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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.08.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-08-20
- Erscheinungsdatum
- 20.08.1909
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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^ 192, 20. August 1909. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 9501 Die erste Sitzung einer künstlerisch-pädagogischen Vereinigung fand unlängst statt. Vom nächsten Herbst an sollen volkstümliche Am 11/24. Mai fand in St. Petersburg, aus Anlaß des fünfundzwanzigjährigen Bestehens der Kirchenschulen in Rußland, die Eröffnung einer Kirchenschul-Ausstellung statt. Es beteiligten sich daran 2079 Aussteller; namentlich waren auch Bücher und Lehrmittel gut vertreten. — In Charbin (Mandschurei) hat sich eine Russische Orientalische Gesellschaft gebildet. Sie will eine Monatsschrift »Fragen des fernen Ostens« herausgeben. Ab teilungen dieser Gesellschaft sollen in Chaukou und in Wladiwo stok errichtet und Vorlesungen veranstaltet werden. (Fortsetzung folgt.) Kleine Mitteilungen. Aufruf betreffend Veröffentlichung Liliencronfcher Briefe. — Im Einverständnis mit Frau Baronin Liliencron macheich als testamentarisch eingesetzter Verwalter des literarischen Nachlasses von Friedrich Detlev v. Liliencron darauf aufmerksam, daß niemand außer der Baronin und mir das Recht hat, irgend welche Manuskripte des Dichters zu veröffentlichen. Dies gilt insbesondere auch für seine Briefe, selbst für die kleinste Postkarte. Da sie nach Form wie Inhalt ästhetischen oder literarhistorischen Wert haben, also den sogenannten Schriftwerk- Charakter aufweisen, sind sie der neueren Rechtsprechung zufolge urheberrechtlich geschützt; lediglich die Witwe des Dichters hat als seine Gesamterbin die Befugnis zur öffentlichen Ver wertung. Auch aus Gründen des sogenannten Persönlichkeits rechts hat einzig sie darüber zu entscheiden, inwieweit sich solche ursprünglich privaten, bloß für den Empfänger bestimmten Schriftstücke jetzt vielleicht für die Öffentlichkeit eignen, gleichviel, ob ganz oder teilweise, ob urheberrechtlich geschützt oder nicht. Ich ersuche also alle Besitzer von Briefen oder sonstigen un gedruckten Manuskripten Liliencrons, sich wegen der Erlaubnis zur Veröffentlichung — auch wenn es sich nur um Bruchstücke handelt — entweder an die Baronin (Adresse: Alt-Rahlstedt bei Hamburg) oder an mich (Blankenese bei Hamburg) zu wenden. Jede unerlaubte Verwertung verbiete ich im Namen der Erbin; dies um so strenger, als der Dichter selber einen Ab scheu vor der wahllosen Auskramung intimer Korrespondenzen hatte. Literarisch oder journalistisch achtbaren Wünschen werden wir selbstverständlich so sehr wie möglich entgegenkommen. Ganz besonders aber bitte ich auch solche Briefbesitzer, die nicht mit der Absicht einer Veröffentlichung auf eigene Hand umgehen, sich unverzüglich mit uns in Verbindung zu setzen. Denn wir bereiten eine Ausgabe Liliencronscher Briefe in der vom Dichter gewünschten Weise vor; und ich leiste Sicherheit für jegliches Material, das man uns zur Prüfung der Verwendbarkeit einreichen will. R. Dehmel. Rustland. Besichtigung und Aushändigung von Briefen mit zollpflichtigem Inhalt. — Der Finanzminister hat gemäß einem Gutachten der Haupt-Post- und -Telegraphenverwaltung für die Besichtigung und Aushändigung der aus dem Ausland eingehenden Briefe mit zollpflichtigem Inhalt folgende Be stimmungen festgesetzt: 1. Die aus dem Ausland eingehenden Briefe, in denen von den Beamten der Postanstalten (Austauschstellen), welche die Briefe unmittelbar aus dem Ausland erhalten und sich am Sitze eines Zollamts befinden, ein zollpflichtiger Inhalt vermutet wird, werden dem örtlichen Zollamt übergeben. 2. Die dem Zollamt übergebenen Briefe, die an örtliche Empfänger gerichtet sind, werden von den Zollbeamten nur in Gegenwart des Empfängers geöffnet und besichtigt, zu welchem Zwecke die Postanstalt dem Empfänger gegen Empfangs bescheinigung eine Anzeige schickt, worin ihm anheimgegeben wird, innerhalb 7 Tagen selbst oder durch einen Bevollmächtigten beim Zollamt zu erscheinen, um bei der Öffnung und Besichtigung des Briefes zugegen zu sein. Der Brief wird vom Zollamt unter Erhebung des Zolles und etwaiger Strafe (Art. 1029 des Zollustaws) ausgehändigt. Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 76. Jahrgang. 