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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.08.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-08-26
- Erscheinungsdatum
- 26.08.1909
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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9702 Börsenblatt s, d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 197. 26. August 1909. 8 6. Die Vorschrift des § 6 des Gesetzes über die Zulässigkeit des Rechtswegs in Beziehung auf polizeiliche Verfügungen vom II. Mai 1842 (Gesetzsamml S. 192) gilt auch für die den Be teiligten nach diesem Gesetze zustehenden Rechte. 8 6. Soweit durch Neichsgesetze oder Landesgesetze für bestimmte Fälle eine Haftung des Staates oder der Kommunalverbände über den in jenen Gesetzen bestimmten Umfang hinaus aus geschlossen ist, finden die Vorschriften dieses Gesetzes keine An wendung. 8 7. Den Angehörigen eines ausländischen Staats steht ein Ersatz anspruch auf Grund dieses Gesetzes nur insoweit zu, als nach einer in der Preußischen Gesetzsammlung enthaltenen Bekannt machung des Staatsministeriums durch die Gesetzgebung des aus ländischen Staats oder durch Staatsvertrag die Gegenseitigkeit verbürgt ist. 8 8- Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 1909 in Kraft. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Jnsiegel. Gegeben Odde, an Bord M. I. »Hohenzollern«, den I. August 1909. (I.. 8.) Wilhelm. von Bethmann Hollweg. Freiherr von Rheinbaben. von Einem. Delbrück. Beseler. von Arnim, von Moltke. von Trott zu Solz. Verlag für Kunst und Litteratur, <Ä. m. b. H. in Berlin. — Handelsregistereintrag: Im Handelsregister 8 des Unterzeichneten Gerichts ist am 17. August 1909 folgendes eingetragen worden: Nr. 6843. Verlag für Kunst und Litteratur, Gesell schaft mit beschränkter Haftung. Sitz: Berlin. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb und die Ver wertung von Kunstgegenständen jeglicher Art sowie von literarischen Werken und der Betrieb aller damit zusammenhängenden Ge schäfte, ferner alle auf die Gegenstände der Kunst und Literatur bezüglichen Verlagsgeschäfte. Das Stammkapital beträgt 20 000 Geschäftsführer: Kaufmann Julius Goldschmidt in Char- Die Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der Gesellschaftsvertrag ist am 30. Juni 1909 errichtet. Die Dauer der Gesellschaft ist auf 6 Jahre festgesetzt. Die Gesellschafter Richard Gruber und Julius Goldschmidt bringen in die Gesellschaft ein: ein von ihnen mit dem Herrn Alwin Beger in München, Hans Sachs-Straße 14, geschlossenes vertragliches Abkommen cke ckato 21. und 23. Juni 1909 mit allen Rechten und Pflichten zum festgesetzten Gesamtwert von 15 000^ unter Anrechnung dieses Betrages je zur Hälfte auf ihre Stamm- einlaaen. Öffentliche Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen durch den Deutschen Reichsanzeiger. Berlin, den 17. August 1909. (gez.) Königliches Amtsgericht Berlin-Mitte. Abteilung 122. (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 199 vom 24. August 1909.) Der Tempel Verlag G. m. b. H. in Leipzig. — Handels registereintrag. In das Handelsregister ist heute auf Blatt 14 162 die Firma Der Tempel Verlag Gesellschaft mit beschränkter Haf tung in Leipzig (Seeburgstraße 57) eingetragen und weiter fol gendes verlautbart worden: Der Gesellschaftsvertrag ist am 2. Juli 1909 abgeschlossen und am 6. August 1909 abgeändert worden. Gegenstand des Unter nehmens ist die Herausgabe von Gesamt-, Auswahl- und Einzel ausgaben der deutschen und ausländischen klassischen Literatur in der Ursprache oder in Übersetzungen sowie von Monographien, die die Klassiker betreffen. Das Stammkapital beträgt 120 000 .F. Zu Geschäftsführern sind bestellt die Verlagsbuchhändler Carl August Ernst Poeschel in Stötteritz und vt- pbil. Johann Georg Andreas Julius Zeitler in Leipzig. Jedem von ihnen steht die Vertretung der Gesellschaft selbständig zu. Aus dem Gesellschafts vertrage wird noch bekannt gegeben: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen