9232 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 185. 12 August 1909. Nr. Gegenstand der Besteuerung Steuersatz Berechnung der rtempelabgabe Lotterielose. Frachturkunden. b fallen b) Konnossemente und Frachtbriefe im Schiffsverkehre zwischen inländischen Häfen und ausländischen Häfen der Nord- und Ostsee, des Kanals oder der norwegischen Küste Wenn eine Urkunde über die Ladung eines ganzen Schiffsgefäßes lautet, wird bei einem Frachtbetrage von nicht mehr als 26 Mark das Doppelte, bei höheren Beträgen das Fünffache und, sofern es sich um Schiffe mit einem Reinraumgehalte von über 200 Kubikmeter handelt, bei einem Frachtbetrage von nicht mehr als 26 Mark das Fünffache, bei höheren Beträgen das Zehnfache der zu n. und d o) Konnossemente, Frachtbriefe, Ladescheine, Ein lieferungsscheine im Sckiffsverkehre, soweit sie nicht unter u und b fallen, wenn die Urkunde über die Ladung eines ganzen Schiffsgefäßes lautet, bei eiuem Frachtbetrage von nicht mehr als 26 ^ bei höheren Beträgen geholte von über 150 Tonnen handelt bei einem Frachtbetrage von nicht mehr als 25 bei höheren Beträgen Dem Frachtbetrag im Sinne dieser Vorschrift ist der Schlepplohn hinzuzurechnen, sofern er neben der Fracht zu zahlen ist. ä) Frachtbriefe im inländischen Eisenbahnverkehre, wenn die Urkunde über die Ladung eines ganzen Eisenbahnwagens lautet bei einem Frachtbetrage von nicht mehr als 25 bei höheren Beträgen Der Steuersatz vermindert sich auf die Hälfte dieser Sätze, wenn das Ladegewicht des Wagens 6 Tonnen nicht übersteigt. Er erhöht sich auf das Einundeinhalb fache, wenn das Ladegewicht über 10 Tonnen, aber nicht mehr als 15 Tonnen beträgt. Für je weitere 5 Tonnen Ladegewicht tritt die Hälfte des Satzes hinzu. Persoiienfahr-arten. Erlaubniskarten für zrraftfahrzeuae. Vergütungen. 9. Die Aufstellungen der Aktiengesellschaften, Kommandit gesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit be schränkter Haftung über die Höhe der gesamten Ver gütungen (Gewinnanteile, Tantiemen, Gehälter usw.), die den zur Überwachung der Geschäftsführung bestellten Personen (Mitgliedern des Aufsichtsrats) seit der letzten Bilanzaufstellung gewährt worden sind 8 der sämtlichen an die Mitglieder des Aufsichtsrats ge machten Vergütungen (§66) nicht mehr als 5000 ^ aus macht. Übersteigt die Gesamtsumme der Vergütungen 6000 so wird die Abgabe nur insoweit erhoben, als sie aus der Hälfte des 6000 ^ übersteigenden Betrags gedeckt werden kann. Werden Tagegelder im Betrage von mehr als 50 ^ für den Tag gezahlt, so ist der Mehrbetrag als ver steuerbare Tantieme zu betrachten. Reisegelder, die den Betrag der baren Auslagen übersteigen, werden eben falls als Tantiemen betrachtet. 10 50 — 20 — 50 von der einzelnen Urkunde; falls diese jedoch über die Ladung mehrerer Schiffsgefäße oder Eisenbahnwagen lautet, von jeder Schiffs oder Eisenbahnwagenladung. Je zwei Schmalspurwagen, die auf ein Frachtpapier abgefertigt sind, sind als eine Eisenbahnwagenladung zu rechnen; ebenso sind, wenn die Eisenbahnverwaltung statt eines Wagens mehrere zur Verfügung stellt, diese mehreren Wagen einer Eisenbahnwagenladung gleichzuachten. Die Abgabe ist für jede Sendung nur ein mal zu entrichten. von der Gesamtsumme der Vergütungen.