3. Erscheint der Empfänger oder sein Bevollmächtigter nicht innerhalb der siebentägigen Frist beim Zollamt, so erfolgt die Öffnung und Besichtigung des Briefes in Gegenwart des Post beamten. Nach der Besichtigung wird der Brief der örtlichen Postanstalt zurückgegeben, von der er unter Erhebung des Zolles dem Empfänger ausgehändigt oder, wenn er nach den Zoll vorschriften nicht auszuhändigen ist, ins Ausland zurückgeschickt wird. 4. Briefe, die den Zollämtern von den Austauschstellen übergeben werden und nach Orten bestimmt sind, wo sich keine Zollämter befinden, werden von dem am Orte der Austauschstelle belegenen Zollamt in Gegenwart des Postbeamten besichtigt und alsdann der örtlichen Postanstalt zur Weitersendung und Aushändigung an den Empfänger oder zur Rücksendung ins Ausland zurück gegeben. 5. Briefe, die den am Orte der Austauschstellen befindlichen Zollämtern übergeben werden und nach Orten bestimmt sind, wo sich Zollämter befinden, sind dem Zollamt des Bestimmungsorts zur Besichtigung zu übergeben in der Weise, daß das Zollamt am Orte der Austauschstelle sie an die örtliche Postanstalt zur Über sendung an die Postanstalt des Bestimmungsorts weitergibt mit einem deutlichen handschriftlichen oder durch einen Stempel auf dem Briefumschlag angebrachten Vermerke darüber, daß ein zoll pflichtiger Inhalt vermutet wird und der Brief vor Aushändigung an den Empfänger dem Zollamt vorzulegen ist. 6. Den Umschlag eines geöffneten und besichtigten und von der Post auszuhändigenden Briefes versieht das Zollamt mit einem besonderen Stempel oder Vermerk über die erfolgte Be sichtigung des Briefes. 7. Postanstalten, die Briefe unmittelbar aus dem Ausland erhalten und sich an Orten befinden, wo keine Zollämter vor handen sind (gegenwärtig sind dies die Postanstalten in Kiew, Mitau und Lodz), übergeben Briefe, in denen sie einen zollpflich tigen Inhalt vermuten, dem nächstgelegenen Zollamt, das mit ihnen nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Zirkulars verfährt. 8. Falls in einem nach Maßgabe vorstehender Bestimmungen besichtigten Briefe Gegenstände vorgefunden werden, deren Ein fuhr verboten und über deren Beifügung auf dem Umschlag kein Vermerk gemacht ist, werden diese Gegenstände eingezogen (Artikel 643 und 646 des Zollustaws). (Zirkular des Zolldepartements vom 8. Juni 1909, Nr. 16 906.) (Aus den im Reichsamt des Innern zusammen gestellten »Nachrichten für Handel und Industrie«.) Die Geschichte der Lookssllsrs' krovicksnt Institution. — Im Anschluß an eine Auseinandersetzung über die Frage, ob eine der englischen »Uoolc86ll6r8' kroviäent In8titution« älmliche Einrichtung auch in Amerika Aussicht auf baldige Verwirklichung und dauernden Bestand haben könne, wird soeben im New Aorker »kud1i8ll6r8' >Veskl^« ein kurzer Abriß der Geschichte dieser Ver einigung mitgeteilt, der wohl auch in deutschen Buchhändlerkreisen Interesse finden dürfte. Diese Vereinigung wurde vor nunmehr 73 Jahren, im Jahre 1836, von dem Londoner Buchhändler George Greenland durch ein Rundschreiben ins Leben ge rufen, durch das dieser eine Reihe von Berufsgenossen zu einer Zusammenkunft in Albion Tavern, Fleet Street, zur Beratung über den besten Weg der Unterstützung notleidender Buchhändler aufforderte. Die alsbald eingeleiteten Sammlungen ergaben den Betrag von 5 000 Pfund für diesen Zweck; am 15. Februar 1837 wurde sodann in Stationers' Hall die eigentliche Gründung der Vereinigung vorgenommen und der Buchhändler und gleichzeitige damalige Lord-Mayor von London Herr Thomas Kelly zum ersten Vorsitzenden gewählt. Infolge eines bald nach der Thronbesteigung der Königin Viktoria erlassenen Aufrufs gingen der jungen Vereinigung bald nicht nur von den Buch händlern, sondern auch von Druckern, Papierfabrikanten, Buchbindern u. a. m. reiche Mittel zu; auch die Tages presse und Wochenschriften, voran »1jms8« und »^.tbsnaoum«, unterstützten diese gemeinnützigen Bestrebungen, und so wuchs der Vermögensbestand des Verbandes bald auf die stattliche Summe von 30 000 Pfund an. In dieser ersten Zeit waren die Ziele der Vereinigung in erster Reihe auf die Unter stützung erkrankter Berufsgenossen gerichtet, und sie leistete hierin auch ausreichende Dienste, um so mehr, als ihr von ärztlicher Seite in weitem Maße tätiges Entgegenkommen zuteil wurde. 1235
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