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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.08.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-08-13
- Erscheinungsdatum
- 13.08.1909
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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186. 13. August 1909. Nichtamtlicher Teil. für die Beitreibung der Zölle und mit dem Vorzugsrechte der letzteren. Verjährung der 8 31. Die Strafverfolgung von Hinterziehungen verjährt in drei Jahren, von den mit Ordnungsstrafe belegten Zuwiderhandlungen in einem Jahre. Strafverfahren. § 32. In Ansehung des Verwaltungsstrafverfahrens, der Straf milderung und des Erlasses der Strafe im Gnadenwege sowie in Ansehung der Strafvollstreckung kommen die Vorschriften zur An wendung, nach denen sich das Verfahren wegen Zuwiderhandlung gegen die Zollgesetze bestimmt. Der Erlös aus eingezogenen Gegenständen und die Geld strafen fallen dem Staate zu, von dessen Behörden die Straf entscheidung erlassen ist. Im Falle des § 19 Absatz 2 ist von dem Betrage der Geldstrafe der fünfte Teil an Stelle des nicht fest gestellten Steuerbetrags an die Reichskasse abzuführen. 8 33 Ein im Strafverfahren eingegangener Geldbetrag ist zunächst auf die Steuer zu verrechnen. Sonstige Vorschriften. Abfindung. 8 34. Für die außerhalb der Zollgrenze liegenden Teile des Reichs gebiets kann auf Antrag der Landesregierungen an Stelle der in diesem Gesetze vorgesehenen Steuern durch den Bundesrat die Zahlung einer Abfindung an die Reichskasse zugelassen werden. Zollanschlüsse. 8 35 Steuerpflichtige Bcleuchtungsmittel, die aus den dem Zoll gebiet angeschlossenen Staaten und Gebietsteilen eingehen, find (§ 3) zu versehen. ^ Vereinbarungen mit fremden Staaten. 8 36. Der Reichskanzler kann unter Zustimmung des Bundesrats wegen Herbeiführung einer den Vorschriften dieses Gesetzes ent sprechenden Besteuerung in den dem Zollgebiet angeschlossenen Staaten und Gebietsteilen, wegen Überweisung der Steuer für die im gegenseitigen Verkehr übergehenden Erzeugnisse oder wegen Begründung einer Steuergemeinschaft mit den fremden Regie rungen Vereinbarungen treffen. außerdem eine Steueraufsicht durch besondere technisch vorgebildete Beamte zu erfolgen hat, bestimmt der Bundesrat. Für die er wachsenden Kosten wird den Bundesstaaten nach den vom Bundes rate zu erlassenden Bestimmungen Vergütung gewährt. Diese sind dem Reichstag innerhalb dreier Jahre mitzuteilen und außer Kraft zu setzen, wenn er sie nicht genehmigt. Die Neichsbevollmächtigten für Zölle und Steuern und die ihnen unterstellten Aufsichtsbeamten haben in bezug auf die Aus führung der Bestimmungen dieses Gesetzes dieselben Rechte und Pflichten wie bezüglich der Erhebung und Verwaltung der Zölle. Übergangs- und Tchluszborschriften. 8 38. Von den bestehenden Betrieben zur Herstellung oder zum Verkaufe steuerpflichtiger Beleuchtungsmittel sind die nach diesem Gesetz erforderlichen Anzeigen zur Vermeidung der im § 27 an- gedrohien Ordnungsstrafen spätestens drei Monate vor dem In krafttreten des Gesetzes zu erstatten. 