eine unbedingte Festlegung des Ostertermins wird damit allerdings nicht erreicht. Sie wird, wenn man an dem Sonntag festhält, bei unseren jetzigen Kalendereinrichtungen auch nicht zu erreichen sein. Immerhin ist es bereits als ein großer Gewinn zu betrachten, wenn die jetzt bis zu fünf Wochen be tragenden Schwankungen des Osterfestes auf höchstens eine Woche herabgedrückt werden. Der erste Osterfeiertag könnte danach auf die Tage vom 5. bis 11. April fallen, und zwar würde er in den nächsten 10 Jahren am 11., 10., 9., 7., 6., 5., II., 9., 8., 7. April stattfinden. Bekanntlich hat der Prager internationale Kongreß den An trag des Deutschen Handelstages, das Osterfest auf den ersten Sonntag nach dem 4. April festzulegen, nicht angenommen, sondern sich vorläufig auf folgenden Beschluß geeinigt: »Der Kongreß spricht den Wunsch aus, daß im Interesse von Handel und Industrie der Gregorianische Kalender von allen Ländern Europas angenommen werde. Er spricht ferner den Wunsch aus, eine internationale Verständigung herbeigeführt zu sehen, durch die die Reform der Festlegung des Osterfestes verwirklicht wird. Da es jedoch wünschenswert erscheint, die Ansicht der Handelskammern derjenigen Länder, die sich noch nicht zu der Frage geäußert haben, kennen zu lernen, beschließt der Kongreß, eine Ergänzungsenquete zu veranstalten und die Frage an die Spitze der Tagesordnung des nächsten Kongresses zu setzen.« (nach: »Norddeutsche Allgemeine Zeitung«.) * Zur Erleichterung des Postverkehrs zwischen Bayern und dem Reich. — Zur Beseitigung der großen Erschwerung im Postverkehr zwischen Bayern und dem Deutschen Reich, die durch die Verschiedenheit der Wertzeichen bedingt ist, hat die Handels und Gewerbekammer in Saalfeld dem Ausschuß des Deutschen Handelstages einen Vorschlag unterbreitet, zu dessen Begründung und Inhalt folgendes ausgeführt wird: »Es ergeben sich nun Unannehmlichkeiten und außerordent liche Mißstände dadurch, daß bayerische Postwertzeichen nicht im Neichspostgebiet, und anderseits Reichspostmarken nicht im Postgebiet Bayerns Verwendung finden können. Um diese den postalischen Verkehr empfindlich erschwerenden Bestimmungen, die sich insbesondere in den thüringischen Grenzstaaten sehr be merkbar machen, zu beseitigen, würde es unseres Erachtens 1195*
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder