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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.08.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-08-24
- Erscheinungsdatum
- 24.08.1909
- Sprache
- Deutsch
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9622 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. ^ 195 24. August 1909 aufgefunden. Sie bestand aus 182 Blättern, von denen einzelne nach London, Wien und an den Vatikan verkauft sein sollen. Der bekannte Archäolog W. Uspenfkij will eine Ausgabe davon in genauer Kopie veranstalten, die in nur hundert Exemplaren (zu je 500 Rubel) gedruckt werden soll. Nekrolog: Nob. Jljisch, ein in St. Petersburg sehr bekannter Feuilletonist, der unter dem Pseudonym »Flaneur« vielgelefene Feuilletons im St. Petersburger Herold schrieb, die auch in zwei Bänden gesammelt erschienen, starb 74 Jahre alt, am 21. März (3. April) in St. Petersburg. — S. Ssabaschnikow, ein be deutender Verlagsbuchhändler, der viele wertvolle wissenschaftliche Werke und populäre Schriften herausgegeben hat, starb, 35 Jahre alt, am 22. März (4. April) in Moskau. — W. Rogoshin, Archäolog und Bibliograph, Bibliothekar der Moskauer Archäo logischen Gesellschaft, Verfasser von Materialien zur russischen Bibliographie und vieler anderen wertvollen bibliographischen Arbeiten, starb am 23. März (5. April) in Moskau. — N. Bach- metjew, ein bekannter Mitarbeiter der »Nowoje Wremja, starb, 62 Jahre alt, am 24. März (6. April) in St. Petersburg. — E. Lowjagin, Professor der geistlichen Akademie, Verfasser vieler theologischen Abhandlungen, starb, 87 Jahre alt, am 27. März (10. April) in St. Petersburg. — N. Aksakow, Doktor der Philosophie, Verfasser historischer Erzählungen, theologischer und publizistischer Abhandlungen, starb, 67 Jahre alt, am 5./18. April in St. Petersburg. — M. Lebedjew, Professor der St. Peters burger Universität, eine Autorität in finanzrechtlichen Fragen, Verfasser eines Kursus des Finanzrechts, starb, 75 Jahre alt, am 2./16. Mai in St. Petersburg. — N. Jspolatow, Publizist und Journalist, starb, 60 Jahre alt, am 12./25. Mai in St. Peters burg. — I. Oreus, General der Infanterie, Mitglied des Ge lehrten Komitees des Generalstabes, Verfasser vieler historischen Artikel und einer Beschreibung des ungarischen Feldzugs von 1849, starb, 78 Jahre alt, am 22. Mai (4. Juni). — N. Makarow, Buchhändler, Pächter von Eisenbahnbuchhand lungen, starb am 29. Mai (11. Juni) in Oranienbaum. — A. Ssomow, Konservator der kaiserlichen Eremitage, Kunstschrift steller, Herausgeber der Zeitschrift für bildende Künste und Verfasser der Artikel über die Kunst im Enzyklopädischen Lexikon von Brockhaus - Jefron, starb im neunundsiebzigstcn Lebens jahre. — F. Martens, Professor der St. Petersburger Uni versität, eine bekannte Autorität des internationalen Staatsrechts, Verfasser vieler wichtigen Werke und Abhandlungen, starb am 6./19. Juni. — A. Wenk ström, Sekretär der Gesellschaft von Freunden des russischen Schrifttums, Verfasser einer Biographie Puschkins, starb in Moskau. — A. Bogumil, Literarhistoriker, starb, 35 Jahre alt, in Kiew. — M. Terentjew, General leutnant, Verfasser wissenschaftlicher Werke und von Grammatiken der sartischen, arabischen, usbekischen und türkischen Sprache, starb in St. Petersburg. — F. Berg, Redakteur der »Niwa«, der Zeit schriften »Denj« nnd »Russischer Bote«, starb, 71 Jahre alt, in Moskau. Kleine Mitteilungen. 8 II üeS Prestgesetzcö. Berichtininigstlagc. — Eine Be- richtigungsklage gegen die »Frankfurter Zeitung«, die bereits vom Schöffengericht abgewiesen worden ist, beschäftigte die Straf kammer in Frankfurt a. M. Ihr lag folgender Tatbestand zugrunde: Am 27. Februar brachte die »Frankfurter Zeitung« im Feuilleton eine Zuschrift »Aus dem dunkelsten Deutschland«, in der kirchliche Bestimmungen über das Aufgebot von Brautleuten und die Be erdigung von Selbstmördern in der hannoverschen Kreisstadt Uslar einer Kritik unterzogen wurden. Der in der Zuschrift erwähnte Geistliche sandte der Redaktion eine »Berichtigung«, die am 3 März einging und am 10. März zugleich mit der Erwiderung des Gewährsmanns der »Frankfurter Zeitung«, dem sie inzwischen vorgelegt worden war, abgedruckt wurde. Wegen verspäteten Abdrucks wurde gegen den verantwort lichen Redakteur des Feuilletons der »Frankfurter