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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.09.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-09-03
- Erscheinungsdatum
- 03.09.1909
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
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- SLUB Dresden
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10006 Börsenblatt f. v. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. 204, 3. September 1909. den Kaukasus bewohnenden Volksstämme, aus der Mongolei und den Fidschi-Inseln. Auf Ansuchendes Museums für Völkerkunde in Hamburg wurde die Deutsche Südsee-Expedition vom Archiv phono- graphisch ausgerüstet. Diese Expedition wird auf den Salomons- Jnseln und dem Bismarck-Archipel arbeiten. Auch im Verein mit der Finnisch-Ugrischen Gesellschaft in Helsingfors wurde eine Expedi- tion ausgerüstet, für die die Zentral-Mongolei als Arbeitsgebiet be stimmt ist. Universitäts-Professor vr. Seemüller führte die Auf nahmen deutscher Mundarten fort. ?. F. Reimer phonographierte ober- und niederösterreichische Dialekte, und vr. H. W. Pollak machte Aufnahmen in Norwegen. Auch Stimmporträte einiger berühmten Persönlichkeiten wurden der Sammlung einverleibt. Der Missionar ?. Fr. Vormann in Neu-Guinea schenkte der Sammlung zwei Handtrommeln und fünf verschiedene Flöten der Eingeborenen. Der Bestand des Archivs war Ende Mai d. I. 912 phonographische Typen, davon waren 284 Sprachen und Dialekte, 4S8 Musik, 160 Stimmporträts und 10 verschiedene Typen. (Wiener Zeitung.) * Literarische Abende in Dresden. — Zehn »Literarische Abende« veranstaltet Carl Tittmanns Buchhandlung in Dresden im Laufe der Herbst- und Wintermonate. Die Abende finden im großen Saale des Künstlerhauses (Ecke Grunaer und Albrechtstraße) statt und beginnen um 8 Uhr. Die Reihe er öffnet am 6. Oktober eine Gedächtnisfeier für Detlev von Liliencron (Redner: Otto Julius Bierbaum; Rezitator: Kgl. Hofschau- pieler Paul Wiecke). — Es folgen: 18. Oktober: Professor Kurt Laßwitz: »Die Frage nach der Pflanzenseele«. Vortrag. 1. November: Julius Meier-Graefe: Hans von Marees. Vortrag mit Lichtbildern. 15. November: Hermann Bahr: »Woher und wohin?« Fünfundzwanzig Jahre deutscher Literatur. Vortrag. 26. November: Thomas Mann: Vorlesungen eigener Dichtungen. 10. Dezember: Cäsar Flaischlen: Eigene Dichtungen in Vers und Prosa. 12. Januar: Ottomar Enking: Vortrag (Thema Vor behalten). 16. Februar: Olga Wohlbrück: Ernstes und Heiteres in eigener Dichtung. 23. Februar: Alexander Roda Roda: Karnevalistischer Schwank-Abend. 9. März: Frank Wedekind: Rezitation eigener Dichtungen. Scheckstempelmarten. — Uber Einführung von Scheckstempel marken meldet die Norddeutsche Allg. Ztg.: Wie bekannt, sind vom 1. Oktober d. I. die Schecks und die über Zahlungen auf ein Bankguthaben ausgestellten Quittungen dem Stempel von 10 H für jedes Stück unterworfen. Soweit hierbei nicht Formulare verwandt werden, die schon vorher mit einem Stempelaufdruck versehen sind, liegt es in der Absicht, die Ent richtung der Abgabe durch Verwendung besonderer Scheckstempel marken bewirken zu lassen. Die Ausgabe der Marken wird im Laufe des Monats September erfolgen. Personalnachrichtcn. - vr. Wilhelm Schneider, vischos von Paderborn -j-. — Der am 31. August d. I. im 62. Lebensjahre verstorbene Bischof von Paderborn I)r. Wilhelm Schneider, der vor seiner Er hebung zum Bischof (1900) lange Jahre als Professor an der Theologischen Schule in Paderborn im Lehramt gewirkt hat, hat sich in reichem Maße auch schriftstellerisch betätigt. Von seinen Werken seien hier genannt: Das Leiden Christi. — Das andere Leben. Ernst und Trost der christlichen Welt- und Lebensanschauung. — Der neuere Geister glaube. Tatsachen, Täuschungen und Theorien. — Lebensweis heit. — Das Wiedersehen im anderen Leben. — Die Natur völker. Mißverständnisse, Mißdeutungen und Mißhandlungen. — Die Kulturfähigkeit des Negers. — Die Religion der afrikanischen Völker. — Allgemeinheit und Einheit des sittlichen Bewußtseins. — Die Sittlichkeit im Lichte der Darwinschen Entwicklungslehre. — Göttliche Weltordnung und religionslose Sittlichkeit. Spre^saal.