8 39. Hersteller von Beleuchtungsmitteln der im § 1 bezeichneten Art haben die am Tage des Inkrafttretens dieses Gesetzes außer halb der Räume des angemeldeten Herstellungsbetriebs vor handenen, in ihrem Besitze befindlichen steuerpflichtigen Bcleuch tungsmittel innerhalb einer Woche dem Steueramt anzumelden und, soweit sie nicht ausgeführt oder auf ein Zoll-oder Steuerlager gebracht werden, nach Maßgabe des § 2 zu versteuern. Zur Veräußerung bestimmte Beleuchtungsmittel und andere Vorrätevon solchen,diesich amTage desJnkrafttretens dieses Gesetzes außerhalb eines Herstellungsbetriebs oder einer Zollniederlage be finden, unterliegen, soweit sie nicht dem eigenen Haushalte des Soweit beim Inkrafttreten dieses Gesetzes Verträge über Lieferung von Beleuchtungsmitteln bestehen, ist der Lieferer be rechtigt, vom Abnehmer einen um den Betrag der Steuer er höhten Preis zu fordern, falls nichts anderes vereinbart ist. 8 40. Dieses Gesetz tritt mit dem 1. Oktober 1909 in Kraft. Kleine Mitteilungen. Deutsches Museum für.ttunst in Handel und Gewerbe. — Die Gründung eines deutschen Museums für Kunst in Handel und Gewerbe in Hagen i. W. hat beim Jubiläum der drei hundertjährigen Zugehörigkeit der Grafschaft Mark zur Krone Preußens statigefunden Den Ausbau des Museums übernimmt in Gemeinschaft mit dem Deutschen Werkbund Herr Karl Ernst Ost Haus, Besitzer und Leiter des Museums Folkwang in Hagen, das die neue Gründung vorbereitet hat. Das Museum soll eine Mustersammlung aller Gewerbzweige werden, die zur Kunst irgend welche Fühlung haben. In ihm soll ein voll ständiges Archiv aller guten Plakate, Kataloge, Schriften, Briefköpfe, Packungen, Geschäftskarten, Zeitungsannoncen usw. sich darbieten. Ferner soll es dem Käufer ein Wegweiser sein für den Bedarf an künstlerischen Materialien irgend welcher Art, z. B. Textilien, Tapeten, Keramiken, Gläsern und Porzellanen, Linoleumbelägen, Metallarbeiten, Möbeln, künstlerischem Klein jährlich durch mehrere Folgen von Wanderausstellungen deutschen Städten zugänglich gemacht und Vorträgen, die der Werkbund im Verein mit sonstigen Verbänden abhält, sowie einzelnen Mit gliedern des Bundes zu pädagogischen Zwecken zur Verfügung gestellt werden. (Nationalzeitung.) Aus der Galerie .Heincmann in München. Wilke nnd Neznicek. Der neucntdettte Nembrandt. — Den beiden früh verstorbenen Künstlern des Simplizissimus Rudolf Wilke und Ferdinand von Reznicek widmet die Galerie Heine mann in Von jedem sind ungefähr hundert Originalzeichnungen ausge stellt, ausschließlich Simplizissimus - Originale. Damit ist eine interessante Revue über das Schaffen der beiden Illustratoren gegeben. Wilke und Reznicek gehörten unter den Deutschen zu den markantesten Zeichnern, zu jenen außerordentlichen Künstlern, die, in welcher Weise sie sich auch äußern, immer ein Stück Welt anschauung geben. Die meisten modernen Zeichner ernähren sich von einem Stil, den sie sich angewöhnt haben und den sie mit großer Geschicklichkeit entwickeln. Wilke und Reznicek haben den Stil nur aus dem Stoff entwickelt und dabei immer Neuartiges und Interessantes geschaffen, so daß wir ihre Zeichnungen mit einem viel lebhafteren Auge betrachten, als die einer Menge anderer Künstler. Dies gilt namentlich von Rudolf Wilke. Sein Betätigungsfeld erstreckte sich sehr weit, über alle Dinge, die im heutigen Deutschland eine Nolle spielen. Er war Karikaturist, aber doch mehr eine Poeten- als eine Kampfnatur. Viel tiefer als das Interesse für die Kehrseiten der öffentlichen Kultur angelegenheiten, als da sind die sozialen Gegensätze, die Angst vor dem Militarismus, die Stellung zur Monarchie, zum Zentrum, die Dekadenz gewisser Gesellschaftskreise, viel tiefer als das Interesse für dieses alles wurzelte in dem Künstler die Lazzaroni- Jdee, das Sympathisieren mit den Philosophen der Landstraße, 1205'
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