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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.08.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-08-11
- Erscheinungsdatum
- 11.08.1909
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- Deutsch
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184, 11. August 1909. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. 9189 und dort in jeder Anmerkung, mit der er die Schrift »Deutschland in seiner tiefen Erniedrigung« begleitet. Als Soden die erste Schrift veröffentlichte, war er 4L Jahre alt, also ilber die ersten Jahre des Sturmes und Dranges hinaus. Eine gewisse reaktionäre Tendenz findet sich bei ihm schon im Jahre 1793 in dem Gedicht: »Die große Eiche«. Aber selbst wenn er unter den Erfahrungen der nächsten Jahre radikaleren Anschauungen gehuldigt hätte wie der Verfasser von -Deutschland«, worüber wir indessen nichts wissen, so hätte er unter dem Eindruck der Befreiungskriege wieder eine Rückwandlung zu den Gesinnungen früherer Jahre durchmachen müssen, wenn er wirklich es wäre, der Palm ins Unglück gebracht hat. Das ist aber psychologisch doch kaum möglich. Vielmehr zeigt seine literarische Produktion, daß er sich in diesen Jahren wie so viele seiner Zeitgenossen weit ab von der Politik in das »Reich der Träume- zurück gezogen hatte, und so erscheint seine Versicherung, daß er die Schrift, als deren Verfasser er später angesehen wurde, erst nach dem Sturz der Fremdherrschaft kennen gelernt hat, wohl glaublich. So bleiben also nur die beiden Mlin übrig, von denen der 182k in Edinburg verstorbene Oberfinanzrat Julius Konrad von Delin ebenfalls ausscheiden muß, wenn die Er zählung richtig ist, daß Palm bei seiner Verhaftung den Verfasser als Familienvater bezeichnet habe. Außer Palm hat sein Faktor Pech, wie aus dem Briefwechsel zwischen ihm und seinem Prinzipal hervorgeht, den Verfasser gekannt und ihn dem Sohne seines unglücklichen Chefs mitgeleilt. Wenn dieser aber später Friedrich Schultheis gegenüber Johann Konrad Velin nannte, so handelt es sich offenbar um eine Verwechslung^). Durch Pedrazzi wurde dann das Zeugnis des 1864 verstorbenen Privatiers Konrad Gebhard beigebracht, wonach der amovierte Rechternsche Konsistorialrat Ueiin von Winter hausen bei Würzburg von 1799 bis 1803 sein Hofmeister und von da bis gegen Ende 1805 sein Privatlehrer der lateini schen und französischen Sprache war, der seinen Schülern schon früher dieselben politischen Ansichten vortrug, wie sie in »Deutschland» enthalten sind. Die Wahrscheinlichkeit dieser Erzählung erhöhte schon die Aussage der Sophie Palm, wonach der Verfasser noch nach der Gefangennahme ihres Vaters in ihrer elterlichen Wohnung in Nürnberg bis zu seiner Flucht aus- und einging! völlig außer Zweifel gestellt wird sie aber, wenn wir die Schrift selbst zusammenhalten mit dem, was neuerdings Rackl °) über das Leben dieses Uelin beigebracht hat. Rackl weist mit Recht auf die bemerkens werte Tatsache hin, daß Philipp Christian Gottlieb Delin seit dem Prozeß gegen seinen Verleger verschwunden ist. Daß er auch nach dem Sturz der Fremdherrschaft nicht mehr öffentlich auftaucht, macht fein in diese Zeit fallender Tod (j- am 10. Oktober 1814 in Widdern) durchaus verständlich. Nun wurde aber weiterhin festgestellt, daß er 1785 von der gräflich Rechtern'schen Patronatsstelle in Winterhausen, die er 1767 erhalten hatte, suspendiert und 1794 förmlich abgcsetzt wurde; bis er wieder »ins Land« kam, hielt er sich eine Zeitlang in Wien und auch in Ungarn auf, um bei Kaiser Joseph II. seine Wiedereinsetzung zu betreiben. Die Kenntnis dieser Umstände aber ist der Schlüssel, warum der Verfasser von -Deutschland« immer besonders beredt wird, wenn er auf die Regierung dieses Kaisers zu sprechen kommt; sie erklärt zur Genüge, warum er für die Zeiten Josephs II., Leopolds und die Anfänge der Regierung Franz' II. sich auf Greuel, welche den Zug und Aufenthalt der Franzosen bezeich- neten, nicht gewissenhaft genug zu Werke gehen zu können.