Mittwoch, den >8, August 1909, Umschlag zu >90. Kein Gehilfe sollte versäumen, umgehend die Satzungsauszüge des Allgemeinen Deutschen Buchhandlungs- Gehilfen-Verbands zu Leipzig Der Verband besitzt Stellen vermittlung, gewährt Rechtsschutz, fordert kein Eintritts geld zu bestellen und die Mitgliedschaft zu erwerben. Denn der Verband bietet — unter Berücksichtigung der ver schiedensten Persönl. Verhältnisse — Jedem etwas! Der Verband bietet freien Eintritt in seine selbständigen Ver- sicherungs- kasien: Kranken- und Begräbniskaffe b, L mw v: io M 50 Pf. 14 M., — !2— 2l M. und 28 M. Krankengeld wöchentlich. — Ausgezahlte Krankengelder über 735,000 Mark. — Bcgräbnisgeld bis zu 1000 M. — Besonders geeignet als Ergänzung der Lebensversicherung auf Erlebensfall! — Ausgezahlte Begräbnis- geldcr über 140.000 Mark. — Vermögen über 190.000 Mark. ÄöiklVenkassb Durch Erhöhung des Beitrags beliebig zu erhöhende Renten, die außerdem mit dem — Alter der Mitgliedschaft steigen. Nach Wahl auch Versicherung mit Beitragsrück gewähr!—Ausgezahlte Witwen-u. Waisengelder: über 320.000 M. — Vermögen über 5 l 0.000 Mark. ^tnUalldLNkasss Durch Erwerbung mehrerer Anteile nach Wunsch zu steigernde Renten, die sich l!— überdies mit der Dauer der Mitgliedschaft erhöhen. Auf Wunsch auch Versicherung mit Beitragsrückgewähr! — Ausgezahlte Jnvalidengelder über40.000M. — Vermögen über 215.000 M. Äußerst günstige Tarife — regelmäßige, jährliche Zuschläge zu den Witwen- und Invalidenrenten! Di« drei Kaffen stehen als Verficherunglvereine auf Gegenseitigkeit unter der Aufsicht de- Kaiserlichen Aufsichtsamts für Privatverficherung, dessen ständige Nachprüfung der technischen Grundlagen die beste Gewähr bietet für ihre dauernde Leistungsfähigkeit. Sahungsauszüge usw. wolle man von den Lerren Vertrauensmännern (s. Offiz. Adreßbuch) oder von der Geschäftsstelle de« Allgemeinen Deutschen Buchhandlungs-Gehilfen-Verbands verlangen! I