ausschließlich durch den »Deutschen Reichs- Leipzig, den 23. August 1909. (gez.) Königliches Amtsgericht, Abteilung II II. (Leipziger Zeitung Nr. 196 vom 24. August 1909 ) * (tzcschmacksbildung des deutschen KausmanuS. Vor träge. — Vorträge zur Geschmacksbildung des deutschen Kaufmanns veranstaltet im Laufe des kommenden Winters der Deutsche Ver band für das kaufmännische Unterrichtswesen, Geschäftsstelle Braun schweig, Breitestraße 9, in Gemeinschaft mit dem Deutschen Werk bund, Geschäftsstelle Dresden-A. 16, Blasewitzerstraße 17,1. Eine Serie von sechs Vorträgen aus dem Gebiet des Wohnungswesens, der Textilbranche, des Kleinkunstgewerbes und der Schaufenster dekoration wird in den Bezirken der sächsischen und Hannovera nischen Handelskammern, in Rheinland-Westfalen und im Berliner- Bezirk abgehalten werden. Redner und Demonstrationsmaterial werden vom Deutschen Werkbund zur Verfügung gestellt. Die Durchführung der Vorträge hat der Deutsche Verband für das kaufmännische Unterrichtswesen übernommen. Wichtig ist, daß sich die Handelskammern in den Dienst der Sache gestellt haben Dadurch ist die Gewähr gegeben, daß diese Vorträge wirklich in jene Kreise dringen, auf die sie berechnet sind. Mit gutem Grund führt eine mit dem Vortragsplan versandte Denkschrift aus, daß die Geschmacksbildung des deutschen Kaufmanns eine unerläßliche Voraussetzung ist für die geschmackliche Veredelung der deutschen Erzeugung. Der Kaufmann, der sich nach dieser Richtung hin entwickelt, Chef sowohl wie Angestellter, leistet eine wichtige Kulturarbeit und stärkt seine wirtschaftliche Stellung. * Internationales Preisausschreiben. — Die Handels kammer von Turin erläßt aus Anlaß der Internationalen In dustrie- und Gewerbe-Ausstellung Turin 1911 ein Preisaus schreiben für »diejenige Erfindung oder Entdeckung, die in irgendwelcher Weise oder irgendwelcher Hinsicht der praktischen Volkswirtschaft zum Nutzen gereicht«. Der Preis beträgt 50 000 Lire. Er darf nicht unter mehrere Bewerber verteilt werden. Zum Wettbewerb werden keine Erfindungen oder Ent deckungen zugelassen, die vor dem Jahre 1908 bekannt geworden sind. Der Einreichungstermin ist auf den 31. März 1911 fest gesetzt. Die Bedingungen für den Preiswettbewerb können in der Geschäftsstelle der »Ständigen Ausstellungskommission für die Deutsche Industrie« (Berlin ^V. 9, Linkstraße 25) eingesehen werden. Alle den Wettbewerb betreffenden Mitteilungen sind zu richten an die Handelskammer von Turin, Kommission für den Preiswettbewerb. Die Bibliothek Simon Newcombs -s-, Washington. (Vgl. Nr. 162 d. Bl.) — Der Nachlaßverwalter des am 11. Juli d. I. verstorbenen berühmten amerikanischen Astronomen Professor Simon Newcomb beabsichtigt die Bibliothek des Gelehrten als Ganzes zu verkaufen. Professor Newcomb hat während seines langen Lebens stets den Grundsatz gehabt, die Bücher, die er zu seinen Arbeiten brauchte, soweit als möglich selbst zu besitzen; außerdem aber sammelte er in großer Zahl Werke aus seinem Fachgebiet und den nächstverwandten Fächern, deren er zwar nicht unmittelbar bedurfte, die er aber zur Abrundung seiner Bibliothek, insbesondere auch nach der geschichtlichen Seite hin, für nötig hielt. Sein Gedanke war dabei, daß die Bibliothek der Heranbildung künftiger Astronomen und Mathematiker zu gute kommen solle. Um diesen Zweck zu erreichen, wurde der Wert der Bibliothek nur auf 7000 Dollars festgesetzt, was etwa den An schaffungskosten der gekauften Bücher entspricht, obwohl die Bibliothek außerdem auch noch viele Tausende von Verhandlungen gelehrter Gesellschaften und sonstige Geschenke sowie Hefte (Broschüren) ent hält, deren Wert dabei nicht eingerechnet ist. Im ganzen besteht die Bibliothek aus nahezu 4000 Bänden und ebenso vielen Heften; die vollständigen Veröffentlichungen gelehrter Gesellschaften und Ob servatorien sind darin mit etwa 1000 Bänden vertreten, darunter eine vollständige Reihe von Crelles Journal. Der Hauptteil der
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