« Vgl. ferner z. B. S. 74. 241. 247. b) Fr. Schultheis, I. P. Palm. . . Nürnberg 1860. -> I. Rackl. I. PH. Palm. Nürnberg slgOS). Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 76. Jahrgang. Augen- und Ohrenzeugen, auf Fremde, die damals in Wien weilten, auf die Kenner der inneren Verhältnisse der Monarchie beruft"), während er sonst nur aus Zeitungen und Flugschriften schöpft. Dieses bisher nicht beachtete Argument scheint m. E. völlig zwingend zu sein; vielleicht aber ist es erlaubt, für die Autorschaft Velins sogar noch ein urkundliches Zeugnis beizubringen. In dem Briefe Pechs an Palm vom 7. August findet sich die bisher nicht gedeutete Stelle; »Mit Hrn. Pf. I. zu sprechen, wage ich nicht, erstens kenne ich ihn nicht, und zweitens halte ich es für das beste, wenn man die Sache nicht noch mehreren Personen anver traut.« Hier möchte ich nun auflösen: »Herrn Pfarrer Jehlin.« Die ganze Deduktion Pechs geht dahin, daß kein Papier im Hause Palms mehr zu finden sei, das ihn verdächtig machen könne, daß kein einziger Beweis gegen ihn vorhanden sei, und daß er den Verlag einfach ableugnen soll; oder er möge angeben, die Schrift von einem bereits Verstorbenen erhalten zu haben. Diese entschiedene Tendenz, den wirklichen Ver fasser keinesfalls zu nennen, läßt es begreiflich erscheinen, warum Pech sich mit Delin nicht ins Benehmen setzen wollte; außerdem setzt natürlich die Kenntnis des Autors noch nicht die persönliche Bekanntschaft mit demselben voraus, und dieSchreibung »Jehlin-für das heute gebräuchliche »Delin» ist für jene Zeit in dem Tagebuch eines württembergischen Offiziers, das auszugsweise in den »Süddeutschen Monatsheften 1908« zur Veröffentlichung kam, handschriftlich beglaubigt. Doch lege ich dieser Hypothese weniger Gewicht bei; es genügt, darauf hinzuweisen, daß von keiner der als Verfasser der Flugschrift sonst genannten Persönlichkeiten ein Aufent halt in Wien in der fraglichen Zeit beglaubigt ist, wie er doch nach der Schrift zweifelsohne angenommen werden muß, um im Verein mit den anderen auch früher schon bekannt gewordenen Gründen die Autorschaft des Philipp Christian Velin einwandfrei festzustellen. Neichsstempelgeseh. Vom 15. Juli 1909.*) I. Aktien, Kuxe, Renten- und Schuldverschreibungen, Ge winnanteilscheine und Zinsbogen. (Tarifnummer 1 bis 3 ^..) § ^ Die Verpflichtung zur Entrichtung der unter Nummer 1 bis 3^ des anliegenden Tarifs bezeichnten Stempelabgabe wird er füllt durch Zahlung des Abgabebetrags an eine zuständige Steuer stelle, welche auf dem vorzulegenden Wertpapiere Reichsstempel marken zum entsprechenden Betrage zu verwenden oder die Aufdrückung des Stempels zu veranlassen hat. In welchen Fällen und unter welchen Bedingungen der Ver pflichtung zur Versteuerung durch rechtzeitige Verwendung von Die Hauptstellen (nach dem von Du Moulin eingeleiteten Neudruck) sind: S. 51: Fremde, die sich in Wien befanden, be griffen nicht ... S. 62: Ein Ausländer, welcher einmal hörte, die Krankheit Josephs fange an, sich zu bessern, erzählte seinem Wirth ... S. 69f.: Versicherung (17921, daß es ein Mann von Bedeutung, ein im k. k. Dienst stehender gewisser Herr von *** gewesen, au- dessen Munde die vorstehende Rede geflossen, und daß sie hier aus der Erzählung eines Freundes der Wahrheit, der selbige als Ohrenzeuge betheuerte, ausgenommen worden. Alle, die Wien gesehen und dort einige Zeit gelebt haben, müssen be zeugen ... S. 61: bei offenen Tafeln, an deren einer der Ver fasser selbst mit speiste. S. 68: Personen, die sich eine Zeitlang in Wien aufgehalten, werden sich erinnern. S. 73: Der Ver fasser hatte Gelegenheit, mit Personen von Rang über dieses Kapitel ins Gespräch zu kommen. S. 76: Indessen wird bis zur Stunde von allen, welche den inneren Zustand der K. K. Erb lande kennen, als richtig angenommen. *) Reichs-Gesetzblatt 1909, Nr. 45. Ausgegeben zu Berlin den 27. Juli 1909. 1194
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