^ Bibliotheks-Pflichtexemplare in Hannover. <Vgl. Nr. 2SI d. Bl.> In »Franke, Die Abgabe der Pflichtexemplare« (Sammlung bibliothekswissenschaftlicher Arbeiten, Heft III), Seite 132 u. ff. wird folgendes angeführt: »Hannover. Am 19. März 1828 wurden ältere Vor schriften über die Abgabe von Studienexemplaren an die Königliche Bibliothek zu Hannover und die Universitäts-Biblio thek zu Göttingen durch Bekanntmachung des Königlich Groß britannisch - Hannoverschen Kabinetts - Ministeriums erneuert. Hiernach regelt sich gegenwärtig die Ablieferung der Studien exemplare an die genannten beiden Bibliotheken, nachdem die Verordnung wiederholt von dem K. Oberpräsidium in Hannover und dem K. Universitäts-Kuratorium in Göttingen in Erinnerung gebracht worden. (Verf. vom 19./9. 1871 und vom 30./4. 1885).« Die Bekanntmachung vom 19. März 1828 (Ges.-S. 1828 S. 19 ff. — Franke S. 227 ff.) enthält unter 5) die Straf bestimmung: »Wer der Erfüllung der in dem Vorstehenden bestimmten Obliegenheiten sich zu entziehen versucht, soll, außer der Nach lieferung, mit einer Geldstrafe von 20 Reichstalern zum Besten der Bibliothekkassen unabbittlich belegt werden.« Somit sind die Verleger der Provinz Hannover der Abgabe von zwei Pflichtexemplaren unterworfen, auch nachträglich von älteren Werken, soweit sie sich nicht auf Verjährung berufen wollen. Uber »Verjährung« sagt Franke S. 132: »Da besondere gesetzliche Vorschriften hierüber nicht erlassen sind, so wird dieselbe durch die allgemein über die Verjährung von öffentlichen Abgaben getroffenen Bestimmungen geregelt. Diese tritt nach den §§ 8 und 14 des Gesetzes über die Ver jährungsfristen vom 18. Juni 1840, welches durch Gesetz vom 12. April 1882 auf die Provinzen Schleswig-Holstein, Hannover und Hessen-Nassau ausgedehnt wurde, in vier Jahren ein. Die Verjährung wird durch eine an den Abgabepflichtigen er lassene Aufforderung zur Zahlung, sowie durch Verfügung der Exekution oder durch bewilligte Stundung der Abgabe unter brochen. Nach Ablauf des Jahres, in welchem die letzte Auf forderung zugestellt, Exekution verfügt worden, oder die be willigte Frist abgelaufen ist, beginnt eine neue vierjährige Ver jährungsfrist.« Berlin, 1. September 1909. Adolf Behrend. KontroUkasscn. <Vgl. Nr. 97, 1S4 d. Bl.> Um den öfteren in letzter Zeit immer noch an mich gerichteten Anfragen, welche Erfahrungen ich mit meiner bereits bekannten Registrier-Kasse gemacht habe, zu genügen, will ich nochmals auf diesem Wege antworten. Ich kann das, was ich in meinem letzten Börsenblatt-Artikel gesagt habe, nur vollauf bestätigen. Meine Kasse ist mir derart unentbehrlich geworden, daß ich sie selbst um vieles Geld nicht mehr missen möchte; und ich bedaure, daß man einen so voll kommenen Apparat nicht schon vor Jahren beziehen konnte. Ich hatte während der kurzen Zeit schon einige Male Gelegenheit, Differenzen mit der Kundschaft zu meinen Gunsten festzustellen; unter früheren Verhältnissen wäre mir sicher der eine oder andere beträchtliche Posten oder Kunde verloren gewesen. Seit Ein führung meiner Kasse bin ich in der Lage, über jeden einzelnen Posten, ob Bar- oder Kredit-Verkauf, ob bezahlte Rechnung oder Ausgabe, sofort den genauen und vollständigen Nachweis zu führen und den Kunden von der Richtigkeit desselben glaub würdig zu überzeugen. Ich kann den Herren Kollegen nur dringend empfehlen, die einmalige Ausgabe für die Kasse nicht zu scheuen, da sich diese Ausgabe nach meinen Erfahrungen sicher bezahlt macht. Auch mein Personal arbeitet mit Freude an der Kasse. Uber alle Details, die Registrier-Kasse selbst betreffend, bitte ich die Herren Kollegen sich künftig an die Fabrik Schubert L Salzer Act.- Ges., Chemnitz, zu wenden. Ravensburg. Dorn ff che Buchhandlung.
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