Zeitung«, vr. Weichardt, Anklage erhoben, indem geltend gemacht wurde, das; nach dem Preßgesetz »Berichtigungen« sofort gebracht werden müßten. Die Redaktion hatte sich dazu nicht verpflichtet ge halten, weil die Berichtigung überhaupt nicht den preßgesetzlichen Anforderungen entsprach, für ihre Aufnahme also gar kein Zwang bestand. Das Schöffengericht erkannte deshalb auch auf Frei sprechung und legte auch die Kosten der Verteidigung der Staats kasse auf. Gegen dieses Urteil legte die Staatsanwaltschaft Berufung an die Strafkammer ein. In der Verhandlung beantragte nach Verlesung des Artikels und der Berichtigung Staatsanwalt vr. Lembke selbst die Verwerfung der Berufung, da die Ein sendung des beteiligten Geistlichen auch nicht-tatsächliche An gaben enthalte, so daß die Redaktion der »Frankfurter Zeitung« durch die Aufnahme der gesamten Einsendung mehr getan habe, als ihr rechtlich obgelegen habe. Der Verteidiger Rechtsanwalt vr. Hertz hob im einzelnen hervor, aus welchen Gründen die »Berichtigung« dem § 11 des Preßgesetzes nicht entsprochen habe, und beantragte, daß auch die Kosten der Verteidigung zweiter Instanz der Staatskasse auferlegt würden. Das Gericht schloß sich den Anträgen an und verkündete, daß die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen das freisprechende schöffengerichtliche Urteil zurückgewiesen würde, und daß die Kosten einschließlich der Kosten der Verteidigung der Staatskasse auferlegt würden. Die Strafkammer schließe sich den rechtlichen Erwägungen des schöffengerichtlichen Urteils an, das, in Übereinstimmung mit dem vom Angeklagten von vornherein eingenommenen Standpunkt, das Vorliegen einer den Erfordernissen des Preßgesetzes ent sprechenden Berichtigung verneint hatte. Bezüglich der zu ver neinenden Frage, ob der Redakteur zu einer teilweisen Aufnahme der Einsendung verpflichtet gewesen sei, handle es sich um eine Rechtsfrage, und es mußte dem Angeklagten ratsam und not wendig erscheinen, einen Anwalt zuzuziehen, um so mehr, als die Berufung der Staatsanwaltschaft nur aus Nechtsgründen ein gelegt war. Aus diesem Grunde waren auch die Kosten der Ver teidigung der Staatskasse aufzuerlegen, (nach: Nationalzeitung.) Postpaketbefördernng zwischen Berlin und Liiddeutsch- land. — Beschwerden über die langsame Beförderung der Post pakete zwischen Berlin und Süddeutschland hatten die Berliner Handelskammer vor einiger Zeit veranlaßt, den Staatssekretär des Reichspostamts um eine durchgreifende Verbesserung der Beförderungsverhältnisse der süddeutschen Paketpost zu ersuchen. Das Reichspostamt teilte hierauf mit, daß be züglich der Wertpakete von Pforzheim nach Berlin eine günstige Beförderungsgelegenheit geschaffen sei, vermöge deren die bis 4 Uhr 30 Minuten bzw. 6 Uhr 30 Minuten nach mittags aufgelieferten Wertpakete am nächsten Nachmittag in Berlin bestellt werden können. Hinsichtlich des übrigen besserung zu erzielen. Die am Vormittag und in den frühen Nachmittagsstunden in Berlin aufgelieferten Pakete gelangen jetzt in Frankfurt a. M. und Nürnberg am 2. Tage nachmittags, in den weiter gelegenen Orten am 3. Tage vormittags zur Bestellung; die später aufgelieferten Pakete, d. h. der hauptsächlich in Betracht kommende Abendversand, werden dagegen in Frankfurt a. M. und Nürnberg erst am 3. Tage vormittags, in anderen Orten am Nach mittage des 3. Tages bestellt. Die Sendungen nach weiter ge legenen Orten (z. B. Lindau) werden den Empfängern erst am 4. Tage vormittags zugeführt. Eine weitergehende Beschleunigung kann das Reichspostamt zurzeit nicht in Aussicht stellen. — Die Handelskammer, die diesen Bescheid in ihrer letzten Sitzung zur Kenntnis nahm, beschloß, die beteiligten Behörden nochmals zu ersuchen, eine Verbesserung der Paketbeförderung mit Süddeutsch land in die Wege zu leiten. (Norddeutsche Allgemeine Ztg.) Ein Wiener Schiller-Gedenktag. — Zum 23. August d. I. innerung gebracht: Das laufende Jahr, das am 10. November den hundert fünfzigsten Geburtstag Schillers bringt, beschenkt uns Wiener mit einem besonderen Schiller-Gedenktag, der nicht unbeachtet vorüber gehen soll, obgleich die augenblickliche theaterfeindliche Jahreszeit die sonst gebotene Feier unmöglich macht. Vor nunmehr hundert Jahren, am 23. August 1809, wurde in Wien von den k. k. Hof-
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